Protokoll der Sitzung vom 03.03.2016

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau von Berg. – Frau von Treuenfels-Fro

wein von der FDP-Fraktion, Sie haben nun das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte zu dem, was gesagt worden ist, drei Anmerkungen machen. Die Tatsache, dass dieser Antrag nicht überwiesen wurde, können Sie mit noch so freundlichen Worten begründen; das ist trotzdem wirklich ganz schwach. Die von uns ernst gemeinten Anträge, die wir gerade diskutieren, gehören mit Sicherheit in den Schulausschuss und sind nicht Thema irgendwelcher von Ihnen für uns nett vorgesehenen Selbstbefassungen, die wir alle drei Monate durchführen dürfen. Wir finden es nett, dass Sie auf unserer Seite sind und unsere Intentionen teilen, aber das reicht nicht. Wir möchten gern, dass Sie das mit uns im Ausschuss anhand unserer Anträge diskutieren. Das halte ich für legitim. Wir möchten von Ihnen nicht nur irgendwie nett begöscht werden, sondern an der Parlamentsarbeit so teilhaben, dass wir unsere Ideen einbringen und Sie sie bitte mit uns diskutieren. Dies vorweg.

(Beifall bei der FDP und bei Sabine Boed- dinghaus DIE LINKE)

Die Probleme des Schulentwicklungsplans sind nicht, wie Frau von Berg und Frau Duden uns glauben machen wollen, plötzlich neu kreiert worden. Dieser Schulentwicklungsplan wurde von Anfang an vom Rechnungshof – das wurde schon ausgeführt – kritisiert, und zwar in sehr elementaren Stufen. Warum können wir uns jetzt in einer aufgrund der Flüchtlingskrise eklatanten Situation nicht neu Gedanken darüber machen und sagen, wir nehmen das Problem in Angriff, anstelle wieder Zeit verstreichen zu lassen und das Ganze weiter zu verschlafen? Das halte ich wirklich für verantwortungslos. Vielleicht kann man Sie doch noch zu dieser späten Stunde davon überzeugen, sich zumindest zu überlegen, ob wir diese Anträge nicht doch überweisen.

Ich möchte noch einmal in der Sache etwas sagen. Wir haben gestern über die Schule Berne gesprochen. Ich fand in der Tat, dass das eigentlich ein regionales Thema ist, aber dennoch hat es sehr deutlich gezeigt, wie wenig die SPD vor Ort die Bürgerinnen und Bürger mitgenommen hat. Sie sprechen immer so nett von Teilhabe und dass wir alle mitmachen sollten, aber wenn es so weit ist, regieren Sie immer schön durch nach dem Motto, das alles doch lieber allein zu machen. Sie sollten die Bürgerinnen und Bürger etwas ernster nehmen und weniger bevormunden, dann würden wir nicht solche Sachen mit Ihnen besprechen müssen.

(Beifall bei der FDP)

Das Petitum Nummer 1 unseres Antrags ist mir am wichtigsten. Wir haben vor zwei Wochen durch ei

(Dr. Stefanie von Berg)

ne SKA aufgedeckt, dass wir ein riesengroßes Verteilungsproblem haben. Ich finde es schon ein bisschen witzig bis irritierend, dass die FDP den Sozialdemokraten sagen muss, wie unsozial ihre Verteilung ist. Dass Sie das alles gut finden, freut mich, aber ich finde es irgendwie erstaunlich. Wenn man es genau nimmt, ist es ein Lehrstück sozialdemokratischer Ungerechtigkeit in dieser Stadt, und dann müssen wir eben dafür einstehen. Sollten Sie sowohl unser als auch das CDU-Petitum ablehnen, dann zeigt das, dass Sie das Problem noch immer nicht angehen wollen. Von Sozialdemokraten erwarte ich mir wirklich ein bisschen mehr. Deswegen wieder einmal die Aufforderung: Überlegen Sie es sich noch einmal und überweisen Sie die Anträge. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Dr. Joachim Körner AfD)

Vielen Dank, Frau von Treuenfels-Frowein. – Herr Dr. Wolf von der AfD-Fraktion, Sie haben nun das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als letzter Redner mache ich es kurz. Einiges, was ich sagen wollte, wurde schon gesagt. Insbesondere dem, was Frau von Treuenfels-Frowein gesagt hat, schließe ich mich weitgehend an. Insofern kann ich es kurz machen. Den Antrag der LINKEN lehnen wir ab. Es wäre durchaus sinnvoll, über einige Punkte des Petitums zu sprechen, aber vor allem mit den Petita 7 und 8 kommen Sie zu mächtig ins Ideologisieren. Uns liegt nicht das Ideologisieren, sondern ein sachgerechtes Herangehen und Differenzieren. Dem unausgereiften und von Ideologie geprägten Antrag der LINKEN stimmen wir nicht zu. Dem Antrag der FDP, den Schulentwicklungsplan sachlich fortzuschreiben, stimmen wir zu. Der CDU-Antrag hingegen erscheint weniger weitgehend und eher überflüssig. Wir würden raten, ihn zurückzuziehen. Wir werden uns bei ihm enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Dr. Wolf. – Frau Boeddinghaus von der Fraktion DIE LINKE, Sie haben nun erneut das Wort.

