Isabella Vértes-Schütter
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist unser Anspruch, dass ein WLAN-Zugang mittelfristig zum Standard in Hamburger Pflegeheimen gehört, und wir wollen und werden die Einrichtungen bei der Umsetzung unterstützen.
Auch Seniorinnen und Senioren sind zunehmend versiert im Umgang mit Smartphone und Laptop. Der Zugang zum Internet bietet gerade älteren Menschen mit eingeschränkter Mobilität viele Chancen, und das Interesse ist groß. Neben Informationen und Teilhabe am Weltgeschehen ist gerade auch der einfache und enge Austausch mit Familie, Freunden und Bekannten ein besonders wichtiger Aspekt. Längst gibt es eigene Portale und Communities, die sich den besonderen Informationsbedürfnissen älterer Menschen, etwa zu Fragen der Barrierefreiheit, widmen oder gleich von ihnen selbst gestaltet beziehungsweise ins Leben gerufen wurden. Das Interesse am unkomplizierten Internetzugang wird dabei in den nächsten Jahren noch stärker zunehmen. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, die WLAN-Versorgung schon jetzt weiter auszubauen. Schließlich wird die Frage Internetzugang Ja oder Nein zu einer Frage nach sozialer und kultureller Teilhabe.
Wenn man sich die Realität zum Stand der Digitalisierung in den Pflegeheimen anschaut, scheint
hier viel Potenzial nicht genutzt zu werden. Das betrifft nicht nur den Internetzugang für Bewohnerinnen und Bewohner. Insbesondere die technologischen Hilfestellungen zur Erleichterung der Arbeit, zum Beispiel zur Entlastung von Dokumentationspflichten und zur Erstellung der Abrechnungen, gibt es noch zu wenig in den Hamburger Pflegeeinrichtungen. Daher freue ich mich darüber, dass die sektorübergreifende Landeskonferenz Versorgung in Hamburg das Thema nun nach vorn bringt. Sie hat sich vorgenommen, in dem weiten Feld der Digitalisierung den Akteuren vor Ort klare Handlungsempfehlungen zu geben. Ich denke, für die Praktikerinnen und Praktiker vor Ort, die ihr Pflegeheim konkret besser machen wollen, ist das eine große Arbeitserleichterung.
Die notwendigen finanziellen Mittel sind doch da. Wir haben in Hamburg einen eigenen Fördertopf geschaffen, um Pflegeheime und Pflegedienste bei der Inanspruchnahme von Zuschüssen für digitale Anwendungen zu beraten, die über das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz bereitgestellt werden. Der Bund stellt Fördermittel von bis zu 12 000 Euro je Pflegeheim zur Verfügung, um Digitalisierung der Pflege in Hamburg voranzubringen.
In weiten Teilen sind also die Grundlagen dafür geschaffen, den Interessen von Pflegebedürftigen, Beschäftigten und Hausleitungen für eine notwendige Erleichterung der Arbeit genauso wie für die stärkere Teilhabe mittels Internetzugangs gleichermaßen nachzukommen. Mit unserem Antrag geben wir einen weiteren Anstoß, die Chancen der Digitalisierung in Hamburger Pflegeeinrichtungen künftig verstärkt zu nutzen, und ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben im Januar dieses Jahres den Senat ersucht, über die Aktivitäten rund um das 100-jährige Jubiläum der Hamburger Öffentlichen Bücherhallen zu berichten, und wir haben ihn darüber hinaus ersucht, über Fortschritte im Rahmen eines umfangreichen Sanierungsprogramms zu berichten, das wir parallel dazu auf den Weg gebracht haben.
Im Rahmen der letzten Befassung ist dafür geworben worden, die Chancen, die mit dem Jubiläum verbunden sind, zu nutzen, die Arbeit der weitreichend stärksten Kultureinrichtung unserer Stadt zu unterstützen und ihre Angebote und Leistungen den Hamburgerinnen und Hamburgern noch stärker nahezubringen. Heute können wir festhalten, dass wir hier ein gutes Stück vorangekommen sind, und vor allem, dass die Hamburger Öffentlichen Bücherhallen selbst die Chance mit einer gelungenen Kampagne, vielen interessanten Veranstaltungen und einer Jubiläumsschrift, die einen Eindruck davon gibt, wie es gelungen ist, die Hamburger Bücherhallen in die Spitzengruppe der deutschsprachigen öffentlichen Bibliothekssysteme zu bringen, genutzt haben.
Unser Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den vielen Ehrenamtlichen und selbstverständlich Hella Schwemer-Martienßen, die die Geschicke der HÖB über 25 Jahre lang überaus erfolgreich bestimmt hat und über das Kerngeschäft hinaus die Zeit gefunden hat, die Kinder- und Jugendkulturarbeit in dieser Stadt so sehr zu befördern.
Es war eine gute Entscheidung des Senats, so viel Engagement mit der Verleihung der Senator-Biermann-Ratjen-Medaille zu würdigen.
Wir haben schließlich mit Frauke Untiedt eine hervorragende Nachfolgerin zu begrüßen, die in einer spannenden Phase übernimmt, und ich will gern unterstreichen, dass wir die HÖB weiterhin unterstützend begleiten werden.
Wir haben mit unserem Sanierungsprogramm auf die Wünsche der Stiftung reagiert, und ich freue mich sehr, dass wir hier sehr zeitnah erste Erfolge verzeichnen können. Am kommenden Samstag wird die Bücherhalle Steilshoop ihre Türen öffnen, eine kleine, aber feine Stadtteilbibliothek, die als Herzstück eines Quartierszentrums zu einem Ort der Begegnung und Verständigung werden kann und die – da bin ich mir sicher – die Kooperation der Akteure im Quartier fördern wird.
Damit steht die Bücherhalle Steilshoop modellhaft für einen Prozess und eine Neuorientierung, die wir unter dem Begriff "Dritter Ort" fassen. Bibliotheken werden also zunehmend zu Orten, an denen Menschen sich begegnen, austauschen und verständigen können. Dieser Diskurs hat zunächst Eingang in Diskussionen über die Zukunft unserer Bibliotheken gefunden, er wird uns aber auch zunehmend an anderer Stelle begegnen. Wir sind daher gehalten, die Entwicklung der Hamburger Öffentlichen Bücherhallen auch über das Jubiläumsjahr hinaus intensiv im Blick zu behalten. Die HÖB wird für ihr Kerngeschäft, die Leseförderung und die Förderung der Freude am Lesen, immer wieder neue Zugänge schaffen müssen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass das gelingen wird. Schließlich kommen in unserer HÖB Kompetenzen und Engagement in herausragender Weise zusammen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Weiterentwicklung und Stärkung von Hamburgs staatlichen Museen war und ist ein Kernanliegen unserer Kulturpolitik. Folgerichtig haben wir mit unserem Koalitionspartner verabredet, unsere Museen fit zu machen für die Herausforderungen, vor denen die Häuser stehen, und ihnen im anstehenden Modernisierungsprozess tatkräftig zur Seite zu stehen.
Bis zu 10 Millionen Euro zusätzlich in den nächsten Jahren sind hier ein deutliches Signal. Die kulturpolitische Meldung der vergangenen Woche, dass meine Partei beschlossen hat, zukünftig mindestens an einem Sonntag im Monat den Museumsbesuch kostenfrei zu ermöglichen, gehört genau in diesen Kontext.
Das ist ein wichtiger Schritt, um soziale Hürden für den Museumsbesuch abzubauen und die Museen für alle Hamburgerinnen und Hamburger zu öffnen. Ich finde es angemessen, das hier zu benennen, da die Idee des freien Eintritts nicht nur die SPD, sondern die ganze Stadt bewegt und die Menschen das nach meinem Eindruck überwiegend richtig finden.
