Punkt 67, Drucksache 21/2366, Antrag der CDUFraktion: Rot-grüne Verkehrserziehung stoppen – Radweg an der Außenalster erhalten.
[Antrag der CDU-Fraktion: Rot-grüne Verkehrserziehung stoppen – Radweg an der Außenalster erhalten – Drs 21/2366 –]
[Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD: Fahrradstraßen Harvestehuder Weg und Außenalster – Wir sorgen für die Sicherheit von Rad- und Fußverkehr – Drs 21/2549 –]
Als Drucksache 21/2549 liegt Ihnen hierzu ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD vor.
Wer einer Überweisung der Drucksache 21/2366 an den Verkehrsausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Ich stelle fest, dass das Überweisungsbegehren nicht zustande gekommen ist.
Wir kommen dann zu den Abstimmungen in der Sache und beginnen hier mit dem Antrag der CDUFraktion aus der Drucksache 21/2366.
Wer diesen Antrag annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen nun zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD aus der Drucksache 21/2549.
Wer sich diesem Antrag anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit Mehrheit angenommen.
Punkt 69, Drucksache 21/2380, Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD: Haushaltsplan 2016, Einzelplan 3.3 – Sanierungsfonds Hamburg 2020: Hamburger Clubs instand halten
[Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD: Haushaltsplan 2016, EP 3.3 Sanierungsfonds Hamburg 2020: Hamburger Clubs instand halten – Drs 21/2380 –]
Wer so verfahren möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist nicht zustande gekommen.
Wer dem Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD aus der Drucksache 21/2380 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen worden.
Wir kommen zu Punkt 73, Drucksache 21/2384, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Aussetzung von Abschiebungen in den Wintermonaten.
Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE gemäß Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung hierzu das Wort begehrt wird. – Frau Schneider, Sie bekommen es für maximal fünf Minuten.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! Die Zahl der Menschen, die keine Bleiberechtsperspektive in Deutschland bekommt, wächst.
Sie wächst nicht nur, weil die Zahl der Geflüchteten zunimmt, sie wächst auch aufgrund der Gesetzesverschärfungen und aufgrund der Festlegung von sicheren Herkunftsstaaten, die Menschen aus diesen Ländern das Recht auf eine faire und umfassende Prüfung des Einzelfalls entzieht. Die Zahl der Abschiebungen steigt.
Vor diesem Hintergrund ist unser Antrag minimalistisch. Wie Sie wissen, sind wir gegen diese Gesetzesverschärfungen, die vor allem und in aller Härte Angehörige der europäischen Minderheit der Roma treffen. Aber darum geht es bei unserem Antrag nicht. Wir haben nicht einmal einen Antrag auf einen generellen Winterabschiebestopp gestellt, sondern wir wollen wenigstens eine Regelung für besonders schutzbedürftige Personen und ihre Angehörigen. Wir wissen, dass Schleswig-Holstein und Thüringen, die sich im letzten Winter noch zu einem Abschiebestopp entschlossen hatten, in diesem Winter davon Abstand genommen haben.
Wir bedauern es zutiefst, dass Rot-Rot-Grün in Thüringen in diesem Jahr sich darauf nicht hat verständigen können.
Sie haben sich nicht verständigen können, und deshalb hat die Regierung auch keinen Winterabschiebestopp verhängt. Soweit wir wissen, haben sie sich deshalb nicht darauf verständigen können, weil es eine starke rechte Mobilisierung in Thüringen gibt, und leider glauben einige oder vielleicht auch viele an der Regierung Beteiligte, man könne dieser Mobilisierung entkommen, wenn man ein möglichst kleines Ziel verfolgt. Aber wir werden deshalb in Hamburg nicht aufhören einzufordern, was wir für eine humanitäre Selbstverständlichkeit halten, die wir auch gegen rechte Meinungsmache verteidigen.
Gerade für Roma aus Serbien, Montenegro, Kosovo, Mazedonien, Bosnien, Herzegowina und Albanien, aber zum Beispiel auch für albanische Flüchtlinge bedeutet Abschiebung sehr häufig Abschiebung in Obdachlosigkeit, Hunger, Unsicherheit. Sie, Herr Dr. Dressel, haben gestern starke Worte dafür gefunden, dass Sie alles dafür tun, um zu verhindern, dass Geflüchtete in Hamburg obdachlos werden. Das ist gut. Aber vergessen Sie nicht, dass auch Hamburg in zunehmendem Maße in Verhältnisse abschiebt, in denen Obdachlosigkeit und bitterste Armut, und zwar Armut in jeder Beziehung, vorgezeichnet sind. Das Problem wird sozusagen ausgelagert. Wir alle wissen das, auch wenn wir sehr unterschiedlich damit umgehen.
Sie können damit argumentieren, dass die Rechtslage Hamburg dazu zwingt. Darüber streite ich jetzt nicht. Eines aber ist sicher: Die Rechtslage kann uns nicht dazu zwingen, Menschen in Kälte und Not abzuschieben, insbesondere nicht bei praktisch sicherer Obdachlosigkeit. Und schon gar nicht kann sie uns dazu zwingen, besonders schutzbedürftige Menschen in solche Verhältnisse abzuschieben.
Die Abschiebung in Kälte und Not ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Gerade Kinder sind besonders schutzbedürftig. Insbesondere bei den Roma sind Kinder von Abschiebung besonders häufig betroffen, Kinder jeden Alters, Kinder, die für ihr Leben Schaden nehmen, wenn sie Kälte und Obdachlosigkeit ausgesetzt werden.
