die CDU-Fraktion sieht Veranlassung, einmal intensiv über die Entscheidungsstrukturen im Zusammenhang mit den hamburgischen Finanzierungshilfen nachzudenken.
Wir sind deshalb den GRÜNEN sehr dankbar, lieber Herr Tjarks, für die Initiative, auch wenn wir der Meinung sind, dass wir vielleicht über das eine oder andere Detail Ihres Antrags im Ausschuss noch einmal nachdenken und sprechen sollten. Was mir in der heutigen Debatte ein bisschen fehlt, ist das grundsätzliche Bekenntnis zur Notwendigkeit von Finanzierungshilfen, insbesondere Bürgschaften. Wir sollten uns vor zu viel Populismus hüten. Das ist ein wichtiges und wirksames Instrument der Wirtschaftsförderung, das brauchen wir grundsätzlich, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen, aber das hindert natürlich nicht die intensive Befassung mit effizienteren und vor allem transparenteren Entscheidungsstrukturen.
Wir haben alle miteinander – wir persönlich nicht, aber unsere Vorgänger – irgendwann in den Sechzigerjahren einmal beschlossen, ein Gremium wie die Kreditkommission, das letztlich ein Gremium der Senatsseite ist, mit dieser Prüfungsaufgabe zu betrauen, und diese Entscheidung ist heute möglicherweise nicht mehr zeitgemäß. Das ändert aber nichts daran, dass die Kreditkommission in den vergangenen Jahren gute Arbeit geleistet hat und dass man diesen Menschen, die ehrenamtlich einen sehr intensiven Prüfungsauftrag geleistet haben, an dieser Stelle einmal Danke sagen sollte.
Ungeachtet all dieser Überlegungen ist es natürlich so, dass sich im Einzelfall Bürgschaftsrisiken, Kreditrisiken realisieren und dass Prognoseentscheidungen und auch Wertungsentscheidungen falsch gewesen sein können. Tatsache ist auch, dass diese Entscheidungen oft eminent politischer Natur sind und nicht so sehr einer bankmäßigen Überprüfung bedürfen. Ich nenne nur das eine Beispiel Blohm + Voss, das zu einem hohen Ausfall geführt hat, eine Entscheidung aus dem Jahr 1997 übrigens, wo die Einschätzung der Marktsituation vonseiten der Kreditkommission nachträglich betrachtet offensichtlich falsch gewesen ist. Man ist halt bei solchen Entscheidungen immer schlauer, wenn man aus dem Rathaus wieder herauskommt.
Warum aber müssen wir jetzt die Entscheidungsstrukturen überdenken? Die Bürger erwarten heute, dass dann, wenn der Staat Geld ausgibt, darüber öffentlich Rechenschaft abgelegt wird, insbesondere dann, wenn Steuermittel in erheblicher Größenordnung ausgegeben werden. Das gilt natürlich besonders für großvolumige Bürgschaften und Kreditvergaben. Der ständige Ruf nach Steuererhöhungen, den wir insbesondere von der linken Seite des Hauses zunehmend vernehmen, erfordert diese intensive Prüfung umso mehr. Die
Verhältnisse heute sind eben doch andere als im Jahr 1964 oder im Jahr 1997, als wir zuletzt das Gesetz über die Kreditkommission hinterfragt haben.
Entscheidend ist die Frage, ob und wer letztlich über die großvolumigen Bürgschaften und Finanzierungshilfen entscheiden soll. Soll das ein Gremium entscheiden, das bei der Behörde angesiedelt ist, oder soll es das Parlament entscheiden? Grundsätzlich können wir der Auffassung, dass hierüber das Parlament oder einer seiner Ausschüsse entscheiden soll, durchaus etwas abgewinnen. Dennoch können natürlich Fragen wie Vertraulichkeit, Betriebsgeheimnisse, Eilbedürftigkeit im Einzelfall von großer Bedeutung sein. Deshalb sollten wir im Ausschuss noch einmal ganz genau überlegen, wer wann entscheiden sollte.
