Protokoll der Sitzung vom 13.04.2016

Zu den weiteren Forderungen, die Sie erhoben haben: Der Flyer ist entwickelt; er wird in den Unterkünften verteilt. Das Thema Diskriminierung von Minderheiten generell ist ein Thema. Das Personal ist bereits sensibilisiert. Insofern sind viele dieser Dinge, die Sie gefordert haben, weiterhin in der Bearbeitung.

Andere Punkte sind ungeklärt, über die ich Sie bitte, intensiver im Innenausschuss zu diskutieren. Sie fordern eine niedrigschwellige Beschwerdestelle. Da wüsste ich gern, was Sie unter niedrigschwellig verstehen, da es Beschwerdemaßnahmen, Beschwerdestellen gibt. Was ist denn noch niedrigschwelliger, als wenn man solche Vorgänge in den Unterkünften selbst melden kann, wenn man es mit den Sozialarbeitern besprechen kann, wenn das weitergeführt wird? Das ist eine offene Frage.

Die Ausnahmen von der Residenzpflicht: Es gibt Ausnahmen von der Residenzpflicht; das können wir gern im Innenausschuss weiter besprechen. In besonderen Ausnahmefällen, nicht nur bei den minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen, werden diese Maßnahmen ergriffen, wenn es in den Unterkünften nicht klappen sollte. Ich bitte Sie, darüber nachzudenken. Sie hatten es in Ihrer Rede erwähnt, ich halte es aber für nicht besonders glaubwürdig angesichts dieses Antrags. Zur Integration gehört nicht, vorher bei den Flüchtlingen Ethnie und Religion zu erfassen, besondere Schutzbedürfnisse vermeintlich festzustellen und sie schon allein aufgrund dieser Kriterien getrennt unterzubringen. Ich glaube, das ist der falsche Weg.

(Beifall bei der SPD und bei Dr. Stefanie von Berg GRÜNE)

Das wollen wir ausdrücklich nicht. Ich weiß auch nicht – das ist meine letzte Frage in diesem Zusammenhang –, wie Sie auf die Forderung kommen, dass in jeder ZEA 50 Plätze vorzusehen seien, die den besonderen Schutz von diskriminierten Flüchtlingen im Ausnahmefall gewährleisten können. Wenn Sie sich über die Neubaumaßnahmen gerade in der zentralen Anlaufstelle in Rahlstedt informiert haben, wissen Sie, dass es dort besondere Unterbringungsmöglichkeiten gibt. Wir gehen nicht davon aus, dass wir das aufgrund der Ethnie, der Religion von vornherein festlegen und vorweg schon etwas in die Flüchtlinge hineininterpretieren können, was in diesem Land ausdrücklich keine Rolle spielen sollte. Die Religion ist Privatsache. Es soll ja – in Anführungsstrichen – gelernt werden, dass wir den Schutzstatus zur Verfügung stellen, wo Religion, Ethnie und diese ganzen Geschichten keine Rolle bei der Betätigung der Menschen in den Unterkünften und nachher in Staat und Gesellschaft spielen. Insofern weiß ich nicht, ob eine Vorwegnahme dieser Entscheidung mit Ihrem Antrag sinnvoll ist. Wir können das gern im Innenausschuss weiter diskutieren, und deswegen werden wir einer Überweisung zustimmen.

(Beifall bei der SPD und bei Jens Meyer FDP)

