Selbstverständlich achten die Behörden darauf, dass niemand mit staatlichen Geldern gefördert wird, der die Demokratie und die im Grundgesetz formulierten Grund- und Menschenrechte beseitigen will. Alle Zuwendungsempfänger werden ausdrücklich auf ihre Verpflichtung auf die demokratischen Grundrechte hingewiesen. Auch in Sachsen und auf der Bundesebene hat sich die CDU davon überzeugen lassen, dass dies ein besserer Weg zur Demokratieförderung ist als Pauschalverdacht und Erklärungszwang. Selbstverständlich geht der Rechtsstaat aktiv gegen gewalttätige Extremisten vor, zum Beispiel aktuell gegen jene Hausbesetzer, die Polizisten mit Heizkörpern beworfen und dabei schwere Verletzungen in Kauf genommen haben. Da hat Hamburg wirklich keinen Nachholbedarf von der AfD, ganz im Gegenteil.
Damit wäre zu diesem Antrag eigentlich alles gesagt – selbstverständlich werden wir ihn ablehnen –, doch ich möchte noch einige Anmerkungen zur Funktion dieses Antrags und zu den Zwecken machen, die die AfD mit diesem Antrag verfolgt.
Der erste Zweck ist die Diskreditierung des zivilgesellschaftlichen Engagements gegen rechts, und zwar in Gänze.
Das geht aus dem Einleitungstext und besonders aus den vorangegangenen Anfragen der AfD zum Ohlsdorfer Friedensfest klar hervor, die im Antrag genannt werden. Das Ohlsdorfer Friedensfest – vielleicht kennt das nicht jeder – findet seit sie
ben Jahren jährlich zum Gedenken an den sogenannten Hamburger Feuersturm auf dem Ohlsdorfer Friedhof statt, zum Gedenken an die Opfer des faschistischen Krieges, zur Mahnung für den Frieden heute und, wie es im diesjährigen Einladungstext wörtlich und in aller Klarheit heißt, zur
"[…] Würdigung der heute bestehenden demokratischen Werte, insbesondere der Anerkennung der Würde des Menschen."
Es wurde ins Leben gerufen als Reaktion auf den Versuch von Neonazis, das Gedenken an die Bombenopfer in ihrem Sinne zu missbrauchen, und es ist damit erfolgreich gelungen, den Nazis diesen Ort und diese Symbolik aus der Hand zu nehmen.
Dieses Ohlsdorfer Friedensfest wird von vielen verschiedenen Organisationen getragen, unter ihnen an vorderster Stelle vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge mit seinem Ehrenpräsidenten Senator a. D. Reinhard Soltau und seiner Landesvorsitzenden, der ehemaligen Abgeordneten Karen Koop, von mehreren umliegenden Kirchengemeinden, von der Gewerkschaft ver.di und auch von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, der VVN. Die langjährige Teilnahme der VVN nimmt die AfD nun zum Anlass, um das Friedensfest und alle an ihm beteiligten Organisationen diskreditieren zu wollen. In ihrem Antrag schreibt die AfD in Bezug auf die VVN und deren antifaschistische Arbeit wörtlich:
"Eine Förderung solcher Organisationen stellt gleichsam den Versuch dar, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben."
Das haben wir eben noch einmal von Herrn Dr. Wolf gehört. Diese Formulierung ist nicht nur infam, sie ist auch verräterisch. Infam ist es, Auschwitz-Überlebende wie Esther Bejarano, die Ehrenvorsitzende der VVN und Trägerin des Großen Bundesverdienstkreuzes, derart in den Dreck zu ziehen.
Das ist eine ungeheure Entgleisung und die Verhöhnung eines Holocaust-Opfers. Entweder ist das der AfD nicht bewusst, oder es ist infame Absicht. Beides ist unerträglich und dieses Hauses unwürdig.
Darüber hinaus ist diese Formulierung verräterisch für die zweite Funktion solcher Anträge. Wenn die Opfer von faschistischer Verfolgung und Massenmord und ihre engagierten Nachkommen genau solche Teufel sind wie die Nazis selbst, dann kön
nen Letztere ja gar nicht so schlimm sein – so lautet die indirekte und eigentliche Botschaft solcher Aussagen. Diese Relativierung und Verharmlosung des Rechtsextremismus durch die AfD ist ebenso unerträglich.
Drittens und letztens dienen solche Diskreditierungsversuche den Rechtspopulisten von der AfD dazu, sich selbst als verfolgte Unschuld zu stilisieren: Seht her, diejenigen, die uns kritisieren, sind doch selbst viel schlimmer – so soll es scheinen –, oder zumindest sind sie, wie der rot-grüne Senat, einseitig und tun nichts gegen linke Extremisten. Das alles sind ungeeignete Versuche, sich selbst als Opfer und Märtyrer darzustellen. In diesem Antrag geht es der AfD nicht wirklich um die Sache, sondern es sollen rechtspopulistische Stimmungen angeheizt werden, genau wie mit ihren Äußerungen über die Millionenschwemme von Flüchtlingen, wie mit ihrer maßlosen Polemik gegen Muslime, wie mit ihrer manipulierenden Dramatisierung von Kriminalität, besonders bei den Asylbewerbern. Diese kalkulierte Stimmungsmache brauchen und wollen wir in Hamburg nicht.
