Eine gute Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher ist deshalb so wichtig, weil wir ihnen das Beste anvertrauen, was wir haben, und das sind unsere Kinder.
Ich bin froh, dass wir überwiegend erkannt haben, dass ein Erzieher- oder Fachkräftemangel vorliegt, außer Herr de Vries, der das nicht so eindeutig sagen konnte.
Ich will ausführlich auf Herrn Czech eingehen. Es handelt sich um ein Modellprojekt, und wir haben im Haushaltsplan-Entwurf geschaut, wie man das finanzieren kann. Der Topf "Innovative Projekte zur Verbesserung der Lebenssituation von Familien" enthält 370 000 Euro, dann machen wir einen konkreten Gegenfinanzierungsvorschlag.
Das heißt, dass die Auszubildenden, die dann in die Kita kommen, zusätzlich da sind. Wenn man mehr junge Menschen in der Praxis hat, kann das durchaus zu einer Qualitätssteigerung führen.
Sie sprechen im Sinne eines Kampfes zwischen dualer und akademischer Ausbildung davon, dass grundsätzlich die Menschen, die eine duale Ausbildung machen und einen Real- oder Hauptschulabschluss haben oder von der Stadtteilschule kommen, schlechter als Akademiker seien. Und Sie haben gerade von einem Qualitätsabfall gesprochen, aber in vielen Berufen ist die duale Ausbildung ein Qualitätssiegel für die Branche. Das lasse ich mir durch Sie nicht kaputt machen. Auch die Erzieher haben ein Recht auf eine duale Ausbildung.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann kommen wir zur Abstimmung, zunächst zum Überweisungsbegehren der CDU-Fraktion.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/5122 federführend an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss und mitberatend an den Schulausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Überweisungsantrag abgelehnt.
Wer möchte die Drucksache 20/5122 federführend an den Schulausschuss und mitberatend an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? Damit ist dieser Überweisungsantrag angenommen.
Ich komme zum Tagesordnungspunkt 42, Drucksache 20/5133, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Hamburg braucht ein Bibliotheksgesetz.
Diese Drucksache möchte die Fraktion DIE LINKE an den Kulturausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Hackbusch, Sie haben es.
mich, diesen Antrag vorstellen zu können. Einige Antworten im Zusammenhang mit der Frage, ob Hamburg ein Bibliotheksgesetz braucht, will ich schon vorwegnehmen. Wir sind uns dahingehend einig, dass die Bibliotheken und vor allen Dingen die Hamburger öffentlichen Bücherhallen in dieser Stadt absolut notwendig und sehr wertvoll sind. Gerade die Diskussion der letzten Tage im Zusammenhang mit Leseverhalten und Intelligenzentwicklung in Bezug auf das Internet zeigt besonders deutlich, warum es für die Entwicklung des Menschen so wichtig ist, viel zu lesen und in der Lage zu sein, auf Bibliotheken gut zugreifen zu können.
Ich halte es für ein Zeichen von Qualität einer Stadt, dass sie in der Lage ist, gute Bibliotheken zur Verfügung zu stellen. Da werden mir wohl alle zustimmen. Und es werden auch alle zustimmen – denn wir haben sie im Kulturausschuss gemeinsam angeschaut –, dass die Hamburger öffentlichen Bücherhallen richtig gut sind, gute Arbeit machen und gut in Schuss sind. Sie bieten mit Recherchemöglichkeiten im Internet und in verschiedenen Datenbanken auch viel Neues an. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass das gut ist.
Man könnte fragen, wofür man ein extra Gesetz braucht. Wenn Sie sich die Geschichte der letzten 15 Jahre in Bezug darauf anschauen, was mit den Hamburger öffentlichen Bücherhallen gemacht worden ist, zeigt sich, dass wir uns gegenwärtig auf dünnem Eis bewegen. Eis ist in dieser Zeit, wo es so warm ist, besonders gefährlich. Wir hatten vor 20 Jahren noch 56 Bibliotheken in der Stadt und haben jetzt nur noch 36, dort wurde also in der Fläche ausgedünnt. Das stellt besonders im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen eine hohe Gefahr dar, weil diese die langen Wege zur Zentralbibliothek nicht machen können. Es ist notwendig, dass Bücherhallen um die Ecke vorhanden sind.
Wir haben viele Arbeitsplätze in diesem Bereich abgebaut. Mit dem wenigen Geld, das zur Verfügung stand, ist durchaus vieles gemacht worden, aber auch dieses Geld ist immer wieder gekürzt worden. Damals vor 20 Jahren hat die Sozialdemokratie mit großer Kraft gekürzt.
Und wir können uns alle daran erinnern, dass vor zweieinhalb oder drei Jahren einer der wichtigsten Pläne von Schwarz-Grün war, jedes Jahr 500 000 Euro in diesem Bereich einzusparen und damit in der Lage zu sein, die Löcher im Kulturhaushalt in anderen Bereichen zu verkleinern. Dementsprechend gab es eine neue Bedrohung für die öffentlichen Bücherhallen, die auch deutlich von den Bücherhallen angesprochen wurde. Wir haben es in einer großen Bewegung mit Museen,
Theatern und auch den öffentlichen Bücherhallen geschafft, diese Kürzung wieder zurückzubewegen, man kann vielleicht sogar sagen, zurückzukämpfen.
