Vielen Dank. Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Schinnenburg, zunächst hoffe ich natürlich, dass meine Rede Sie nicht bedroht. Wir alle wissen, dass Macht und Ohnmacht sehr nah beieinander liegen, und Sie fühlen sich offensichtlich sehr ohnmächtig und deswegen auch ein wenig bedroht. Das kann ich auch gut verstehen, weil Sie natürlich leider wieder nichts zur Sache gesagt haben. Wir wissen nach wie vor, dass die HCU vor dem Verfassungsgericht klagt, und wir warten auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Und nicht nur wir warten darauf, sondern ganz Deutschland, denn die letzte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist von 1972, und Sie können sich vorstellen, dass sich seitdem einiges in der Wissenschafts
Viel interessanter finde ich noch, dass Sie die Senatorin vermissen. Das verstehe ich auch sehr gut, denn vielleicht hätte sie Ihnen beibringen können, was in diesem Gesetz steht und worum es eigentlich geht. Dieses Gesetz ist nämlich ein Vorschlag des Senats, und vielleicht hätten Sie als Jurist zumindest die Idee haben können, wer Gesetze beschließt und wer Gesetzentwürfe einbringt. Das Parlament, so ist es übrigens in allen Parlamenten, ist der Gesetzgeber, und deswegen ist jedes Gesetz, das der Senat einbringt, ein Vorschlag, und deswegen wird jedes Gesetz von der Bürgerschaft beschlossen.
Wichtig ist dabei noch zu sagen, dass wir uns natürlich gefreut hätten, wenn die Senatorin hier gewesen wäre, weil sie wie gesagt ihre Beiträge immer sehr gut vorträgt und immer sehr gut erklären kann, worum es eigentlich geht, und das normalerweise so gut, dass auch Sie das vielleicht verstehen könnten.
Frau Fegebank ist heute für Hamburg in Berlin, und zwar deswegen, weil dort der Wissenschaftsrat die Ergebnisse der MIN-Fakultäten vorstellt. Ich glaube, es ist sehr gut, dass Frau Fegebank dort die Interessen Hamburgs vertritt.
Herr Schinnenburg, manchmal ist es auch ganz gut zu überlegen, ob man das Publikum erreicht, mit dem man gerade spricht. Ich glaube nicht, dass jede Kollegin und jeder Kollege und auch vielleicht noch die Zuhörerinnen und Zuhörer genau dem folgen konnten,
Wir sollten uns lieber um die konkreten Fragen kümmern. Sie haben gesagt, es gebe entsprechende Einklagen. 2013/2014 gab es 2 000 Klagen, im November 2014 waren es nur 814. Wie ganz offensichtlich zu erkennen ist, ist das ein Absinken der Klagen. Sie sagten, es gebe weniger Studienplätze. Auch das ist, wie Sie wissen, nicht richtig. 2013 gab es 16 459 Anfänger, 2014 16 455 und 2015 – und das ist das entscheidende Jahr, in dem dieses Gesetz gewirkt hat – 17 055 Anfänger. Es gab also mehr Studienanfänger.
Anfragen, die Sie selbst stellen, und die Antworten darauf sollten Ihnen doch eigentlich bekannt sein. Und in dieser Anfrage, die Sie gestellt haben, Drucksache 21/307 vom 28. April 2015, weist Sie der Senat noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass das Gesetz keinesfalls verfassungswidrig ist, wie Sie immer behaupten, sondern diese Entscheidung noch ausstehe, und zwar vom Bundesverfassungsgericht. Außerdem weist der Senat Sie darauf hin, dass das gerade von Ihnen zitierte Protokoll vom 30. Januar 2014 mit Ihren Anmerkungen auch zu keiner anderen Rechtsprechung geführt hätte. Es wäre doch vielleicht ganz gut, wenn Sie zumindest die Antworten des Senats auf Ihre eigenen Fragen zur Kenntnis nehmen.
