Protokoll der Sitzung vom 10.07.2008

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir von der Fraktion DIE LINKE hatten beantragt, dass wir diese drei Änderungen getrennt abstimmen möchten. Dem ist leider nicht zugestimmt worden. Wir sind der Auffassung, dass die Realität nachvollzogen worden ist, mit der Erhöhung der Büropauschale, denn wer die Hamburger Landschaft kennt, weiß, dass ein Büro für 500 Euro warm nicht zu bekommen ist. Deshalb stimmen wir dem zu.

Wir würden auch der Erhöhung der Mitarbeiterpauschale zustimmen, weil durch die Änderung des Abgeordnetengesetzes die Aufgaben der Mitarbeiter vielfältiger geworden sind und wir in der heutigen Zeit auch nicht mehr davon ausgehen können, dass jemand zwei Halbtagsjobs hat und dann ist man wieder ganz schnell an der prekären Gehaltsgrenze. Deshalb stimmen wir dem vom Prinzip her auch zu. Da Sie aber alle drei Punkte zusammen abstimmen, müssen wir uns enthalten, weil wir einer Diätenerhöhung nicht zustimmen können.

Der erste Grund ist: Solange sich die Realeinkommen in der Republik negativ entwickeln, meinen wir, dass sich Abgeordnete ihre Gehälter nicht erhöhen können.

Zweitens: Solange der Regelsatz für Hartz-IVEmpfänger nicht auf 500 Euro hochgesetzt wird, sind wir der Meinung, dass wir uns auf keinen Fall die Diäten erhöhen können. Deshalb werden wir uns enthalten.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kommen wir zur Abstimmung.

Wer möchte das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Abgeordnetengesetzes beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist bei wenigen Enthaltungen einstimmig beschlossen worden.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht.

Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Tagesordnungspunkt 34, Drucksache 19/591, Antrag der SPD-Fraktion: Fortführung der diamorphingestützten Behandlung Opiatabhängiger.

(Vizepräsidentin Nebahat Güclü)

[Antrag der Fraktion der SPD: Fortführung der diamorphingestützten Behandlung Opiatabhängiger (Heroinabgabe) – Drs 19/591 –]

Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Gesundheitsausschuss überweisen.

Wer stimmt dem Überweisungsbegehren zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt.

Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der GAL-Fraktion gemäß Paragraf 26 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. Frau Heitmann hat das Wort für maximal fünf Minuten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Ich muss sagen, dass Ihr Antrag bei uns doch einige Verwunderung ausgelöst hat. Deshalb möchte ich kurz begründen, warum wir diesen, in der Intention durchaus richtigen Antrag heute ablehnen.

(Michael Neumann SPD: Die CDU wollte das!)

Wir sind durchaus offen dafür, inhaltlich gute und konstruktive Anträge im Ausschuss zu diskutieren und sie nicht kategorisch abzulehnen, nur weil sie von der Opposition kommen. Ein konstruktiver Antrag bedeutet für mich, dass man ihm anmerkt, dass sich die Antragsteller vorher mit der Materie auseinandergesetzt haben. Das heißt, dass Sie auch den aktuellen Diskussionsstand zu dem Thema kennen und das ist in diesem Fall offensichtlich nicht der Fall, denn Ihr Antrag kommt leider ein Jahr zu spät. Alle Forderungen, die Sie aufstellen, hat der Senat bereits im vergangenen Jahr erfüllt und umgesetzt.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Wenn wir uns Spiegelstrich 3 Ihres Antrags ansehen, so fordern Sie dort, dass sich Hamburg im Bundesrat dafür einsetzt, dass die substitutionsgestützte Behandlung mit Diamorphin bundesweit in die Regelversorgung aufgenommen wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gucken Sie sich bitte einmal die Drucksache 434/07 vom 21. September 2007 des Bundesrates an. Das war ein Gesetzesantrag, den Hamburg mit auf den Weg gebracht hat, in dem das unter anderem drin steht. Damit werden auch Ihre anderen Spiegelstriche obsolet.

In Spiegelstrich 2 fordern Sie, bei der Überführung in die Regelversorgung eine Beschränkung auf eine kleine Patientenzahl aufzuheben und einheitliche Zugangskriterien zu definieren. Wenn Sie sich die Drucksache angucken, finden Sie diesen Punkt auf Seite 13 in Punkt 2 a.

Spiegelstrich 1 erledigt sich damit genauso. Hamburg finanziert das Modellprojekt zur Heroinabgabe derzeit vollständig und hofft, dass es bald in die Regelversorgung überführt wird. Wie mir berichtet wurde, wurde die Thematik bereits in der vergangenen Legislatur im Gesundheitsausschuss debattiert. Deshalb sehen wir nicht die Notwendigkeit, das noch einmal zu tun.