Nein, die Gesetzeslage kann Hamburg zur Abschiebung schutzbedürftiger Menschen nicht zwingen. Die Ausländerbehörde kann humanitäre Entscheidungen treffen, wenn sie denn will. Der Innensenator könnte humanitäre Entscheidungen treffen, und der Eingabenausschuss könnte es ebenso. Ich habe aber nicht den Eindruck, dass der Eingabenausschuss seine Möglichkeiten ausschöpft und seine humanitäre Verantwortung dafür wahrnimmt, Abschiebungen schutzbedürftiger Menschen, Abschiebungen von Familien mit Kindern und Abschiebungen von Kranken wenigstens
in den Wintermonaten auszusetzen und somit humanitäre Katastrophen für die Betroffenen zu vermeiden.
Deshalb haben wir den Antrag gestellt. Die Bürgerschaft kann ihren Willen erklären, Abschiebungen besonders schutzbedürftiger Menschen in Kälte und Not auszusetzen. Ich bitte Sie darum.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist nicht der erste Antrag, der zu diesem Thema gestellt wird. Man könnte, wenn man böse wäre, auch sagen, er komme jedes Jahr neu. Die Argumentationslage hat sich nicht wesentlich verändert. Wir haben Ihnen schon bei den letzten Debatten erläutert, wie wir mit diesem Thema umgehen, nämlich dass wir bei der Einzelfallprüfung bleiben. Für den Eingabenausschuss, Frau Schneider, möchte ich Ihre Aussage, wir nutzten unsere Möglichkeiten nicht aus, eindeutig zurückweisen. Denn ich nehme für mich und meine Fraktion und auch für die Fraktion der GRÜNEN sehr wohl in Anspruch, dass wir uns mit den Einzelfällen sehr genau auseinandersetzen. Wir fragen bei bestimmten Dingen nach, bei denen Sie sagen würden, das sei nicht unbedingt unsere Aufgabe. Wir fragen über unseren Aufgabenbereich eindeutig hinaus. Wir erkundigen uns auch nach den Situationen in den Heimatländern und treffen von Einzelfall zu Einzelfall eine Entscheidung.
Diese mag Ihnen nicht immer genehm sein, denn gemäß Ihrer politischen Haltung wollen Sie generell nicht abschieben. Das ist eine Haltung, die man hier vertreten kann, aber für den Eingabenausschuss gilt sie nicht. Insofern bin ich der festen Überzeugung, dass wir bei dieser Haltung bleiben werden, die wir schon mehrfach begründet haben – mein Vorgänger hat sie im Eingabenausschuss begründet, die Fraktion hat sie hier begründet. Und Sie selbst mussten eingestehen, dass auch andere Bundesländer, die diesen Weg gegangen sind, diesen Weg nicht mehr gehen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Schneider, Sie haben recht mit der Beschreibung, dass die humanitäre Situation, in der sich viele Roma in vielen Herkunftsländern europaweit befinden, sich mitnichten verbessert hat. Jedes Jahr muss man wieder zur Kennt
nis nehmen, dass es weiterhin ethnische Diskriminierung gibt, dass es Armut, Obdachlosigkeit und fehlenden Zugang zur Gesundheitsversorgung gibt. Es bleibt die große Notwendigkeit für uns als Bundesländer, aber auch für die gesamte Republik und ganz Europa, sich immer wieder für die Verbesserung der Lage der Roma einzusetzen. Dazu sind wir politisch verpflichtet, und das tun wir auch. Das müssen wir über alle Fraktionen hinweg tun, sonst wird sich nie etwas ändern.
Sie haben ebenfalls recht damit, dass humanitäre Entscheidungen getroffen werden müssen, und zwar auch in Hamburg. Es ist nicht ohne Grund so, dass die beiden letzten Bundesländer, die sich, auch von den GRÜNEN unterstützt, in den vergangenen Jahren noch für einen Abschiebestopp entschieden haben, dies nun nicht mehr tun. Wir wissen, dass es rechtlich zunehmend schwieriger wird. Wir wissen aber möglicherweise auch, und da teile ich Ihre Einschätzung bezüglich Thüringen nicht so sehr, dass es hilfreicher ist, die individuelle Not tatsächlich auch individuell zu bewerten und anzuerkennen.
Das hat die Behörde uns zugesagt. Es wird eine individuelle Prüfung der Situation geben, in die Familien und andere Schutzbedürftige zurückgeschoben werden. Obdachlosigkeit ist eine der Fragestellungen dabei. Die Regelung, die sich dann anbietet, ist zum Beispiel eine individuelle Entscheidung über eine verlängerte Ausreisepflicht, immer verbunden mit der zunehmend schwieriger werdenden rechtlichen Situation, dies überhaupt zu gewähren.
Ich möchte einmal an einem anderen Beispiel deutlich machen, was sich tatsächlich verändert hat. Von den gut 400 Personen, die im letzten Monat zurückgekehrt sind – und ich formuliere dies absichtlich so, denn diese Personen sind mitnichten abgeschoben worden –, sind über 360 freiwillig ausgereist. Man kann das "freiwillig" in Anführungsstriche setzen, weil es natürlich nicht mehr ist als die Erkenntnis, dass sie hier keine weiteren Aufenthaltsmöglichkeiten haben. Aber dies ist aus unserer Sicht der Weg, den man gehen sollte, den man viel besser vorbereiten und unterstützen sollte, denn das Erkennen der Perspektivlosigkeit nach unseren neuen rechtlichen Regelungen in der Republik, nicht nur in Hamburg, ist oft hilfreicher, als nur darauf zu warten, dass dann tatsächlich eine Abschiebung durchgeführt wird.