Wer möchte nun zunächst einer Überweisung der Drucksache 21/4058 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieses Überweisungsbegehren abgelehnt.
Wer möchte sodann die Drucksachen 21/4058 und 21/3652 an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch dieses Begehren wurde abgelehnt.
Wer möchte dem FDP-Antrag aus Drucksache 21/4058 seine Zustimmung geben? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Abschließend stelle ich fest, dass die Bürgerschaft von der Großen Anfrage aus der Drucksache 21/ 3652 Kenntnis genommen hat.
Nun kommen wir zum Tagesordnungspunkt 36, Drucksache 21/4227, Antrag der AfD-Fraktion: Ungerechtigkeiten im HVV-Tarif ausgleichen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag weist auf einen handwerklichen Fehler hin
und ich betone, einen handwerklichen Fehler, wir unterstellen hier keine andere Ursache –, der zu einer sozialen Ungerechtigkeit führt, die, zumindest unserer Meinung nach, korrigiert werden muss. Der Fehler basiert darauf, dass seitens Rot-Grün das Mobilitätsbedürfnis von Flüchtlingen anders oder höher eingeschätzt wird als das von hier lebenden einkommensschwächeren Bürgern, die Anspruch auf eine Sozialkarte haben. Daraus resultiert die Ungerechtigkeit, wie in dem Antrag beschrieben.
Es gibt nämlich für Flüchtlinge für 29 Euro eine Monatskarte, die in ihrem Leistungsspektrum sehr nah an der allgemeinen Monatskarte ist. Inhaber einer Sozialkarte hingegen erhalten für 29 Euro bestenfalls eine CC-Karte, die aufgrund ihrer zeitlichen Beschränkung insbesondere werktags die Begünstigten im Vergleich zur allgemeinen Monatskarte deutlich schlechterstellt. Empfänger der Sozialkarte werden also schlechtergestellt als Flüchtlinge in der Erstaufnahme. Warum ist das so? Gibt es vielleicht einen Grund dafür? Ist das Mobilitätsbedürfnis – und daran sollte sich doch die Vergabe oder die Begünstigung einer Monatskarte ausrichten – von Flüchtlingen tatsächlich größer als das der Menschen, die eine Sozialkarte beantragen, berechtigt beantragen?
Wenn HVV-Karten einkommensschwächeren Bevölkerungsgruppen vergünstigt zur Verfügung gestellt werden – und das sollen sie, das ist nicht Bestandteil des Antrags, natürlich sollen sie das, das ist völlig klar und unstrittig –, dann muss das Angebot sich an diesem besagten Bedarf ausrichten. Unter diesem Lichte betrachtet ist es eigentlich noch unverständlicher, denn der Mobilitätsbedarf für hier lebende Menschen, die berufstätig sind, vielleicht sogar im Schichtdienst berufstätig sind, ist sicherlich höher als der von Flüchtlingen, die eben nicht berufstätig sind und die Bedürfnisse haben hinsichtlich Mobilität wie zum Beispiel Arztbesuche oder Behördengänge oder Bedürfnisse, die schlicht und ergreifend ganz allgemeiner Natur sind, wie einkaufen oder sich einfach nur einmal die Stadt anschauen.
Es geht jetzt – Achtung, aufgepasst – nicht darum, die Ungerechtigkeit umzukehren oder eine gewisse Schärfe mit hereinzubringen. Das würde natürlich auch sofort als rechtspopulistischer Versuch und Unrecht angeprangert werden, völlig verkennend, dass die aktuelle Situation nicht von der AfD, sondern von der jetzigen Regierung herbeigeführt wurde. Unser Antrag sieht eine Gleichstellung – ich wiederhole: eine Gleichstellung – beider Gruppen vor: die Streichung der extra für die Flüchtlinge kreierten HVV-Mobilitätskarte und stattdessen die Ausgabe der CC-Karte. Damit wäre eine Gleichbehandlung der Flüchtlinge, die sich in der Zentralen Erstaufnahme befinden, und den Inhabern einer Sozialkarte gewährleistet, nicht mehr und nicht weniger.