Wirklich zielführend wird der freie Sonntag, wenn wir feste Leitlinien und Maßgaben einhalten. Das ist dank der deutlichen Feststellungen unseres Kultursenators der Fall. Wir sind für den freien Eintritt, wollen es aber auch richtig machen. Ein Rennen um die schnellste Umsetzung wird dem nicht ge
recht und interessiert uns daher nicht. Für uns ist entscheidend, dass die Regelung im Sinne der Museen und attraktiver Angebote solide gegenfinanziert wird.
Das bedeutet insbesondere, dass die Museen vollumfänglich für die Einnahmeausfälle entschädigt werden, die mit einem kostenfreien Zugang verbunden sein werden. Und wir wollen gewährleistet wissen, dass die dafür notwendigen Mittel dem Kulturhaushalt weiterhin vollumfänglich zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Eine Reform zulasten der bestehenden Kulturlandschaft ist mit uns nicht zu machen.
Klar ist auch, dass es allein mit dem kostenfreien Zugang nicht getan ist. Seit 2011 investieren wir mit beispiellosen Programmen nicht nur in die zuvor vernachlässigte Bausubstanz der Einrichtungen und tragen damit zur Attraktivitätssteigerung bei, Ziel nahezu aller Vorhaben war immer auch die Öffnung zum Stadtteil und zu den Menschen. Neben den Aufgaben des Sammelns, des Bewahrens und der Forschung stellen sich unsere Museen derzeit weitaus stärker der Herausforderung, ihren Beitrag zur kulturellen Bildung zu leisten und den Ansprüchen einer sich verändernden Stadtgesellschaft gerecht zu werden. Die in Rede stehende Drucksache zeugt davon. Unsere Museen stellen sich derzeit neu auf mit neuen Vermittlungsformen und dem Bemühen um Partizipation vieler zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure, mit neuen Ansätzen und Offenheit gegenüber internationalen Trends und Best-Practice-Beispielen aus anderen Ländern. Und schließlich geht es nicht nur um die Art und Weise der Vermittlung, sondern auch um das Themenspektrum und die Relevanz der Themen, die in den Häusern behandelt, erforscht und am Ende vielen zugänglich gemacht werden. Wir haben das anhand von Fragen wie dem kolonialen Erbe wiederholt besprochen.
Ich komme abschließend zu dem Ergebnis, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Häusern sich den neuen Herausforderungen mit großem Engagement stellen und es unsere Aufgabe ist, sie auch zukünftig in ihrem Bemühen zu unterstützen. Das ist hiermit versprochen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verbrechen der NS-Diktatur sind in ihrer Brutalität und ihrem Ausmaß unvergleichbar und singulär. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen dafür ein, denjenigen entschieden entgegenzutreten, die diese Verbrechen leugnen, kleinreden oder zu relativieren versuchen und
darüber an den Grundfesten der Demokratie rühren.
Weil die Werte unserer Demokratie immer wieder neu erlernt werden müssen, kommt der Erinnerungskultur eine immer wichtigere Bedeutung zu. Heute können nur noch wenige Überlebende von Verfolgung und Terror berichten. Damit werden die Orte des Erinnerns und des Lernens immer bedeutsamer. Unsere Geschichte muss von einem Erinnerungs- noch stärker zu einem Erkenntnisprojekt werden. Orte des Erinnerns müssen gleichzeitig Orte des Lernens werden, wenn wir historische Erfahrungen für die Gegenwart nutzen wollen.
Damit ist der vielfach formulierte Anspruch, auch am Stadthaus einen angemessenen Lernort zu schaffen, richtig und aktuell. Das Stadthaus war Sitz der Polizeibehörde und als Hauptquartier der Gestapo eine Zentrale des Terrors und der Gewalt mit Bedeutung weit über Norddeutschland hinaus. An dieser Stätte des Grauens wurden viele Männer und Frauen erniedrigt und gefoltert. Es bedarf eigentlich keiner besonderen Betonung: Die Schaffung eines angemessenen Gedenkortes hat für uns eine ganz besondere Bedeutung.
Wer den heute zur Debatte angemeldeten Bericht des Kulturausschusses liest, wird feststellen, dass es hier keinen wirklichen Dissens gibt, wohl aber in der Frage, wie wir mit einer Vertragssituation umgehen, an der juristisch leider nichts zu machen war. Mit dem von Ihnen, Herr Hackbusch, im Kulturausschuss kurzfristig vorgelegten Petitum hätten wir nicht nur den Senat verpflichtet, etwas umzusetzen, was dieser nicht umsetzen kann. Darüber hinaus wären auch die Absprachen mit Quantum obsolet geworden, die über Jahre verhandelt und auch abgerungen wurden. Wir haben auf diesem Weg auch schon einiges erreicht, wie die künstlerische Gestaltung eines Denkmals oder die Einrichtung einer wissenschaftlichen Stelle zur Begleitung des Projekts.
Ich will das an dieser Stelle nicht vertiefen, weil über die Beratung in verschiedenen Sitzungen vor allem deutlich geworden ist, dass vieles im Fluss und bei Weitem noch nicht abschließend geklärt ist. Wir haben noch einiges an Vorschlägen aus dem Beirat und aus der Wissenschaft zu erwarten. Das betrifft die Frage, welche Kooperationen im Rahmen des Gesamtkonzeptes zur Erinnerung an
das nationalsozialistische Unrecht möglich sind, das wir gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Es betrifft damit auch Standortfragen für einen Ort, der an den Widerstand erinnert, und auch die Frage, wie es möglich ist, einen Lernort etwa für Schulklassen zu entwickeln. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch kein abschließendes Konzept. Die Mitglieder des Beirats stellen sich diesem schwierigen Prozess. Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass wir dafür außerordentlich dankbar sind.
So wird zurzeit auch auf Initiative des Beirats geprüft, ob es eine Chance gibt, den Polizeiführungsbunker unter dem Bürgermeister-Petersen-Platz zu nutzen. Ich denke, wir tun gut daran, den laufenden Prozess weiterhin gemeinsam parlamentarisch zu begleiten, so wie im Kulturausschuss verabredet. Ich würde mich freuen, wenn wir, wie in der Vergangenheit praktiziert, auch in dieser Frage die Erinnerungskultur in unserer Stadt gemeinsam voranbringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kultur und die Kulturpolitik sind in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus gerückt, und die Eröffnung der Elbphilharmonie und eine überwältigende Eröffnungssaison haben sicherlich dazu beigetragen, dass auch die Kulturmetropole Hamburg weitaus stärker wahrgenommen wird, als es bislang der Fall war. Da ist es gut, dass bereits der Entwurf zum Einzelplan 3.3 eine Reihe wichtiger Akzente setzt und zugleich eine verlässliche Basis für die Arbeit der Kulturschaffenden in unserer Stadt bietet,
zum Beispiel über die Sanierung und Überführung der städtischen Kulturimmobilien in ein Mieter-Vermieter-Modell. Das ist wohl das ambitionierteste Sanierungsprogramm, an das man sich im Kulturbereich erinnern kann. Wir wollen, dass die Einrichtungen zügig saniert und dauerhaft instand gehalten werden. Wir wollen die Kulturschaffenden entlasten, indem diese sich auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können. Die erhöhten Mieten sind dabei in vollem Umfang gedeckt.
Mit einer Innovationsoffensive für die Hamburger Museen, die mehr als 2 Millionen Euro pro Jahr vorsieht, wird der Aufbruch in den Häusern unterstützt. Und der Haushaltsplan-Entwurf sieht schließlich eine signifikante Erhöhung für die freie Tanz- und Theaterszene vor. Hier stehen künftig annähernd 1 Million Euro zur Verfügung.
