Protokoll der Sitzung vom 23.01.2013

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und bei Robert Heinemann und André Trepoll, beide CDU)

Herr Jarchow, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch die FDP-Fraktion hat sich ausführlich mit dieser Thematik befasst. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass auch wir als FDP diesem Antrag der CDU unsere Zustimmung geben werden. Die Argumente sind schon ausgiebig genannt worden. Vielleicht lassen Sie mich noch eines hinzufügen.

Gerade vor dem Hintergrund, dass alle anderen Bundesländer bis auf Bremen eine fünfjährige Legislaturperiode haben, sollte man sich unter diesem Aspekt noch einmal mit dem Gedanken befassen, ob es nicht eines Tages schlau wäre, sämtliche Landtagswahlen an einem Tag abzuhalten und dadurch etwas weniger Wahlkampfzeiten zwischen den Legislaturperioden zu haben. Das wäre vielleicht durchaus zustimmungspflichtig, aus meiner Sicht wäre es jedoch sinnvoll.

Alles andere wurde genannt. Ich möchte mich deswegen an dieser Stelle nicht wiederholen. Die FDP-Fraktion wird diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, der SPD und der CDU)

Frau Heyenn, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit der Trennung der Bürgerschaftswahl von den Wahlen zur Bezirksversammlung wurde für die Bezirksversammlung eine fünfjährige Legislaturperiode eingeführt, und die ist ab 2014 immer parallel zu den Wahlen zum Europäischen Parlament. Nach intensiver Diskussion im Verfassungsausschuss und unter Hinzuziehung von Experten über das Für und Wider einer Verlängerung der Legislaturperiode für die Hamburgische Bürgerschaft wird das Parlament heute entscheiden. Und ich habe eben mit Verwunderung ver

nommen, dass entgegen dem Votum im Verfassungsausschuss die FDP einen Lernprozess durchgemacht hat – im Protokoll steht es so – und jetzt auch dafür stimmt.

(Finn-Ole Ritter FDP: Seien Sie doch froh!)

Eine breite öffentliche Debatte zu dieser Frage hat es in Hamburg nicht gegeben, auch keinen Volksentscheid. Es wurde häufig als Argument angeführt, dass eine Legislaturperiode von fünf Jahren die Phase für effiziente Regierungs- und Parlamentsarbeit verlängere und damit unter dem Strich auch die parlamentarische Arbeit insgesamt verbessern würde.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist eine reine Vermutung, dafür gibt es keinen einzigen statistischen oder empirischen Beleg. Eine fünfjährige Wahlperiode könnte genauso gut zur Folge haben, dass Gesetzentwürfe und strittige Sachthemen eben nicht zügig behandelt werden. Herr Trepoll, Sie haben mich sehr irritiert mit Ihrer Aussage, dass die CDU-Fraktion offenkundig davon ausgeht, wenn sie in eine vierjährige Periode gewählt wird, dass sie nur zweieinhalb Jahr parlamentarisch arbeitet. Das finde ich höchst bedenklich.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch für die These, dass schwierige Reformprojekte eher in Parlamenten verwirklicht würden, die eine längere Legislaturperiode haben, gibt es kein Beispiel aus den Bundesländern, die bereits umgestellt haben. Man hätte doch merken müssen, wenn man von vier auf fünf Jahre umstellt, dass dort irgendetwas besser läuft, aber dafür gibt es keinen Beleg.

Dass sich "Mehr Demokratie" auf einer Mitgliederversammlung deutlich gegen eine Verlängerung ausgesprochen hat, ist nur konsequent. Die längere Entkopplung vom Wählervotum kommt einer Entfernung von den Bürgerinnen und Bürgern gleich.

(Beifall bei der LINKEN)

Seltener zu wählen – und da beißt die Maus keinen Faden ab – bedeutet weniger Mitbestimmung und damit ein Weniger an Demokratie. Diese Verminderung von effektiven politischen Einflussmöglichkeiten der Bürger kann auch nicht durch plebiszitäre Elemente ausgeglichen werden.

Und ganz problematisch wird es, wenn die Einflussmöglichkeiten parallel auch noch eingeschränkt werden, so wie es einige Parteien zurzeit in Hamburg betreiben.

(Christiane Schneider DIE LINKE: Richtig!)

Die Bürgerschaft nur noch alle fünf statt vier Jahre zu wählen, bedeutet für uns einen substanziellen Demokratieverlust.

(Dr. Till Steffen)

(Beifall bei der LINKEN)

Auf der Webseite des Vereins "Mehr Demokratie" gibt es eine ganze Menge Argumente gegen eine längere Legislaturperiode. Eines davon ist, dass die Bürgerinnen und Bürger eine schlechte Regierung länger ertragen müssten, bevor sie sie abwählen können.

(Beifall bei Heike Sudmann DIE LINKE)

DIE LINKE hält die Verlängerung der Wahlperiode daher für eine Maßnahme in dem Sinne: seltener wählen, bequemer regieren.