Insbesondere – Herr Balcke, Sie haben es gesagt – die von Ihnen geplante und in Aussicht gestellte Einrichtung der Investitions- und Förderbank stellt für uns die Frage nach mehr Transparenz und vor allem nach der Entscheidung des Parlaments, da wir den Eindruck haben, dass die Zentralisierungstendenzen, die dort im Gange sind, keineswegs zu mehr Transparenz beitragen. Zusammengefasst: Wir sind bereit und freuen uns, mit Ihnen über diese Fragen in den Ausschüssen intensiver zu debattieren. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Tjarks und meine Vorredner haben schon sehr umfangreich zu Funktion und Arbeitsweise der Kreditkommission Stellung genommen. Ich will das an dieser Stelle nicht unnötigerweise wiederholen, und in der Tat kann die hohe Ausfallquote bei den gewährten Finanzierungshilfen nicht befriedigen; Sietas ist nur ein aktuelles Beispiel dafür. Auch in Bezug auf die parlamentarische Kontrolle stellt sich die berechtigte Frage, ob der jährliche Bericht an die Bürgerschaft, wie ihn das Gesetz über die Kreditkommission vorsieht, wirklich ausreicht, oder ob wir uns als Bürgerschaft nicht ab einem gewissen Schwellenwert ein eigenes Beschlussrecht einräumen müssen, zumindest dann, wenn wir unsere Rolle als ordentlicher Treuhänder von Steuergeldern und öffentlichen Mitteln ernst nehmen. Daher begrüßt die FDP-Fraktion vom Grundsatz die Initiative der GRÜNEN. Die Gewährung von Finanzhilfen, die den Haushalt in nicht unerheblichem Maße berühren, braucht eine stärkere Beteiligung der Bürgerschaft.
Meine Damen und Herren! Zur Ehrlichkeit dieser Diskussion gehört aber auch anzusprechen, dass es dabei zu einem Zielkonflikt kommen kann, näm
lich zu einem Zielkonflikt zwischen mehr Transparenz einerseits und dem Erfolg und der Wirksamkeit der Finanzierungshilfe andererseits. Denn wenn ein Unternehmen öffentliche Finanzierungshilfe braucht oder in Anspruch nehmen muss, dann kann das auch Ausdruck einer wirtschaftlichen Schieflage oder finanzieller Probleme sein. Das muss nicht sein, aber es kann den Grund für die Inanspruchnahme darstellen. Informationen – das wissen wir alle hier sehr genau – sind ein flüchtiges Gut, und solche Informationen können sich am Markt auch schädlich für ein Unternehmen auswirken, etwa was das Verhalten seiner Auftraggeber, seiner Kunden oder anderer Finanzierungspartner betrifft. Daher gibt es gute Gründe für die hohe Vertraulichkeit bei der Arbeit der Kreditkommission, oder umgekehrt formuliert: Wenn das Ergebnis unserer Bemühungen für das betroffene Unternehmen lautet, transparent, aber insolvent, dann haben wir etwas falsch gemacht.
Daher sollten wir die Diskussion sehr sorgfältig führen, auch deshalb, weil wir gegenwärtig noch gar nicht wissen, wohin schlussendlich die Reise bei der Umstrukturierung der Wirtschaftsförderung im Zusammenhang mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank gehen wird. Die FDP-Fraktion freut sich daher auf weitere Beratungen im Haushalts- und Wirtschaftsausschuss und wird den Überweisungsanträgen zustimmen. – Vielen Dank.
Ich kann mich gleich anschließen, auch DIE LINKE wird der Überweisung zustimmen. Einer Forderung nach mehr Transparenz wird sich sicherlich niemand entziehen, und es ist auch sicher sinnvoll, die Arbeit der Kreditkommission einmal kritisch aufzuarbeiten. Ich bin dort stellvertretendes Mitglied, in der vorigen Periode musste ich manchmal dort meine Arbeit tun, das brauche ich jetzt nicht mehr, weil immer Joachim Bischoff für DIE LINKE dort hingeht. Deshalb war ich lange nicht da, aber er macht das für uns auch viel, viel besser, als ich es könnte.