Der Kulturetat steigt insgesamt um 10 Prozent, das ist ein deutlicher Hinweis zum hohen Stellenwert, den die Kultur in unserer Stadt genießt.
Darüber hinaus war es schließlich möglich, für eine Reihe weiterer Einrichtungen passgenaue Lösungen zu finden, etwa für die Deichtorhallen, das Ensemble Resonanz oder aber das wunderbare Projekt Hajusom. Wir kommen erfahrungsgemäß nicht überein, wie eine solide Gegenfinanzierung weitergehender Wünsche auszusehen hat. Aber so, Herr Wersich, wie die CDU es hier vorschlägt, geht es einfach nicht.
Sie greifen sechsmal in eine Produktgruppe, und das machen Sie mit einem Volumen von mehr als 1,7 Millionen Euro pro Jahr, ohne hier etwas gegenfinanziert zu haben. Damit würden Sie eine Kannibalisierung in der Kulturförderung einleiten. Wir gehen den seriösen Weg.
Mit unserem ergänzenden Antrag zur freien Tanzund Theaterszene machen wir das Paket rund. Wir erhöhen die Konzeptionsförderung, und mit dem für Hamburg neuen Instrument der Diffusionsförderung wollen wir erreichen, dass hervorragende Produktionen, die zuvor gefördert wurden, auch erneut aufgeführt werden können.
Unser Antrag, der auf die Einrichtung eines Fonds für eine Ausstellungsvergütung zielt, kommt am Ende den bildenden Künstlerinnen und Künstlern unmittelbar zugute, indem ihre eingesetzte Arbeitszeit tatsächlich honoriert werden kann.
Für die Symphoniker Hamburg sieht unser Antrag eine schrittweise Anpassung der Gehälter der Musikerinnen und Musiker an vergleichbare Orchester vor. Wir halten am Kurs der Konsolidierung fest, wollen das aber nicht auf dem Rücken der Musikerinnen und Musiker tun.
Mit unserem Antrag zur Schaffung einer wissenschaftlichen Stelle für das Stadthaus greifen wir eine Idee auf, die uns aus dem Beirat erreicht hat. Wir haben eine Vertragssituation vorgefunden, aus der wir das Beste machen müssen. Wir stehen in einer gemeinsamen Verantwortung, wenn es gilt, auf dieser Basis einen würdigen Gedenkort zu entwickeln. Ich bin optimistisch, dass uns das gelingen kann, wenn wir an eine gute Tradition im Kulturausschuss anknüpfen und Fragen der Erinnerungskultur gemeinsam konstruktiv bewegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sonderaktion eines freien Museumseintritts am neu geschaffenen Reformationstag war ein voller Erfolg
und gern hätte ich diesen Satz einfach so stehen lassen. Es ist außerdem ein Anlass zur Freude, dass sich über die öffentlichen Hamburger Museen hinaus so viele Häuser an dieser außergewöhnlichen Aktion beteiligt haben. Aber wie kann man nun auf die Idee kommen, aus dieser Erfolgsgeschichte eine Missachtung bürgerschaftlicher Beschlüsse zu konstruieren?
Wir haben beschlossen, dass den Besucherinnen und Besuchern der freie Eintritt in alle öffentlichen Hamburger Museen ermöglicht und die entstehenden Einnahmeausfälle der öffentlichen Hamburger Museen aus zentralen Mitteln erstattet werden sollen. Der Senat hat die bisherigen Erfahrungswerte zugrunde gelegt und die durchschnittlichen Besucherzahlen und Eintrittserlöse an Sonn- und Feiertagen zum Maßstab gemacht. Und er hat – und das finde ich wirklich wichtig und das ist bisher gar nicht erwähnt worden – die zusätzlichen Kosten, die mit diesem besonderen Tag verbunden waren, erstattet, und zwar 1:1; alles nachzulesen in den Antworten des Senats auf Ihre Fragen, Herr Wersich. Damit stehen Hamburgs öffentliche Museen nach dem Reformationstag besser da als zuvor.
Die Einnahmeausfälle wurden erstattet, der Mehraufwand ist gedeckt und sie können zusätzliche Einnahmen aus Gastronomie und Shop-Erlösen verbuchen.
So weit zu den Fakten. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Theater ist als Schulfach seit 2011 fest an den Hamburger Schulen verankert, in Grundschulen ebenso wie in Stadtteilschulen und Gymnasien. Das ist eine Bereicherung von Bildungsund Lernmöglichkeiten, mit der wir bundesweit …
Das ist eine Bereicherung von Bildungs- und Lernmöglichkeiten, mit der wir bundesweit eine führende Rolle eingenommen haben.
Das Schulfach Theater ist ebenso anspruchsvoll wie vielseitig, bezogen auf die Inhalte und Ausdrucksformen wie auch auf das, was Schülerinnen und Schüler aus dem Unterricht für sich persönlich mitnehmen können, fachübergreifend.
Über die Bedeutung von kultureller Bildung haben wir in diesem Haus schon häufig gesprochen. Zu Recht, denn kulturelle Bildung stellt eine für die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen wesentliche Dimension dar und ist eine Voraussetzung für die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das beginnt bereits mit dem Spracherwerb und gilt ebenso für das Verständnis und die aktive Nutzung performativer Ausdrucksformen. Wir wissen, dass Theaterunterricht gerade auch die Mitwirkung und Zugehörigkeit von Kindern und Jugendlichen zu fördern vermag, die in unserer Gesellschaft aus den unterschiedlichsten Gründen in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt sind.
Theaterunterricht fördert nicht allein sprachliche Kompetenz und Ausdrucksvermögen sowie ästhetisches Empfinden und Verstehen. Theaterunterricht fördert Selbstwahrnehmung, Sozialkompetenz und Handlungskompetenz.
Er reflektiert die Vielfalt der Kunstform Theater ebenso, wie er thematisch den gesamten Kosmos menschlichen Lebens zu erfassen vermag. Und es handelt sich um ein für neue und Fächergrenzen übergreifende Lernformen geeignetes Fach par excellence.
Kein Wunder also, dass das Interesse, ja die Begeisterung für das Fach Theater bei Schülerinnen und Schülern sowie bei den Lehrenden außerordentlich groß ist. Groß ist auch die Nachfrage nach qualifizierten Fachlehrerinnen und -lehrern, wie die Auslastung der vom Landesinstitut für Lehrerbildung angebotenen Lehrgänge seit Längerem zeigt. Was in Hamburg derzeit noch fehlt, ist ein Angebot für das Fach Theater im Rahmen des grundständigen Lehramtsstudiums. Das wollen wir ändern, und wir wollen die Reform der Lehrerausbildung nutzen.
Wir wollen, dass sich die Etablierung des neuen Angebots einpasst und halten an bewährten Verfahren fest. Das setzt eine Kooperation mit allen maßgeblichen Akteuren in den Hochschulen und bestehenden Einrichtungen voraus, und diese Akteure und ihre Kompetenzen nehmen wir ernst.
Das bedeutet unter anderem, dass wir die für die Gesamtreform der Lehrerausbildung vorgesehene zentrale Rolle des ZLH auch in dieser Frage zu
grundelegen. Zu klären ist, welche räumlichen, personellen und finanziellen Ressourcen benötigt werden, um einen Lehramtsstudiengang Theater zu etablieren und zum Erfolg zu bringen.
