Protokoll der Sitzung vom 15.05.2013

Wer möchte der Ziffer 1 zustimmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das einstimmig so angenommen.

Wer möchte der Ziffer 2 zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das mit Mehrheit angenommen.

Wer möchte der Ziffer 3 zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das einstimmig so angenommen.

Und wer möchte der Ziffer 4 zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch die Ziffer 4 einstimmig angenommen.

Jetzt kommen wir zum Antrag der Fraktion DIE LINKE aus Drucksache 20/7846. Hier möchte die

(Dora Heyenn)

GRÜNE Fraktion Ziffer 1.c separat abstimmen lassen.

Wer möchte nun dem Antrag aus Drucksache 20/7846 mit Ausnahme der Ziffer 1.c seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Wer möchte Ziffer 1.c annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der gesamte Antrag abgelehnt.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 14 auf, das ist die Drucksache 20/7660, Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 30. Mai 2012, "Ausbildungsumlage für die Altenpflegeausbildung".

[Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 30. Mai 2012 "Ausbildungsumlage für die Altenpflegeausbildung" – Drucksache 20/4330 – – Drs 20/7660 –]

Wer wünscht das Wort? – Herr Dr. Schäfer, Sie haben es.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Über die demografische Entwicklung in diesem Land ist schon viel geschrieben und gesagt worden. Es ist eine Binsenweisheit, dass die Anzahl der älteren Menschen deutlich zunimmt. So wird auch der Bedarf an Pflege in den nächsten Jahren zunehmen, und da jetzt schon eine Knappheit in den Pflegeberufen festzustellen ist, wird sich diese Knappheit in den nächsten Jahren noch verschärfen.

(Erster Vizepräsident Frank Schira über- nimmt den Vorsitz.)

Darum richteten wir vor einem Jahr ein bürgerschaftliches Ersuchen an den Senat, eine Verordnung für eine Umlage in der Altenpflegeausbildung zu erlassen. Nun liegt der Bericht des Senats vor, in dem die Umsetzung dieses bürgerschaftlichen Ersuchens beschrieben wird. Die rechtlichen Grundlagen, um so etwas zustande bringen zu können, gibt es zwar schon seit 2003, aber präzisiert wurden sie erst durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2009. Mittlerweile gibt es eine solche Ausbildungsumlage in vier anderen Bundesländern. Es ist schade, dass wir nicht schon früher mit dabei gewesen sind, aber immerhin werden wir sie jetzt umsetzen können, denn die landesrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Umlage wurden im Laufe des letzten Jahres von diesem Haus geschaffen.

(Beifall bei der SPD)

Voraussetzung für eine solche Verordnung sind eine Bestandsaufnahme und eine Bedarfsanalyse. Die Bedarfsanalyse hat ergeben, dass eine solche Ausbildungsumlage dringend geboten ist. Selbst wenn wir diese Umlage haben, wenn wir sie mit dem Ausbildungsjahr, das im August beginnt, verwirklichen, wird es in den nächsten zehn Jahren immer noch zu einer deutlichen Lücke zwischen dem Bedarf an Pflege und den in den Pflegeberufen Tätigen kommen. Das bedeutet, dass wir das Problem mit dieser Ausbildungsumlage, wie sie jetzt kommen wird, keineswegs gelöst haben. Es wird weiterhin an dieser ganzen Sache zu arbeiten sein. Wir haben damit aber einen ersten und notwendigen Schritt getan. Daher begrüßen wir es, dass wir diese Ausbildungsumlage – die Regularien sind in der Drucksache beschrieben – schon ab dem im August beginnenden Ausbildungsjahr haben werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Frau Dr. Föcking.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, der Kollege Schäfer hat es bereits hinreichend deutlich gemacht: Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um mehr Menschen für einen Beruf in der Altenpflege zu gewinnen.

(Beifall bei der CDU)

Die CDU-geführten Senate haben das seinerzeit auch erkannt und früher als manch andere Landesregierung entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet; denken Sie etwa an das Aktionsbündnis und die zweite Hamburger Qualifizierungsoffensive in der Altenpflege. Den Erfolg dieser CDU-Maßnahmen werden wir demnächst im Rahmen eines Empfangs im Rathaus noch einmal feiern.

Auch auf Bundesebene ist die CDU aktiv. Das Familienministerium hat im Dezember den ersten bundesweiten Ausbildungspakt für Altenpflege auf den Weg gebracht. Dadurch sollen in einem ganzen Maßnahmenbündel Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege gefördert und der Beruf attraktiver gemacht werden.