Den Ansatz, dass sich eine Bevölkerungsgruppe benachteiligt fühlen würde aufgrund der jetzt herrschenden Ungerechtigkeit, hätten Sie damit aus der Welt geschafft. Es hängt im Grunde genommen davon ab, ob Sie sagen, ja, das ist ein kleiner Fehler, den korrigieren wir jetzt, oder ob Sie das eskalieren lassen wollen und sich unverständig stellen wollen. Schön wäre es, wenn wir wie im Antrag beschrieben vorgehen könnten. Dann wäre Gerechtigkeit und Gleichbehandlung, so wie die AfD sie sich vorstellt, hergestellt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen kurz den Unterschied zwischen der HVV-Mobilitätskarte und der Sozialkarte erläutern.
Seit dem 1. Februar dieses Jahres erhalten alle geflüchteten Menschen bei ihrer Erstregistrierung eine HVV-Mobilitätskarte. Für diese Karte werden pauschal 29 Euro, bei Kindern zwischen sechs und 18 Jahren der halbe Preis, also 14,50 Euro, vom sogenannten Taschengeld, das nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt wird, abgezogen. Mit dem Verlassen der Hamburger Erstaufnahmeeinrichtung muss diese Mobilitätskarte abgegeben werden. Ab diesem Zeitpunkt können reguläre HVV-Zeitkarten mit der normalen Vergünstigung im Rahmen der Sozialkarte erworben werden. Genau darin besteht der Unterschied: Die Sozialkarte kann in Anspruch genommen werden. Das heißt, die Berechtigten können selbst entscheiden, ob sie eine Zeitkarte erwerben möchten, und wenn ja, welche. Diese Wahlmöglichkeit haben die Flüchtlinge nicht, denn sie sind dazu verpflichtet, die HVV-Mobilitätskarte auf eigene Kosten zu erwerben.
Mit der Einführung der HVV-Mobilitätskarte wurde vom Hamburger Senat genau der richtige Weg beschritten, denn bis Januar 2016 wurden allen geflüchteten Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen Einzelfahrkarten ausgestellt – eine unzumutbare Situation für alle Beteiligten. Noch deutlicher wird dies, wenn wir uns die Zahlen für die ausgestellten Mobilitätskarten ansehen: Im März 2016 waren es 11 249 Karten. Mit der HVV-Mobilitätskarte wurde vom Senat eine unbürokratische Lösung gefunden und umgesetzt, und anhand der von mir aufgeführten Tatsachen ist ein Zusammenhang zwischen Mobilitäts- und Sozialkarte nicht vorhanden. Daher lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und bei Dr. Stefanie von Berg, Martin Bill, beide GRÜNE, und Heike Sudmann DIE LINKE)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Verkehrspolitik ist immer das Bohren dicker Bretter, das wissen Sie alle nur zu gut, und das ist in einer Metropolregion wie Hamburg mit über 5 Millionen Einwohnern umso mehr der Fall. Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, sich einmal Gedanken machen, was die dringlichsten und größten Verkehrsprobleme in unserer Stadt sind, wird jeder von Ihnen wahrscheinlich zu einer anderen Beurteilung kommen. Ich möchte Ihnen nur kurz einige aufzählen: die wachsende Staubelastung, die Förderung des Radverkehrs, die Förderung der Verkehrssicherheit, die Verbesserung des ÖPNV, aber auch noch viele andere kleine Punkte. Man könnte sagen, für jede Partei ist etwas dabei, für das es sich lohnt, in der Bürgerschaft oder in den Fachausschüssen zu kämpfen, wie wir es vorgestern im Verkehrsausschuss getan haben.