Wir stellen den bewährten Hamburger Weg für die Fachdidaktiken nicht infrage, wollen aber überprüft wissen, ob speziell für die künstlerischen Hochschulen andere Lösungen gangbar sind. Für die rund 900 Studierenden, die pro Semester ein Lehramtsstudium in Hamburg aufnehmen, ist ein Lehramtsstudiengang Theater eine Erweiterung von Studienalternativen und möglichen Fächerkombinationen. Zugleich ist es ein Gewinn für unsere Stadt im Wettbewerb um die klügsten Köpfe, die wir gewinnen wollen und müssen, für Hamburgs Schulen und den besten Unterricht für unsere Kinder. Damit unterstützen wir nachhaltig den Erfolgskurs, auf dem sich Hamburgs Schulen und ihre Schülerinnen und Schüler befinden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hamburgs Öffentliche Bücherhallen haben eine unverzichtbare Funktion als Orte der Wissensvermittlung, des Zugangs zu Literatur und auch als Orte der Begegnung. Wir haben diese nach den Nutzerzahlen mit Abstand bedeutendste Kultureinrichtung daher seit 2012 konsequent gestärkt und diesen Kurs werden wir halten.
Das beinhaltet neben qualitativer Angebotsentwicklung auch, die tatsächliche Nutzbarkeit, orientiert an den Bedürfnissen der Leserinnen und Leser, zu verbessern. Deshalb wurde die Wochenendöffnung der Zentralbücherhalle am Hühnerposten substanziell erweitert.
Mit dem vorliegenden Antrag greift die CDU eine alte Forderung des Bibliotheksverbands auf, die sich auch im Bibliothekskonzept 2021 der HÖB wiederfindet. Das ist zunächst einmal zu begrüßen. Es lässt sich in der Tat fragen, warum Bibliotheken nicht dürfen sollen, was Theater, Konzerthäuser, Museen traditionell tun, nämlich ihre Angebote auch an Sonn- und Feiertagen zugänglich machen. Allerdings – das haben die Antragsteller nicht so deutlich gemacht – ist Hamburg schon einmal mit der gleichen Zielrichtung gemeinsam mit Berlin im Bundesrat am Ende an der klaren Ablehnung quer zu den A- und B-Ländern gescheitert. Es wäre nicht klug, einfach noch einmal dasselbe zu versuchen. Wir wollen den Antrag daher im Ausschuss noch einmal näher beraten. Nach unserer Vorstellung ist es insbesondere in dem so sensiblen Bereich der Feiertagsregelungen geboten, sorgfältig zu arbeiten. Wir werden also das Gespräch mit den Beschäftigten in dieser Frage suchen und auch neuere Erhebungen zu den Ansprüchen der Nutzerinnen und Nutzer genauer anschauen müssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Grundanliegen, Barrieren bei der Teilhabe an Kultur zu beseitigen, ist richtig. Ich denke, das müssen Sie niemandem hier im Haus erklären. Es findet seinen Ausdruck in vielen Maßnahmen von Senat und regierungstragenden Fraktionen und in einer ganzen Reihe von Initiativen auch der Fraktionen von CDU, FDP und der LINKEN. Ihr Antrag geht allerdings an entscheidenden Rahmenbedingungen vorbei. Seit 1999 sind die Museen selbstständige Stiftungen des öffentlichen Rechts. Teil der vielfältigen Aufgaben ihrer Vorstände ist – ich referiere das nicht im Einzelnen –, die Häuser publikumsrelevanter zu gestalten. Dazu gehört als zentrale Aufgabe, aktuelle Ansätze der Museumsarbeit umzusetzen. Was nicht vorgesehen ist, ist ein staatliches Gremium, das die fachliche und didaktische Aufgabenwahrnehmung vorgibt, denn das widerspricht der Grundsatzentscheidung der Verselbstständigung der Museen, und es widerspricht den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Ich sage sehr deutlich: Wir wollen keine Museen am politischen Gängelband.
Wenn Sie nun fordern, dass die Museen externen Rat annehmen, dann sollten Sie zuerst einmal mit den Adressaten sprechen. Ihre Idee, zwei Experten zu berufen, um die Museen auf den Weg der Erkenntnis zu führen, ist schon im Grundsatz verfehlt. Wer sollten denn diese Experten sein? Jede Museumsstiftung verfügt über einen Stiftungsrat und darüber hinaus in Form von Kuratorien über geeignete Beratungsinstanzen.
Zwischen den Museen gibt es große Unterschiede, was ihre Sammlungsgeschichte, Ausstellungspraxis oder Publikumsrelevanz angeht. Deshalb braucht jedes Haus speziell zugeschnittene Vermittlungsund Zielgruppenkonzepte. In jedem Haus gibt es Fachleute für genau diese Fragen. Wir haben übrigens einen umfangreichen museumspädagogischen Dienst, auch darüber sollten Sie sich informieren.
In vier der sieben Stiftungsmuseen hat es 2016/ 2017 Vorstandswechsel gegeben. Insbesondere in diesen Häusern findet ein intensiver Diskussionsprozess zur inhaltlichen und baulichen Modernisierung statt, ebenso wie zur Neuausrichtung der Vermittlungsarbeit und zur Entwicklung von Digitalstrategien.
Ohne Frage ist es richtig und wichtig, Konzepte und Strategien anderer Museen im In- und Ausland zu kennen und zu diskutieren. Aber auch das geschieht seit Jahren auf hohem professionellem Niveau.
Hamburgs Museen arbeiten intensiv an der Weiterentwicklung ihrer Vermittlungskonzepte. Wer sie dabei unterstützen will, sollte vorher mit ihnen gesprochen haben und ihre Bedürfnisse kennen. Dieser Anforderung werden Sie mit Ihrem Antrag nicht gerecht. Wir werden ihn daher ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Kollege Meyer! Die öffentliche Anhörung zum Thema Denkmalschutz hat vor allem eines deutlich gemacht: Die Reform des Denkmalschutzes mit Einführung des Ipsa-lege-Prinzips war ein Erfolg.
Die im Zuge der Novelle geäußerten Befürchtungen haben sich als unbegründet erwiesen. Die prophezeite Klagewelle ist nicht eingetreten, stattdessen gibt es eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit von Denkmalschutzamt und Bürgerinnen und Bürgern, wie es das Gesetz vorsieht.
Die Genehmigungsfristen werden eingehalten und es gibt kaum Abbruchanträge oder Denkmalaufhebungen. Viele Neubauvorhaben finden in und neben Denkmalensembles statt und werden gut mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt. Wie angestrebt verschafft das Gesetz den Denkmaleigentümern eine größere Rechtssicherheit, da keine Unterscheidung zwischen erkannten und geschützten Denkmälern mehr gemacht wird. Die Denkmalbegründungen sind sorgfältig erarbeitet und stellen eine verlässliche Grundlage dar. Zudem hat die Novelle zu mehr Transparenz geführt, da alle Denkmaleigentümer im Rahmen einer umfassenden Benachrichtigungsaktion darüber informiert wurden, dass Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Denkmals sind. Sie wurden auch darüber informiert, dass sie jederzeit die Möglichkeit haben, die Begründung für den Denkmalwert ihres Gebäudes abzufragen. Die Zahl der Stellen schließlich wurde erhöht, bei gleichzeitigem Bürokratieabbau.
Trotz dieser nicht wirklich neuen Faktenlage werden die Fraktionen von FDP und CDU nicht müde, das Ipsa-lege-Prinzip immer wieder anzugreifen und neue bürokratische Hürden vorzuschlagen. So auch mit den heute vorliegenden Anträgen, die außerdem wenig zweckdienliche, dafür aber umfangreiche Bestandsaufnahmen fordern. Der eigentliche Kern Ihres Antrags, Ihr eigentliches Anliegen ist: Sie wollen das Rad zurückdrehen.
