Protokoll der Sitzung vom 26.03.2014

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Wir als FDP haben uns mit verschiedenen sich engagierenden Institutionen, Kirchen und Verbänden getroffen und mit ihnen über die hamburgische Härtefallkommission gesprochen. Aus diesen Gesprächen haben wir viele Anregungen, Ideen und Hinweise aus deren unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen mitgenommen. Wir haben uns mit den FDP-Landtagsfraktionen ausgetauscht, uns andere Härtefallkommissionen angesehen und uns überlegt, was sich in Hamburg eigentlich seit 2005, also der Einrichtung unserer Härtefallkommission, bewährt hat und was überprüfenswert ist. Heraus kam der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zur Novellierung des hamburgischen Härtefallkommissionsgesetzes, ein Entwurf, der vorsieht, dass die Härtefallkommission von der Politik entkoppelt werden soll hin zu mehr Fachkompetenz, indem nur Vertreter unterschiedlich engagierter Institutionen, Kirchen und Verbände über die Schicksale von Menschen entscheiden, mit denen sie täglich zu tun haben. Wir versprechen uns dadurch eine größere Akzeptanz der Arbeit und der Entscheidungen der Härtefallkommission, weil die gesamte Gesellschaft eingebunden ist, wie Sie, Herr Dressel, damals ebenfalls gefordert haben.

Außerdem sieht der Entwurf vor, dass der hamburgische Inselstatus, vergleicht man unsere Regelung mit denen anderer Bundesländer, aufgelöst wird. In keinem anderen Land entscheiden ausschließlich Abgeordnete über die sogenannten Härtefallbegehren. In keinem anderen Land ist dann auch noch das Einstimmigkeitsprinzip erforderlich, und in keinem anderen Land gibt es so wenig dargelegte Entscheidungskriterien wie in Hamburg. Deshalb müssen auch die Entscheidungskriterien der Härtefallkommission endlich im Gesetz festgeschrieben werden. Für eine gewisse Rechts

klarheit muss hier gesorgt werden. Oftmals können die Betroffenen mangels niedergeschriebener Kriterien nicht nachvollziehen, warum die Härtefallkommission gerade zu jener Entscheidung kam. Als Mitglied der Härtefallkommission kann ich Ihnen aber versichern, dass es in der praktischen Arbeit genau solche Kriterien gibt, nur werden sie den Betroffenen nicht öffentlich zugänglich gemacht. Nach unserem Gesetzentwurf sollen nun die Kriterien transparent und gebündelt im Gesetz verankert werden, sodass sie auch für juristische Laien auf einen Blick erkennbar sind. Dies stellen wir zur Diskussion. Deshalb bedarf es einer Ausschussüberweisung.

Die bereits vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen absoluten Ausschlussgründe, die im Gesetz verankert wurden, werden in unserem Entwurf aufgegriffen, einer Prüfung durch die Geschäftsstelle unterzogen und sollen dann einem aus der Mitte der Härtefallkommission gewählten Vorprüfungsgremium vorgelegt werden, das darüber entscheidet, ob der Fall trotzdem in der Härtefallkommission behandelt wird. Die Entscheidung muss hier einstimmig erfolgen, sodass im Zweifel jedem Antrag eines Betroffenen von der gesamten Härtefallkommission trotz absolutem Ausschlussgrund Rechnung getragen wird. Hierdurch soll zum einen Missbrauch der aufschiebenden Wirkung verhindert werden, zum anderen sichergestellt werden, dass atypische Einzelfälle beraten werden können. Dies stellen wir zur Diskussion, und deshalb bedarf es einer Ausschussüberweisung. Fälle, bei denen Regelausschlussgründe festgestellt werden, wie beispielsweise die Angabe falscher Personalien, sollen immer allen Mitgliedern vorgelegt werden. An dieser Stelle des Gesetzentwurfs fließt unter anderem auch die derzeitige Entscheidungspraxis der Härtefallkommission ein. Außerdem soll die Härtefallkommission mit einer eigenen Geschäftsstelle ausgestattet werden, bei der Anträge direkt gestellt werden können. So müssen die Betroffenen auch nicht auf die Gunst der Abgeordneten im Eingabenausschuss hoffen, dass sie ihren Fall an die Härtefallkommission überweisen. Dies stellen wir auch zur Diskussion, und deshalb bedarf es einer Ausschussüberweisung.