Vielen Dank, Herr Wysocki. – Das Wort hat Frau Möller von der GRÜNEN Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Prien, ich finde gar nicht, dass das so ein schwieriges Thema ist. Sie haben Ihre Rede damit eingeleitet, dass es ein schwieriges Thema sei. Ich sehe auch keine Scheuklappen, jedenfalls nicht bei denjenigen, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen, nämlich dem Schutz von Minderheiten, dem Schutz von besonders Schutzbedürftigen unter den hierher Geflüchteten. Die grundsätzliche Aufgabe liegt genau darin, Schutz zu gewähren für Minderheiten, für Schutzbedürftige, die extra definiert sind, aber auch aufgrund einer bestimmten Situation schlicht und einfach einer besonderen Fürsorge bedürfen. Das ist in großen Einrichtungen schwierig. Das ist schwierig, wenn die Verständigung sprachlich schwierig ist, aber es bleibt die Hauptaufgabe in den Erstversorgungseinrichtungen. Ich glaube, dass dort schon viel passiert. Sie haben darauf hingewiesen, dass wir uns zum Beispiel mit dem Thema des besonderen Schutzes für Frauen und Mädchen in Bezug auf gewalttätige Übergriffe auseinandergesetzt haben. Wir haben uns auch über das Thema besonderer Schutz aufgrund einer sexuellen Orientierung auseinandergesetzt. Genau solche Kriterien können Schutzbedürftigkeit nach sich ziehen wie eine bestimmte Religion. Deshalb gelten für alle Ansätze, Minderheiten besonders zu

(Ekkehard Wysocki)

schützen, dieselben Regelungen. Wir müssen uns darauf verlassen können, dass die Zuständigen in den Einrichtungen sich mindestens mit der entsprechenden interkulturellen Kompetenz gegenüber den hierher Geflüchteten bewegen. Wir brauchen ein klares Regelwerk. Wir brauchen zum Beispiel die Hinweise auf Religionsfreiheit, aber auch auf das Recht der eigenen sexuellen Orientierung. Sie haben Ihren Antrag immer weiter ausgeweitet. Worüber wir aber tatsächlich in einen politischen Streit mit Ihnen gehen würden, ist der Punkt, den Herr Wysocki eben benannt hat, nämlich das Thema Registrierung nach Ethnie und Religion. Wir wissen auch nicht, welcher Religion die Kolleginnen und Kollegen in diesem Parlament angehören.

(David Erkalp CDU: Die greifen sich auch nicht an!)

Das ist auch nichts, was man wissen muss, um den Regelungen unseres Grundgesetzes zu folgen – Punkt.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Es gibt nicht nur eine juristische, sondern auch eine gesellschaftliche Begründung. Wenn Sie bestimmte Merkmale bestimmten Menschen zuordnen und sie damit in eine Gruppe einreihen, entstehen neue Diskriminierungsmöglichkeiten. Genau diese muss man vermeiden, denn nicht jeder Christ oder nicht jeder, der sich als homosexuell outet, ist somit schutzbedürftig. Oder anders herum, nehmen wir die innenpolitische Debatte: Nicht jeder, der aus Marokko kommt … – Sie wissen, was ich meine. Dieses Eingruppieren von Menschen, dieses Suchen nach einer bestimmten Zugehörigkeit, um Diskriminierung besser begegnen zu können, ist bewiesenermaßen – und die Antidiskriminierungsarbeit hat ja in unserer Gesellschaft schon eine lange Geschichte – ein Instrument, das fehlläuft.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Das wollen wir auch hier berücksichtigt sehen. Es ist kein schwieriges Thema, sondern eines, das man mit all seinen Facetten diskutieren muss. Aber die Frage nach der besonderen Diskriminierung aufgrund einer anderen Religionszugehörigkeit stellt sich vielfältig dar. Ich habe mit einer Gruppe von eritreischen Christen gesprochen, also Protestanten, die von eritreischen Freikirchenanhängern und -anhängerinnen drangsaliert werden. Das ist alles ein vielfältiges Thema. Deswegen finde ich, dass der Betreff in Ihrem Antrag fehlläuft.

Wir werden sicherlich weiter über den Punkt 1 streiten. Die Maßnahmen, die Sie aufgezählt haben, sind zum großen Teil akzeptabel. Was nicht geht, ist, die Residenzpflicht aufzuheben, weil jemand Christ oder Christin sei. Das wäre eine neue, wiederum eine andere Form der Diskriminierung.

So kann man das nicht diskutieren. Sie meinen es vielleicht anders, aber da können wir im Ausschuss weiterreden.

Ich glaube, die gesellschaftliche Diskussion insgesamt ist schon an einer anderen Stelle. Sie haben Herrn Kauder zitiert – ich hätte ihn auch zitieren wollen –, der sehr davor gewarnt hat, den Weg zu gehen, dass man Menschen mit unterschiedlichen Religionen trennt, so wie auch die katholischen Bischöfe und auch viele evangelische das machen, die nämlich eher sagen, man müsse miteinander über die verschiedenen Religionen reden. Wenn das den Menschen unbequem ist, weil sie es nicht gewohnt sind, müsse man es vorleben. In Hamburg haben wir dafür ein gutes Pflaster aufgrund der vielfältigen Erfahrungen mit interreligiöser Zusammenarbeit, mit der SCHURA, mit den verschiedenen Religionen und den Aleviten und so weiter. Da sind wir auf einem Weg, den man sicherlich weiter öffnen muss für diejenigen, die hierher geflüchtet sind. Man muss sie in diese Diskussion mit hineinnehmen. Wir können noch einmal ausführlicher diskutieren, welche Instrumente man sich dazu überlegen kann.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Möller. – Das Wort hat Frau Schneider von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde es gut, dass der Antrag an den Ausschuss überwiesen wird, denn tatsächlich – das ist in der Debatte deutlich geworden – sind etliche Fragen ungeklärt und können im Ausschuss sachlich besprochen und vielleicht aufgeklärt werden.

Es soll nicht bestritten werden, dass Beleidigungen gegen und Übergriffe auf Christen und Angehörige religiöser Minderheiten vorkommen. Ich glaube, daran besteht kein Zweifel, dass so etwas vorkommt. Das betrifft nicht nur religiöse Minderheiten. Es gibt auch Übergriffe auf andere Minderheiten. Aber die Zahl solcher Übergriffe, Beleidigungen und anderer Formen von Diskriminierung ist durchaus strittig. Ich hatte den Eindruck bei Ihrem Antrag, dass Sie eher von einer größeren Zahl ausgehen; das haben Sie in der Rede etwas relativiert. Es kann durchaus bezweifelt werden, dass es eine größere Zahl gibt. Das ist bei dem von Ihnen erwähnten Fachgespräch der CDU/CSU im Bundestag bestritten worden. Während dort zum Beispiel ein freikirchlicher Pastor aus Berlin, der nach eigener Auskunft jede Woche zahlreiche Taufen von Geflüchteten vornimmt, von einem großen Ausmaß an Gewalt und Diskriminierung in den Unterkünften sprach, betonte der Berliner Erzbischof Heiner Koch, dass es sich nicht um ein Massenphänomen handelt. Ich bin nicht sicher, ob Vertre

(Antje Möller)

ter von Freikirchen – man kriegt das auch aus anderen Bundesländern mit – dabei nicht ab und zu ein Eigeninteresse haben.