Sie haben dieses Mal erneut gesagt, die Universitäten würden kaputtgespart. Auch das stimmt nicht. Auch in dieser Anfrage wird Ihnen nach den einzelnen Hochschulen differenziert dargestellt, dass der Senat den Universitäten 3 Millionen Euro mehr für die überschüssigen Studienplätze zur Verfügung gestellt hat. Auch das hätten Sie zur Kenntnis nehmen können.
Doch, es ist zusätzliches Geld durch die Hochschulpaktmittel, wie Sie wissen, Herr Ovens, weil die Hochschulpaktmittel auf die Köpfe der jeweiligen Studierenden angerechnet werden.
Und was Sie auch noch hätten wissen können, Herr Schinnenburg, ist, dass dieses Bandbreitenmodell, in dem wir eine bestimmte Struktur haben, bereits acht Bundesländer haben. Diese acht Bundesländer, das sehen Sie auch aus der Vorlage des Senats, sind mit diesem Modell sehr gut gefahren. Es ist rechtssicher, und wir werden auch deswegen ein gutes Urteil vom Bundesverfassungsgericht bekommen.
Ich möchte noch einmal auf die Frage der Expertenanhörung eingehen. Wir werden eine Expertenanhörung im Ausschuss haben, wir werden eine Rechtsprechungsdiskussion dazu haben, wir werden entsprechende Fachleute hören. Deswegen ist es, glaube ich, deutlich sinnvoller, die Debatte noch einmal zu führen, nachdem wir diese Experten gehört haben, sodass alle Kolleginnen und Kollegen sich entsprechend vorbereiten können. Dann können wir eine wirklich inhaltliche Debatte und keine Scheindebatte führen. – Vielen Dank!
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren! Flickschusterei oder Wissenschaftspolitik mit Hand und Fuß? Das ist die klassische Frage, die man sich bei dieser rot-grünen Wissenschaftspolitik dieser Tage in Hamburg stellen muss. Ich glaube, die Antwort darauf wird keine gute und befriedigende sein. Als wir in diese Debatte eingetreten sind, habe ich mir zwei anfängliche Fragen gestellt.
Die erste Frage war, warum die FDP-Fraktion überhaupt den Antrag auf Debatte dieses Tagesordnungspunkts stellt, wo wir doch darüber fachlich im Ausschuss diskutieren wollen. Der Redebeitrag des Kollegen – lieber Herr Schinnenburg, wenn Sie sich noch beteiligen mögen – hat mich nicht wirklich darüber aufgeklärt, warum wir diese Debatte in dieser fachlichen Feinheit an dieser Stelle führen, denn dafür ist doch der Ausschuss gedacht. Aber natürlich können wir das trotzdem hier tun; das ist das gute Recht jeder Fraktion.
Die zweite Frage, die ich mir gestellt habe: Jetzt geht es in diesem Hause endlich einmal wieder um Wissenschaft und Forschung, doch die zentrale Person des Senats, die dazu etwas Sinnhaftes beitragen sollen könnte, die Wissenschaftssenatorin, ist nicht da. Aber gut, Herr Dr. Tode, Sie haben uns gerade darüber aufgeklärt, dass sie die Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg außerhalb der Freien und Hansestadt vertritt. Das wurde uns im Übrigen auch schon mitgeteilt, zwar nicht von der Wissenschaftsbehörde, von der ich es erwartet hätte, sondern von der GRÜNEN Bürgerschaftsfraktion. Offensichtlich spricht die Fraktion immer noch für ihre Senatorin. Ich weiß nicht, ob das wirklich alles rechtens ist und Hand und Fuß hat, wenn die Fraktion für die Senatorin spricht. Aber sei's drum, Sie werden schon wissen, was Sie tun – das hoffe ich zumindest.