Auch der Finanzierungsaspekt wird gern von den Befürwortern angeführt. Damit können wir uns als LINKE überhaupt nicht einverstanden erklären. Mit der Einsparung von circa 15 Millionen Euro alle fünf Jahre kann ein Weniger an Demokratie überhaupt nicht gerechtfertigt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Das geht weder demokratietheoretisch noch realpolitisch. Wenn man nämlich zu Ende denkt, dass die Wahlen Geld kosten, dann könnte man doch gleich sagen, man will eine Periode von sechs, sieben oder acht Jahren machen; das geht gar nicht.

(Dirk Kienscherf SPD: Ist das ein Ände- rungsvorschlag?)

Sie werden nicht überhört haben, dass wir die einzige Partei und die einzige Fraktion sind, die heute gegen diesen Antrag stimmt. Und darauf sind wir stolz.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung.

Zunächst zum Bericht des Verfassungs- und Bezirksausschusses aus Drucksache 20/6458. Nach Artikel 51 unserer Verfassung sind zum einen für die die Verfassung ändernden Gesetze zwei übereinstimmende Beschlüsse der Bürgerschaft erforderlich, zwischen denen ein Zeitraum von mindestens 13 Tagen liegen muss. Außerdem müssen beide Beschlüsse bei Anwesenheit von drei Vierteln der gesetzlichen Mitgliederzahl und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten gefasst werden. Das Sitzungspräsidium hat sich davon überzeugt, dass mindestens 91 Mitglieder der Bürgerschaft anwesend sind.

Wer möchte nun der Empfehlung des Verfassungs- und Bezirksausschusses folgen und das Vierzehnte Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg aus Drucksache 20/4316 in der vom Ausschuss geänderten Fassung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Für das Gesetz haben mindestens zwei

Drittel der anwesenden Mitglieder gestimmt. Es ist damit in erster Lesung angenommen worden.

Die zweite Lesung wird für die Sitzung am 13. Februar 2013 vorgesehen.

Nun zu dem Gesetzentwurf aus dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und GRÜNEN aus Drucksache 20/6629. Nach Artikel 6 Absatz 4 Satz 2 der Hamburgischen Verfassung bedürfen Gesetzesbeschlüsse hierzu einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Wer möchte nun diesen Antrag annehmen und das darin aufgeführte Zehnte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das einstimmig angenommen. Für das Gesetz haben mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder gestimmt. Es ist somit in erster Lesung beschlossen worden.

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die zweite Lesung ebenfalls für die Sitzung am 13. Februar 2013 vorzusehen.

Ich rufe nun den Punkt 50 auf, das ist die Drucksache 20/5955, Bericht des Verfassungs- und Bezirksausschusses: Ruhegehälter und Übergangsgelder für Senatorinnen und Senatoren sowie Staatsrätinnen und Staatsräte – Altersgrenze und Anrechnungsvorschriften.

[Bericht des Verfassungsund Bezirksausschusses zum Thema: Ruhegehälter und Übergangsgelder für Senatorinnen und Senatoren sowie Staatsrätinnen und Staatsräte – Altersgrenze und Anrechnungsvorschriften (Selbstbefassungsangele- genheit) – Drs 20/5955 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 20/6640 ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und LINKEN sowie als Drucksache 20/6641 ein Antrag der Fraktion DIE LINKE vor. Zum Antrag 20/6640 liegt Ihnen zusätzlich als Drucksache 20/6643 ein Antrag der GRÜNEN Fraktion vor.

[Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und LINKEN: Maßvolle Korrekturen bei der Altersversorgung für Senatsmitglieder – Änderung des Senatsgesetzes – Drs 20/6640 –]

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Senatsgesetzes: Absenkung der Amtsbezüge und maßvolle Anpassung der Versorgungsregelungen für Senatsmitglieder an die Lebenswirk

(Dora Heyenn)

lichkeit Hamburger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – Drs 20/6641 –]

[Antrag der GRÜNEN Fraktion: Neuregelung der Ruhegeldansprüche muss auch für den amtierenden Senat gelten – Drs 20/6643 –]

Wer wünscht das Wort? – Herr Dr. Dressel, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit können wir es relativ kurz machen, weil wir ziemlich lange über dieses Thema miteinander gesprochen haben. Es war insgesamt eine gute Diskussion zwischen den Fraktionsvorsitzenden, aber auch im Verfassungsausschuss. Wir haben es uns nicht einfach gemacht und haben uns Zeit gelassen. Aber wir sind schon dem gerecht geworden, was an Erwartungen an die Politik besteht in Zeiten, in denen sich die Alterssicherungssysteme an vielen Stellen ändern. Da muss Politik einfordern, dass es auch einen maßvollen Beitrag für die politische Leitungsebene geben muss. Ich denke, insgesamt ist uns ein guter Entwurf gelungen.

(Beifall bei der SPD)