Birgit Stöver
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Last Statements
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Der diesjährige Welt-AIDS-Tag am 1. Dezember stand unter dem Motto "Du hast HIV? Ich komme damit (nicht) klar". Der Slogan beschreibt recht gut einen doch noch immer vorhandenen, wenn auch kleiner gewordenen Zwiespalt, und deswegen sind die Aktualität und der Kern Ihres Antrages eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die wir ausräumen sollten. Denn es gilt gegenüber Betroffenen keine Ressentiments mehr zu haben, keine Stigmatisierung, keine Vorurteile und auch keine Benachteiligungen.
Leider gibt es das doch noch – ich hatte es eben schon gesagt. Wenn auch weniger geworden, werden HIV-Erkrankte immer noch sozial diskriminiert, wenn die Krankheit öffentlich wird. Das beruht im Großen und Ganzen auf Unwissenheit der Bevölkerung, denn viele verbinden mit AIDS immer noch das Tabuthema der Achtziger- oder Neunzigerjahre. Dabei sind Betroffene – das ist schon vielfach gesagt worden – mit Medikamenten heute so gut eingestellt, dass sie noch nicht einmal mehr per Blutkontakt ansteckend sind. Sie gehen in den meisten Fällen ganz normal arbeiten und haben eine Lebenserwartung wie jeder andere. Insbesondere die Aufklärung über die Krankheit ist heute offenbar immer noch wichtig, und ich hoffe sehr, dass die Deklaration, wenn sie denn unterschrieben ist – Frau Kammeyer hat gesagt, dass ein Bezirk sie schon unterschrieben hat –, nicht nur auf dem Papier existiert, sondern auch mit Leben gefüllt wird.
Rund 70 Arbeitgeber, Unternehmen und Städte haben den Aufruf zu Respekt und Selbstverständlichkeit mittlerweile schon unterzeichnet. Wenn die Freie und Hansestadt Hamburg als Arbeitgeber dabei ist, ist das gut und wichtig und auch im Sinn der Signalwirkung für andere Arbeitgeber gewaltig wichtig. Aber wie gesagt, die Unterzeichnung sollte keine Symbolhandlung sein, sondern vielmehr Startschuss für mehr Aufklärung, was es heute bedeutet, HIV-positiv zu sein. Das würde schon viele Vorurteile abbauen und auch helfen, das soziale Aids zu besiegen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. DIE LINKE hat offensichtlich geahnt, dass der Senat etwas plant, schließlich hat die Gesundheitsbehörde Ende letzter Woche schon verkündet, sieben lokale Gesundheitszentren in besonders belasteten Stadtteilen einzurichten. Das nennt man Senatsbeschleunigungsprogramm, meine Damen und Herren. Der vorliegende Antrag ist also Schnee von gestern oder bei den derzeitigen Temperaturen vielleicht nur noch ein Schluck Wasser.
Der vorliegende Antrag dürfte der Behörde aber auch kaum hilfreich sein bei der Realisierung ihrer Idee, sieben Gesundheitszentren einzurichten, denn was ein konkretes Konzept angeht, ist dieser Antrag – und auch das Vorhaben der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz – doch recht dünn. Selbst der Sozialverband Deutschland titelt:
"Wie wäre es denn mit einem ganzheitlichen Konzept?"
Da kommt also Kritik aus den eigenen Reihen. Das sollten Sie ernst nehmen.
Dann, liebe Frau Prüfer-Storcks: Bei Ihrer Ankündigung hat mich doch ziemlich erstaunt, dass Ihre Behörde den Standort der Gesundheitszentren von Bewerbungen der freien Träger abhängig machen will.
Das ist doch keine solide Standortplanung eines Ministeriums. So eine Entscheidung darf doch nicht von den Bewerbungen der Träger abhängen. So wird doch keine vorausschauende Politik gemacht. Was ist das denn, meine Damen und Herren?
Es muss analysiert werden, wo der Bedarf ist, und dann müssen die Standorte konkret ausgeschrieben werden.
So habe ich es nicht gelesen, Frau Wowretzko, deswegen sage ich es hier, denn das nenne ich keine solide Politik.
Natürlich sind wir uns einig, natürlich wissen wir, dass in gewissen Regionen unserer Stadt dringender Bedarf insbesondere an Kinder- und Hausärzten vorliegt, und das vornehmlich in Gebieten mit hoher Morbidität und sozialer Belastung.