Ein weiterer Baustein zum Schließen künftiger Versorgungslücken, da hat Herr Schäfer recht, soll in Hamburg nun die Ausbildungsumlage sein. Wir haben das Thema schon vor einem Jahr ausführlich diskutiert. Damals haben wir die Umlage nicht prinzipiell abgelehnt, wir haben aber klar gemacht, dass die rechtlichen Hürden für ihre Einführung sehr hoch sind. Es fehlte eine solide Datengrundlage, die den aktuellen und den künftigen Mangel an Altenpflegekräften belegt hätte. Ohne einen sol

(Vizepräsidentin Dr. Eva Gümbel)

chen Nachweis ist die Einführung einer Umlage nicht zulässig. Wir wollten daher den Antrag im Gesundheitsausschuss beraten. Das haben aber Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, damals abgelehnt. So kam es zu einem Beschluss, bevor wir wussten, ob der Antrag überhaupt berechtigt ist, denn tatsächlich waren die Weichen von der Senatorin längst gestellt, und zwar in Richtung Umlage. Bereits am 8. Mai waren, etwas versteckt in Artikel 13 des Gesetzes zu ausländischen Berufsqualifikationen, die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, auch die Pflegeassistenz in eine mögliche Umlage einzubeziehen.

(Glocke)

Erster Vizepräsident Frank Schira (unterbre- chend): Frau Dr. Föcking, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Mich würde interessieren, wie man die Zahlen hätte haben sollen, wo doch niemand genau weiß, wie viele Menschen in Hamburg eigentlich in der Pflege arbeiten. Das, hatten Sie gesagt, war ja der Grund der Ablehnung.

Nein, es war damals so, dass Sie bereits beantragt hatten, die Altenpflegeumlage einzuführen, aber noch keine Datengrundlage da war, ob das überhaupt rechtlich möglich ist. Die Umfrage ist erst danach gemacht worden; darauf komme ich gleich. Aber bereits vorher waren in einem ganz anderen Gesetz schon die Weichen dafür gestellt worden, wie diese Umlage eingeführt werden kann, lange bevor die Fraktion den Antrag gestellt hat.

So geht es die ganze Zeit weiter. Mittlerweile ist nämlich die Verordnung zur Altenpflegeumlage längst erlassen, und die Behörde zieht bereits mit PowerPoint-Präsentationen durch die Pflegelandschaft. Zeitgleich mit dem Erlass der Verordnung bekommen wir, das Parlament, die wir das Regierungshandeln kontrollieren sollen, endlich eine Senatsmitteilung, in der die vor einem Jahr geforderten Zahlen nachgeliefert werden. Elf Monate, nachdem der Antrag beschlossen wurde und nachdem überall längst Fakten geschaffen worden sind, erhält die Hamburgische Bürgerschaft endlich die Grundlage, auf der sie vor einem Jahr ihre Entscheidung hätte treffen sollen. Das ist das, was ich meine, Frau Müller. Ist das nur Unfähigkeit oder hat das Methode?

Tatsache ist, dass die Gesundheitsbehörde mit den Abgeordneten ein etwas merkwürdiges Katzund-Maus-Spiel betrieben hat. Im Juni hatten wir deutlich gemacht, dass erst eine saubere Bedarfs

prognose vorgelegt werden muss. Im Juli wurde dann tatsächlich eine entsprechende Umfrage unter allen Pflegeeinrichtungen gemacht. Aus einem unbekannten Grund wurden die Abgeordneten darüber aber nicht offiziell informiert, ebenso wenig wie über die Ergebnisse der Umfrage.

Irgendwann bemerkte man in der Behörde offenbar ein weiteres Problem. Das Verfahren zur Umlage sollte die Hamburgische Pflegegesellschaft durchführen. Dafür fehlte in Teilen jedoch die rechtliche Grundlage. In der Sitzung des Gesundheitsausschusses im Januar – ich denke, manch einer der Beteiligten erinnert sich – sollte daher noch schnell bei einem Gesetz zu völlig anderen Bereichen einfach ein Artikel zur Altenpflegeumlage angehängt werden, und das, ohne die Abgeordneten rechtzeitig zu informieren und ohne klare Begründung. Das haben CDU und FDP seinerzeit abgelehnt. Die Senatorin erklärte auf der Sitzung sogar, man wolle hier nur vorbeugend eine rechtliche Möglichkeit schaffen, ohne – so steht es im Protokoll – in irgendeiner Form inhaltlich darauf einzugehen, weil die Bürgerschaft selbstverständlich noch umfassend informiert werde. Kurz darauf brachte die SPD dann die genannte Gesetzesänderung einfach direkt in die Bürgerschaft ein. Die CDUFraktion hatte noch einmal eine Erhebung gefordert. Kein Hinweis der Behörde, dass eine solche längst stattgefunden hatte. Warum eigentlich nicht? Warum dieses Katz-und-Maus-Spiel mit dem Parlament? Und Sie, verehrte Abgeordnete von der SPD, spielten mit und winkten die neue Regelung ohne Debatte durch.

Mittlerweile sind wieder drei Monate ins Land gegangen, die Einzelheiten sind mit den Pflegekassen und der Pflegegesellschaft längst besprochen, und endlich informiert der Senat auch die Bürgerschaft über die Ergebnisse der Prüfung und das Verfahren zur Umsetzung. Nicht Teil der Drucksache ist jedoch die entscheidende ausführliche Datenerhebung, die muss man mühsam im Internet suchen. Den entsprechenden Link nennt die Drucksache nicht, Katz und Maus eben.