Ärgerlich finde ich, dass Sie über das im Ausschuss Gesagte hinweggehen, und das betrifft vor allem die Rolle des Denkmalschutzrats und die Frage nach der Kooperation. Der Wunsch nach Mitteln für die Vergabe von Gutachten wurde in einem einzigen Fall laut, in dem der Denkmalschutzrat eine kritischere Herangehensweise als das Denkmalschutzamt für geboten hielt. Die Akteure haben sich hier darauf verständigt, gegebenenfalls auf Kosten des Denkmalschutzamts weitere Expertise hinzuzuziehen. Ihre Forderung nach Ausweitung der Befugnisse des Denkmalrats ausschließlich bezogen auf Objekte in öffentlichem Eigentum können Sie mit Ihren rechtsstaatlichen Grundsät
zen nicht wirklich in Deckung bringen. Sie verlieren hier jedes Maß und jede Mitte.
Das ist einfach schade, weil durch Ihre Haltung eine Verständigung und eine sachliche Debatte darüber erschwert wird, wie wir gemeinsam den Herausforderungen im Spannungsfeld von Denkmalschutz, Stadtentwicklung und begrenzten Ressourcen gerecht werden können. Ich nehme die schwierigen Diskussionen zum Umgang mit der Nachkriegsmoderne dabei nicht aus. Zu einer ehrlichen und transparenten Debatte gehört die Feststellung, dass es kein Denkmalschutzrecht gibt – und auch keines geben kann –, das auf die Abwägung verschiedener Interessen gänzlich verzichten kann.
Die Schlussfolgerungen aus der Evaluation des neuen Denkmalschutzrechts, die der Senat in absehbarer Zeit vorlegen wird, werden Anlass sein, die Debatte zur Weiterentwicklung des Denkmalschutzes konstruktiv weiterzuführen. Auf der Grundlage Ihrer Anträge halten wir eine weitere Befassung im Fachausschuss nicht für zielführend. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Senator, für die Entwicklung eines postkolonialen Erinnerungskonzepts ist die Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Initiativen und der afrikanischen Communitys in unserer Stadt von besonderer Bedeutung. In diesem Kontext sollte zu einem runden
Tisch eingeladen werden. Wie weit ist dieses Vorhaben inzwischen gediehen?
Herr Senator, ich möchte gern fragen, was HamburgMusik unternimmt, um das gegenwärtig große Interesse an der Elbphilharmonie auch für langfristige Kundenbindung zu nutzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon wenige Monate nach ihrer feierlichen Eröffnung hat unsere Elbphilharmonie einen unbestrittenen Status als neues Wahrzeichen der Stadt, architektonisch und insbesondere als neuer, zentraler Ort der Musikstadt Hamburg.
Das ist großartig, und die überwältigende Nachfrage nach den Karten für die kommende Saison bestätigt es, ein herausragendes Angebot generiert entsprechende Nachfrage, und natürlich kann ich die Enttäuschung derer, die sich vergeblich um Karten bemüht haben, sehr gut nachvollziehen.
Die Veranstalter sind gehalten, den Ticketverkauf zu optimieren, und die Tatsache, dass das Programm nur begrenzt ausgeweitet werden kann,
wird uns mit Sicherheit weiter beschäftigen. Es bleibt unser Anliegen, die Begeisterung für das neue Wahrzeichen in eine dauerhaft breite Teilhabe von Hamburgerinnen und Hamburgern zu übersetzen. Möglichst viele sollen die Möglichkeit haben, die Konzerte im "Haus für alle" zu besuchen und zu verfolgen. Darum haben wir von Anfang an gesagt, dass eine breit angelegte Vermittlungsarbeit essenzieller Konzeptbestandteil des neuen Konzerthauses ist.
Ich erinnere noch einmal an die eigens geschaffenen Räumlichkeiten für Musikvermittlung ebenso wie an das Vorhaben, dass alle Hamburger Schülerinnen und Schüler in ihrer Schulzeit mindestens einmal ein Konzert in der Elbphilharmonie besucht haben sollen. Und ich erinnere daran, dass die Elbphilharmonie über ein Digital-Concert-Hall-Programm bereits über einen wichtigen Baustein verfügt, um das Konzertprogramm auch außerhalb des Hauses erlebbar zu machen, und zwar weltweit. Es ist kein Geheimnis: Die HamburgMusik plant mit einem Sponsor regelmäßige Liveübertragungen von Konzerten aus der Elbphilharmonie auf den Platz der Deutschen Einheit. Hierzu ist die Gesellschaft in Gesprächen mit anderen Konzertveranstaltern sowie mit Künstlerlinnen und Künstlern. Das kommt also schon. Und was ist nach all den schwierigen Diskussionen der Vergangenheit falsch daran, hier keine öffentlichen Mittel einzusetzen? Christoph Lieben-Seutter und sein Team machen eine erstklassige Arbeit, sowohl was die Gestaltung eines außerordentlich anspruchsvollen Programms betrifft, als auch bei der Vermarktung und Vermittlung.
Er und sein Team haben unser Vertrauen, und wir sollten sie einfach ihre Arbeit machen lassen.
Wir sind uns im Ziel einig, möglichst vielen den Genuss des sensationellen Raumklangerlebnisses in unserer Elbphilharmonie zu ermöglichen. Aber so, wie im vorliegenden Antrag vorgesehen, geht das nicht und ist es für uns nicht zustimmungsfähig. Es geht ganz praktisch damit los – und, lieber Kollege Wersich, das wissen Sie doch –, dass man nicht ernsthaft im Juni eines Jahres Dispositionen treffen kann, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Eröffnungskonzert der nächsten Saison ändern. Wer einen Livestream will, braucht die Zustimmung aller beteiligten Künstlerinnen und Künstler. Und damit kommen wir zu einer weiteren Schwäche des Antrags. Sein Petitum legt die Elbphilharmonie darauf fest, nur noch Künstlerinnen und Künstler im Eröffnungskonzert zu verpflichten, die einer Liveübertragung zustimmen. Das ist keine gute Idee. Und vor allem: Hier geht es um eine
klassische Intendanzentscheidung, die wir bei der künstlerischen Leitung belassen sollten.
Wir haben ein erstrangiges Konzerthaus mit Potenzial zur Spitze, und das Haus ist so bestellt, dass dieses Potenzial gehoben wird. Das Haus ist in guten Händen und wir sollten der Leitung keine zusätzlichen Steine in den Weg legen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Neubau der Opernwerkstätten und -fundi ist ein bedeutsamer Schritt für die Hamburgische Staatsoper, und das zugrunde liegende Mieter-Vermieter-Modell ist auch für weitere Vorhaben im Bereich der Kultur wegweisend. Der Kollege Gögge hat eine Reihe von Vorzügen des Vorhabens – Entwicklung am Billebogen, Wohnungsbau in Barmbek und die funktionalen Fortschritte – aufgezeigt. Das in der Drucksache aufgezeigte Mieter-Vermieter-Modell kommt vor allem auch den Mietern und hier also den Akteuren und Einrichtungen der Kultur zugute. Indem wir uns an der OPTIMA-Drucksache orientieren, schaffen wir einen Rahmen, der unsere Kultureinrichtungen entlastet und den Verantwortlichen ermöglicht, sich ganz auf ihre eigentlichen Aufgaben zu konzentrieren. Das kann nur funktionieren, wenn – wie hier geschehen – die Mieten im Haushalt und in den Zuwendungen voll berücksichtigt sind. Tatsächliche Mehrkosten entstehen indes langfristig nicht. Stattdessen werden endlich auch die Kosten für regelmäßige Sanierungsmaßnahmen und Werterhalt real eingepreist, und, noch wichtiger, die Sanierungen werden auch tatsächlich laufend getä
tigt. Mit dem neuen Modell gelangen wir also zu einem planvollen Umgang mit öffentlichem Vermögen und schaffen zugleich verlässliche Grundlagen für die Arbeit unserer Kultureinrichtungen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Verfolgung und Völkermord an Roma und Sinti sind ein unauslöschlicher Teil unserer Geschichte. Sie haben einen zentralen Platz in der Erinnerung an die Verbrechen der NS-Zeit und diesen Platz werden sie auch in Zukunft behalten. Allen, die einer Revision dieser Gedenkkultur das Wort reden, die der Umdeutung unserer Geschichte eine politische Plattform bieten, sage ich, Sie werden immer auf den entschiedenen Widerstand der demokratischen Mehrheit in diesem Haus und in dieser Stadt treffen.