Apropos Morbiditätsatlas: Die Kenntnisse über die Morbidität sind schon ziemlich überholt. Herr Celik hat es gesagt, die Daten stammen aus 2013. Das ist rund sieben Jahre her, und seitdem ist viel pas
siert, seitdem haben sich Behörde und die Kassenärztliche Vereinigung viele Gedanken gemacht. Was es also zunächst braucht, ist eine aktuelle Analyse der Morbidität in den Stadtteilen. So viel Transparenz sollten Sie dem Gesundheitsausschuss schon gönnen, meine Damen und Herren, da stimme ich der LINKEN ausnahmsweise zu.
Damit hängt sicherlich auch die Forderung der LINKEN zusammen, die Aufteilung des Hamburger Planungsbereichs in kleinräumigere Versorgungsgebiete vorzunehmen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, ist nicht neu; das haben wir schon rauf- und runterdiskutiert. Das ist eben nicht ganz so einfach zu lösen, und das wissen Sie auch.
Behörde und Kassenärztliche Vereinigung haben durchaus gute Lösungsansätze erarbeitet und aufgezeigt. Aber, wie gesagt, seitdem ist viel passiert. Es sind mehr Kassensitze für Kinderärzte und für Psychotherapeuten eingerichtet worden. Deswegen sollten wir die vielschichtigen Aspekte dieses Anliegens noch einmal im Gesundheitsausschuss beraten, damit wir die Landeskonferenz und auch die Kassenärztliche Vereinigung dazu noch einmal hören können. Schließlich hat sie zum 1. Juli dieses Jahres eine überarbeitete Bedarfsrichtlinie verabschiedet, welche selbstverständlich in dieses Konzept mit einfließen sollte. Ich plädiere also für eine Befassung im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! WLAN in Pflegeeinrichtungen. Nach der Antisemitismusdebatte kommen wir nun wirklich in die etwas kleinteiligeren Thematiken, und wenn es Frau Blömeke nicht schon gesagt hätte, hätte ich jetzt angemerkt: Haben die Regierungsfraktionen nicht bedeutsamere Themen als WLAN in Pflegeeinrichtungen? Ich will das Thema damit gar nicht kleinreden, nur, ehrlich gesagt, die Kleinteiligkeit …
Ja, natürlich, wir können über WLAN in Bussen, in Schulen, in U-Bahnen, in S-Bahnen, in Universitä
ten sprechen, wir können jeden Antrag darüber abstimmen und auch noch debattieren. Ich weiß nicht, ob das nicht wirklich ein wenig kleinteilig ist.
Die restlichen Institutionen können Sie dann ins Wahlprogramm schreiben.
Aber wir wollen WLAN, und zwar – da sind wir uns im Haus, glaube ich, alle einig – für alle und möglichst kostenlos. Schon 2013 – ich komme auf die Wichtigkeit des Themas zu sprechen – hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, dass der Zugang zum Internet eine Lebensgrundlage ist; das gilt auch für Pflegeeinrichtungen. Umso trauriger ist es, dass wir auf Landesebene einen Antrag brauchen, um diese Selbstverständlichkeit, um diesen Standard auch in Pflegeeinrichtungen abzustimmen. Denn eigentlich sollte das spätestens seit 2013 für die Pflegeeinrichtungen oder die Politik selbstverständlich sein, denn schließlich nutzen rund 45 Prozent der über 70-Jährigen in Deutschland regelmäßig und mit steigender Tendenz das Internet. Pflegebedürftigen Menschen heute und in Zukunft diese Möglichkeit des Surfens und des Chattens zu nehmen wäre tatsächlich fatal, denn nicht nur, dass man dann nicht mehr im Netz recherchieren, lesen und dort schauen kann, der vielfach über moderne Kanäle stattfindende Kontakt mit den Angehörigen würde in der Tat wegbrechen. Das hat Frau Blömeke schon gesagt, und das kann man noch einmal deutlich machen.
Denn auch wenn Wireless LAN für Senioren vielleicht immer noch ein Fremdwort ist, pflegt die ältere Generation dank dieser Technik, über WhatsApp, Skype oder E-Mails mit ihrer Familie und Freunden Kontakt aufzunehmen. Der Enkel schickt einmal kurz eine E-Mail oder ein Foto von der Nordsee, und Oma weiß, wie das Wetter an der Nordsee ist. Nach dem Urlaub muss der Enkel natürlich den realen Besuch nachholen, denn dass der Besuch durch die digitalen Medien oder durch den virtuellen Gruß ersetzt wird, ist sicherlich nicht im Sinne des Erfinders. Und doch ist die Teilhabe am Leben mit WhatsApp, Skype und E-Mail für die ältere Generation immens größer geworden. Auch Oma kann Tipps und Termine über WhatsApp abstimmen, eben mal einen Tipp zum Weihnachtsessen abgeben, oder sie kann über WhatsApp an sich erinnern, die Einkaufsliste erstellen und so weiter.