Entsprechend strittig sind auch die Vorschläge – das ist deutlich geworden –, welche Gegenmaßnahmen ergriffen werden sollen beziehungsweise notwendig sind. Interessanterweise ist ein Punkt nicht angesprochen worden, den ich jetzt aber ansprechen will und der auch in dem CDU/CSUFachgespräch angesprochen wurde. Alle dort anwesenden Experten sprachen sich vor allem für eine Abkehr von Massenunterkünften in der Erstaufnahme aus. Je größer die Unterkunft und je geringer die Privatsphäre, umso größer die Wahrscheinlichkeit von Konflikten. Das sagten zum Beispiel so unterschiedliche Experten wie der Vertreter des Berliner Landeskriminalamts und der der AWO. Wenn ich sehe, wie viele Menschen hier noch in Baumärkten oder in Zelten leben – das sind eine ganze Menge, 16 Menschen in einem Zelt, 16 Menschen in Jenfeld in Holzhütten, wo es keinerlei Rückzugsmöglichkeiten, keinerlei Privatsphäre gibt –, dann muss das so schnell wie möglich geändert werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Wie die anderen Fraktionen sehen wir den ersten Punkt Ihres Ersuchens, bei der Registrierung der Flüchtlinge zu erfassen, welcher Ethnie und welcher Religion diese angehören, sehr kritisch. Ich habe tatsächlich eine Zeit lang darüber nachgedacht, weil ich weiß, dass zum Beispiel nach den völkermordähnlichen Übergriffen auf Jesiden durch den IS die geflüchteten Jesiden sehr starke Angst haben, da natürlich Flüchtlinge von allen Seiten des Konflikts hierher kommen. Es sind ja nicht alle Flüchtlinge nur Opfer; manche sind Opfer und Täter. Da gab es Ängste. Und ich habe darüber nachgedacht, ob das nicht eine Lösung sein kann. Aber ich bin zu der Überzeugung gekommen, dass man ganz entschieden dagegen sein muss. Soll denn wirklich nicht nur die Staatsbürgerschaft erfasst werden, sondern auch die Ethnie? Sie wissen vielleicht nicht, wie umstritten der Begriff Ethnie ist, da er Zuschreibungen enthält, da er Grenzziehungen vornimmt und sich zur Stigmatisierung eignet, …

(Dr. Bernd Baumann AfD: Ist überhaupt nicht umstritten! Worüber reden Sie denn?)

Dann gucken Sie sich einmal in der Wissenschaft um. Aber das ist ja nicht Ihr Gebiet.

(Beifall bei der LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Es gibt nur eine Wissenschaft. Es gibt unterschiedliche Theorien, aber die Wissenschaft ist tatsächlich eine Wissenschaft. Gucken Sie einfach einmal nach.

Auch ist der Begriff Ethnie umstritten, da er oft gleichbedeutend mit dem völlig zu Recht in Verruf

gekommenen Begriff der Rasse verwendet wird. Ganz im Ernst, Frau Prien: Können Sie sich vorstellen, dass man Roma erfasst? Können Sie sich das in einem Land wie Deutschland vorstellen? Ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie etwas in dieser Richtung wollen. Es gab bis in die Achtzigerjahre die Landfahrerkartei. Den Gedanken finde ich wirklich schrecklich, und es verbietet sich für mich, dass man Ethnie erfasst.

(Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und der SPD)

Die Erfassung von Religion – das ist mehrfach gesagt worden – ist in einem Land, in dem die Religionsfreiheit gilt, kaum weniger problematisch. Haben Sie sich einmal Gedanken darüber gemacht, was man mit dieser großen Flut von Daten, die dann entstehen – man weiß über die Menschen damit schon relativ viel –, eigentlich anfangen will? Ich will Ihnen wirklich keine böse Absicht unterstellen, aber ich halte das für einen unüberlegten Schnellschuss.

Anderen Ihrer Vorschläge stehen wir aufgeschlossener gegenüber. Ich weiß nicht, ob alles, was Sie wollen, schon umgesetzt oder auf dem Weg ist; das können wir gern im Innenausschuss diskutieren. An dieser Diskussion werden wir uns beteiligen. – Schönen Dank.

