Frau von Berg, wir müssen wirklich feststellen: Sie kommen mit Ihrem Rollenwechsel nicht klar. Was Sie abliefern, dieses völlig Unangemessene, Übersteigerte …
Ich kann das wirklich nicht nachvollziehen. Wir haben eine Mehrbedarfsdrucksache von fast 600 Millionen Euro genehmigt, in der nichts, aber auch gar nichts konkret drinsteht. Und Sie kommen da
her und werfen Frau Boeddinghaus vor, sie hätte nicht jeden Haushaltstitel benannt? Das ist doch unvorstellbar.
Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen mir nun nicht vor. Damit kommen wir zur Abstimmung.
Wer möchte die Drucksache 21/1770 in der Neufassung an den Schulausschuss überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Wer möchte dem Antrag der LINKEN aus Drucksache 21/1770 in der Neufassung seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 26, Drucksache 21/1780, Antrag der FDP-Fraktion: Hamburgs Abitur weiterentwickeln – Am bundesweiten Aufgabenpool beteiligen.
[Antrag der FDP-Fraktion: Hamburgs Abitur weiterentwickeln – Am bundesweiten Aufgabenpool beteiligen – Drs 21/1780 –]
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 21/1780 an den Schulausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Wer möchte sich dem FDP-Antrag aus Drucksache 21/1780 anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 28 aufrufe, komme ich nun zu den Wahlergebnissen der verschiedenen Wahlgänge.
Bei der Wahl eines ordentlichen Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für die Härtefallkommission sind 110 Stimmzettel abgegeben worden. Herr Dr. Alexander Wolf erhielt 18 Ja-Stimmen, 78 Nein-Stimmen, zwölf Enthaltungen, zwei Stimmen waren ungültig. Damit ist Herr Dr. Wolf nicht gewählt worden. Herr Dirk Nockemann erhielt 14 Ja-Stimmen, 88 Nein-Stimmen, fünf Enthaltun
Bei der Wahl einer oder eines Deputierten der Justizbehörde sind 106 Stimmzettel abgegeben worden. Davon war keine Stimme ungültig. Herr Justus Burgdorf erhielt 40 Ja-Stimmen, 43 NeinStimmen, 23 Enthaltungen. Damit ist Herr Burgdorf nicht gewählt worden.
Nun zur Wahl eines Deputierten der Behörde für Inneres und Sport. Hier sind 107 Stimmzettel abgegeben worden. Davon war eine Stimme ungültig, somit sind 106 Stimmen gültig. Herr Dietrich Schönbeck erhielt 45 Ja-Stimmen, 38 Nein-Stimmen, 23 Enthaltungen. Damit ist Herr Schönbeck gewählt.
Bei der Wahl eines vertretenden Mitglieds der Kommission für Stadtentwicklung sind 110 Stimmzettel abgegeben worden. Davon waren alle Stimmen gültig. Herr Markus Schreiber erhielt 84 JaStimmen, 13 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen. Damit ist Herr Schreiber gewählt.
Bei der Wahl eines vertretenden ehrenamtlichen Mitglieds der Kommission für Bodenordnung sind 110 Stimmzettel abgegeben worden. Alle Stimmen waren gültig. Frau Martina Koeppen erhielt 90 JaStimmen, 10 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen. Damit ist Frau Koeppen gewählt worden.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 28, Drucksache 21/1782, Antrag der AfD-Fraktion: Demokratieklausel bei der Förderung von Programmen zur Extremismusprävention einführen – Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für eine Förderung.
[Antrag der AfD-Fraktion: Demokratieklausel bei der Förderung von Programmen zur Extremismusprävention einführen – Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für eine Förderung – Drs 21/1782 –]
Diese Drucksache möchte die AfD-Fraktion federführend an den Innenausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen.
Sehr geehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Wir haben heute lange und ausführlich über die Asylkrise gesprochen. Das Versagen der etablierten Politik an dieser Stelle wird, so fürchte ich – und leider sehen wir bereits die ersten Anzeichen dafür –, auch rechtsextremistische Taten nach sich ziehen.
Da ist es gut, dass wir alle in diesem Hause uns gemeinsam gegen Rechtsextremismus einsetzen. Wenn wir dies tun und wenn wir dafür Steuergelder verwenden, dann dürfen wir aber nicht den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Das heißt, das Geld der Steuerzahler darf nicht in die Hände derer geraten, die unseren Staat von der anderen Seite her angreifen, von links. Dieses Land ist groß geworden in dem antitotalitären Grundkonsens aller Demokraten. Gerade wir Deutschen haben die doppelte Erfahrung der nationalsozialistischen Verbrechen unter Hitler und der sozialistischen Diktatur der DDR gemacht. Zu Recht sind wir stolz auf unser Grundgesetz. Wir werden darum in der Welt beneidet, und es ist unser aller Auftrag, die Werte dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die aus ihm erwachsen, zu verteidigen.