Meine Damen und Herren! Sie sehen, die FDPFraktion hat sich mit dem Gesetzentwurf große Mühe gegeben und versucht, alle Interessen und Erfahrungen bestmöglich in diesem Antrag widerzuspiegeln. Wir freuen uns, dass die GRÜNE Fraktion diesen Entwurf unterstützt, wie der Presse zu entnehmen war, und weiter beraten möchte. Auch die angefragten Institutionen, Kirchen und Verbände sehen unseren Vorstoß durchweg positiv. Aus diesem Grund und weil es sich um einen sehr komplexen Gesetzentwurf handelt bitten wir Sie, dem Überweisungsbegehren an den Innenausschuss zuzustimmen, damit wir dort detailliert über

die Änderung des Gesetzes sprechen können. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herr Schumacher hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion möchte die Härtefallkommission neu zusammenstellen. Nach drei Jahren Zusammenarbeit ohne jegliche Diskussion und Meinungsäußerung diesbezüglich kommt das etwas überraschend für mich. Sie haben der Bürgerschaft nun einen Gesetzentwurf zur Neufassung der Härtefallkommission vorgelegt. Zunächst möchte ich den Mitgliedern des Hauses und der Öffentlichkeit die Entstehung der Kommission noch einmal erklären. Im Jahr 2005 erließ die Bürgerschaft ein Gesetz zur Einsetzung der Härtefallkommission. Zu ihrer Ausgestaltung gab es damals in der Tat unterschiedliche Ansichten. Auch die SPD vertrat eine andere Position als die sich damals durchsetzende CDU-Mehrheit. Das war aber 2005.

(Christiane Schneider DIE LINKE: Da hatte nur die CDU recht!)

Inzwischen sind neun Jahre vergangen; neun Jahre, in denen die Härtefallkommission unverändert bestanden und gearbeitet hat. Auch unter Schwarz-Grün wurde lediglich geprüft, ob die Zusammensetzung geändert werden sollte. Herausgekommen ist dabei nichts. Die Kommission blieb so wie sie auch heute noch ist. Wer nun, wie die FDP, nach neun Jahren das gesamte Verfahren umstellen möchte, braucht dafür gute Gründe. Allein die Tatsache, dass andere Bundesländer ihre Kommission anders zusammensetzen, stellt noch keinen Grund dar, bestehende und bewährte Strukturen zwischen Eingabenausschuss und Härtefallkommission abzuschaffen.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte Ihnen erläutern, wie das Verfahren heute typischerweise abläuft und was das Besondere und Einmalige am Härtefallverfahren ist. Zunächst geht es immer um persönliche und individuelle Schicksale. Die Betroffenen können nach den heute geltenden Gesetzen keine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Diese Personen wenden sich mittels einer Eingabe an die Hamburgische Bürgerschaft. Das Recht, eine Eingabe an die Parlamente zu richten, ist neben dem Wahlrecht eines der höchsten Bürgerrechte, das jedem Mann und jeder Frau in unserem Staat garantiert ist. Der Eingabenausschuss nimmt sich stellvertretend für alle Mitglieder hier im Haus der Eingaben an. In 50 Sitzungen haben wir im vergangenen Jahr 788 Eingaben beraten; 248 davon waren sogenannte ausländerrechtliche Angelegenheiten. Das entspricht 31,5