Die CDU-Fraktion hält die Einführung der Umlage zumindest für die Ausbildung zum Altenpfleger für plausibel. Auch das Verfahren erscheint sinnvoll und soll einem regelmäßigen Controlling unterworfen werden. Offen bleibt, warum eine aktuelle Bertelsmann-Studie zum gleichen Thema zum Teil zu anderen Ergebnissen kommt.

Die Stadt wird die Umlage im Rahmen der Sozialhilfe circa 900 000 Euro jährlich kosten. Der Senat sollte aber deutlicher sagen, dass auch für die Selbstzahler das Ganze nicht zum Nulltarif zu haben ist. Die einzelnen Pflegebedürftigen zahlen pro Tag zwischen 1,34 Euro und 1,80 Euro mehr. Das sind für einen Heimbewohner immerhin gut 650 Euro mehr pro Jahr. Das steht aber nicht in

der Vorlage, sondern in einer Präsentation der Pflegegesellschaft.

So bleibt uns heute nur, das bereits Geschehene zur Kenntnis zu nehmen und die verwunderte Frage, warum überhaupt mit uns Abgeordneten Katz und Maus gespielt wurde und warum die SPDFraktion dieses Spiel mitgespielt hat. Schade.

(Beifall bei der CDU und bei Dr. Wieland Schinnenburg FDP)

Frau Schmitt hat das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bewältigung des Fachkräftemangels in der Pflege ist mit Sicherheit eine der drängendsten Zukunftsaufgaben und eine Frage, auf die wir heute Antworten geben müssen; das haben meine Vorredner schon betont. Obwohl bisher darauf verzichtet wurde, möchte ich noch einmal ein paar Zahlen erwähnen, um zu verdeutlichen, mit was für einer Entwicklung wir es zu tun haben. Bundesweit fehlen, je nach Schätzung, bereits heute bis zu 30 000 Fachkräfte im Pflegebereich. Das ist ein dramatischer Mangel, aber die Situation wird sich noch weiter verschärfen. Innerhalb der nächsten zehn Jahre müssen bundesweit 150 000 bis 250 000 Fachkräfte zusätzlich gewonnen – und das heißt natürlich auch ausgebildet – werden. Angesichts dieser Entwicklung muss jeder Baustein genutzt werden, der dazu beitragen kann, den Nachwuchsmangel in der Pflege abzumildern. Weil wir die Ausbildungsumlage als einen solchen Baustein betrachten, wie es auch in der Drucksache ausgeführt wird, stimmen wir ihrer Einführung zu.

Die Kritik am Verfahren, die Frau Föcking sehr ausführlich geschildert hat, teile ich durchaus. Auch für mich bleibt die Frage offen, warum im Gesundheitsausschuss keine ausführliche inhaltliche Debatte stattgefunden hat. Wir haben tatsächlich einmal über dieses vorbereitende Gesetz im Verfahren gesprochen und sind dann zu keiner inhaltlichen Debatte mehr gekommen, was ich bedauere.

Wie gesagt, im Ergebnis unterstützen wir die Ausbildungsumlage und hoffen, dass das dann auch die Wirkung entfaltet, die wir uns alle wünschen. Die Wettbewerbsnachteile der ausbildenden Betriebe gegenüber den nicht ausbildenden Betrieben sollen abgebaut werden und dadurch die Zahl der Ausbildungsplätze hoffentlich zunehmen.

(Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Der Senat führt in seiner Stellungnahme richtig aus, dass die Umlage alleine das Problem des Fachkräftemangels in der Pflege natürlich nicht lösen kann. Maßnahmen zur Verbesserung des Aus

bildungserfolgs oder zur Verkürzung der Berufsunterbrechung sollen folgen. Das klingt gut, es klingt allerdings noch nicht nach einer umfassenden Fachkräftestrategie, wie sie für den Sommer dieses Jahres angekündigt wird. Welche konkreten Maßnahmen in dieser Strategie enthalten sein werden, bleibt abzuwarten. Ich hoffe jedenfalls, dass sich diese Strategie nicht wie bisher in der Neuauflage alter wenn auch wichtiger Projekte erschöpfen wird.

Meine Damen und Herren! Alleine auf Landesebene kann das Problem des Fachkräftemangels in der Pflege nicht gelöst werden. Insbesondere die Frage angemessener Löhne bleibt zentral und drängt sich auf. Deutlich bessere Löhne sind wichtig, um den Beruf aufzuwerten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Als GRÜNE setzen wir uns im Bund für eine Pflege-Bürgerversicherung ein, die alle Einkommensgruppen solidarisch zur Finanzierung mit heranzieht und es so auch ermöglicht, dass die Löhne steigen können.