Ihr Vorwurf ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten. Wir sind seit einem Jahr in der Diskussion, und ich habe die CDU bisher immer so verstanden, dass sie nicht einmal die Regelung, die jetzt von
FDP und SPD getroffen wurde, also den Antrag, der hier vorliegt, mitträgt. Sie haben sich in den Beratungen immer dafür ausgesprochen, dass alles so bleiben sollte, wie es ist,
dass nämlich sogar noch mehr Oppositionsfraktionen ausgeschlossen werden. Sie haben sich klar gegen ein Grundmandat ausgesprochen, dem folgen wir. Aber Sie sind die Fraktion gewesen, die sogar noch weniger Rechte für die Opposition gefordert hat.
Dass Sie sich nun als Anwalt der Opposition darstellen, ist alles andere als vernünftig, das ist scheinheilig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Debatte sollte man auf einem angemessenen Niveau führen.
Frau Suding, auf die Vergangenheit zu verweisen, reicht nicht aus. Herr Voet van Vormizeele hat sehr klar auf die demokratischen Grundsätze verwiesen, die wir hier im Hause miteinander verhandeln sollten.
Frau Schneider hat gefragt, ob das einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält. Das ist die Arena, die man sich dafür suchen kann, aber nicht suchen sollte. Wir sollten hier im Hause von Angesicht zu Angesicht um die richtige Lösung ringen.
Ich weiß, ehrlich gesagt, nicht, ob eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in jahrzehntelanger Tradition durch eine Partei, die die absolute Mehrheit noch intensiver gewöhnt ist als die SPD in Hamburg, ob eine Entscheidung der CSU-Mehrheit im Bayerischen Landtag, die sicherlich auch eine sehr festgefahrene Auffassung von der Rolle der Opposition hat, wirklich handlungsleitend sein sollte für die demokratische Kultur, die wir in Hamburg leben. Da habe ich ausgesprochene Zweifel.
Es ist auch anzuerkennen, dass wir uns gemeinsam weiterbewegt haben und eine vernünftige Grundlage gefunden haben, um die klaffende Lücke in der verfassungsrechtlichen Legitimation im Hinblick auf den Haushalt des Verfassungsschutzes zu schließen. Das sollten wir heute beschließen, trotz der Differenzen, die es in der Sache gibt, damit wir in diesem Punkt weiterkommen.
Aber wir sollten auch noch einmal zurückgehen und uns nicht das Modell aussuchen, was heute zu Recht kritisiert worden ist, sondern erneut in die Auseinandersetzung gehen, um als Demokraten Einigkeit zu erzielen und das zu legitimieren und auf eine saubere Grundlage zu stellen, was der Verfassungsschutz mit seinen schwerwiegenden Kompetenzen tun darf.
Herr Hackbusch, war das ein neuer Überweisungsantrag? Dann würde ich DIE LINKE bitten, diesen zu präzisieren.
Unser Vorschlag lautet: Wir stimmen über den Punkt 3 ab – da geht es um die Verabschiedung des Haushalts durch den PKA – und überweisen die Punkte 1 und 2, über die wir eben diskutiert haben.
Wer dem vorgetragenen Überweisungsbegehren folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt worden.
Wir kommen nun zur Abstimmung in der Sache, zunächst zum gemeinsamen Antrag der SPD- und FDP-Fraktion aus Drucksache 20/4110. Die Fraktion der GAL hat hierzu eine ziffernweise Abstimmung beantragt.
Wer möchte Artikel 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann mehrheitlich so beschlossen.
Wer möchte Artikel 1 Absatz 3 des genannten Gesetzes beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war dann einstimmig.
Wer schließt sich Artikel 2 Absatz 1 an? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann mehrheitlich so beschlossen.
Und wer möchte Artikel 2 Absatz 2 zustimmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist auch das mit Mehrheit so beschlossen.
Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Dann bitte ich um Handzeichen, wir brauchen ein Viertel der anwesenden Mitglieder. – Dann ist dieser Widerspruch wirksam so erhoben und wir werden die zweite Lesung für die nächste Sitzung vorsehen.
Wer dem Antrag der GAL-Fraktion aus Drucksache 20/3994 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit hat dieser Antrag keine Mehrheit gefunden.
Noch ein Punkt, bevor ich die heutige Sitzung beschließe. Der Abgeordnete Andy Grote hat mir mitgeteilt, dass er nach seiner Ernennung zum Bezirksamtsleiter sein Mandat als Abgeordneter der Hamburgischen Bürgerschaft niederlegen werde. Herr Grote gehörte der Bürgerschaft seit März 2008 an und engagierte sich in verschiedenen Ausschüssen, nicht nur im Eingaben- und Kulturausschuss, sondern auch im Stadtentwicklungsausschuss, wo er sogar kurzzeitig Vorsitzender und Schriftführer war. Lieber Herr Grote, ich möchte im Namen der Hamburgischen Bürgerschaft für die geleistete Arbeit danken und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.