Wie Herr Dr. Tode eben gesagt hat, ist diese Gesetzesvorlage ein Vorschlag. Sie haben den Kollegen in juristischer Manier wunderbar darüber aufgeklärt, was es denn jetzt damit auf sich hat. Sicherlich ist grundsätzlich diese neue Vorlage sinnvoll, denn sie soll sowohl für die Hochschulen und Universitäten unserer Stadt als auch für die Studenten, die sich um einen Studienplatz in Hamburg bemühen, Rechtssicherheit bieten. Die Flickschusterei des alten SPD-Senats macht es auch notwendig, dass wir uns jetzt erneut damit beschäftigen. Übergangslösungen, Schnellschüsse im Ausschuss, beschleunigte Verfahren, all das hat bislang nicht dazu beigetragen, dass wir tatsächlich ein sinnvolles Verfahren beziehungsweise Rechtssicherheit für die Hochschulen und Universitäten in unserer Stadt haben. Und, meine Damen und Herren von der SPD und den GRÜNEN, der Vorgängersenat und auch Ihr jetziger Senat haben zu verantworten, dass wir noch immer über neue Lösungen sprechen müssen, weil Sie es mit Ihren bisherigen Konzepten nicht geschafft haben.
Herr Dr. Tode, wenn Sie nun schon sagen, der Senat mache die Vorschläge und dieses Haus stimme darüber ab, dann sind Sie sicherlich auch damit einverstanden, dass auch wir gern Vorschläge machen. Wir haben in den letzten Monaten reichlich Vorschläge gemacht, nur dummerweise wollen weder Sie noch Ihre Kollegen von den GRÜNEN über unsere Vorschläge sprechen. Wir haben Vorschläge eingebracht, wie wir die Unterfinanzierung der Hochschulen, die Sie immer noch nicht verstehen, endlich beenden können; die BAföG-Millionen, die Hochschulpaktmittel sind nur zwei Beispiele. Wir haben auch versucht, uns mit Ihnen darüber zu unterhalten, wie wir beispielsweise das Thema der zukunftsorientierten Universitäten mit Lehrstühlen für Entrepreneurship, Technologiemanagement und IT anpacken. Aber auch da verweigern Sie jedwede Debatte und überweisen unsere Anträge nicht einmal an den Ausschuss.
Wir, lieber Herr Dr. Tode, wollen an dieser Stelle natürlich nicht so sein und unterstützen auch, dass wir dieses Verfahren möglichst schnell im Interesse der Studenten und im Interesse der Hochschulen beenden. Aber wenn Sie uns oder zumindest dem Kollegen von der FDP hier die rechtlichen Fakten meinen erklären zu müssen – judex non calculat, das ist bekannt –, dann nehmen Sie mich als Ökonom doch bitte ernst und geben ein bisschen mehr Vertrauen in unsere Anträge, denn wir kalkulieren, dass es bei den Hochschulen tatsächlich äußerst knapp ist. Und mit Ihrer Politik tragen Sie nicht dazu bei, dass die Hochschulen künftig besser dastehen.
In diesem Sinne sind wir gespannt auf die Expertenanhörung im Wissenschaftsausschuss, in dem wir uns weiterhin einbringen werden. Wir hoffen auf Ihr Nachsehen und Ihre Einsicht, dass diese Hochschulpolitik Flickschusterei ist und nicht Hand und Fuß hat. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal der aus meiner Sicht wichtigste Punkt dieser ganzen Anmerkung: Ein Gesetzentwurf ist immer ein Vorschlag, denn sonst wäre es kein Entwurf. Und gerade weil es ein Vorschlag ist, wollen wir ihn intensiv behandeln, nämlich im Wissenschaftsausschuss, und dort selbstverständlich auch mit der Senatorin, mit einer Expertenanhörung, und wir werden natürlich auch Ihre Vorschläge, Ihre Alternativen gründlich erörtern und überprüfen.