Und dann kommen Sie von der AfD, lieber Herr Ehlebracht. Ihr verkehrspolitisches Markenzeichen war und ist, dass Sie in ständiger Wiederholung kundtun, Sie seien neu in der Bürgerschaft, vom Thema Verkehrspolitik noch sehr unbeleckt und wir sollten Rücksicht nehmen. Das haben wir bisher auch getan, weil Sie eher einer der Vertreter der AfD sind, die nicht ganz so polemisch unterwegs sind. Aber damit muss dann auch irgendwann einmal Schluss sein, und jetzt ist im doppelten Sinne Schluss. Allerdings nicht, weil dieser Senat und vor allem Verkehrsstaatsrat Rieckhof nun schon über ein Jahr vor sich hin wurschtelt, was für uns als Oppositionsfraktion natürlich ein gefundenes Fressen ist; Schluss mit dem Welpenschutz für Sie als Parlamentsneuling, Herr Ehlebracht, weil Sie heute den ersten Antrag zum Thema Verkehr eingebracht haben. Wenn Sie in diesem Tempo weitermachen, werden Sie bis zum Ende der Legislaturperiode ungefähr vier weitere Verkehrsanträge eingebracht haben. Ich hoffe, diese haben dann etwas mehr Substanz, aber ich glaube, unterm Strich ist auch keiner traurig, wenn es bei den vier bleibt.
Ich hatte es eingangs bereits gesagt: Hamburg steht vor ungeheuer vielen verkehrspolitischen Herausforderungen, im Großen und im Kleinen. Sie hätten sich für Ihre Antragspremiere auch ein anderes Thema aussuchen können, mit dem Sie auf dem Verkehrsparkett die Tanzschuhe anziehen, aber dann landen Sie doch wieder nur bei Ih
rem einzigen Thema. Das ist, glaube ich, das Grundproblem bei der AfD, weswegen Sie irgendwann an Ihre Grenzen stoßen werden und es inzwischen auch schon tun. Sie verquicken das Thema Verkehr wieder mit dem Thema Flüchtlinge, und ich glaube, das ist nicht der richtige Ansatz. Wenn ich mir den Tenor Ihres jüngsten Bundesparteitagsbeschlusses vor Augen halte, könnte ich glatt wetten, dass Sie sich in Ihren nächsten Anträgen mit islamistischem Mobilitätsverhalten befassen. Das ist ein bisschen wenig, um im Bereich Verkehrspolitik mitzumischen.
Um es auf den Punkt zu bringen: Ihr vorliegender Antrag möchte ein Problem lösen, wo wir aber eigentlich überhaupt kein Problem haben. Unter dem Deckmantel der sozialen Gerechtigkeit beschwören Sie den Sozialneid und versuchen, verschiedene Personengruppen gegeneinander auszuspielen. Ich bin ganz ehrlich, Herr Ehlebracht: Von Ihnen persönlich hätte ich mir etwas mehr Weitsicht erwartet.
Nach einigem Hin und Her wurde die HVV-Mobilitätskarte – sie wurde schon angesprochen – im Februar dieses Jahres eingeführt. Auch Sie bestreiten nicht, dass Flüchtlingen, die Hamburg zugewiesen werden, ein gewisses Maß an Mobilität zugebilligt werden muss. Das ist richtig. Sie malen in Ihrem Vorwort dann aber ein Bild von schlimmer Ungerechtigkeit, ignorieren in Ihren Argumentationen aber leider geschickt, dass sich die Mobilitätskarte speziell auf Flüchtlinge beschränkt, die in den Zentralen Erstaufnahmen sind. Sie wissen, dass sie dort nur eine relativ kurze Verweildauer haben,
und sobald sie in den Folgeunterkünften sind, sind sie wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch darauf angewiesen, sich ein Ticket zu kaufen. Dann so einen Popanz zu veranstalten, der sehr schnell in sich zusammenfällt, ist ein bisschen wenig. Ich glaube, Sie hätten gut daran getan, diese Debatte heute nicht anzumelden.