Das ist Ihr Antrag, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, das haben Sie so provoziert.
Man kann als Oma oder Opa tatsächlich die Einkaufsliste rüberschicken, um daran zu erinnern,
dass man gern einen Besuch hätte. In unserer schnelllebigen Zeit ist die Antwort ziemlich garantiert. Doch, das ist auch schon angeklungen, in Pflegeheimen leben nicht nur ältere und betagte Menschen, sondern auch jüngere Menschen, die auf intensive Pflege angewiesen sind. Und natürlich würden auch das Pflegepersonal und die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Dokumentation Erleichterung erfahren, wenn sie denn wirklich einmal digital wäre.
WLAN gehört also unweigerlich zur zukunftsgerichteten Ausstattung einer jeden Pflegeeinrichtung; daran führt definitiv kein Weg vorbei. Es ist für eine moderne Großstadt selbstverständlich, und die technische Grundausstattung sollte nicht erst in einem Antrag und Debatten im Landesparlament bestimmt werden. Die CDU stimmt dieser Selbstverständlichkeit natürlich zu. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Ich möchte mich in meinen eigenen Worten den Ausführungen von Frau Duden anschließen. Mit diesem Antrag ist es endlich so weit, der Schulstrukturfrieden wird verlängert. Ich persönlich und auch meine Fraktion sind überzeugt davon: Das ist der richtige Weg für Hamburg.
Denn nichts bräuchte die Hamburger Schullandschaft in diesen bewegten Zeiten von steigenden Schülerzahlen, von zu wenig Platz und Raum, von Lehrer- und Qualitätsmangel weniger als einen erneuten Umbruch im System.
Gut ist daher, dass wir heute Nachmittag mit der Unterzeichnung des Schulfriedens einen Schlussstrich unter die sieben Monate andauernden Verhandlungen mit Rot-Grün ziehen können.
Ein guter Anfang ist es aber auch, dass an der Schulqualität jetzt gemeinsam und inhaltlich gearbeitet wird, dass die von der CDU jahrelang geforderte Qualitätsoffensive endlich beginnt. Denn das muss man deutlich sagen: Voraussetzung für den Schulfrieden ist natürlich, dass nun auch konsequent an der Umsetzung und an den ausgehandelten Schwerpunktthemen gearbeitet wird.
Mit dem Schulfrieden haben wir Planungssicherheit bis 2025 erwirkt, das Zwei-Säulen-Modell kann und darf sich weiterentwickeln, vor allen Dingen qualitativ, und im Mittelpunkt steht nun die Qualitätsoffensive für Hamburg. Für die Stadtteilschulen ist die Vereinbarung ein großer Erfolg, da sie damit weiterhin ihre Daseinsberechtigung behalten. Die Stadtteilschulen sollen sich mit den vereinbarten Maßnahmen zu attraktiven Standorten weiterentwickeln, die den Schülerinnen und Schülern eine gute Alternative zum Gymnasium bietet. Die Vereinbarung ist aber auch ein großer Erfolg für die Gymnasien, denn Hamburg ist nicht auf dem Weg zur Einheitsschule, sondern behält seine von der CDU eingeführte zweigliedrige Schulstruktur.
Lediglich bei den geplanten Campus-Stadtteilschulen stellen sich noch ein paar Unsicherheiten ein; das möchte ich an dieser Stelle noch einmal deutlich betonen. Bisher gibt es kein klares Konzept, das die Schlussfolgerung zulässt, ob die Campus-Stadtteilschule eine weitere Schulform darstellt oder nicht. Leider hat der Senator zur neuen Campus-Stadtteilschule bislang nur ein YouTubeVideo veröffentlicht und auf unseren Druck hin im Schulausschuss erläutert, und das auch nur sehr vage. Es fehlt bisher jegliche Art der Verschriftlichung. Der Senator hat mir allerdings in einem persönlichen Gespräch versichert, in diesem Sinne vorsichtig mit den Campus-Stadtteilschulen zu agieren, und in der gestrigen Pressekonferenz ließ er verlauten, dass die Neugründung von Campus-Stadtteilschulen in ihrer Anzahl nochmals überdacht und auf sechs Standorte reduziert wurde. Das ist uns wichtig, meine Damen und Herren, denn damit bleiben sie die Ausnahme und werden nicht zur Regel.