Das Kapazitätsrecht, also das Hochschulzulassungsrecht – man muss auch einmal sagen, worum es bei dieser doch etwas abstrakten Materie eigentlich geht –, ist sowohl rechtlich als auch fachlich und politisch ein sehr komplexes Thema. Deshalb hatten wir bereits in der Bürgerschaftssitzung im Mai 2015 zugesagt, als es um das Interimsgesetz ging, dass wir dieses Thema gründlich behandeln werden, und jetzt halten wir unser Wort. Die FDP hat es nicht erklärt und daher können wir auch nicht ganz nachvollziehen, warum dieses Thema jetzt zur Debatte angemeldet ist. Aber wenn das schon der Fall ist, dann möchte ich auch etwas zum Thema sagen, und das ist der vorliegende Gesetzentwurf.
Die Ausführungen der FDP waren sehr auf die Vergangenheit bezogen, also darauf, was alles in sämtlichen Vorgängersenaten und so weiter passiert ist. Aber entscheidend ist doch, was jetzt ansteht. Dieser neue Gesetzentwurf sorgt für einen gelungenen Ausgleich zwischen Hochschulautonomie und Rechtssicherheit. Er gewährleistet auch die nötige Flexibilität bei gleichzeitiger Steuerung. Und genau dafür brauchen wir die Trennung zwischen Binnen- und Außenverhältnis. Im Binnenverhältnis zwischen der Behörde und den Hochschulen bleiben die Kapazitätsvereinbarungen als Hauptsteuerungsinstrument erhalten. Die Curricularwerte zur Berechnung des Lehrbedarfs und die Zulassungshöchstzahlen werden von den Hochschulen durch Satzung festgelegt. Die Curricularwerte müssen sich innerhalb der durch die Kapazitätsvereinbarung festgelegten Bandbreiten bewegen. Das entspricht im Wesentlichen dem Bandbreitenmodell, das sich in acht Bundesländern bewährt hat, weil es rechtssicher ist, zugleich die notwendige Flexibilität gewährleistet und die Hochschulen, die ihre Kapazitäten am besten beurteilen können, angemessen beteiligt.
Im Außenverhältnis zu den Studienplatzbewerberinnen und Studienplatzbewerbern – und darauf kommt es bei diesen ganzen Klagverfahren an – gilt nach diesem Modell wieder die Kapazitätsverordnung. Danach werden die Zulassungshöchstzahlen berechnet. Auf dieser Grundlage kann dann wieder gerichtlich überprüft werden, ob die Kapazitäten eines Studiengangs voll ausgeschöpft sind. Das schafft die notwendige Rechtssicherheit.
Insofern sind wir mit dem neuen Gesetzentwurf auf einem guten Wege und sind gespannt auf die Expertenanhörung und die Beratung zu diesem Thema im Ausschuss, wo es auch hingehört.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ein Entwurf zu einem Gesetz zur Änderung kapazitätsrechtlicher Regelungen ist notwendig; daran besteht gar kein Zweifel. Der Entwurf allerdings, den die Koalition heute vorlegt, ist aus unserer Sicht offen gegen die Interessen der Studienplatzbewerberinnen und Studienplatzbewerber gerichtet und schürt zudem die Konkurrenz unter den Hochschulen und unter den Bundesländern. Deshalb lehnen wir ihn in dieser Form ab.
In Anbetracht dieser Kritik ist es allerdings notwendig und richtig, sich diesem Entwurf auch mit einer Expertenanhörung im Wissenschaftsausschuss zu nähern. Deswegen stimmen wir natürlich der Überweisung zu.
Da aber die Debatte darüber bereits geführt wird, möchte ich kurz ein paar inhaltliche Dinge dazu sagen. Analytisch betrachtet soll durch die Regelung des Gesetzes die Verantwortung der Hochschulen für einen aufgrund von Unterfinanzierung entstandenen Mangel an Studienplätzen zementiert werden. Dazu heißt es in der Begründung: