Protokoll der Sitzung vom 03.03.2016

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Der von der FDP konstruierte europarechtliche Anknüpfungspunkt hält der Überprüfung nicht stand. Folgerichtig haben die im Petitum des FDP-Antrags geforderten Punkte mit dem EuGH-Urteil nichts mehr zu tun. Die Entscheidung des EuGH erfordert keine Änderung des Glücksspielstaatsvertrags, die bestehenden Regeln dienen dem Allgemeinwohlinteresse und sind europarechtskonform.

Wir werden den Antrag der FDP ablehnen, da er zum einen von einem falschen Sachverhalt ausgeht und zum anderen auf eine Liberalisierung des Glücksspielmarkts abzielt, die wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ebenso wenig unterstützen wie sie europarechtlich nötig ist.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Die derzeitigen Regelungen dienen dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und sollten nicht aufgeweicht werden. Eine Liberalisierung des Glücksspielmarkts hätte aber genau dies zur Folge. Die FDP macht sich zum Sprachrohr der Wettanbieter. Für uns hat die Prävention vor Spielsucht und der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher Vorrang. Auch deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Vértes-Schütter. – Das Wort hat Herr Wolf von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit vielen Jahren überzieht die FDP

deutsche Landtage mit Anträgen zur europarechtskonformen Ausgestaltung des Glücksspielstaatsvertrags. In den letzten Jahren hatten wir, wie Herr Oetzel das schön erzählt hat, das Thema zweimal auf der Tagesordnung, teilweise mit etwas irrlaufendem Fokus auf Lotterievermittlung. Aber jetzt, lieber Herr Oetzel, scheint Ihnen ein Volltreffer gelungen zu sein. Sie berufen sich zu Recht auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Februar 2016.

Liebe Frau Vértes-Schütter, wahrscheinlich anders als Sie habe ich mir diese Entscheidung auch durchgelesen. Da kommt der Jurist in mir durch, das ist so eine Berufskrankheit. Worum ging es bei dieser Entscheidung eigentlich? Ich will es Ihnen kurz erzählen. Es ging darum, dass ein mutiger Amtsrichter im bayerischen Sonthofen vor der Frage stand, ob er die gute Frau Sebat Ince verurteilen dürfe, weil sie in ihrer Sportsbar – so heißt das – über dort aufgestellte Wettautomaten Sportwetten ohne Genehmigung vermittelte. Diese Entscheidung zur Verurteilung wollte der mutige Amtsrichter nicht treffen und legte das dem EuGH vor. Als Amtsrichter gehört dazu Mut, alle Achtung. Mit seiner Vorlage beim EuGH traf dieser Amtsrichter dann ins Schwarze. Er durfte nicht verurteilen – da lag er in seiner Einschätzung ganz richtig –, denn die Dienstleistungsfreiheit, so der EuGH, hindere einen Mitgliedsstaat der EU daran, die ohne Erlaubnis erfolgte Vermittlung von Sportwetten an einen Anbieter zu ahnden, der in einem anderen Mitgliedsstaat eine Erlaubnis hat. Der EuGH führt dann weiter aus – da geht es weiter als das, was Sie gesagt haben –, dass der Glücksspielstaatsvertrag von 2012 das alte staatliche Monopol auf die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten nicht abgeschafft, sondern in einer Art Experimentierklausel verpackt und ein dubioses Ländergremium geschaffen habe, das verfassungsrechtlich gar nicht vorgesehen sei und das darüber entscheide, und die Konzessionen auf 20 beschränkt habe. Mit anderen Worten: Die Bundesländer haben es verbockt, übrigens auch der Hamburger Senat, der daran mitgewirkt hat. Das hätte man wissen können – da kommt der Jurist in mir wieder durch –, denn wir haben ein Gesetz zur Regelung einer Dienstleistung der Informationsgesellschaft – die Sprache der EU ist blumig –, und so etwas muss man der Europäischen Kommission vorlegen. Das hat man nicht gemacht, auch der Senat nicht, und Brüssel hat es eben doch gemerkt. Hier besteht also dringender Handlungsbedarf. Da sind wir ganz bei der FDP, denn wenn wir nichts tun, bekommt Deutschland einen blauen Brief aus Brüssel. Aber das – damit wird die Rolle der FDP wieder zurechtgerückt, es ist heute Abend keine FDP-Werbeveranstaltung – haben auch andere gemerkt, denn – was für ein Zufall – am Tag nach der Entscheidung, am 5. Februar 2016, haben das CDU-regierte Bundesland Hessen und das CSU-regierte Bayern und auch NRW konkrete Vorschläge vorgelegt,

wie eine europarechtskonforme Reform des Glücksspielrechts erfolgen könne. Wie kann das aussehen? Das System müsste von einer restriktiven Vergabe einer Erlaubnis umgestellt werden auf eine allgemeine Zulässigkeit mit Verbotsvorbehalt. Insofern, Frau Vértes-Schütter, bin ich wieder bei Ihnen. Wir können nicht vollständig liberalisieren, denn es geht auch um Verbraucherschutz und Schutz vor Spielsucht. Wir brauchen klare Regelungen, aber das System der Erlaubnis muss gestellt werden. Wir brauchen eine generelle Zulässigkeit bei klaren Regelungen. Wer sich an die Regelungen nicht hält, dem wird die Konzession entzogen. So wird dieses System aussehen müssen, und dafür müssen wir in Deutschland selbst sorgen. Es ist doch peinlich, wenn Herr Gabriel erst den blauen Brief aus Brüssel erhalten muss.

Auch wenn sich damit Ihr Antrag faktisch erledigt hat, Herr Oetzel, da wir wissen, dass die Länder etwas tun, unterstützen wir diesen Antrag, denn Hamburg muss sich aktiv in die Debatte der Ministerpräsidenten einbringen. Bereits im März dieses Jahres – das ist gar nicht mehr lange hin – soll die Entscheidung über die Modernisierung des Glücksspielrechts fallen.

(Heiterkeit bei der FDP)

Wir reden also über Tage. Wir müssen bedenken, dass gerade der Sportwettenbereich einen erheblichen Wirtschaftsfaktor in diesem Land darstellt. Es gibt in Deutschland mehr als 4 500 Wettbüros und über 130 deutschsprachige Internetangebote. Hinzu kommen die vielen ausländischen Anbieter. Wer sich damit einmal beschäftigt hat, weiß, dass Malta und Gibraltar zum Beispiel wahre Wettoasen sind. Dazu kommt die ganze Vielfalt an illegalen Angeboten. Der illegale Markt ist mindestens so groß wie der legale Markt. Seriösen Schätzungen zufolge reden wir von 10 bis 15 Milliarden Euro im Jahr. Das alles haben die Ministerpräsidenten zu berücksichtigen.

Uns als CDU-Fraktion ist ein liberalisiertes Glücksspielrecht, das die Anbieter ins Inland zurückholt und unter restriktive staatliche Kontrolle stellt, deutlich lieber als ein Erlaubnissystem, das nur 20 Anbieter berücksichtigt und alle anderen in die Illegalität treibt, vor allem auch die Spieler, um die es beim Verbraucherschutz geht. Wir brauchen ein modernisiertes Glücksspielrecht, das Steuereinnahmen im Inland generiert und Chancen für die Förderung und die Generierung von Fördermitteln in den Bereichen Sozialprojekte, Kulturprojekte und Breitensport entwickelt. Dieses moderne Glücksspielrecht muss Zocken endlich transparent machen und der Staat muss wissen, was passiert, um aktiv gegen Spielsucht vorgehen zu können. Das kann er nicht, solange die ganze Branche sich im kriminellen Umfeld der Illegalität und Schattenwirtschaft bewegt.

(Beifall bei der CDU)

Lieber Herr Oetzel, wir denken ein bisschen weiter als Sie. Die Neuregulierung ist nämlich für uns kein Selbstzweck. In Ihrem Antrag liest es sich so, als sei die Liberalisierung Selbstzweck. Es ist auch kein leidiges Übel, das uns die EU eingebrockt hätte. Wir sehen das Ganze als Chance, ein modernes Glücksspielrecht zu schaffen, das diesen ganzen Bereich unter staatliche Kontrolle bringt und nicht länger dem Zugriff des deutschen Fiskus entzieht. Hierzu würden wir unsere Ideen gern mit dem Senat im Ausschuss diskutieren, den wir auffordern, sich bereits jetzt in die aktive Debatte einzubringen und es nicht wieder zu verbocken. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Wolf. – Das Wort hat Frau Blömeke von der GRÜNEN Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Wolf, ich bin beeindruckt.

(Beifall bei der CDU und bei Dr. Joachim Körner AfD)

Ich kann und will gar nicht mithalten mit Ihrem juristischen Fachverstand. Ich finde, juristisch war alles gut hergeleitet.

(Dennis Thering CDU: Das hat bei den Fahr- radwegen schon nicht funktioniert!)

Aber auch ich als Nichtjuristin habe mich in dieses Urteil vertieft und fand das ausgesprochen spannend. Ich habe diese Geschichte über Sonthofen und über das, was Sie gerade berichtet haben, auch gelesen. Allerdings bin ich passagenweise zu einer anderen Auffassung gekommen, und ich glaube, am Ende wird ein juristischer Streit darüber geführt, ob der Gerichtshof entschieden habe, dass Deutschland nicht gegen die Sportwettenregulierung oder gegen das Europarecht verstoßen habe. Ich glaube, dass der Europäische Gerichtshof im Februar nicht entschieden hat, dass die Sportwettenregulierung gegen das Europarecht verstößt. Ich habe gelesen, dass der Europäische Gerichtshof betont hat, dass die Vergabe der Konzessionen für Sportwettenanbieter transparent und diskriminierungsfrei sein müsse. Diesen Punkt haben auch Sie betont. Aber im Großen und Ganzen wird der FDP-Antrag nicht besser, auch wenn er das dritte Mal gestellt wird und die FDP optimistisch daherkommt. Für uns ist der Sachverhalt, so wie die FDP ihn im Antrag aufführt, falsch. Bevor ich aber eine juristische Auseinandersetzung mit Ihnen eingehe, was ich gar nicht könnte, möchte ich sagen, warum wir GRÜNE diesen Antrag ablehnen. Wir wissen, dass die FDP am liebsten gar keine Lizenzvergabe, sondern den freien Markt für

(Dr. Jens Wolf)

Sportwettenanbieter haben möchte. Ich halte das für sehr schwierig, und das hat Frau Vértes-Schütter richtig ausgeführt: Die FDP macht sich wiederholt zum Sprachrohr der Wettanbieter und bekämpft den Glücksspielstaatsvertrag, wo es nur geht. Das ist traurig.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Wofür ist dieser Glücksspielstaatsvertrag eigentlich da? Er verhindert das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht. Er hat durch eine begrenzte und geeignete Alternative den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken. Ganz besonders gewährt er den Jugend- und Spielerschutz und bietet Schutz vor betrügerischen Machenschaften und wehrt die mit Glücksspiel verbundenen Folge- und Begleitkriminalität und Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs ab. Das allein sind schon fünf Punkte, warum der Glücksspielstaatsvertrag seine Berechtigung hat.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Im Gegensatz zur FDP haben wir ein Interesse an der staatlichen Regulierung des Glücksspiels, allein schon, um die Gefahren der Spielsucht einzudämmen und Kriminalität zu bekämpfen. Aus diesen Gründen existiert der Glücksspielstaatsvertrag und aus diesen Gründen steht er in Einklang mit dem Europäischen Recht. Hauptsächlich aus diesen Gründen, Herr Oetzel, findet Ihr FDP-Antrag bei uns absolut keine Zustimmung. Ihr Ansatz geht in die falsche Richtung, vor allem in die Richtung, Spielsucht zu fördern, den Jugendschutz und den Spielerschutz nicht zu gewährleisten. Insofern werden wir nicht zueinanderkommen – ich sehe Ihr Kopfschütteln. Sie haben dazu eine andere Einstellung. Auch wenn ich Nein zu Ihrem Antrag sage, sage ich nicht Nein zum Sport – dazu bin ich zu sehr sportpolitische Sprecherin –, aber man muss das Gesamtwohl der Menschen im Blick haben.

(Beifall bei Farid Müller GRÜNE und Dr. An- dreas Dressel SPD)

Sie haben die Liberalisierung und die Wirtschaft für diese Wettanbieter im Blick. Wir blicken weiter darüber hinaus, vor allen Dingen sehen wir den Schutz der Menschen vor Spielsucht und den Jugendschutz und all die Punkte, die ich aufzählte. Ansonsten kann man gern eine juristische Auseinandersetzung über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs führen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Blömeke. – Das Wort hat Herr Jersch von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Blömeke hat schon relativ viel von dem gesagt, was ich sagen wollte. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich gehe jede Wette ein, dass Sie die Grundkonsenspunkte schon lange aus den Augen verloren haben, die bei der Gestaltung des Staatsvertrags eigentlich im Vordergrund standen, insbesondere die Spielsucht zu bekämpfen und den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten. Diese gleichrangigen Ziele haben Sie auf den letzten Satz Ihrer Begründung im Antrag reduziert. Wäre dieser Satz nicht, dann wäre es eine völlige Verhöhnung dessen, was Konsens gewesen ist.

(Michael Kruse FDP: Hätte, hätte, Fahrrad- kette!)

Sie wollen die Regulierung und den Schutz der Gesellschaft über Bord werfen und stattdessen – und an dieser Stelle trifft dieses Wort besser denn je – einen Kasinokapitalismus für die Sportwetten einführen.

(Beifall bei der LINKEN und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Der Kollege Oetzel – ich glaube, er hat sich da nicht versprochen – hat nicht einmal von einer Liberalisierung des Glücksspielwesens gesprochen. Er hat von einem liberalen Glücksspielwesen gesprochen. Das heißt letztendlich freie Marktwirtschaft für freie Süchtige. Besonders interessant fand ich – Sie haben im Februar gleichzeitig eine Schriftliche Kleine Anfrage zum Thema gestellt –, dass Sie erst den Antrag und dann die Anfrage gestellt haben und nichtsdestotrotz in der Zwischenzeit die Antwort auf die Anfrage in keiner Weise in den Antrag eingeflossen ist. Ich habe Hochachtung vor der Anzahl der Anfragen, die Sie stellen, aber augenscheinlich haben Sie mittlerweile bei der Abarbeitung der Antworten einen Bearbeitungsstau.

(Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und bei Dirk Kienscherf SPD)

Stattdessen – das finde ich besonders traurig, denn ich bekomme die Pressemitteilungen natürlich auch – hatte ich beim Lesen des Antrags das Gefühl, in einer Außenstelle des Deutschen Sportwettenverbands zu sein.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Das kann nicht wirklich Ziel einer Bürgerschaftspolitik für die Bürgerinnen und Bürger und nicht nur für Sportwettenanbieter sein. In diesem Sinne ist es klar, dass wir Ihren Antrag ablehnen werden, weil er in die völlig falsche Richtung geht. Ihre Fraktion war in Hessen an der Erarbeitung des Staatsvertrags beteiligt. Es ist noch gar nicht lange her, dass Sie Regierungspartei in Hessen waren und zusammen mit der CDU diese Fehlleistung an

(Christiane Blömeke)

Staatsvertrag zustande gebracht haben, die nun korrigiert werden muss.

(Katja Suding FDP: Korrigiere es doch we- nigstens einmal!)

Die Bundesländer, insbesondere Hessen, sind gefragt, jetzt eine rechtssichere Regelung zu treffen, die im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ist und für deren Schutz da ist und die vor allen Dingen dem Staat, wenn wir schon Sportwetten zulassen, die entsprechenden Steuereinnahmen sichert, mit denen man gesellschaftlich wichtige Sachen tun kann. Ihr Antrag geht in die völlig falsche Richtung. – Danke.

(Beifall bei der LINKEN und bei Dr. Andreas Dressel SPD)

Vielen Dank, Herr Jersch. – Das Wort hat Frau Oelschläger von der AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Geschichte des Glücksspielstaatsvertrags und der Umgang mit der entsprechenden Rechtsprechung und dem Europäischen Gerichtshof zeigen eines ganz deutlich: All diejenigen, die ansonsten keine Gelegenheit auslassen, die Vorzüge eines zentralen EU-Superstaates anzupreisen, werden ganz leise, sobald die politische Maßrichtung einmal nicht passt. Sie haben uns grundsätzlich auf Ihrer Seite. Wir halten es für mehr als fraglich, wenn über derartige Fragen nicht mehr der nationale Gesetzgeber oder die zuständigen Legislativorgane der Länder eigenständige Entscheidungen treffen können. Am Beispiel des Glücksspielstaatsvertrags sollte nun auch den Fans eines europäischen Zentralstaates klar werden, dass sie auf einem Irrweg sind. Entweder-oder: Wenn Sie schon Kompetenzen nach Brüssel abgeben, dann müssen Sie auch die Konsequenzen tragen und den vorliegenden Glücksspielstaatsvertrag EU-konform gestalten. Nun können wir einfach abwarten, bis die EU-Kommission rechtliche Schritte einleitet oder bis der EuGH das nächste Urteil spricht. Das wird dem Problem aber nicht gerecht.

Die Wettanbieter befinden sich derzeit in einer rechtlichen Grauzone, mit Ausnahme derjenigen in Schleswig-Holstein, die zumindest bis zur Übernahme durch Rot-Grün einen eigenen rechtlich sauberen und wesentlich sachgerechteren Weg gegangen sind. Den Kopf in den Sand zu stecken kann bei aller Sympathie für Ihre Renitenz gegenüber der Brüsseler Eurokratie aber nicht die Lösung sein. Wir halten nämlich das materielle Anliegen hinter diesem Antrag für zustimmungswürdig. Monopole sind von einigen Ausnahmen abgesehen ökonomisch stets ineffizient und damit schädlich. Ein staatliches Glücksspielmonopol stellt dabei keine Ausnahme dar. Auch beim Glücksspiel