Die Senatsantworten auf die Große Anfrage der Links-Fraktion zeigen, dass die Verfolgung von Sinti und Roma in Hamburg längst Gegenstand wissenschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Aufarbeitung war und weiterhin ist. Das gilt für die Verfolgung im NS-Unrechtsstaat und das gilt auch für die personellen, strukturellen und ideologischen Kontinuitäten des Antiziganismus, die in der Tat eine lange, weit über die NS-Zeit hinausreichende Geschichte haben.
Die Antworten des Senats zeigen auch, dass Hamburg seit Langem über die Aufarbeitung hinaus sehr konkrete Maßnahmen für soziale Integration und Teilhabe von Sinti und Roma ergriffen hat. Die verschiedenen Aktivitäten und Zeichen der Anerkennung haben sowohl beim Zentralrat Deutscher Sinti und Roma als auch international Beachtung gefunden. So wurde bereits zu Beginn der 1980erJahre in Georgswerder eine damals einmalige Maßnahme des sozialen Wohnungsbaus geschaffen, die speziell an den Bedürfnissen hier lebender Sinti-Familien ausgerichtet war. So fördert die Stadt seit Langem Beratungsangebote der beiden Dachverbände für Sinti und Roma. Die Stiftung Hilfe für NS-Verfolgte gewährt seit ihrer Gründung im Jahr 1988 finanzielle Beihilfen an ehemals NS-verfolgte Sinti und Roma. 2012 hat die EU-Kommissi
on die Hansestadt Hamburg für ihre vorbildliche Integrationspolitik von benachteiligten Roma und Sinti ausgezeichnet. Und die Entscheidung der Stadt, den Erhalt von Grabstätten ehemals NS-verfolgter Sinti und Roma sicherzustellen und die Kosten der Verlängerung auslaufender Ruherechte zu übernehmen, wurde von dem Vorsitzenden des Zentralrats als beispielhaft genannt.
Und doch wissen wir, die Geschichte der Verfolgung und Diskriminierung von Sinti und Roma hat eine Kontinuität bis weit in die Bundesrepublik hinein. Das ist beschämend und kann auch nicht wiedergutgemacht werden. Es bleibt aber ein Postulat, diese Diskriminierungsgeschichte angemessen zu würdigen, wissenschaftlich und unter Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Akteure.
Die vorliegende Große Anfrage – und das war den Fragestellern ja auch klar – zeigt, dass Große Anfragen nicht das Instrument sind, eine solche wissenschaftliche Aufarbeitung zu leisten. Viele der Fragen zielen aber genau darauf ab, sie formulieren dezidiert zeitgeschichtliche Forschungsaufträge. Ich finde, der Senat hat in seinen Antworten deutlich über das hinaus, was von einem politischen Organ erwartet werden kann, Hinweise zur weiteren Bearbeitung dieser Fragen gegeben.
Ich bin darüber hinaus der Meinung, dass es gut ist, dass bei uns Bearbeitung und Beantwortung zeitgeschichtlicher Fragen im Bereich von Wissenschaft und Zivilgesellschaft liegen. Dort gehören sie hin. Yaron Matras, auf dessen Werk "Roma und Cinti in Hamburg" die Fragesteller wiederholt Bezug nehmen, beschreibt die Erfolge im Kampf gegen Diskriminierung und dem Engagement für soziale Integration, auf die Hamburg zu Recht stolz sein kann. Und ich denke, hier ist auch skizziert, wie wir zu Fortschritten im Bereich der Erinnerungskultur gelangen, nämlich gemeinsam mit Roma und Sinti und ihren Organisationen.
Die Senatsantwort dokumentiert, dass die bisher erfolgte historische Aufarbeitung der staatlichen Diskriminierung von Sinti und Roma im Zusammenhang mit der Entwicklung der Gedenkstätte am Hannoverschen Bahnhof noch einmal eine neue Qualität bekommt. Die Aufarbeitung wird dort ihre Fortsetzung finden, angestoßen und begleitet von Opferverbänden und einer ganzen Reihe von zivilgesellschaftlichen Akteuren, und die Würdigung des geschehenen Unrechts wird mit der Übergabe des denk.mals Hannoverscher Bahnhof durch den Ersten Bürgermeister an die Öffentlichkeit am 10. Mai einen dauerhaften, sichtbaren Ort im Herzen unserer Stadt erhalten. Dort gehört es hin. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte, bevor ich mit meiner Rede beginne, sagen, dass es für uns alle sehr schwer und sehr schmerzlich ist, dass Barbara Kisseler fehlt. Sie fehlt uns persönlich und sie fehlt uns im Amt. Ich glaube, es wäre in ihrem Sinne, wenn wir in dieser Debatte gemeinsam kräftig für die Kultur in unserer Stadt eintreten.
Wir kommen wohl darin überein, dass der Kultur und der Kulturpolitik in unserer von Globalisierung und tief greifendem Wandel geprägten Zeit ein immer größeres Gewicht zukommt. Und es gibt eine breite Mehrheit, die der Kultur eine zentrale Rolle bei der Integration von Menschen zutraut, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen.
Auch vor dem Hintergrund dieser Herausforderung haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die Hamburger Kulturlandschaft in ihrer ganzen Vielfalt zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Das findet seinen Ausdruck im vorliegen Haushaltsplan-Entwurf, der eine Reihe struktureller Verbesserungen vorsieht, und das ist eine gute Botschaft.
Wir haben schon in 2016 rund um den Betrieb der Elbphilharmonie ein Paket geschnürt, das sich sehen lassen kann: mit zusätzlichen Mitteln für eine intensive Vermittlungsarbeit für das Ensemble Resonanz und schließlich den Musikstadtfonds mit einem Volumen von einer halben Million Euro. Das sind deutliche Zeichen, und damit geht nach dem Bau auch der Betrieb der Elbphilharmonie nicht zulasten anderer Kultureinrichtungen, sondern stärkt insgesamt die ganze Musikstadt Hamburg.
Kommen wir zu unserer reichweitenstärksten Kultureinrichtung in der Stadt, den Hamburger Öffentlichen Bücherhallen, die wir in den vergangenen Jahren mit massiven Investitionen fit gemacht haben. Eine Einrichtung, die sich übrigens längst auch zu einem Kristallisationspunkt für Initiativen der Kinder- und Jugendkultur entwickelt hat. Nun realisieren wir eine weitere nachhaltige Verbesserung mit zusätzlichen 1,15 Millionen Euro in 2017 und einer weiteren jährlichen Steigerung um 1,5 Prozent. Diese Indexierung ist ein wirklicher Paradigmenwechsel.
Ähnlich verfahren wir bei der Stadtteilkultur. Wir steigern die Mittel um 400 000 Euro in 2017, insgesamt 800 000 Euro in 2018 und kommen zu einer Indexierung in den Folgejahren. Das, Herr Wersich, ist übrigens prozentual die größte Steigerung im Haushalt.
Darüber hinaus schafft auch der Quartiersfonds neue Optionen. Ich freue mich, dass es gelungen ist, durch neue Ansätze zur Integration von Geflüchteten weitere Chancen für Initiativen zu schaffen. Das wird auch den Einrichtungen der Stadtteilkultur zugutekommen. Und neue Chancen werden sich auch durch unsere Initiative zum Integrationsfonds ergeben. 700 000 Euro für Stadtteilkultur und die Arbeit speziell mit jungen Geflüchteten sind ein gutes Signal. Das Engagement des Hamburger Stiftungsbündnisses ist hier noch nicht eingerechnet.