Hinsichtlich des Konzepts ist es notwendig und wichtig, dass erstens die KMK-Vorgaben in Bezug auf die Abiturvorbereitung auch an Campus-Stadtteilschulen gleich von Beginn an eingehalten werden; das betrifft insbesondere die Ausgestaltung des Unterrichts in den Klassen 5 und 6. Zweitens ist es wichtig, dass die beiden Säulen in der Campus-Stadtteilschule auch wirklich weiter separate Wege gehen, und drittens, dass bestehende Stadt
teilschulen nicht einfach mit einem Federstrich oder per Antrag eine Campus-Stadtteilschule werden können. Das würde den Schulfrieden und das zweigliedrige Schulsystem gefährden, und nichts bräuchten wir weniger, das sagte ich schon zu Anfang. Campus-Stadtteilschulen sollen nur dort eingesetzt werden, wo es der jetzige Bedarf erfordert. Noch einmal: Campus-Stadtteilschulen sollen die Ausnahme bleiben und nicht die Regel werden.
Unser gutes zweigliedriges Schulsystem braucht stattdessen mehr, und zwar mehr Qualität an den Schulen, sowohl im Unterricht als auch nachmittags, mehr Entlastung für die Kinder, damit sie nicht spät abends noch ihre Hausaufgaben erledigen müssen, mehr Kräfte für reine Verwaltungstätigkeiten zur Entlastung der Lehrer und damit mehr Lehrer für den Unterricht, mehr Augenmerk auf tatsächlich gegebenen Unterricht, denn – es wurde schon angesprochen – der Unterrichtsausfall muss reduziert werden, mehr Vernetzung zwischen Kita und Grundschule als nur ein Beispiel. Doch ausruhen, Frau Duden sagte es schon, können und dürfen wir uns nicht auf den auf den Weg gebrachten Maßnahmen. Ich sehe in einigen Bereichen noch deutlich Luft nach oben. Aber die Verhandlungsbereitschaft hat irgendwann auch ein Ende.
Ich möchte an dieser Stelle allen Anwesenden, die mitverhandelt haben, für ihre Kompromissbereitschaft danken, und freue mich, dass wir gleich nach dieser Debatte das Gemeinschaftswerk unterzeichnen können. Das ist ein wichtiger Schritt für die Schulentwicklung Hamburgs und die Schülerinnen und Schüler unserer Stadt. Meine Damen und Herren, die Qualitätsoffensive beginnt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kienscherf hat es schon angedeutet: Die verlässliche Struktur des Hamburger Schulwesens ist bundesweit einzigartig, und wir haben mit den Verhandlungen die Grundlage geschaffen, Versäumnisse abzubauen. Alle Vertragspartner werden jetzt sagen, es sei ihr Verdienst, es sei ihnen zuzuschreiben. Die einzelnen Ergebnisse werden den politischen Farben zugeordnet. Aber seien wir doch mal ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen: Verhandlungen mit der Regierung sind immer davon gekennzeichnet, dass die Opposition Forderungen stellt und die Regierung ihr entgegenkommt. Fazit ist – das muss ich jetzt so ziehen –, dass die Vereinbarung klar und deutlich die Handschrift der CDU trägt. Darauf können wir stolz sein, und darauf sind wir auch stolz.
Acht Monate lang haben wir mit Rot-Grün gerungen und es den Regierungsfraktionen nicht leicht gemacht. Es waren harte Verhandlungen, aber es hat sich gelohnt; das Ergebnis kann sich sehen lassen. Wir haben gemeinsam Meilensteine für eine bessere Qualität an Hamburgs Schulen ausgehandelt. Für die Stadtteilschulen ist die Vereinbarung ein großer Erfolg, da sie damit weiterhin ihre
Daseinsberechtigung behalten. Sie werden mit den vereinbarten Maßnahmen zu attraktiven Standorten weiterentwickelt, die den Schülerinnen und Schülern eine gute Alternative zum Gymnasium bieten. Die Vereinbarung ist aber in erster Linie auch ein Erfolg für die Gymnasien, da Hamburg sich nicht auf den Weg zu einer Einheitsschule macht, sondern seine von der CDU eingeführte zweigliedrige Schulstruktur behält.
Zur Erinnerung: Vor einem halben Jahr – das ist auch schon angeklungen – hat die CDU aufgrund aktueller Umfrageergebnisse die Diskussion über die Rückkehr zu G9 am Gymnasium begonnen. Gerade diese Diskussion hat schlussendlich dazu geführt, dass wir überhaupt in Verhandlungen mit den Regierungsfraktionen einsteigen konnten. Dazu kann man nur sagen, dass das unsere Forderungen waren. Unsere Forderungen waren hoch, aber vieles davon – darauf bin ich besonders stolz – konnten wir heute auf dem Papier verankern. Unser Ziel ist es, dabei immer die Qualitätsverbesserung für Hamburg zu erzielen, um eine Stärkung der heutigen Struktur zu erwirken.
Was bedeutet das im Detail? Kleinere Klassen, mehr Lehrer am Gymnasium, ein verbesserter Nachmittagsunterricht, damit Schülerinnen und Schüler nicht noch abends um 22 Uhr Hausaufgaben machen müssen, der Unterrichtsausfall wird deutlich reduziert, Verwaltungsleitungen an Schulen führen zu weiteren Entlastungen von Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern, Klassenwiederholungen werden wieder möglich, Bildungspläne werden angepasst – ein Versäumnis, das seit 2011 bekannt war, aber nie angegangen wurde – und, last, but not least als Beispiel, es gibt die Möglichkeit der äußeren Differenzierung an Stadtteilschulen, damit es in Zukunft nicht mehr gang und gäbe ist, dass die Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Leistungsstand gemeinsam unterrichtet werden.
Auch wenn es in den Schulfriedensverhandlungen primär um die weiterführenden Schulen ging, haben wir als Union die Grundschulen nicht vergessen. Uns ist der Übergang von Kita in Schule und besonders die Weiterentwicklung der von uns eingeführten viereinhalbjährigen Vorstellung besonders wichtig, und – ebenfalls ein sehr großer Erfolg – alle Lehrerinnen und Lehrer, auch die an den Grundschulen, erhalten künftig die Besoldungsstufe A 13. Damit wird endlich die heute noch wichtiger gewordene Grundschularbeit wertgeschätzt. Die Forderung nach gleichwertiger Bezahlung haben wir schon im Mai 2018 gestellt, unberücksichtigt von SPD und GRÜNEN. Nun konnten wir sie in den Verhandlungen endlich auf den Punkt bringen.
All diese Aspekte gehen auf das Konto der Hamburger CDU, die diese Dinge seit Monaten, teilweise seit Jahren fordert. Alles in allem wird die von
uns geforderte Qualitätsoffensive nun mit den Verhandlungen endlich begonnen. Natürlich ist bei einigen Aspekten noch Luft nach oben. Das wissen wir und Sie, Herr Senator Rabe, sicherlich auch. Denn mit den Verhandlungen haben Sie Versäumnisse der letzten Jahre eingeräumt, die man nicht sofort vollends aufholen kann. Irgendwo hat eine Verhandlungsbereitschaft naturgemäß auch ein Ende.
Doch wir wollen das Gemeinschaftswerk auch noch einmal loben, denn es ist ein Gewinn für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrerinnen und Lehrer in unserer Stadt. Mit der Verlängerung des Schulfriedens schaffen wir Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Es ist gut, dass wir in manchmal aufgeheizten politischen Diskussionen in diesem ehrenwerten Haus auch in der Lage sind, über Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsam zum Wohle unserer Stadt und unserer Gesellschaft an Lösungen zu arbeiten.