Die Tatsache, dass all das, was erfreulicherweise im Bundesrat beschlossen wurde, noch nicht im Gesetz steht, liegt leider daran, dass es derzeit nicht im Bundestag auf die Tagesordnung kommt. Ich würde Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD, empfehlen, wenn Sie wirklich konstruktiv etwas bewegen wollen, dann treten Sie doch Herrn Scholz und Herrn Kahrs und Ihren anderen Kollegen im Bundestag einmal auf die Füße.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Vielleicht kommen wir dann in dieser Sache weiter. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Das Wort hat Herr Schäfer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Frau Heitmann, Sie dürfen versichert sein, dass wir uns mindestens seit zehn Jahren mit diesem Problem befassen

(Christiane Blömeke GAL: Solange gibt es das Modell ja noch gar nicht, Herr Schäfer!)

und dass uns durchaus bewusst ist, dass damit leider immer noch nichts gewonnen wurde. Anfang dieses Jahrzehnts gab es einen großangelegten Versuch in mehreren Großstädten dieses Landes. Der wurde erfolgreich abgeschlossen dahingehend, dass festgestellt wurde, man möge diese diamorphingestützte Behandlung für Schwerstabhängige einführen. Das ist in der Tat bisher nicht geschehen. Um zu vermeiden, dass diejenigen Probanten, die an diesem Versuch teilnehmen konnten, wieder ins Nichts zurückfallen, wurde seit Beendigung dieses Versuchs – ich meine, das war 2004, 2005, ich kann mich fast nicht mehr daran erinnern, wie lange das her ist – immer wieder sukzessive sichergestellt, dass diejenigen, die am Programm teilnahmen, bis dahin weiter daran teilnehmen durften. Das reicht aber nicht mehr und jetzt kommt das neue Programm. Das werden immer weniger und diejenigen, die es bräuchten, bleiben weiterhin draußen, denn eines müssen Sie begreifen: Es sind seitdem nicht weniger Heroinsüchtige in dieser Stadt, sondern diese Anzahl ist so konstant, dass man sich wirklich überlegen muss, was man an dieser Stelle mehr tun kann und – ausgehend von dem Ausgang dieser Studie – auch tun muss, um denen zu helfen.

(Vizepräsidentin Nebahat Güclü)

So haben einige Städte – Köln, Frankfurt, Karlsruhe – das Ganze noch ein bisschen erweitert und das steht auch in unserem Antrag. Die nehmen unter denselben Voraussetzungen wie die alten Teilnehmerinnen und Teilnehmer da hineingekommen sind, neue auf. Daran muss man denken, um – ausgehend von den Erkenntnissen dieser Studie – das zu tun, was dort festgestellt wurde und was den Leuten auch tatsächlich nutzt, denn es gibt sie nach wie vor. Es genügt nicht, denen, die bisher daran teilgenommen haben und die immer weniger wurden, das bis zum Sankt Nimmerleinstag fortzusetzen, aber keine neuen aufzunehmen. Da muss wieder Dampf rein und das war die Intention dieses Antrags. Wie man das macht, ist Sache des Gesundheitsausschusses. Deswegen kann es nicht anders sein, als dass dieser Antrag dorthin überwiesen wird. Wir wollen nichts über das Knie brechen, aber wir wollen es dort debattieren, wo es hingehört. Deswegen verstehe ich nicht, wie Sie zu einer Ablehnung der Überweisung kommen können.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Herr Böttger hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Schäfer, dass wir gemeinsam immer gerne offene Tore einrennen, wissen wir. Dass die SPD in ihrer Abstiegsangst zu allen möglichen Mitteln greift, vom Abseilen im Harz bis zum Handtuch schmeißen à la Naumann ist uns auch bekannt.

(Dora Heyenn DIE LINKE: Jetzt haben Sie das Konzept verloren! – Ingo Egloff SPD: Werden Sie mal sachlich, Herr Kollege!)

Nur, wenn Sie nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass die Initiativen diesbezüglich längst gelaufen sind – Linda Heitmann hat es klar und deutlich gesagt, dass mit dem 21. September die entsprechende Bundesratsinitiative verabschiedet wurde –, wenn weiterhin die Diamorphinbehandlung eine reguläre Krankenbehandlung nach dem SGB V wird und in der Finanzierung der GKV liegt, dann wird es diesbezüglich auch keine Beschränkung auf einen bestimmten Patientenkreis geben. Ich weiß nicht, was Sie wollen. In Ihren Vorbemerkungen verrennen Sie sich noch und rennen bei offenen Toren dann auch noch gegen die Pfosten. Ich könnte das auch noch im Einzelnen ausführen, wo Sie in Ihren Einschätzungen falsch liegen, aber ich erspare uns allen das in Anbetracht der Zeit. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer stimmt dem SPD-Antrag aus der Drucksache 19/591 zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 36, Drucksache 19/593, Antrag der SPD-Fraktion: Tennis Masters Series muss am Rothenbaum bleiben.

[Antrag der Fraktion der SPD: Tennis Masters Series muss am Rothenbaum bleiben – Drs 19/593 –]

Wer möchte den SPD-Antrag annehmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen?

(Zurufe von der CDU)

Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Tagesordnungspunkt 40, Drucksache 19/629, Neufassung, Interfraktioneller Antrag: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Entschädigungsleistungen anlässlich ehrenamtlicher Tätigkeit in der Verwaltung, Einrichtung Entschädigungskommission.

[Interfraktioneller Antrag: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Entschädigungsleistungen anlässlich ehrenamtlicher Tätigkeit in der Verwaltung (Entschädi- gungsleistungsgesetz – EntschädLG) – Einrichtung Entschädigungskommission – Drs 19/629 –]

Wer möchte den Antrag aus der Drucksache 19/ 629, Neufassung, annehmen und das darin aufgeführte Zehnte Gesetz zur Änderung des Entschädigungsleistungsgesetzes beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig angenommen.