Wir schaffen mit dem vorliegenden HaushaltsplanEntwurf und unseren flankierenden Initiativen verlässliche Rahmenbedingungen, die der Vielfalt der Angebote und Produktionsbedingungen gerecht werden. Und wir tragen damit gleichermaßen den Ansprüchen nach Teilhabe wie nach internationaler Strahlkraft Rechnung.
Erlauben Sie mir noch ein paar Anmerkungen zu den Anträgen der Oppositionsfraktionen. Ich finde, dass sich in einer Reihe von Anträgen der Opposition berechtigte Bedarfe wiederfinden, die so oder ähnlich aus dem Kreis der Kulturschaffenden heraus geäußert wurden und eben auch hinlänglich bekannt sind. Nur werden wir in der Frage, in welcher Weise mehr Forderungen mit einer Gegenfinanzierung unterlegt sein müssen, heute nicht mehr übereinkommen. Dennoch bewegt uns gemeinsam die Stärkung der Kultur in unserer Stadt.
Von diesem Grundkonsens schließt sich die AfDFraktion selbst aus. Uns ist die besondere Geschmacklosigkeit nicht entgangen, die Forderung nach der Abwicklung von Kampnagel in einen Antrag zum Thema Sauberkeit zu verpacken. Ihr Versuch, politisch missliebigen Kulturschaffenden finanziell das Wasser abzugraben, zeigt, was Sie unter der Freiheit der Kunst und der Meinungsfreiheit verstehen.
Das ist mit uns nicht zu machen.
Wir sollten heute eigentlich nicht mehr darüber streiten, Herr Wersich, ob es wirklich eine gute Idee ist, eine schon in Auftrag gegebene Potenzial
analyse zum Deutschen Hafenmuseum zu ignorieren und den Ergebnissen wie in Ihrem Antrag vorzugreifen.
Nehmen wir uns die Zeit für eine gründliche Planung. Wir müssen Fehler der Vergangenheit hier nicht wiederholen. Unser Angebot steht: Wir wollen das Deutsche Hafenmuseum gemeinsam zu einem Erfolg machen. Und das gilt selbstverständlich für alle weiteren Fragen der Museumsentwicklung und darüber hinaus auch.
Zu unseren Anträgen wird mein Kollege René Gögge gleich noch sprechen. Ich möchte mich abschließend für die konstruktive Zusammenarbeit im Kulturausschuss bedanken. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben versprochen, dass die Kosten der Elbphilharmonie nicht zulasten anderer Kulturinstitutionen gehen werden, und wir haben mit der vorliegenden Drucksache und mit unserem Zusatzantrag Wort gehalten.
Wir sind heute nicht an einem Punkt, Herr Hackbusch, an dem es sinnvoll erschiene, erneut alle alten Grundsatzdiskussionen zu führen, sondern wir haben zu betrachten, was wir aus dem gemacht haben, was wir vorgefunden haben.
Dabei ist zuallererst festzuhalten: Die grundlegende Neuordnung des Projekts, die der Senat vorgenommen hat, ist ein Erfolg, und die Elbphilharmonie wird am 11. Januar 2017 eröffnet werden.
Was der Senat in der vorliegenden Drucksache vorgestellt hat, spiegelt dabei genau die Anforderungen wider, die wir, aber auch viele Akteure aus
Kultur und Zivilgesellschaft, immer wieder formuliert haben. Die Elbphilharmonie soll musikalische Qualität auf höchstem internationalem Niveau bieten, und sie soll ein Haus für alle sein.
Ich möchte auf die Punkte eingehen, an denen dieser Anspruch konkret erfüllt wird. Das ist zum einen bei der Preisgestaltung. Es werden stets auch Eintrittskarten für Besucherinnen und Besucher angeboten, für die der Konzertbesuch finanziell so erschwinglich sein muss wie etwa ein Kinobesuch.
Wir freuen uns über den hohen Stellenwert der Musikvermittlung insbesondere für Kinder und Jugendliche mit dem Ziel, allen Hamburger Schülerinnen und Schülern die Elbphilharmonie mindestens einmal in ihrer Laufbahn nicht nur als Besichtigungsort, sondern als Erlebnisort für das Musikhören und das Musikmachen nahezubringen. Das bildet sich auch baulich ab und übrigens kostenneutral.
Bei der Zugänglichkeit der Plaza, Herr Hackbusch, sollten wir bei den Fakten bleiben. Alle haben die Chance, bis zum Ende der ersten Spielbetriebssaison die Plaza kostenfrei zu besuchen. Dass dann erst einmal die Erfahrungen ausgewertet werden müssen, ist doch wirklich naheliegend.
Nicht zuletzt zeigt die mit der Eröffnung der Elbphilharmonie einhergehende weitere Stärkung der Musikstadt Hamburg, dass dieses Projekt eben kein einsamer Leuchtturm sein soll, sondern ein international wahrnehmbares Zeichen auf dem Weg zu einer Stadt der musikalischen Vielfalt. Deshalb begrüßen wir die Stärkung des Ensembles Resonanz, die strukturelle Ausfinanzierung des ELBJAZZ-Festivals und die Auflegung und Etatisierung des Förderfonds für die freie Musikszene ausdrücklich.
Es ist aus unserer Sicht auch richtig, mit einer großen Anstrengung dafür zu sorgen, dass die Elbphilharmonie national und international stark und nachhaltig wahrgenommen wird, denn mit diesen Bemühungen um große öffentliche Präsenz verbinden wir die berechtigte Hoffnung, dass die Elbphilharmonie zum kulturellen Wahrzeichen unserer Stadt werde. Herr Hackbusch, ich finde, das ist ein unglaublich aufregender Ort.
Vielleicht ist es noch nicht bei allen hier im Haus angekommen, aber die Musikszene und die Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt freuen sich auf
die Elbphilharmonie. Der Senat hat Sorge getragen, dass wir unser gemeinsames Ziel, ein Haus für alle zu schaffen, erreichen werden, und wir halten unser Versprechen, dass die Elbphilharmonie den übrigen Kulturetat nicht belasten wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP behauptet in ihrem Antrag, der bisherige Glücksspielstaatsvertrag verstoße gegen europäisches Recht. Das ist nicht richtig.
Der Europäische Gerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 4. Februar 2016 nicht zur Sportwettenregelung im Glücksspielstaatsvertrag geäußert. Er hat weder zur zahlenmäßigen Begrenzung der angestrebten Konzessionen noch zum Vergabeverfahren Ausführungen gemacht. Die Entscheidung des EuGH steht damit in der Linie des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte 2013 festgestellt, dass eine Untersagung für Sportwetten nicht auf die bloße formelle Illegalität gestützt werden darf. Wir sollten nicht vergessen, dass Glücksspiel nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts eine sozial unerwünschte Tätigkeit ist, die gerade im Bereich der Sportwetten eine erhebliche Suchtund Manipulationsgefahr beinhaltet.
Der von der FDP konstruierte europarechtliche Anknüpfungspunkt hält der Überprüfung nicht stand. Folgerichtig haben die im Petitum des FDP-Antrags geforderten Punkte mit dem EuGH-Urteil nichts mehr zu tun. Die Entscheidung des EuGH erfordert keine Änderung des Glücksspielstaatsvertrags, die bestehenden Regeln dienen dem Allgemeinwohlinteresse und sind europarechtskonform.
Wir werden den Antrag der FDP ablehnen, da er zum einen von einem falschen Sachverhalt ausgeht und zum anderen auf eine Liberalisierung des Glücksspielmarkts abzielt, die wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ebenso wenig unterstützen wie sie europarechtlich nötig ist.