Heute ist in der Tat ein guter Tag für Hamburg. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ein Dank an Frau Boeddinghaus für die Analyse des Zwei-Säulen-Modells und die Erklärung, wie dieses entstanden ist. Aber dazu, dass wir von der CDU einen Schulfrieden mit Vorbehalt vortragen würden, kann ich nur sagen, dass die CDU eine lebendige Partei ist und dass uns die 76 Prozent der Hamburgerinnen und Hamburger, die sich laut Umfrage für eine Rückkehr zu G9 an Gymnasien aussprechen, wachgerüttelt haben. Denn es hat deutlich gemacht, dass in der Bildungspolitik in Hamburg nicht alles in Ordnung ist und dass wir Verhandlungen über Qualität oder über eine richtige Lösung führen müssen. Warum ist in der Bildungspolitik nicht alles richtig? Das galt es für uns als CDU aufzuarbeiten, und da gibt es nach wie vor zwei Strömungen, die nach der richtigen Lösung fragen: Ist es die Strukturänderung oder ist es die Qualität? Die CDU hat das aufgegriffen und auf ihrem Parteitag im Dezember 2018 über eine notwendige Qualitätsoffensive, aber auch über die Option einer Rückkehr zu G9 an Gymnasien, wie sie in vielen Bundesländern der Fall ist, diskutiert. Allerdings wurde vor dem Hintergrund, dass in Hamburg an Stadtteilschulen G9 und an Gymnasien G8 parallel angeboten werden, eine offene Diskussion vereinbart, die wir bis zum 19. August führen. An dieser Stelle zitiere ich gern den Kollegen Trepoll, der am 16. Januar sagte, die Frage nach einem längeren Lernen, auch an Gymnasien, sei nicht unbedingt eine Strukturfrage, sondern eine Qualitätsfrage. Diese Grundlage machen wir uns zu eigen. Dieser 16. Januar war im Prinzip der Auftakt zur Schulfriedensverhandlung. Wie ich schon sagte, hat uns das Momentum, dass wir auch über G9 diskutieren und dieses in Erwägung ziehen, dazu gebracht, in diese Schulfriedensverhandlungen
einzusteigen. Diese haben also am gleichen Tag begonnen. Wir haben dann den Auftrag der Partei, uns für die Attraktivität und die qualitative Verbesserung des Zwei-Säulen-Modells bestmöglich einzusetzen, um eine für die Stadt anstrengende Strukturveränderung zu verhindern, umgesetzt.
Das Ergebnis ist die gestern vorgestellte Rahmenvereinbarung zwischen den Regierungsfraktionen, CDU und FDP zur Verlängerung des Schulstrukturfriedens um weitere fünf Jahre. Voraussetzung der Fortsetzung sind aus Sicht der CDU die vorgeschlagenen Verbesserungen von Lehrinhalten und der Lehrqualität an Hamburger Schulen. Die vorliegenden Vorschläge und Ergebnisse sind eine gute Grundlage dafür. Auf unserer Mitgliederversammlung werden wir schlussendlich hierüber beraten und empfehlen, die Vereinbarung anzunehmen.
Vielleicht ein letzter Satz zu der Frage, warum André Trepoll nicht hier ist. Auch die CDU ist eine Familienpartei, wir leben Familie, und Herr Trepoll ist gestern und heute sehr aktiv und praktisch bei der Schulpolitik. Die Einschulung unserer Kinder ist bekanntlich auch in Hamburg ein großes Ereignis. Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis, so, wie ich es auch habe.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Das Kohlenmonoxid, welches beim Shisha-Rauchen freigesetzt wird, ist unsichtbar, geruchslos, geschmacklos, aber hochgiftig und damit ein Gesundheitsrisiko in den sogenannten Shisha-Bars. In den vergangenen Jahren hat es in Hamburg fünf schwere Vergiftungsfälle in Shisha-Bars gegeben, hinzu kommen zahlreiche Vorfälle, bei denen Verletzte mit einer Kohlenmonoxidvergiftung im Krankenhaus behandelt werden mussten. Ärzte schlagen längst Alarm. So ist es also richtig und längst überfällig, ein Gesetz zum Schutz vor den gesundheitlichen Gefahren in Shisha-Bars aufzusetzen.
Dennoch zweifle ich ein wenig an der Entfaltungskraft des Papiers, denn ein Gesetz aufzusetzen ist das eine, es aber umzusetzen das andere, gerade wenn die Gesundheitsbehörde noch nicht einmal die Zahl der Shisha-Bars kennt. Der Gesetzestext ist hier etwas lapidar. In Hamburg werben aktuell 70 Shisha-Bars im Internet um Gäste. Berlin hat über 300 Shisha-Bars. Es gilt außerdem, auch
noch Diskotheken, die ihr Angebot um das ShishaRauchen erweitert haben, zu berücksichtigen. Ohne Kontrollen, Frau Senatorin, und nähere Kenntnisse der Shisha-Bar-Vielfalt in Hamburg droht jedenfalls eines sehr schnell zu verpuffen, nämlich die Wirksamkeit und die Sinnhaftigkeit des Gesetzes.