Was ich in Anbetracht der späten Stunde nur sehr verkürzt ausführe, werden die meisten von Ihnen in der einen oder anderen Sonntagsrede schon gesagt haben, und ich unterstelle: Sie haben es natürlich auch so gemeint. Wenn dem so ist, dann ist es nur folgerichtig, dass Sie nun auch unserem Antrag zustimmen, der nichts weiter verlangt, als dass Organisationen und Projekte, die Mittel aus dem Haushalt verlangen, sich zu unserem Grundgesetz bekennen und in ihrer Arbeit nicht mit Verfassungsfeinden und Extremisten zusammenarbeiten. Nichts anderes besagt unser Antrag.
Es ist doch eigentlich eine schlichte Selbstverständlichkeit, dass wir nicht ungeprüft Geld an potenzielle Feinde unserer staatlichen Ordnung geben. Ich habe mich beim Abfassen dieses Antrags immer wieder gefragt, warum man so etwas Selbstverständliches überhaupt auf die Tagesordnung setzen muss. Das ist doch eine Sache des gesunden Menschenverstands. Welches Problem können echte Demokraten, die sich gegen Extremisten einsetzen wollen, damit haben, sich zu unserer Verfassung zu bekennen und sich vom Extremismus zu distanzieren? Denn unser Antrag verlangt nur, folgende Verpflichtung verbindlich zu machen – Zitat –:
"Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.
Wir werden keine Personen oder Organisationen mit der inhaltlichen Mitwirkung an der Durchführung des Projekts beauftragen, von denen uns bekannt ist oder bei denen wir damit rechnen, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen."
Nur kurz zur Erläuterung: Damit haben wir das aufgenommen, was rechtlich unstreitig war und auch nicht von einem Gericht, dem Bund oder Sachsen aufgehoben wurde, sondern was auch nach rechtlicher Kritik uneingeschränkt rechtlichen Bestand hatte und aus rein politischen Gründen andernorts aufgehoben wurde.
Noch einmal: Welches Problem können echte Demokraten damit haben, diese Formulierung zu unterzeichnen und sich damit zur freiheitlichen Grundordnung zu bekennen? Doch höchstens solche, die es mit ihrem angeblichen Anliegen nicht so ernst meinen, solche, die möglicherweise ganz andere Ziele verfolgen unter dem Deckmantel der Extremismusbekämpfung, die immer häufiger unter dem heutigen Begriff Kampf gegen rechts daherkommt. Es ist doch ein Skandal, wenn der Senat auf eine unserer Schriftlichen Kleinen Anfragen zugeben muss, dass zum Beispiel dem VVN-BdA 5 000 Euro zur Verfügung gestellt wurden, und auf eine weitere Anfrage von uns eingesteht, dass genau dieser VVN-BdA seit seiner Gründung als linksextremistische Organisation bis heute vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
Mit anderen Worten: Eine Organisation, die das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz als DKP-nah und linksextremistisch einschätzt, wird vom Staat mit 5 000 Euro bezuschusst. Wollen wir jetzt, verkürzt gesagt, die NPD mit der DKP bekämpfen? Da sagen wir glasklar Nein. Zumindest können wir doch nicht das Geld der Steuerzahler dafür ausgeben, dass sich die Extremisten gegenseitig bekämpfen. Das ist genauso absurd, als würde man – ich formuliere es einmal überspitzt und plastisch – freien Kameradschaften Haushaltsgelder im Kampf gegen links bewilligen.
Wir mögen in vielen Fragen unterschiedlicher Meinung sein und wir können das sein, gerade wegen unseres Grundgesetzes und unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung. Und es ist gut, dass wir das hohe Gut der Meinungsfreiheit haben. Seien wir uns aber heute in dieser einen Sache einig: kein Geld für Extremisten, kein Geld für Verfassungsfeinde. Stimmen Sie daher unserem Antrag zur Einführung einer Demokratieklausel zu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion in unserer Bürgerschaft sorgt sich mit diesem Antrag um die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Bei der Pegida-Demonstration am Montag in Dresden wurde ein Galgen präsentiert, versehen mit den eindeutigen Hinweisschildern: reserviert für Angela Merkel und reserviert für Sigmar Gabriel.
Seit Monaten werden aus dem Pegida-Sumpf heraus täglich bösartige Hassbotschaften gegen Flüchtlinge, gegen die sogenannte Lügenpresse und gegen demokratisch engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger und Politiker abgesondert, oft garniert mit offenen Gewalt- und Mordfantasien. Auf dem vergangenen AfD-Parteitag haben hohe Funktionäre der AfD stolz verkündet, sie seien die Pegida-Partei. Wenn jemand Probleme mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hat, dann ist das die AfD in diesem Land und auch in dieser Stadt.