Was mich an diesem Antrag zum Nachdenken gebracht hat – das habe ich natürlich auch mit unserem Mitglied in der Kreditkommission besprochen –, ist, Herr Tjarks, dass Sie drei Prämissen für Ihre Forderung ganz zum Schluss haben. Die erste Prämisse ist, dass die Gefahr besteht, wenn es nicht in der Bürgerschaft behandelt wird, dass das politisch Gewollte und Erhoffte abgelehnt wird. Das kann natürlich auch für Bürgschaften unter 10 Millionen Euro gelten, das gilt nicht nur für die großen. Insofern ist das für mich ein schwaches Argument.
Zweitens verweisen Sie darauf, dass Sie diesen Antrag auch deswegen eingebracht haben, weil die Rettung der Sietas-Werft gescheitert ist. Ich bin nicht sicher, ob man die Pleite einer Firma in einer kritischen Situation der gesamten Branche wirklich verhindern kann, indem man das Gesetz so ändert, wie Ihr Antrag es vorsieht. Ich glaube, das ist auch eine nicht stichhaltige Prämisse.
Drittens haben Sie eben noch einmal gesagt, dass der Ausfall geringer als 40 Prozent sein würde, wenn man ab einer Summe von 10 Millionen Euro öffentlich in der Bürgerschaft oder auch im Haushaltsausschuss hinter verschlossenen Türen verhandeln würde. Das ist eine Annahme, das müsste erst bewiesen werden, das ist absolut unsicher. Dann lese ich noch, falls wir in den vergangenen zehn Jahren über alle Kredite von mehr als 10 Millionen Euro in der Bürgerschaft entschieden hätten, hätten wir in diesen zehn Jahren viermal eine Entscheidung treffen müssen. Das scheint mir also auch nicht das stärkste Argument dafür zu sein, das Gesetz in der Form zu ändern, wie Sie es vorgeschlagen haben.
Ich begrüße, dass wir den Antrag an den Ausschuss überweisen, und nehme an, dass dieses Thema intensiv diskutiert werden muss. Und ich glaube, dass am Ende etwas anderes herauskommt als das, was die GRÜNEN vorgeschlagen haben. Aber die Richtung stimmt, und wir unterstützen die Überweisung.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/5483 federführend an den Haushaltsausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist damit einstimmig beschlossen worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11, Drucksache 20/5080, Große Anfrage der FDP-Fraktion: Beihilfen für Beamtinnen und Beamte der Freien und Hansestadt Hamburg.
[Große Anfrage der FDP-Fraktion: Beihilfen für Beamtinnen und Beamte der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) – Drs 20/5080 –]
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir Liberale haben gemeinsam mit den GRÜNEN und der SPD die Schuldenbremse in der Hamburger Landesverfassung verankert. Diese soll ab 2019 greifen, realistisch wäre das nach unserer Auffassung 2016 machbar, wenn der Senat seine Aufgaben gut macht. Die dringendste Senatsaufgabe ist der gleichmäßige Abbau des strukturellen Defizits, die Zeit für Sonntagsreden scheint vorbei zu sein. Die Deckelung des Ausgabenwachstums auf 0,88 Prozent pro Jahr – dieses Ziel hat sich der Senat selbst gegeben – bedeutet auch Einsparungen bei den Personalkosten. Die vom Senat anvisierten 250 Vollzeitäquivalente pro Jahr sind für uns eigentlich noch viel zu wenig.