Prozent. Im Jahr zuvor waren es übrigens 731 Eingaben und 177 ausländerrechtliche Angelegenheiten. Das entspricht 24,2 Prozent. Die Kolleginnen und Kollegen im Eingabenausschuss und damit auch die Mitglieder der Härtefallkommission verfügen also über viel Erfahrung mit ausländerrechtlichen Fällen und kennen die große Bandbreite an Fallkonstellationen. Die Möglichkeit, eine Eingabe einzureichen, ist denkbar einfach und eines der unbürokratischsten Instrumente, die wir in unserem Staat haben. Eine Eingabe bedarf keiner besonderen Form. Sie kann schriftlich geschehen oder über ein Formular auf der Internetseite der Hamburgischen Bürgerschaft. Sowohl die Zahl der Eingaben als auch die Erfahrungen im Ausschuss machen deutlich, dass dieses Verfahren Flüchtlingsorganisationen, sonstigen Interessenvertretern – nicht zuletzt den Anwälten – und auch den Betroffenen selbst wohlbekannt ist. Sollte der Eingabenausschuss feststellen, dass in der Tat keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, kann die Härtefallkommission ins Spiel kommen. Nur ein Mitglied des Eingabenausschusses genügt, um den Fall in die Härtefallkommission zu bringen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern gibt es deutlich geringere Zugangshürden, um Fälle der Härtefallkommission vorzulegen. Die Härtefallkommission tagt monatlich und beschäftigte sich im vergangenen Jahr mit 34 Fällen. Das betrifft ungefähr 60 Personen. Aufgabe der Härtefallkommission ist es zu entscheiden, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe die Anwesenheit des Ausländers in der Bundesrepublik rechtfertigen, denn genau das sieht Paragraf 23a des Aufenthaltsgesetzes vor, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Diese Entscheidungen können eben nicht generalisiert werden. Es kommt immer auf den Einzelfall an, auf das einzelne Schicksal. Die Entscheidungen sind gerichtlich nicht anfechtbar. Deshalb zieht das Argument in der Begründung des FDP-Antrags, es gebe dann mehr Rechtssicherheit, auch nicht. Der Bundesgesetzgeber, der die Möglichkeit für die Härtefallkommission eröffnet hat, hat eben im Blick gehabt, dass es trotz klarer gesetzlicher Vorgaben im Aufenthaltsgesetz zu Fällen kommen kann, die einer Lösung bedürfen, wenn der gesetzliche Weg nicht zum Aufenthaltstitel führt. Schauen wir einmal in das Jahr 2005 zurück, als die Härtefallkommission in Hamburg eingerichtet worden ist. Damals gab es zum Beispiel keine gesetzliche Regelung für gut integrierte Jugendliche. Das ist inzwischen mit dem Paragrafen 25a Aufenthaltsgesetz Gesetzesgrundlage. Wir schauen auch nach vorn, wir warten natürlich auf eine Gesetzesänderung in Berlin in Bezug auf gut integrierte Ausländer, unabhängig vom Lebensalter. Das sind zwei typische Fallgruppen, mit denen sich die Härtefallkommission in den vergangenen neun Jahren regelmäßig beschäftigt hat, für die heute schon Gott sei Dank eine Gesetzeslage existiert.

(Beifall bei der SPD)

(Finn-Ole Ritter)

Gerade die Einfachheit unseres Hamburger Verfahrens ohne hohe Hürden und ohne irgendwelche Vorgaben, allein auf die persönliche Gewissensentscheidung der Kommissionsmitglieder abgestellt, ermöglicht eine Vielzahl von positiven Entscheidungen. Das erscheint uns auch sachgerecht, geht es doch gerade um die humanitäre Bewertung eines gesetzlich nicht erfassten Einzelfalls. Die jetzige Regelung macht die Mitglieder der Härtefallkommission daher freier in ihrer unvoreingenommenen gemeinsamen Bewertung eines Falles als Härtefall. Angesichts der beschlossenen Ersuchen lässt sich sagen, dass die derzeitige Arbeitsweise nicht zulasten der Betroffenen führt. So kam es im vergangenen Jahr in 70 Prozent aller in der Kommission beratenen Fälle zu einem Härtefallersuchen. Das sieht in anderen Bundesländern übrigens anders aus. Das Einstimmigkeitsprinzip gewährleistet dabei eine sachorientierte Entscheidung, unabhängig von politischen Mehrheiten im Haus. Mit einer positiven Entscheidung ist übrigens, anders, als das vielleicht manchmal gedacht wird, noch nicht eine Aufenthaltserlaubnis verbunden. Es handelt sich lediglich um ein Ersuchen an die oberste Landesbehörde. Erst das Ersuchen eröffnet der Verwaltung der Landesbehörde die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis auszustellen. In Hamburg folgt der Senat seit Jahren – übrigens nicht nur dieser Senat, sondern auch die Vorgängersenate – im Schnitt zu 100 Prozent, es mag den einen oder anderen Ausnahmefall geben, den gestellten Ersuchen.

