Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Hamann, Sie sagten eben, es sei schlimm, was den armen Immobilienbesitzerinnen und -besitzern angetan wird. Wissen Sie, was ich schlimm finde? Ich finde es schlimm, wenn immer mehr Menschen, nicht nur in Hamburg, aber auch in Hamburg, 40 oder 50 Prozent ihres Einkommens für Miete aufbringen müssen. Wenn immer mehr Menschen Angst haben, dass sie ihre Wohnung nicht behalten können. Das ist schlimm. Das ist eine soziale Entwicklung, die niemand hier gutheißen darf.
Und was ist mit den Menschen, die 40 Stunden arbeiten, die sogar zwei Jobs haben, die prekäre Beschäftigungsverhältnisse haben, weil Ihre Partei Mindestlohn als Teufelszeug empfindet? Es ist doch ein völliger Wahnsinn, wenn Sie sich angucken, dass es mit dem Mindestlohn, den wir erreicht haben, sogar heute noch so ist, dass klar ist: Mit diesem Mindestlohn kommen Sie in die Grundsicherung, Sie kommen in die Altersarmut.
Sie haben einen völlig naiven Marktgedanken. Ihr Marktgedanke heißt: Der Markt ist super, und zwar super für die Immobilienwirtschaft. Wir haben so einen Boom in der Immobilienwirtschaft, so einen hohen Umsatz, und wir haben so hohe Gewinne, und zwar leistungslose Gewinne, für die niemand etwas tun musste, einfach, weil die Bodenwerte steigen. Das ist für mich kein Markt, wo die Mieterinnen und Mieter Angst haben. DIE LINKE wird immer dafür kämpfen, dass es den Mieterinnen und Mietern in Hamburg bessergeht, und da können Sie noch so viel herumlamentieren, dafür stehen wir auch weiter.
Ja, weil der Kollege Duge das immer und immer wieder bringt mit der Behauptung, die Gebiete der Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg seien damals von der CDU aufgehoben worden, weil – so möchten Sie suggerieren – es uns so passte; Sie ignorieren, dass wir es gemeinsam gemacht haben, dass es wissenschaftliche Voruntersuchungen gab.
Noch einmal auf Ihrer Argumentationslinie. Sie sagen, es sei alles durchgentrifiziert gewesen. Wenn das vorher Gebiete Sozialer Erhaltungsverordnung waren, wie ist denn das möglich? Wirkt dann Ihre
Soziale Erhaltungsverordnung gar nicht? Also irgendetwas stimmt doch nicht an Ihrer Argumentation, Herr Duge.
Wir hatten eine wissenschaftliche Untersuchung. Das Gebiet wurde geprüft, es wurde festgestellt, es erfüllt diese Voraussetzungen nicht mehr, und wir haben nach Recht und Gesetz gehandelt – etwas, das ich Ihrer Fraktion im Übrigen auch dringend einmal wieder empfehlen würde zu berücksichtigen.
Gerade über Hamburg-Mitte – lieber Farid, Glückwunsch dir als Kreisvorsitzenden – könnten wir, glaube ich, intensiv diskutieren, was ihr als GRÜNE dort so im Einzelnen macht.
Nächstes Argument. Soziale Erhaltungsverordnung ohne diese Sieben-Jahres-Klausel müsse sein, um die Spekulanten zu stoppen. Welcher Spekulant behält denn im Ernst nach der Umwandlung einer Immobilie diese Immobilie sieben Jahre im Bestand? Das soll ein Spekulant sein, der eine Immobilie sieben Jahre hält, sie nur an Mieter verkaufen kann, um sie dann im achten Jahr endlich irgendjemand Drittes anzubieten? So agieren doch nicht Spekulanten. Das ist doch der nächste Unsinn.
Und dann Ihr drittes Märchen, das von den Eigenbedarfskündigungen. Natürlich gibt es die, haben wir ja drüber gesprochen, ohne Diskussion, richtig, Ausdruck unseres Grundgesetzes, das das Eigentum schützt. Aber wenn Sie auch nur halbwegs irgendetwas mit Juristerei zu tun hätten, wüssten Sie: Die schwierigste Kündigung eines Mietverhältnisses ist die Eigenbedarfskündigung. Sie wird genau überprüft durch die Gerichte, und wenn Sie Eigenbedarf vorschieben und die Gerichte täuschen, machen Sie sich nicht nur strafbar, sondern auch schadenersatzpflichtig. Unser System funktioniert. Sie machen es kaputt.
