Herr Gladiator, was würden Sie sagen, wenn ich davon spreche, welches Verhältnis Sie zu Ihren Kollegen haben? Das wissen Sie doch am besten.
Deswegen glaube ich auch, dass der Präsident der Universität am besten weiß, welches Verhältnis er zur Senatorin hat. Und egal wie oft Sie sagen, dass es schlecht ist, der Präsident sagt immer wie
Meine Damen und Herren! Wir haben ein sehr gutes Gesetz, das die Universitäten brauchen für ihre Sicherheit, weiter gut mit qualitätsvoller Lehre arbeiten zu können, und ich würde mich freuen, wenn Sie diesem zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Eigentlich kann man das, wenn ich einfach etwas schneller spreche, auch in unter drei Minuten schaffen, aber ich will hier zu später Stunde die Kollegen nicht verwirren.
(Ksenija Bekeris SPD: Aber Sie können ja auch schnell viel Unsinn reden, das haben wir schon erfahren!)
Herr Dr. Tode, es ist schon faszinierend, wie Sie in die Diskussion Ihres eigenen Antrags gestartet sind, nämlich mit einer ganzen Batterie von Rechtfertigungen, warum dieser Antrag richtig sei und warum das, was die Opposition nach Ihrer Meinung gleich sagen werde, alles falsch sei. So habe ich es tatsächlich in dieser Legislaturperiode noch nicht erlebt, dass Rot-Grün die eigenen Anträge schon verteidigen muss, bevor sie hier überhaupt von der Opposition auch nur angezweifelt werden. Das ist schon ein interessantes Vorgehen.
Aber es zeigt auch, Herr Dr. Tode, wie groß bei Ihnen die Sorge ist, dass Ihre Senatorin aus dieser Diskussion nicht ganz unbeschädigt herausgeht. Denn wenn wir uns das einmal anschauen, ohne jetzt so sehr ins Detail zu gehen wie Sie, dann ist es tatsächlich das erste eigene Projekt des neuen Senats in der Wissenschaftspolitik, es ist das erste Projekt aus der Behörde der Senatorin. Auch wenn Sie gerade genervt mit den Augen zum Himmel rollen, lässt es sich nun einmal nicht anders sagen: Das Ergebnis ist in den letzten Wochen ein kommunikatives Chaos in den Hamburger Medien und an den Hamburger Hochschulen gewesen, Frau Senatorin.
Erst auf den Druck, Herr Dr. Tode, des Akademischen Senats – ob da Präsident Lenzen stimmberechtigt ist oder nicht, ist dabei unerheblich – kam es überhaupt zu einer erneuten öffentlichen Anhörung, und auch dort haben wir von vielen Stimmen
reichlich Protest gehört. Den Verband der Hochschullehrer beispielsweise, der durchaus nicht irgendein Verband ist, haben Sie eben geflissentlich unter den Tisch fallen lassen. Er hat ganz klar gesagt, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Version – auch in der abgeänderten – nicht gut ist. Und es gab viele weitere Stimmen.
Man muss natürlich der Senatorin auch einmal Respekt zollen. Sie hat tatsächlich – zumindest war das meine Wahrnehmung, Frau Senatorin Fegebank – in einer Sache wirklich geglänzt, nämlich als es darum ging, die Fragen des AStA der Universität Hamburg, zumindest dem Anschein nach, nach besten Kräften zu beantworten. Da kann man Ihnen durchaus Respekt zollen.
Dennoch ist dieses Kapazitätsgesetz natürlich, was eben auch schon von den Kollegen von RotGrün aufgegriffen wurde, eng verknüpft mit der Frage der Finanzierung. Und Ihre Hochschulfinanzierung in Hamburg ist und bleibt desolat, Herr Dr. Tode, auch wenn Sie oder Frau Timmermann noch einmal sagen, das habe alles nichts miteinander zu tun. Wenn Sie den Hochschulen nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, werden Sie auch keine qualitativ vernünftigen Studienbedingungen vorfinden; das ist Fakt.
Es hätte also durchaus eine bessere Lösung geben können. Jetzt haben wir Ihren Schnellschuss. Ja, er wurde ein Jahr diskutiert, zumindest ein Jahr ungefähr von dem Startpunkt der Diskussion im Wissenschaftsausschuss bis zur heutigen Debatte. Wie viele Diskussionsrunden es tatsächlich gegeben hat und ob alle Gremien wirklich so beteiligt worden sind, wie Sie es hier gern suggerieren oder die Behörde es suggeriert, oder ob einfach nur die Präsidien an der einen oder anderen Stelle – vielleicht auch durch einen netten Wink mit dem Zaunpfahl hinsichtlich der anstehenden Haushaltsberatungen – bei dieser Debatte gesagt haben, dann stimme man dem Ganzen halt einmal zu, man wolle es sich auch nicht mit der Senatorin verscherzen, das wird sich an dieser Stelle zu so später Stunde leider nicht mehr klären lassen.
Herr Dr. Tode, noch eines: Für mich heiligt niemals der Zweck die Mittel, aber wenn es der Sache dient, ein bisschen Transparenz in die Angelegenheit zu bringen, dann kann man durchaus auch einmal neue Allianzen eingehen und kreativ um die Ecke denken. Das würde Ihnen an der einen oder anderen Stelle auch nicht schaden. Dann hätten wir heute diese Diskussion nicht, aber einen deutlich besseren Gesetzentwurf. Wir als CDU-Fraktion werden ihn ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Hamburgerinnen und Hamburger! Mehrfach haben DIE LINKE und auch die FDP darauf hingewiesen, dass das nun zur Abstimmung stehende Gesetz zur Regelung des Kapazitätsrechts nicht ausgereift ist und auch Gefahr läuft, erneut von den Gerichten als verfassungswidrig gekippt zu werden. Mehrfach wurde vorgeschlagen und auch gefordert, die geltende Interimsregelung um zwei Semester zu verlängern, um genau das zu heilen. Das haben Sie ausgeschlagen, und da hilft es auch nicht, wenn Sie schon im Vorhinein auf die Opposition eindreschen, Herr Tode.
Ich finde es wenig verständlich, dass dieses Gesetz nun so schnell umgesetzt wird, insbesondere wenn man sich einmal anschaut, welche inhaltliche Kritik es gab. Und es gab viel inhaltliche Kritik. Herr Tode, mich wundert, dass Sie lediglich die Präsidien und den Kanzler der Hochschulen zitieren, aber alle anderen Gremien und die Studierenden nicht. Da mangelt es meines Erachtens doch ein bisschen an Respekt vor den Hochschulen.
Zur inhaltlichen Kritik. Mit dem neuen Gesetz wird zum Beispiel hauptsächlich die Rechtssicherheit der Hochschulen gegen die Studienplatzbewerberinnen und -bewerber und sogenannte Einklagende, nicht jedoch das Recht auf Bildung der Einklagenden gestärkt. Die Umsetzung des Entwurfs wird zwar als Förderung der Autonomie präsentiert, die Verantwortung für unzureichende Grundfinanzierung und die daraus folgende Mangelverwaltung wird jedoch auf die Hochschulen abgewälzt. Der Akademische Senat der Hamburger Universität hat dazu in der Stellungnahme vom 17. März 2016 gesagt, es würden mehr Studierende vorgegeben, als die reale Aufnahmekapazität erlaube. Hier bleibt den Hochschulen kein Handlungsspielraum, außer Curricularnormwerte am unteren Rand der Bandbreite zu wählen und damit über eine Qualitätsverschlechterung die vom Senat geforderte Studienplatzzahl mit den vorgegebenen knappen Mitteln bereitzustellen. Und genau da ist die Verknüpfung, Frau Timm, von der Unterfinanzierung und dem Gesetz, das Sie so verteidigt haben. Das ist wirklich ein reales Problem. Die Verantwortung wird auf die Hochschulen abgewälzt in Verbindung mit dem Bandbreitenmodell, das Sie hier neu eingeführt haben, und das ist nicht gut und auch nicht lauter.
schullehrerinnen und Berufsschullehrer, das Gesundheitswesen oder die Sonderschulpädagogik, allesamt waren oder sind von der Abwicklung bedroht. Genau zu solchen Szenarien trägt dieses Gesetz bei. Es ist nicht der Ursprung davon, aber es trägt dazu bei, und das finden wir nicht richtig.
Neben der Schaffung vernünftiger Bedingungen für Lehrpersonal, Verwaltung, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler und Studienplatzbewerberinnen und -bewerber wären auch eine Debatte, zum Beispiel zur Abschaffung des Numerus clausus, sowie eben ein Nachdenken über Möglichkeiten zur Ausfinanzierung der Hochschulen und alternative, insbesondere in Bezug auf das Gesetz alternative Konzepte zur Bandbreitenregelung denkbar und begrüßenswert gewesen, gerade hinsichtlich der Kritik des Akademischen Senats, die ich hier eben zitiert habe.
Das sind nur einige der Kritikpunkte. Ich habe hier nur fünf Minuten Zeit, deshalb kann ich nicht alles aufzählen.
Es gab unzählige weitere Kritikpunkte und ich verstehe einfach nicht, warum Sie nicht gesagt haben: Wir verlängern das um zwei Semester, wir führen wirklich eine gute Diskussion und überlegen uns, wie wir die Hochschulen ausfinanzieren und das in Einklang bringen mit einem Kapazitätsrecht, das allen Mitgliedern der Hochschule und nicht nur den Präsidien gerecht wird. Ich kann das nicht nachvollziehen, und da müssen Sie einfach umdenken.
Sie sagen immer, wir kritisierten insgesamt viel und machten keine Vorschläge. Wir machen aber Vorschläge. Natürlich wäre es möglich, die Hochschulen auszufinanzieren. Sie kennen unsere Vorschläge eigentlich, aber ich wiederhole sie noch einmal. Die Vermögenssteuer könnten wir hier ohne Weiteres einfordern und auch umsetzen. Wir können auch ohne Weiteres die Schuldenbremse kippen. Also sagen Sie nicht, es wäre nicht möglich. Es wäre möglich.
Dann könnten wir ein vernünftiges Kapazitätsrecht ermöglichen, das allen der Verfassung gemäß die Möglichkeit gibt, Bildung wahrzunehmen, und das auch da, wo sie wollen. – Danke.
wurf, der Ihnen hier vorliegt, ist ein schlechter Gesetzentwurf und deshalb werden wir ihn ablehnen, und zwar in erster und zweiter Lesung.
Senatorin Fegebank und die rot-grüne Koalition machen sich hier große Probleme, die gar nicht nötig gewesen wären. Es gab vor zwei Jahren den Konsens, wir wollen nicht mehr die KapVO, wir wollen auch kein Bandbreitenmodell, wir wollen das Vereinbarungsmodell. Damit lag Ihre Vorgängerin Frau Stapelfeldt richtig. Das damalige Gesetz war nur sehr schlampig gemacht, und das Oberverwaltungsgericht hat es in Bausch und Bogen in der Luft zerrissen und für verfassungswidrig erklärt. Die Konsequenz, dieses eigentlich richtige Modell anders, besser umzusetzen, haben Sie daraus nicht gezogen. Stattdessen hat die SPD einen sehr kompetenten Mann benannt, Herrn Weber, den ehemaligen Justiziar der Hochschulrektorenkonferenz, und er hat dazu gesagt, es sei nicht nachvollziehbar, was dieser Senat hier mache. Anstatt das alte Gesetz nachzubessern und konkrete, nachvollziehbare Kriterien für das Vereinbarungsmodell einzuführen, hat man ein völlig neues Gesetz aufgelegt. Das ist politisch falsch und juristisch hoch risikoreich. Das ist der erste Grund, warum wir dieses Gesetz ablehnen.
Dann ist die Behörde einschließlich Ihrer Senatorin da offenbar juristisch äußerst naiv herangegangen. Auf Seite 1 der Drucksache steht, es gebe jetzt die Trennung von Binnen- und Außenverhältnis, und dann falle hier die Grundrechtsbezogenheit weg. Ich will nun nicht die ungefähr zehn Zitate nennen, die alle bestätigt haben, dass das falsch ist. Natürlich können Sie mit diesem billigen Trick der Trennung von Binnen- und Außenverhältnis nicht die Grundrechtsbezogenheit beseitigen. Diese gilt nach wie vor und ich befürchte, die Gerichte werden Ihnen das auch um die Ohren hauen. Das ist der zweite Grund, warum wir dieses Gesetz ablehnen.
Der dritte Punkt: Völlig unnötig haben Sie es juristisch noch komplizierter und gefährlicher gemacht. In Paragraf 3 Absatz 3 haben Sie ursprünglich neun, jetzt noch acht Regelungen eingeführt, die alle neu sind und die juristisch, gerichtlich noch nicht getestet sind. Jede einzelne dieser Regelungen, über die man diskutieren kann, birgt die Gefahr, dass auch dieses Gesetz wiederum vom Oberverwaltungsgericht kassiert wird. Warum gehen Sie das Risiko ein, anstatt das zu machen, was Herr Weber und viele andere empfohlen haben? Deshalb lehnen wir dieses Gesetz ebenfalls ab.