Wer so mit dem Finger auf andere zeigt, hat selbst am meisten damit zu tun, seine Bindung an die demokratischen Grundwerte und Menschenrechte unter Beweis zu stellen. – Schönen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es wurde jetzt viel Richtiges gesagt. Ich möchte aber noch einmal auf den Kern des Antrags zurückkommen. Die Demokratieklausel selbst besagt, dass Fördermittel zur Extremismusbekämpfung nur bekommt, wer sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt sowie eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit leistet und dies auch im Rahmen des Vertretbaren für seine Partner sicherstellt.
Es darf nicht sein, dass Organisationen, die nicht für diese Dinge einstehen wollen, auch noch mit hart verdienten Steuergeldern subventioniert werden.
Dass die Familienministerin Schwesig, die den Linksextremismus wörtlich schon einmal als ein überschätztes Problem bezeichnet hat, diese eigentlich selbstverständliche Klausel ersatzlos strei
chen wollte, passt ins Bild. Aber zum Glück gibt es ja auch noch die CDU und den Bundesinnenminister Thomas de Maizière, die dann durchgesetzt haben, dass die Demokratieklausel zwar nicht mehr unterschrieben werden muss, aber genauso verbindlich in den Bewilligungsbescheid aufgenommen wird. Die Zuwendungsempfänger müssen jetzt also genauso wie vorher etwa durch Recherchen in den Berichten der Verfassungsschutzämter sicherstellen, dass die Menschen, mit denen sie zusammenarbeiten, sich nicht gegen die demokratische Grundordnung engagieren. Wenn die Träger das nicht tun, müssen sie empfangene Gelder auch wieder zurückzahlen. Das ist ein tragbarer Kompromiss, da er zu keiner tatsächlichen Veränderung gegenüber dem Zustand führt, den die CDU zuvor eingeführt hatte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die GRÜNE Fraktion lehnt den Antrag der AfD ab. Sie haben sich durch Antragstellung und Wortwahl in dem Redebeitrag selbst diskreditiert. Ich hoffe, dass die CDU vielleicht auch noch einmal über die eine oder andere Wortwahl an dieser Stelle nachdenkt. Das Thema selbst ist durch, es ist geklärt, und Sie werfen sich damit hinter eine Entscheidung, die gut und richtig war.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Rose, Sie haben vieles gesagt, was sicher richtig ist. Wir sind auch einer Meinung in der Beurteilung der AfD und auch der Pegida und ähnlicher Fragen. Nur, wir als Liberale werden nicht davon abgehen, einen Antrag nach dem zu beurteilen, was im Petitum steht. Und im Petitum steht nun einmal nichts von Pegida-Unterstützung und ähnlichen Dingen, und die Pegida wird auch nicht unterstützt, soweit ich weiß. Ich hoffe, das bleibt auch so. Insofern gehen wir da etwas anders heran und sind näher bei dem Kollegen Heißner und dem, was er eben gesagt hat.
Wenn jemand Zuwendungen aus der Steuerkasse beantragt, dann ist es doch selbstverständlich, dass man als Treuhänder dieser Steuergelder verlangen kann, dass der Antragsteller versichert, die Gelder grundsätzlich in dem Sinne zu verwenden, wie es dem Zweck der Zuwendungen entspricht. Wenn sich jemand ehrenamtlich für die Demokratie engagieren will und dafür Mittel beantragt, dann zeugt es doch von einem etwas gestörten Demokratieverhältnis, wenn er die Erklärung, sich zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu bekennen und dazu eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu leisten, als Aussprache eines Generalverdachts sieht. Das kann ich nicht nachvollziehen.
Viele Menschen in dieser Welt wären froh, so ein Bekenntnis überhaupt einmal abgeben zu dürfen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.
Die Formulierung des weiteren Petitums trägt den Bedenken Rechnung, die zu Recht vor den Gerichten gegen die alten Regelungen im Bund und in anderen Bundesländern geltend gemacht wurden. Die sorgfältige Auswahl von Bündnispartnern für ein gemeinsames Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Leider zeigen aber Ereignisse wie auch am 12. September, dass das nicht immer so ist. Eine Erinnerung in Form einer Unterzeichnung einer solchen Erklärung mag daher durchaus hilfreich sein. Wir werden dem Antrag daher zustimmen. – Vielen Dank.
Nur ganz kurz: Ich verwahre mich gegen die Äußerungen des Herrn Kollegen Rose, die mit dem, was ich gesagt habe, und dem, was in unserem Antrag steht, nichts, aber auch gar nichts zu tun haben. Es geht rein um den sachlichen Antrag, dass, wer Gelder vom Staat haben möchte, selbst nicht aktiv gegen den Staat kämpferisch vorgehen sollte. Wir haben uns auch nicht gegen das Ohlsdorfer Friedensfest als solches und gegen alle Beteiligten dort gewandt, sondern wir haben lediglich gesagt, dass die VVNBdA seit ihrer Gründung, seit vielen Jahrzehnten linksextremistisch von der DKP beeinflusst ist, als solche vom Landesamt für Verfassungsschutz auch in Hamburg seit jeher und bis heute klassifiziert wird und dass es nicht angeht, eine derartige