(Beifall bei der LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Schneider. – Das Wort hat Frau Dutschke von der FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Kollegen der Union haben ein richtiges und wichtiges Thema aufgegriffen. Es gibt verschiedenste Formen der Diskriminierung unter den Schutzsuchenden. Darüber wird viel berichtet, und es ist wichtig, dass wir konsequent an Problemlösungen arbeiten, denn ein Rechtsstaat darf nicht tolerieren, was dort teilweise passiert. Natürlich unterstützen wir Freie Demokraten das Anliegen, Minderheiten unter den Flüchtlingen zu schützen. Wo Gewalt angedroht oder ausgeübt wird, wo Diskriminierung gegenwärtig ist, muss der Staat konsequent durchgreifen. Aber gleichzeitig ist klar, dass die Ursachen hierfür analysiert und bekämpft werden müssen, um nachhaltig Abhilfe zu schaffen. Die Diskriminierung von Christen und anderen Minderheiten in Flüchtlingsunterkünften ist bekanntlich darauf zurückzuführen, dass Schutz suchende Menschen teilweise Vorstellungen und Überzeugungen mitbringen, die mit unserer Werteordnung und unserem Grundgesetz nicht vereinbar sind. Der erste und sicherlich schwierigere, aber durchaus bedeutendere Schritt ist ein nationaler Angang dieses Problems, ohne es kleinzureden. Die Problemlö

(Christiane Schneider)

sung muss weitergehen, als durch die bloße Herausgabe eines einseitigen Flyers mit bunten Bildern – wie jüngst im Innenausschuss präsentiert – ein Umdenken zu erwarten.

(Beifall bei der FDP und bei Karin Prien CDU – Kazim Abaci SPD: Das ist Quatsch, was Sie da erzählen!)

Die Separation von Religionsanhängern und Ethnien verlagert die Nichtakzeptanz unserer Werteordnung jedoch nur auf eine andere Ebene und signalisiert Gewaltbereiten und Diskriminierenden, dass ihre Befindlichkeiten gegen andere Menschen von uns toleriert werden. Das ist nicht der richtige Weg. Deshalb bin ich, Frau Prien, auch dankbar, dass Sie ausdrücklich klargestellt haben, dass das nicht die Intention ist.

Aber zum ersten Petitum: Die Gleichbehandlung von Menschen jeglicher Abstammung, Herkunft und Religion wird vom Grundgesetz geschützt. Wir haben das schon gehört in der Debatte. In Deutschland gilt auch das Recht des Einzelnen, seine religiösen Überzeugungen für sich zu behalten. Wir haben daher Bedenken, einer regelhaften Erfassung dieser Merkmale, wie im Petitum gefordert, zuzustimmen. Diese Erfassung dürfte maximal auf Freiwilligkeit basieren.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der SPD und der CDU)

Eingehen will ich auch noch auf die im vierten Petitum geforderte Beschwerdestelle. Selbstverständlich müssen Flüchtlinge die Möglichkeit haben, Gewaltvorfälle, Diskriminierung und andere Missstände und Schwierigkeiten zu melden. Es sollte jedoch ausreichen, wenn Mitarbeiter der Einrichtungen Beschwerden entgegennehmen und entsprechende Schritte in die Wege leiten, um dem Problem des Einzelnen abzuhelfen. Eine institutionalisierte Beschwerdestelle ist dazu aus unserer Sicht nicht erforderlich. Wir werden diesen beiden Punkten daher nicht zustimmen, auch wenn wir den Antrag und sein Anliegen ansonsten unterstützen.

Frau Schneider hat auf die Größe der Unterkünfte hingewiesen. Ich möchte an dieser Stelle nur anmerken, dass unsere Auswertung im Zusammenhang mit den sexuellen Übergriffen auf Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften gezeigt hat, dass tatsächlich 85 Prozent der Vorfälle in Einrichtungen passierten, in denen mehr als 500 Personen untergebracht beziehungsweise mehr als 500 Plätze vorhanden sind. Das ist ein Problem. Bitte gehen Sie das an. Wir haben dazu morgen noch eine Aktuelle Stunde. Es gehört dazu, und ich finde es wichtig, dass wir Lösungen finden, die für alle Beteiligten tragbar sind.

(Beifall bei der FDP)

Wir werden dem Überweisungsbegehren zustimmen und freuen uns auf gute Beratungen im Innenausschuss. – Danke.

(Beifall bei der FDP und bei Dr. Joachim Körner AfD)