Jetzt legt der SPD-Senat, der gesagt hat, er wolle die Kultur auskömmlich finanzieren, einen Haushaltsplan-Entwurf vor, der wieder eine Kürzung vorsieht. Das sieht nicht mehr so schön plastisch aus wie früher, 500 000 Euro weniger, sondern dieses Mal war die Formulierung: 0,88 Prozent weniger…
Da sagen dann alle, dass das wunderbar ist und sich doch toll anhört: Die Bücherhallen bekommen nicht weniger, sondern sogar mehr. Wir wissen aber alle, dass die Bücherhallen im Wesentlichen Personalkosten haben und diese stärker steigen werden, nach dem gegenwärtigen Stand weit über 3 Prozent, wenn nicht sogar 4 Prozent, sodass es dann nur zwei Wege gibt: Entweder treten sie aus der Tarifgemeinschaft aus, was ich für eine dramatische Entwicklung hielte, oder sie reduzieren ihren Bestand.
Wir haben das durchgerechnet. Wenn diese 0,88 Prozent nicht verändert werden, dann werden die Bücherhallen im Jahre 2014 so schlecht dastehen, wie der schwarz-grüne Senat es geplant hatte. Das halten wir für eine Frechheit.
Ich will mich jetzt nur auf die Hamburger öffentlichen Bücherhallen beschränken. Wir könnten bei den wissenschaftlichen Bibliotheken an der Universität gleiche Schwierigkeiten darstellen, aber das will ich gar nicht, das verwirrt nur und dauert noch viel länger. Deshalb ist es notwendig, wenn wir eine Situation haben wollen, in der wir sagen können, dass wir stolz auf die Bücherhallen in dieser Stadt sind, das gemeinsam mit einem Gesetz abzusichern, denn wir merken, dass es schnell Kürzungswünsche in diesem Bereich gibt, egal, ob von Schwarz-Grün oder von der SPD. Wir sollten uns darauf verständigen, diese Kürzungswünsche zurückzuweisen. Gute Bibliotheken sind der Garant für eine gute Qualität in dieser Stadt. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin Herrn Hackbusch und der Fraktion DIE LINKE dafür dankbar, dass wir heute Gelegen
heit haben, das Für und Wider eines Bibliotheksgesetzes für Hamburg zu erörtern. Herr Hackbusch hat deutlich gemacht, dass es ihm vor allem um die finanzielle Absicherung und den Zugang zu öffentlichen und auch wissenschaftlichen Bibliotheken geht, außerdem wohl auch um die Situation der dort Beschäftigten. Lassen Sie mich zunächst klarstellen, dass die Frage, ob wir ein mögliches Gesetz mit den in Ihrem Antrag skizzierten Maßgaben befürworten oder nicht, in Hamburg anders als in den meisten anderen Bundesländern nicht mit der Frage verknüpft ist, ob wir bereit sind, unsere Bibliotheken verlässlich und vor allem finanziell angemessen auszustatten. Vor allem im Bereich der Kulturförderung verhält es sich so, dass ein mögliches Gesetz in Hamburg eine Vielzahl von Leistungen und Zielsetzungen beschreiben kann, maßgeblich bleibt aber die Konkretisierung durch das Zahlenwerk im Haushalt. Es bliebe also bei einer bloß deklaratorischen Wirkung. Anders als in Flächenländern haben wir als Parlament die Möglichkeit, unmittelbar über die finanzielle Ausstattung der Bücherhallen Hamburgs zu entscheiden und uns immer wieder mit der Ausgestaltung des Angebots sowie aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen zu befassen. Anders als in vielen Flächenländern fehlt es in Hamburg an einem Regelungsbedarf durch ein Gesetz. Die Finanzierung des öffentlichen Bibliothekswesens zählt wie die sonstige Kulturförderung zu den freiwilligen Leistungen. Das Bibliothekswesen zur staatlichen Pflichtaufgabe zu erklären, ist ein zentrales Bestreben der für diesen Bereich zuständigen Vertreter der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die kein Gesetz für das Hamburger Bibliothekswesen, sondern einen Rahmenentwurf vorgelegt hat, auf den Sie in Ihrem Antrag rekurrieren. Dieser Rahmenentwurf fokussiert in seiner Systematik stark auf die Strukturen und Problemlagen in den Flächenländern. Dort könnte eine Definition als staatliche Pflichtaufgabe aufgrund der komplexen Regeln der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen tatsächlich zu einer stärkeren Inpflichtnahme der Länder führen, und dort machen auch gesetzliche Regelungen Sinn, die zumindest zu Standards und einer einheitlicheren Angebotsstruktur in der Fläche führen. Die von ver.di vorgeschlagene Definition des Bibliothekswesens als staatliche Pflichtaufgabe würde in Hamburg nur zu einer formalen Aufwertung führen, aber noch nichts über den konkreten Finanzierungsrahmen aussagen.
Bleibt also die Frage, ob eine solche Art der Wertschätzung, die in ein Regelwerk gegossen wäre, zielführend ist. Natürlich würde allein die Diskussion um ein mögliches Bibliotheksgesetz mit den entsprechenden Beratungen kurzfristig mehr Aufmerksamkeit für dieses so wichtige Thema bringen, aber bei der lediglich deklaratorischen Wirkung müssten sich andere kulturelle Einrichtungen fragen, wie es denn um ihre Wertschätzung durch Senat und Bürgerschaft bestellt ist. Diesen Gedan
ken haben die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Sie zielen darauf ab, die Förderung des Bibliothekswesens in ein Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung einfließen zu lassen. Dort macht es auch Sinn, wie eingangs skizziert.
Bezüglich der wissenschaftlichen Bibliotheken ist festzuhalten, dass die Forderungen von ver.di an dieser Stelle eher allgemein gehalten sind. Eigentlich ist damit aber eine Grundsatzdiskussion um die Frage der Hochschulautonomie verbunden, die in Ihrem Antrag nicht einmal angesprochen wird.