Sie sollten es mittlerweile gemerkt haben, Herr Ehlebracht: Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen. Er zeigt, was viele Parteien immer wieder beschwören, dass man die AfD stellen und mit den wichtigen Themen unserer Stadt konfrontieren sollte. Sie haben mit diesem Antrag einmal mehr gezeigt, dass die AfD keine Alternative für Deutschland ist und schon gar keine Alternative für Hamburg, und deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
vielleicht in den letzten Tagen mitbekommen haben. Es ist immer so eine Sache, wenn man damit argumentiert. Das musste gerade auch unser Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel erfahren, als er sich von einer Dame erklären lassen musste, was wirklich soziale Ungerechtigkeit und soziale Gleichheit ist. Vielleicht sollten auch Sie von der AfD einmal den Weg nach draußen auf die Straße suchen und mit den Bürgern sprechen. Bei mir im Wahlkreis habe ich Sie in den letzten anderthalb Jahren noch nicht gesehen. Das würde Ihnen vielleicht helfen zu sehen, wo die wirklichen Probleme bei uns in der Stadt liegen.
Wenn Sie damit anfingen, würden sie auch relativ schnell merken, wo die Probleme sind, und dann könnten wir unter allen sechs Fraktionen auf Augenhöhe debattieren. Solange das nicht der Fall ist, werden wir Ihre Anträge ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag setzt sich auseinander mit den Leistungen der HVV-Mobilitätskarte auf der einen und den Leistungen der Sozialkarte auf der anderen Seite und kommt am Ende zu dem Schluss, dass Geflüchtete in Hamburg ungleich besser behandelt würden als Berechtigte der Sozialkarte. Diese Schlussfolgerung halte ich für grundfalsch und daher werden wir den Antrag ablehnen.
Grundsätzlich finde ich, dass unterschiedliche Lebenslagen immer schwer miteinander zu vergleichen sind. Wagt man es in diesem Fall aber doch einmal, so kommt man relativ einfach zu dem Schluss, dass genau das Gegenteil der Fall ist.
Ich möchte das einmal anhand der Begründung des Antrags darlegen. In der Begründung heißt es, bei allgemeinen Zeitkarten sei es zulässig, am Wochenende andere Personen mitzunehmen. Das ist richtig. In der Begründung heißt es weiter, dass am Wochenende ungeachtet der örtlichen Geltungsdauer einer Zeitkarte zusätzlich der Ring C benutzt werden dürfe. Das ist falsch. Am Wochenende gilt für alle allgemeinen Zeitkarten, dass im Gesamtbereich gefahren werden darf, also innerhalb der Ringe A, B, C, D und E. Das Hamburger Tarifsystem ist kompliziert, anscheinend auch für den Antragsteller. Mobilitätskarten hingegen sind gültig in den Ringen A und B und für eine Person – man kann
keine andere Person mitnehmen, nur sich selbst –, und das von Montag bis Sonntag, also auch am Wochenende. Die beiden Dinge sind schon einmal überhaupt nicht miteinander vergleichbar. Im Antrag steht es so; das ist falsch.
Wenn wir uns die Unterschiede zwischen der Mobilitätskarte auf der einen und der Sozialkarte auf der anderen Seite ansehen – Frau Koeppen hat eben schon viel zu den Unterschieden gesagt –, dann ist der Hauptunterschied folgender: Die Mobilitätskarte bekommt man verpflichtend, ob man will oder nicht, auf die Sozialkarte hat man einen Anspruch, den man wahrnehmen oder auf ihn verzichten kann. Für die Mobilitätskarte werden 29 Euro vom Taschengeld abgezogen, das sind ungefähr 20 Prozent, bei der Sozialkarte kann man frei auswählen, nicht nur ob man eine Karte kauft – man kann Mobilität in Hamburg auch anders machen –, sondern auch welche Karte man kauft. Nimmt man beispielsweise eine CC-Karte für drei Zonen, kostet diese 33,80 Euro. Zieht man den Rabatt der Sozialkarte in Höhe von 20,40 Euro ab, hat man netto 13,40 Euro dafür bezahlt. Das sind 3,32 Prozent des Hartz-IV-Regelsatzes. Das ist ein großer Unterschied zu den 20 Prozent der Mobilitätskarte. Ich sehe hier überhaupt keine Benachteiligung der Sozialkartenberechtigten, sondern wenn überhaupt, dann müsste man es andersherum sagen.