Und ich habe jetzt bei dieser Kurzdebatte die nächste Wortmeldung. – Es bekommt das Wort Herr Duge von der GRÜNEN Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Untersuchung, die damals über die bereits in den Neunzigerjahren errichteten Sozialen Erhaltungsgebiete durchgeführt wurde, hat gezeigt, dass sie dort wirksam sind, wo man sie rechtzeitig anwendet. Und das ist in der Neu
stadt gewesen. Dort hat es tatsächlich Wirkung gehabt und ist deswegen auch weitergeführt worden. Und unser Anliegen ist es jetzt, in den Gebieten mit den ersten Anzeichen für das Stattfinden solcher Verdrängungsprozesse rechtzeitig die Sozialen Erhaltungsverordnungen einzuführen und nicht wieder zu spät zu sein, wie wir es leider in den anderen beiden Gebieten waren. Und da sind wir dabei.
Wir haben eine Verantwortung für die Vorsorge. Weil es angesprochen wurde: Das gilt übrigens auch für die Wohnungen, die als Ferienwohnungen genutzt werden; Stichwort Airbnb. Man kann sehen, wenn man einmal in andere Städte schaut, zum Beispiel nach Barcelona, welche Entwicklungsdynamik dabei entsteht.
Wir sind dort rechtzeitig mit unseren Maßnahmen, und wir sind auch hier rechtzeitig, weil wir nämlich genau wissen, dass in den nächsten Jahren in den Sozialen Erhaltungsgebieten, die wir nach und nach in den Zehnerjahren eingeführt haben, diese sieben Jahre um sind. Dem beugen wir vor, und deswegen ist es völlig richtig, dieses an dieser Stelle zu beschließen.
Wer also nun dem Antrag der SPD- und der GRÜNEN Fraktion aus der Drucksache 21/18359 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zu TOP 60, zum Antrag der SPD- und der GRÜNEN Fraktion: Ausweitung und Verstetigung der "Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe".
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Ausweitung und Verstetigung der "Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe" – Drs 21/18358 –]
[Antrag der CDU-Fraktion: Anbindung der "Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe" an einen nicht öffentlichen Träger prüfen – Empfehlungen der Enquete-Kommission umsetzen – Drs 21/18464 –]
Beide Drucksachen möchten die Fraktionen der CDU und der LINKEN an den Familien-, Kinderund Jugendausschuss überweisen.
Auch hier handelt es sich um eine von der SPDFraktion angemeldete Kurzdebatte mit je zwei Minuten Redezeit pro Debattenbeitrag. – Ich schaue so irritiert, weil viele Abgeordnete scheinbar keinen Stuhl haben; das ist ein bedauernswertes Schicksal.
Sehr geehrtes Präsidium, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe sind neutrale niedrigschwellige Anlaufstellen für junge Menschen und ihre Familien bei Konflikten mit Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe. Wenn sich Kinder und Jugendliche oder auch Eltern alleingelassen fühlen, braucht es manchmal jemand Unabhängigen, der alle wieder an einen Tisch bringt und im Einzelfall verloren gegangenes Vertrauen wiederherstellt.
Mit dem vorliegenden Antrag greifen wir die Erfahrungen aus der Arbeit der Ombudsstelle in Hamburg-Mitte, der wissenschaftlichen Begleitung und den Empfehlungen der Enquete-Kommission "Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken" auf. Beim Pilotprojekt in Hamburg-Mitte sind bereits etliche Anliegen auch aus anderen Hamburger Bezirken angekommen. Das zeigt uns: Der Bedarf ist da. Mit Ombudsstellen für die Kinder- und Jugendhilfe für ganz Hamburg wollen wir künftig Kindern und Jugendlichen, den Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten und auch Pflegepersonen ermöglichen, ihre Anliegen und Beschwerden von unabhängigen Fachkräften klären zu lassen.
Mit unserem Antrag definieren wir klare Anforderungen an ein Ombudskonzept, das auch die Empfehlungen der Enquete-Kommission umfasst. Dazu gehören Niedrigschwelligkeit, Weisungsfreiheit der Ombudsperson und eine Öffentlichkeitsarbeit, die auch Kinder und Jugendliche adressiert und dabei die Kinderrechte stärker in das Bewusstsein von Fachkräften und Öffentlichkeit rückt.
Bei den in unserem Antrag formulierten Eckpunkten sind wir nicht auf alle Punkte der EnqueteKommission zum Thema Ombudsstellen eingegangen, denn den vollständigen Abschlussbericht der Enquete-Kommission und den sich darauf beziehenden Bericht der BASFI werden wir demnächst im Ausschuss besprechen. Aber es spricht überhaupt nichts dagegen, im Petitum unseres Antrags zu ergänzen,