Es ist mir ein Anliegen, zu einigen Punkten noch etwas zu sagen. Ich glaube, dass vonseiten der SPD und der GRÜNEN ein großes Missverständnis gegenüber unseren Anträgen besteht. Wir erwarten nicht, dass wir in eine Kristallkugel blicken, ein halbes Jahr später einen neuen Schulentwicklungsplan vorlegen und verabschieden, sondern genau das

Gegenteil. Wir sehen den Schulentwicklungsplan als einen Prozess, den wir vor Ort in einem gut geführten Beteiligungsverfahren vollziehen müssen. Denn erst wenn man ihn vor Ort entwickelt, Frau von Berg, erkennen die Eltern möglicherweise die Chance, wenn geflüchtete Kinder und Jugendliche gemeinsam mit ihren eigenen Kindern unterrichtet werden. Genau über einen Beteiligungsprozess können wir erreichen, dass Inklusion wirklich gelebt wird. Ich sage gar nicht, dass die Ergebnisse immer genau so sein müssen, wie sie entwickelt werden; die sprechen ja auch nicht mit einer Sprache. Nein, ganz im Gegenteil, ich sage, die Politik braucht ein Konzept für den Beteiligungsprozess. Nur so bekommt man die Akzeptanz und nicht, indem man die Probleme im Grunde verniedlicht.

(Kazim Abaci SPD: Das macht doch auch keiner!)

Herr Abaci, von der SPD bekommt man im Parlament immer nur die Rückmeldung, sich nicht darum zu kümmern, die SPD habe das schon alles im Griff. Ich lache mich wirklich tot.

(Beifall bei der LINKEN)

Deswegen finde ich es sehr erfreulich, Frau von Berg, wie Sie in Teilen Ihrer Rede darauf eingehen. Ich kenne Sie und weiß, dass Sie es so meinen. Aber ich glaube wirklich, dass das die Chance ist, all diese uns bekannten Probleme nur vor Ort im Zusammenspiel mit den Eltern, den Schulen, den Sozialraumteams und den Jugendhilfeträgern gemeinsam entwickeln zu können. Ich glaube wirklich, dass der Senat sich einmal einen Stoß geben und begreifen muss, dass man in diesen neuen Zeiten neue Wege gehen muss. Herr Rose, ich bin mir sicher, auch Sie haben diesbezüglich noch Bedarf dazuzulernen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Boeddinghaus. Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, und ich sehe keine, dann kommen wir zu den Abstimmungen.

Wer möchte nun zunächst einer Überweisung der Drucksachen 21/3313, 21/3483 und 21/3486 an den Schulausschuss zustimmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.

Wir stimmen dann in der Sache ab und beginnen mit dem Antrag der FDP-Fraktion aus der Drucksache 21/3486.

Wer möchte sich diesem Antrag anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt.

Nun zum CDU-Antrag aus Drucksache 21/3483.

(Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein)

Wer möchte diesem seine Zustimmung geben? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.

Schließlich stimmen wir über den Antrag der Fraktion DIE LINKE aus Drucksache 21/3313 ab.

Wer möchte diesen annehmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 37, Drucksache 21/3300, Antrag der FDP-Fraktion: Glücksspielstaatsvertrag EU-konform gestalten, Rechtssicherheit bei Sportwetten schaffen.

[Antrag der FDP-Fraktion: Glücksspielstaatsvertrag EU-konform gestalten, Rechtssicherheit bei Sportwetten schaffen – Drs 21/3300 –]

Vonseiten der FDP-Fraktion liegt hierzu ein Antrag auf Überweisung federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien sowie mitberatend an den Sportausschuss vor.