Der Rechnungshofbericht "Nachhaltige Finanzwirtschaft" vom Dezember 2011 enthält einen deutlichen Hinweis auf steigende Versorgungsausgaben von 1,1 auf mehr als 1,4 Milliarden Euro in 2020. Circa 2,7 Prozent Anstieg pro Jahr sind realistisch, also dreimal mehr als die Senatsvorgabe. Ein noch deutlicherer Hinweis über die Entwicklung der Beihilfeausgaben ist, dass der Anstieg auf 4,5 Prozent jährlich droht, also fünfmal mehr als die Senatszielvorgabe. Es herrscht also offenbar dringender Handlungsbedarf.
Unsere Große Anfrage bestätigt nun diesen überproportionalen Anstieg der Beihilfeausgaben. Im Jahr 2004 hat die Stadt noch circa 173 Millionen im Jahr für Beihilfen und freie Heilfürsorge ausgegeben. Der Anstieg auf mehr als 245 Millionen Euro für Beihilfen und freie Heilfürsorge auf Basis des bisherigen Haushaltsverlaufs ist gut möglich. Daraus folgen durchschnittliche jährliche Steigerungsraten von circa 4,4 Prozent für die vergangenen acht Jahre; sie bestätigen den Wert des Rechnungshofs nur zu gut. Bei Fortsetzung des Wachstumspfads landen wir bei circa 350 Millionen Euro für Beihilfen und Heilfürsorgeausgaben in 2020, also quasi eine Verdoppelung zum Jahr 2004. Die Zahlen zum Anstieg der Versorgungs- und Beihilfeausgaben müssten also bedenklich stimmen,
Ein verantwortungsbewusstes Parlament wie die Hamburgische Bürgerschaft wird das nicht durchgehen lassen, jedenfalls die Oppositionsfraktionen nicht, so hoffe ich. Da hilft auch kein billiges Senatsalibi wie zum Beispiel der Verweis auf die Einsparung durch Arzneimittelrabatte, die eher eine geringe Rolle spielen. Sie sparen nämlich im Jahr 1,15 Millionen Euro.
Das Gesetz haben Sie auch nicht zu verantworten, es ist im Übrigen von der Bundesregierung verabschiedet worden.
Aber es gibt auch einige positive Erkenntnisse, auch das wollen wir nicht leugnen, die sind aber eher auf die Vorgängersenate bezogen. Lobenswert ist, dass sich die Polizei- und Feuerwehrbeamten zu circa einem Fünftel an den Heilfürsorgekosten beteiligen. Auch andere Beamte beteiligen sich über nach Besoldungsstufen gestaffelten Kostendämpfungspauschalen durchschnittlich pro Jahr mit circa 60 Euro pro aktivem Beamten beziehungsweise 75 Euro pro Pensionär. Angesichts der Entwicklung der Beihilfeausgaben wäre zu prüfen, inwieweit eine stärkere Orientierung an den Regelungen anderer Bundesländer wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Berlin durchführbar wäre.
Ein weiteres Ergebnis der Großen Anfrage ist, dass insgesamt 28 Prozent aller Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg in Teilzeit beschäftigt sind. Die Frage ist, ob diese Teilzeitquote von allen Beteiligten so gewollt ist. Wenn nein, dann muss der Senat an dieser Teilzeitfalle arbeiten. Dieses hatte übrigens der Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung schon beschlossen. Der Senat hat bisher leider auch dafür kein Konzept vorgelegt und bleibt auch in anderen Fragen wie konkrete Aufgabenkritik oder Zusammenlegung von Stellen weiter offen oder lenkt geschickt mit oberflächlichen Quotenforderungen an Berlin von der eigenen Arbeitsverweigerung in der Teilzeitfrage ab. Die Freie und Hansestadt Hamburg muss den Trend zu immer mehr Teilzeitarbeit durchbrechen. Dieser Aspekt gehört nämlich auch zu einem Personalabbaukonzept, das der Senat der Bürgerschaft aber leider immer noch schuldet. Denn nur so ist eine echte Personalreduzierung und damit auch eine Haushaltskonsolidierung möglich, und nur so können Lohnnebenkosten für Beamte, eben die Beihilfekosten, reduziert werden, da auch jeder