Die derzeitigen Regelungen dienen dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und sollten nicht aufgeweicht werden. Eine Liberalisierung des Glücksspielmarkts hätte aber genau dies zur Folge. Die FDP macht sich zum Sprachrohr der Wettanbieter. Für uns hat die Prävention vor Spielsucht und der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher Vorrang. Auch deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind am Ende einer schwierigen Debatte über den Umgang mit unseren Ehrenbürgerschaften zu einem im Kern tragfähigen Konsens aller Fraktionen gelangt. Das möchte ich einmal so festhalten, auch wenn Herr Hackbusch hier noch einmal die Sicht seiner Fraktion dargelegt hat.
Das gemeinsame Petitum stößt zunächst einen Prozess an. Der Senat wird ersucht, ein Konzept zur Kontextualisierung auf Grundlage der Expertise der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg zur Vergabe von Ehrenbürgerschaften in der Freien und Hansestadt für die Öffentlichkeit zu erstellen. Wir wollen den Diskurs systematisch mit wissenschaftlichen Erkenntnissen anreichern und sie vor allem nutzen, um für unsere heutige Stadtgesellschaft zu einer kritischen Neubewertung historischer Persönlichkeiten und früherer Entscheidungen zu gelangen und um zu einem Verständnis darüber beizutragen, wie und warum historische Vorgänge und Personen in früheren Zeiten anders betrachtet und bewertet wurden, als wir es heute tun.
Zu diesem Vorschlag sind wir im Kulturausschuss gelangt, nachdem wir uns gemeinsam entschieden haben, wissenschaftliche Beratung und Expertise einzuholen, um auf fundierter Grundlage die Debatte wieder aufzunehmen. Mein Eindruck ist, dass es uns so möglich war, eine schwierige Diskussion tatsächlich in einen konstruktiven Prozess zu überführen. Deshalb gilt mein großer Dank heute noch einmal Herrn Professor Dr. Schildt und Frau Dr. Seegers von der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg für ihre Beratung, und natürlich Herrn Dr. Schmid für seine Expertise über die Vergabe der Ehrenbürgerschaften in Vergangenheit und Gegenwart und seine Bereitschaft, seine Forschungsergebnisse so ausführlich mit uns im Ausschuss zu diskutieren.
Dieses Engagement war wesentlich für die sachliche und konstruktive Debatte und auch für den am Ende für alle tragbaren Vorschlag.
Das gemeinsame Petitum findet auch deshalb unsere Unterstützung, weil es eine weitere Stärkung der Erinnerungskultur in Hamburg bedeutet. Der Sinn von Erinnerungskultur, so wie wir sie verstehen, liegt nicht allein im Zurückerinnern an vergangene Ereignisse, Personen und gesellschaftlichpolitische Entwicklungen, sondern hat für unsere Gegenwart und Zukunft herausragende Bedeutung. Diese Bedeutung liegt zum einen darin, dass wir in der Auseinandersetzung mit Momenten unserer Vergangenheit unser heutiges Selbstverständnis als demokratische, soziale und offene Stadtgesellschaft stets neu herausbilden und schärfen können.
Zum Zweiten eröffnet die Auseinandersetzung mit der Geschichte immer die Chance, Wichtiges für unser heutiges und zukünftiges Zusammenleben und die politische Gestaltung seiner Rahmenbedingungen zu lernen. Oft eignen sich dafür auch Debatten um konkrete Geschehnisse und Personen. Und das gilt ganz bestimmt für Hindenburg, dessen Ehrenbürgerschaft der Anstoß für unsere Debatte war. Es gilt für Waldersee, und es gilt auch für weitere Personen, wie die Expertise aufzeigt.
Daher halten wir es für einen zukunftsweisenden Weg, Transparenz über die Umstände der Vergabe und über die eventuelle Kritik an den mit dem Ehrenbürgerrecht ausgezeichneten Personen herzustellen und Ehrenbürgerschaft beispielgebend in eine breite demokratische Diskussion einzubetten und so eine Erinnerungskultur mit hoher Akzeptanz zu schaffen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Wersich, wir freuen uns mit Ihnen über den Durchbruch, den die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags für ein Hafenmuseum bedeutet. Ergänzend möchte ich festhalten, dass die Hamburger Bundestagsabgeordneten auch eine Sanierung und Modernisierung des Hamburg Museums angestoßen haben, bei denen sich der Bund mit einem Volumen von 18 Millionen Euro engagieren wird.
Damit können wir die Bemühungen, die Häuser der Stiftung Historische Museen zu stärken, forcieren, und wir tragen dem erkennbaren Aufbruch der Stiftung Rechnung.
Auch für diese Chance noch einmal unseren herzlichen Dank, besonders an die Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs und Rüdiger Kruse.
Wir sind uns einig in der Frage, welche wichtige Rolle die Kultur im Hinblick auf eine erfolgreiche Bewerbung um die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele hat. Nach den olympischen Regelwerken kommt der Kultur ein besonderer Stellenwert zu, und die Leitidee der Olympischen Spiele ist von einem Dreiklang des Sports, der Kultur und der Bildung bestimmt. Wir wollen diesen Ansprüchen dabei nicht nur unter bewerbungstaktischen Gesichtspunkten begegnen. Der Schlüssel für eine erfolgreiche Bewerbung liegt doch darin, möglichst viele mitzunehmen und unsere Stadt und damit auch unsere Kultureinrichtungen zu stärken.
Wir sind auf einem guten Weg. Der besonders frühzeitig angestoßene, breit angelegte und partizipative Prozess zur Entwicklung eines Kulturprogramms hat Kulturschaffende und Verantwortliche aus einer Vielzahl ganz verschiedener Einrichtungen zusammengebracht, große und kleine. Dieser Erfolg beruht sicherlich auch auf der Tatsache, dass wir zu keinem Zeitpunkt irgendeinen Akteur instrumentalisiert oder gar vor den Karren gespannt haben. Die Liste unserer Partnerinnen und Partner aus der Kulturszene ist bemerkenswert.
Mit dem Beschluss im Bund ist nun klar: Das Deutsche Hafenmuseum kommt. Damit haben wir die Möglichkeit, die Wirtschafts- und Kulturgeschichte des Hafens in einem weit größeren Zusammenhang darzustellen, als dies bisher der Fall war. Das
wird auch Auswirkungen auf andere Häuser haben und diese entlasten. Wenn wir die Chance nutzen und dem Projekt eines Deutschen Hafenmuseums in seiner nationalen wie internationalen Bedeutung gerecht werden wollen, dann werden wir wohl nicht einfach auf Pläne und Konzepte zurückgreifen können, die schon vor mehreren Jahren entwickelt wurden. Es gilt, mit allen Beteiligten ein tragfähiges Konzept zu entwickeln, das auch nicht auf seine Rolle im Rahmen einer Olympia-Bewerbung reduziert werden sollte. Damit sind die im Antrag der CDU getroffenen Vorfestlegungen sicherlich zu hinterfragen. Und schließlich entbindet uns auch die großzügige Zuwendung des Bundes nicht von der Pflicht, sorgfältig zu planen und den Maßgaben des kostenstabilen Bauens zu entsprechen. Wir wollen die mit Ihrem Antrag aufgeworfenen Fragen gern gemeinsam im Ausschuss für Sport und Olympia beraten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachhaltige Spiele für eine bessere Stadt sind unser Ziel. Wir wollen die Olympiade und damit auch die Kultur-Olympiade zu einem Erfolg machen, der am Ende allen zugutekommt, nicht zuletzt auch den Kultureinrichtungen unserer Stadt.
Die Spiele sind damit eine Jahrhundertchance für Hamburg, und gemeinsam wird es uns gelingen, noch viele weitere Hamburgerinnen und Hamburger zu überzeugen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.