Wird das Wort gewünscht? – Herr Oetzel von der FDP-Fraktion, Sie haben es.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Europäische Gerichtshof hat am 4. Februar 2016 festgestellt, dass die deutsche Rechtslage im Bereich des Glücksspielwesens dringend reformbedürftig sei. Das hat niemanden richtig überrascht, zeigt aber leider auch, wie weit wir in Deutschland immer noch von einem liberalen Glücksspielwesen entfernt sind. Der vorliegende Antrag ist aber nicht nur vor diesem Hintergrund zu verstehen, sondern hat in diesem Haus eine längere Historie, nämlich zwei weitere Anträge, die wir im Verlauf des letzten Jahres eingebracht haben. Es ging im Juni 2015 los, als wir beantragt haben, den gemeinnützigen Sport an den Einnahmen aus der Sportwettenabgabe zu beteiligen, sobald diese Einnahmen vorlägen. Dieser Antrag wurde damals von Rot-Grün abgelehnt mit der Begründung, dass in der nächsten Zeit aufgrund der unsicheren Rechtslage noch keine Einnahmen zu erwarten seien.

(Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg übernimmt den Vorsitz.)

Ich bin immer noch der Meinung, dass man damals durchaus das politische Signal hätte geben können und müssen, dass man aufseiten des Sports stehe und den Sport an den Einnahmen beteilige, sobald diese endlich vorlägen. Rot-Grün hat sich aber anders entschieden und gesagt, solange die Rechtslage unsicher sei, wolle man über eine Beteiligung des Sports an der Sportwettenabgabe nicht sprechen. Aber weil wir eine konstruktive Oppositions

partei sind, haben wir in der Folge den nächsten Antrag eingebracht und im November beantragt, der Senat möge sich an die fragwürdige Rechtslage machen, um sich für eine Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags einzusetzen. Aber leider wurde auch das abgelehnt. Die Regierungsfraktionen haben dann folgende Position bezogen: Man könne über eine Beteiligung des Sports an der Sportwettenabgabe nicht sprechen, solange die Rechtslage nicht geklärt sei, und außerdem sei man dagegen, die Rechtslage sicher zu machen. Das ist wirklich ein tolles Signal an den Sport, das die Regierungsfraktionen zustande gebracht haben.

(Beifall bei der FDP)

Aber wir Freien Demokraten sind von Grund auf Optimisten und haben die Hoffnung nicht aufgegeben, dass Sie am Ende doch zu einer guten Entscheidung kommen. Da aller guten Dinge drei sind, haben wir heute einen dritten Antrag zu dem Thema eingebracht. Mittlerweile hat die EU-Kommission entschieden, dass das deutsche Recht in Sachen Glücksspiel dringend reformbedürftig sei, weil momentan Verstöße gegen das Gesetz in Deutschland überhaupt nicht geahndet werden könnten. Der Bedarf, endlich eine Reform durchzuführen, ist also größer denn je, vor allem, wenn man immer noch wie wir das Ziel im Blick hat, dass am Ende zusätzliche Einnahmen für den gemeinnützigen Sport zustande kommen. Die Vergangenheit hat aber in den letzten Jahren auch gezeigt, dass das Herumdoktern am Glücksspielstaatsvertrag mit dem Ziel des Erhalts des faktisch bestehenden staatlichen Monopols in diesem Bereich, wenn es versucht wurde, niemals zu einem Erfolg geführt hat. Wir fordern deshalb im Sinn einer rechtssicheren Lösung die Abschaffung des bestehenden Sportwettenmonopols und wollen stattdessen einen freien Zugang zum Markt für alle, die sich an die Spielregeln halten, statt nur für die, die die beste Lobbyarbeit machen.

(Beifall bei der FDP)

Dementsprechend fordern wir heute erneut, dass der Senat sich in seinen Gesprächen mit den Ländern durchsetzt, damit das undurchsichtige und ungerechte Konzessionsverfahren ein Ende habe. Also geben Sie sich einen Ruck, tun Sie im dritten Anlauf endlich das Richtige. Setzen Sie ein Zeichen für den Sport in Hamburg und stimmen Sie unserem Antrag zu. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Dr. Joachim Körner AfD)

Vielen Dank, Herr Oetzel. – Das Wort hat Frau VértesSchütter von der SPD-Fraktion.

(Vizepräsidentin Christiane Schneider)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP behauptet in ihrem Antrag, der bisherige Glücksspielstaatsvertrag verstoße gegen europäisches Recht. Das ist nicht richtig.

(Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN)

Der Europäische Gerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 4. Februar 2016 nicht zur Sportwettenregelung im Glücksspielstaatsvertrag geäußert. Er hat weder zur zahlenmäßigen Begrenzung der angestrebten Konzessionen noch zum Vergabeverfahren Ausführungen gemacht. Die Entscheidung des EuGH steht damit in der Linie des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte 2013 festgestellt, dass eine Untersagung für Sportwetten nicht auf die bloße formelle Illegalität gestützt werden darf. Wir sollten nicht vergessen, dass Glücksspiel nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts eine sozial unerwünschte Tätigkeit ist, die gerade im Bereich der Sportwetten eine erhebliche Suchtund Manipulationsgefahr beinhaltet.