Protokoll der Sitzung vom 15.06.2016

(Dr. Anjes Tjarks)

noch konsensualer heute zu einer Einigung und auch zu einer Debatte hätte kommen können.

(Beifall bei der FDP)

Herr Tjarks, Sie hatten gerade noch ausgeführt, warum Sie das mit der Beteiligung an den Schulkonferenzen anders sehen als wir. Aber wenn man Ihr Argument zu Ende denkt, ist es nicht ganz stichhaltig. Wenn Sie verfassungsgemäße Bedenken haben, dass der Einfluss der Träger in der Schulkonferenz zu groß werden könnte, wenn sie dort direkt drinsitzen, dann könnte man das vielleicht als Argument erst einmal noch so stehen lassen. Wenn Sie aber dann gleichzeitig diesen Ganztagsausschuss einführen, dessen Beschluss nur mit einer Mehrheit aus der Schulkonferenz wieder gekippt werden könnte, ist der Einfluss der Träger faktisch genauso groß, als wenn sie selbst mit einer Person in diesem Ausschuss gesessen hätten, nur dass der Sonderweg noch über diesen neuen Ausschuss möglich gewesen wäre.

Jetzt können Sie gern gegenargumentieren, der Einfluss wäre dann nur halb so groß oder nur ein Drittel so groß, aber Ihr grundsätzliches Argument, dass das ein Eingriff in die Elternautonomie oder Selbstbestimmung wäre, bleibt auf jeden Fall bestehen. Egal ob es jetzt ein halb oder ein Drittel oder ein drei Viertel so großer Eingriff ist, das ist bei beiden Lösungsvarianten der Fall.

(Beifall bei der FDP)

Gerade habe ich mir noch einmal Ihren Zusatzantrag angeschaut, weil der Vorwurf laut wurde, wir würden uns hier von der selbstverantworteten Schule verabschieden. Ich finde es wirklich schwierig, das zu sagen. Die FDP steht schon immer für die Bildungsautonomie, nicht nur der Schulen, aber auch ganz besonders der Schulen, und immer wenn es ernst wird und die Schulen irgendetwas umsetzen sollen, dann denkt der Senat auch daran, dann wissen plötzlich auch die Regierungsfraktionen, ja, Schulautonomie ist wichtig, dann macht doch einmal etwas. Ich habe noch einmal in den Antrag geschaut, und Sie können ja selbst noch einmal reinschauen, vielleicht hatten auch noch nicht alle Mitglieder der Regierungsfraktionen Gelegenheit, innerhalb der letzten 24 Stunden diesen doch etwas langen Antrag zu lesen. Vielleicht hatten Sie ihn auch schon 48 Stunden, das will ich gar nicht ausschließen. Da heißt es in Petitum 3, dass die Schulen aufgefordert werden, im Bestand nach Flächen zu suchen, die nicht vordringlich genutzt werden, und diese sollen dann zukünftig möglichst für den Ganztag zur Verfügung gestellt werden. Dann konkretisieren Sie weiter in Petitum 4, dass diese Flächen, wenn sie erst einmal identifiziert worden sind, auch bitte schön nur für den Ganztag eingesetzt werden dürfen. Das ist ja wohl das Gegenteil von Schulautonomie und deshalb müssen wir uns das von Ihnen auch nicht vorwerfen lassen.

(Beifall bei der FDP)

Ganz im Gegenteil, Frau von Berg, bin ich der Meinung, dass es kein Armutszeugnis für uns ist, dass wir uns weiter für Schulautonomie einsetzen, sondern es ist ein Armutszeugnis für die GRÜNEN, dass Sie erst diese Volksinitiative gebraucht haben, um Ihr Programm im Bereich Ganztag überhaupt etwas in diesem Senat umsetzen zu können. Wir freuen uns natürlich trotzdem, dass jetzt ein Weg angefangen wurde, den wir auch begleiten werden. – Herzlichen Dank.

Meine Damen und Herren! Jetzt sehe ich keinen weiteren Debattenbedarf mehr zu diesem Thema. Damit kommen wir zu den Abstimmungen und beginnen zunächst mit den Überweisungswünschen.

Wer möchte nun zunächst die Drucksache 21/4679 an den Schulausschuss überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist diese Überweisung abgelehnt.

Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 21/4846 an den Schulausschuss zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch dieser Überweisungswunsch ist abgelehnt.

Wer möchte dann die Drucksache 21/4866 an den Schulausschuss überweisen? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dieser Überweisungswunsch ist ebenfalls abgelehnt.