(Heiterkeit bei der SPD und der FDP)

Na ja, es gibt vielleicht einmal einen Fall, der irgendwo im Jahr 2010 rausgerutscht ist.

Auch das ist im Ländervergleich absolut nicht üblich. Das belegt, wie sachgerecht die Entscheidungen sind und dass die jetzige Arbeit der Härtefallkommission eine besondere Akzeptanz seitens der Senate – ich betone die Mehrzahl, nämlich nicht nur die Akzeptanz dieses, sondern auch die der Vorgängersenate – genoss und genießt.

(Beifall bei der SPD)

Eine Verzahnung der Härtefallkommission mit dem Eingabenausschuss der Bürgerschaft hat sich bewährt. Die in der Härtefallkommission vertretenen Mitglieder sind als Parlamentarier vom Volk durch die Wahl legitimiert, wie das sonst wohl keine andere gesellschaftliche Gruppe wäre. Entscheidungskompetenz ist, wie beschrieben, vorhanden, allein schon gegeben durch die Anzahl der Sitzungen und die Vielzahl der bearbeiteten Fälle über die Jahre. Damit die Ergebnisse der Härtefallkommission besser für die Bürgerschaft und für die Öffentlichkeit wahrnehmbar sind, bringen wir unseren Zusatzantrag nach einer jährlichen Statistik ein, die wir der Bürgerschaft und der Öffentlichkeit vorstellen können. Es gibt also aus unserer Sicht keinen

Bedarf, an der bewährten Härtefallkommission zu rütteln. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Hamann.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir wollen nicht an dem bewährten Gesetz rütteln, um mich den Worten meines Kollegen anzuschließen. Tatsächlich stehen wir dem Antrag der FDP-Fraktion sehr skeptisch und ablehnend gegenüber. Lassen Sie mich aber vielleicht zu Beginn – es ist nicht immer hier der Ort dafür – das Positive und Einvernehmliche hervorheben. Ich gehöre dem Eingabenausschuss nun die zweite oder sogar dritte Legislaturperiode nacheinander an und kann insgesamt nur feststellen, dass die Arbeit im Eingabenausschuss und auch in der Härtefallkommission von einer sehr, sehr hohen Sachlichkeit, einem großen Einvernehmen und der Bereitschaft, aufeinander zuzugehen, miteinander zu diskutieren und Sachlösungen zu finden, geprägt ist. Das betrifft alle Fraktionen. Es hat eine gewisse Tradition – ich kenne andere Regierungszeiten noch, und auch die SPD-Fraktion kann dies für sich in Anspruch nehmen –, dass die Mehrheitsfraktion immer bereit ist, den Argumenten der Opposition zu folgen, sie aufzunehmen, sie nicht immer zu bestätigen – das ist nachvollziehbar, die Rollen sind eben manchmal unterschiedlich –, insgesamt aber arbeiten wir in beiden Gremien exzellent zusammen. Ich habe bisher, auch hier schließe ich mich dem Kollegen Schumacher an, auch noch keine nennenswerte Kritik gehört. Insofern finde ich Ihren Antrag, Kollege Ritter, sicherlich völlig legitim, aber doch auch ein wenig überraschend, denn wenn ich mir die Ergebnisse anschaue, sowohl die des Eingabenausschusses als auch die der Härtefallkommission, dann haben wir doch in sehr wenigen Fragen oder auch bei sehr wenigen Einzelfällen einmal Dissens. Von daher hat es mich überrascht, dass Sie diesen Antrag eingebracht haben. Die Notwendigkeit können wir nicht sehen.