Und noch etwas möchte ich zu bedenken geben. Laut einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung raucht jeder zehnte Jugendliche regelmäßig Shisha, mehr als jeder dritte Teenager hat schon einmal an der Wasserpfeife gezogen, obwohl dieses gesetzlich erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Faktisch gesehen ist das Rauchen von Shishas eine Verharmlosung aller Arten des Rauchens, egal welcher Stoff konsumiert wird. Die Installation von Kohlenmonoxid-Meldern in Bars mit Wasserpfeifen kann also nur ein Aspekt sein. Genauso wichtig, mindestens genauso wichtig, wie die Betreiber in die Pflicht zu nehmen, ist aber auch Prävention und damit die Aufgabe, insbesondere junge Menschen über die Risiken des Konsums aufzuklären. Jugendschutz muss gelebt und kontrolliert werden. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Von Hamburgs Grün nun zu Hamburgs Schulen. Das Schulgesetz nennt unter Paragraf 3 ganz zentral den Grundsatz, das Schulwesen sei so zu gestalten, dass Formen der äußeren und der inneren Differenzierung der besseren Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers dienen. Zusätzlich wird unter Paragraf 15 für die Stadtteilschulen konkretisiert, dass die Schulen individuelles Lernen durch innere und äußere Differenzierung ermöglichen. Zweimal im Hamburger Schulgesetz wird die äußere Differenzierung als Voraussetzung erwähnt.
Was im Schulgesetz als Fakt dargestellt wird, sieht in der Realität allerdings anders aus. Mehr als 50 Prozent der Stadtteilschulen wenden in den Klassen 7 bis 10 ausschließlich das Prinzip der inneren Differenzierung an. Das heißt übersetzt, Schüler mit Gymnasialniveau werden immer auch in den wesentlichen Kernfächern Mathe, Deutsch und Englisch zusammen mit Haupt- und Realschülern unterrichtet. Nichts da mit individuellem Ler
nen durch beide Differenzierungsformen, wie es das Schulgesetz beschreibt. Stattdessen werden alle über einen Kamm geschoren, individuelle Förderung sieht deutlich anders aus. Das muss man sehr deutlich sagen.
Die Schwächeren lernen von den leistungsstärkeren Schülern und umgekehrt. Das ist hinsichtlich der Sozialkompetenz pädagogisch auch gar nicht zu kritisieren, aber der Unterricht in den Hauptfächern, gerade in den höheren Klassenstufen, kann doch nicht für alle gleich sein. Stellen Sie sich einmal vor, egal ob Profi, Mittelklasse oder Laie, alle zusammen auf einem Fußballplatz. Was für ein Tohuwabohu. Ist das wirklich im Sinne des Erfinders? Ich sage sehr deutlich: Nein, das ist es nicht. Und wenn es doch so wäre, wäre es für den Lehrer eine nicht zu bewältigende Zerreißprobe, wenn er denn erstens in einem Raum, zweitens allein und drittens zeitgleich auf mehreren – bis zu fünf – Niveaus unterrichten soll. Das nennt man dann die Quadratur des Kreises. Die Aufgabe ist nicht erfüllbar und die Antwort auf das schlechte Gewissen heißt dann Binnendifferenzierung. Merken Sie gar nicht, dass das überhaupt nicht geht?
Wir fordern Herrn Senator Rabe auf, es so zu halten, wie es im Schulgesetz verankert ist und worauf sich die Lehrer und Eltern und Kinder dieser Stadt dann auch verlassen können, dass Schüler entsprechend ihren Fähigkeiten individuell gefördert werden. Die äußere Differenzierung ist hierbei ebenso anzuwenden wie die Binnendifferenzierung. Das empfiehlt auch die Mathematik-Expertenkommission, die Ende 2017 die äußere Differenzierung für Neun- und Zehntklässler gefordert hat, um – man höre und staune – die Anschlussfähigkeit an die Gymnasien herzustellen. Und darum geht es doch, die Stadtteilschule soll die Schule sein, an der alle Abschlüsse erreicht werden können, auch das Abitur. Das glauben aber nicht alle Eltern, denn nicht ohne Grund versuchen viele Kinder, die es an der Stadtteilschule wahrscheinlich einfacher hätten, ihren Weg über das Gymnasium und scheitern viel zu häufig nach Klasse 6.