Wir kommen dann zur Abstimmung in der Sache und beginnen mit dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der GRÜNEN Fraktion aus Drucksache 21/4866. Die FDP-Fraktion möchte diesen gern ziffernweise abstimmen lassen.

Wer möchte sich hier zunächst der Ziffer I des Antrags anschließen? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist Ziffer I einstimmig bei einigen Enthaltungen beschlossen.

Wer möchte den Beschluss auch für Ziffer II fassen? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch Ziffer II wurde einstimmig mit Enthaltungen zugestimmt.

Wer möchte sodann der Ziffer III folgen und das darin enthaltene 22. Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist diese Ziffer III beschlossen.

Hierzu bedarf es einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das tut er. Gibt es dazu Widerspruch aus dem Haus? – Das ist nicht der Fall.

Wer will nun das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung be

(Daniel Oetzel)

schließen? – Hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Wir kommen nun zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN aus Drucksache 21/4679.

Wer möchte diesem seine Zustimmung geben? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Diesem Antrag wurde zugestimmt.

Schließlich stimmen wir noch ab über den CDUAntrag aus Drucksache 21/4846.

Wer möchte diesen annehmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 44, Drucksache 21/4664, Antrag der CDU-Fraktion: Erhalt der besonders geschützten Wohngebiete in Hamburg – Keine Teiländerung der Baustufenpläne.

Meine Damen und Herren, wenn Sie den Plenarsaal verlassen wollen, dann tun Sie das doch bitte ohne Lärm.

[Antrag der CDU-Fraktion: Erhalt der besonders geschützten Wohngebiete in Hamburg – Keine Teiländerung der Baustufenpläne – Drs 21/4664 –]

[Antrag der AfD-Fraktion: Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 21/4664), Erhalt der besonders geschützten Wohngebiete in Hamburg (zweiter Halbsatz entfällt) – Drs 21/4853 –]

[Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD: Zeitgemäßes Planrecht schaffen, Bürgerbeteiligung sicherstellen – Drs 21/4854 –]

Zu diesem Antrag liegen Ihnen als Drucksachen 21/4853 und 21/4854 ein Antrag der AfD-Fraktion sowie ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD vor.

Die Drucksache 21/4664 möchten die Fraktionen der CDU, LINKEN, FDP und AfD an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen.

Wird dazu das Wort gewünscht? – Frau Stöver von der CDU-Fraktion, Sie bekommen es.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen! The

menwechsel von der Schulpolitik zur Stadtentwicklungspolitik.

(Glocke)

(unterbrechend) : Dabei würde ich Ihnen gern helfen. – Meine Damen und Herren, ich weise noch einmal darauf hin, dass Sie den Plenarsaal verlassen können, um sich draußen zu unterhalten. – Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Der Senat hat im Verfügungswege still und nahezu unbemerkt die Änderung von 17 Stufenplänen beschlossen. Das ist keine Kleinigkeit, das ist ein massiver Eingriff in die städtebauliche Struktur Hamburgs, und da gehen wir nicht mit. Daher fordern wir in unserem Antrag den Erhalt der besonders geschützten Wohngebiete in Hamburg.

(Beifall bei der CDU)

Die Absicht des Senats, besonders geschützte Wohngebiete in Hamburg nicht länger zuzulassen, stößt bei den Bezirken, aber auch bei der Politik übergreifend auf Kritik. Die SPD und die GRÜNEN machen einmal wieder Politik am Bürger vorbei, wieder einmal Politik nach Gutsherrenart. Das finden wir nicht in Ordnung.

(Beifall bei der CDU)

Der Senat beruft sich bei seinen Plänen auf die Charta von Leipzig, die Multifunktionalität als erklärtes Leitbild der Stadtentwicklung ausgerufen hat. Der Senat erreicht aber mit seinen Plänen das genaue Gegenteil: Durch eine beliebige Bauweise ist mittelfristig der Verlust des besonderen Charakters der betroffenen Quartiere zu befürchten. Das ist nicht im Geiste der Charta von Leipzig, das ist rücksichtslos.

(Beifall bei der CDU)

In 17 Stadtvierteln gilt seit Jahrzehnten ein besonderer Schutz für einzelne ausgewählte Wohngebiete, um deren städtebaulichen Charakter zu bewahren. Hebt der Senat diesen Schutz auf, sind in diesen Vierteln künftig größere Kindertageseinrichtungen

(Dirk Kienscherf SPD: Das ist ja schlimm, größere Kita-Einrichtungen!)

genauso wie auch Flüchtlingsunterkünfte,

(Dirk Kienscherf SPD: Auch das noch, Flüchtlinge!)

Handwerksbetriebe, Gewerbebetriebe, kleinere Hotels und Sportanlagen erlaubt.