Ich will gern einige Punkte Ihres Antrags einmal heraussuchen. Sie begründen den Antrag damit:

"Die fünf ordentlichen Mitglieder [der Härtefallkommission] sind als Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft ausschließlich politische Mandatsträger."

(Finn-Ole Ritter FDP: Ja!)

Das ist richtig, aber was heißt das, was wollen Sie uns denn damit sagen?

(Finn-Ole Ritter FDP: Überlegen Sie mal!)

(Sören Schumacher)

Ich bin doch nicht ausschließlich politischer Mandatsträger. Ich habe doch auch noch einen Beruf und neben Beruf und Politik auch noch ein Leben.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Sie können versuchen, es gleich einmal zu erläutern, aber was mich an dem gesamten Antrag überrascht …

(Finn-Ole Ritter FDP: Auf so einen Schwachsinn gehe ich nicht ein!)

Nein, Herr Kollege, das ist der Punkt.

(Glocke)

Erster Vizepräsident Frank Schira (unterbre- chend): Herr Ritter, ich bitte Sie, sich zu mäßigen.

So sind Sie in der Härtefallkommission sonst nicht, Herr Kollege.

Ich verstehe nicht, was Sie damit zum Ausdruck bringen wollen. Auch später fordern Sie für die Härtefallkommission – wie steht das in Ihrem Gesetzentwurf? – die größtmögliche "Entkoppelung von der Politik". Seit wann fordern wir so etwas? Was soll das bringen? Das überrascht mich. Stattdessen sollen nach Paragraf 1 Härtefallkommission in dem Gremium, das Sie sich vorstellen, auf einmal Behördenvertreter sitzen. Wollen Sie hier eine Linie ziehen? Demokratisch gewählte Politiker sind also nicht geeignet, stattdessen nehmen wir jetzt Behördenvertreter. Das scheint mir doch eine vollkommen neue Position der FDP zu sein. So habe ich die FDP jedenfalls bisher in Diskussionen nicht erlebt und verstehe das auch nicht.

Ihr anderes Argument lautet, Härtefallkommissionsmitglieder seien in der Regel weder Experten im Bereich des Aufenthalts- noch des Asylrechts und so weiter. Als Beispiel haben Sie psychologische Gutachten genannt, die wir in der Sitzung der Härtefallkommission vorgelegt bekommen, und wenn man dort einen Arzt hätte, dann wäre das wunderbar. Wie bestimmen wir das? Welchen Arzt nehmen wir und aus welchem Fachbereich? Wieviel Zeit hat er denn, diese Gutachten zu prüfen? Soll er ein Zweitgutachten machen, soll er ein Obergutachten erstellen?

(Finn-Ole Ritter FDP: Er soll's einfach lesen und verstehen!)

All diese Überlegungen sind ein wenig wirr. Was heißt Fachkompetenz? Wer ist wofür denn überhaupt in welchem marginalen Bereich fachkompetent?

(Finn-Ole Ritter FDP: Sie in Ihrem Bereich wohl nicht!)

Und inwieweit bringt Fachkompetenz letztlich etwas in einer Kommission, in der es selbstverständlich um gesunden Menschenverstand geht, aber

einfach auch – das ist der Hauptaspekt in dieser Kommission – um eine Art Gnadenakt. Braucht man für einen Gnadenakt tatsächlich besondere Fachkompetenz?

(Finn-Ole Ritter FDP: Nee, kann jeder!)

Wir schauen uns die einzelnen Fälle an,

(Finn-Ole Ritter FDP: Das glaube ich eher nicht!)