Die Differenzierung gehört zur individuellen Förderung dazu, wie im Schulgesetz verankert. Das muss man hier noch einmal bekräftigen. Das bekräftigt auch die KMK in ihrem Beschluss aus den Neunzigerjahren, und 2012 wurde das noch einmal bestätigt. Abweichungen von der äußeren Differenzierung sind demnach nur aus strukturellen Gründen – und ich übersetze das einmal, bei Raumknappheit oder bei Lehrermangel – überhaupt möglich. Und vermutlich liegt auch hier die Ursache. Die Stadtteilschule wurde seit ihrer Gründung mit Aufgaben überfrachtet, zum Beispiel durch die Einführung der Inklusion ohne Konzept, und auch sind seit Jahren die fehlende Raumplanung des
Senats und der Lehrermangel in unserer Stadt doch durchaus bekannt. Darunter leidet offenbar auch die Unterrichtsqualität. Wenn alle gemeinsam unterrichtet werden, spart das Platz und Personal. Das ist praktisch aber ein No-Go für die Bildung unserer Schüler.
Die Stadtteilschulen gehören gestärkt und sollen ihrem Anspruch gerecht werden, genauso qualifiziert und gut zum Abitur zu führen wie die Gymnasien. Ein wichtiges Argument für den Schulfrieden in der Stadt. Wie sonst sollen wir den G9-Befürwortern begegnen? Wir brauchen die Wissensvermittlung mit getrennten Kursen auf Hauptschulund Realschulniveau und auf Gymnasialniveau in den Stadtteilen.
Sonst ist eine Vergleichbarkeit gar nicht gegeben und es kommt dazu, was keiner will, dass Stadtteilschulen weiterhin für immer weniger Eltern und Kinder eine wählbare Alternative zum Gymnasium sind.
Klare Strukturen, eine Werbung mit Unterricht in unterschiedlichen Lerngruppen, sprich äußere Differenzierung an den Stadtteilschulen, soll dabei helfen. Mit Gleichmacherei wird man den individuellen Fähigkeiten der Schüler nicht gerecht. Besinnen Sie sich auf das Hamburger Schulgesetz, dort steht es geschrieben. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich melde mich doch noch einmal zu Wort, weil die Debatte deutlich macht, wie groß die Unterschiede beim Thema Differenzierung im Verständnis sind. Keiner hier hat gesagt, Binnendifferenzierung oder äußere Differenzierung sei das Allheilmittel. Frau Boeddinghaus, auch die Studien, die Sie zitieren, sind nicht so eindeutig, wie hier
gesagt. Es gibt durchaus Studien, die hervorheben, dass äußere Differenzierung genauso wie die Binnendifferenzierung zu leistungsorientiertem Lernen und zu besseren Ergebnissen führt. Deswegen sind die Innen- und die äußere Differenzierung im Schulgesetz verankert. Wenn man dann auf die Große Anfrage, warum denn nicht genügend äußere Differenzierung gemacht werde, als Antwort erhält, weil die Stadtteilschulen schon so gut seien, dann ist das nicht die Antwort auf die Frage, sondern dann ist es einfach die Frage … Ihrer Großen Anfrage ist zu entnehmen, dass über 50 Prozent der Stadtteilschulen überhaupt keine äußere Differenzierung machen. Woran liegt das? Da kommt das Totschlagargument, es sei die selbstverantwortete Schule. Davon halte ich übrigens auch sehr viel. Aber wenn die selbstverantwortete Schule nicht darin unterstützt wird, auch äußere Differenzierung anzubieten, dann stimmt etwas in diesem System nicht. Das ist die Aufgabe.
Wir haben noch eine Nachfrage dazu gestellt, die der Senat beantworten muss: Wie kann die Schulinspektion oder die Schulaufsicht genutzt werden, um äußere Differenzierung anzuleiten? Denn dieses ist ein notwendiges Instrument, um eine individuelle Förderung zu gewährleisten. Äußere Differenzierung, Herr Duge, ist keine Ausgrenzung, sondern ein Teil der individuellen Förderung, und das ist etwas, das auch gefördert werden muss. Und da stellt sich die Frage, warum so wenige Stadtteilschulen die äußere Differenzierung anwenden. Und dann muss man sagen, dass das eine Ressourcenfrage ist.
Auch ich habe da viele Gespräche geführt. Es ist eine Ressourcenfrage, denn die Stadtteilschule beherbergt nun einmal die ehemalige Hauptschule, die ehemalige Realschule, aber sie führt auch zum Abitur, das heißt eine Schule für alle drei Abschlüsse und nicht eine Schule im Sinne der Bewegung Einheitsschule oder eine Schule für alle, wie die GEW oder die GGG es sieht. Das muss ich hier noch einmal deutlich sagen.
Wir sollten also daran arbeiten, dass die äußere Differenzierung ein Teil des Unterrichts wird. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit mehr als 20 Jahren gilt an Hamburger Schulen: Wer Heizung, Wasser und Energie spart oder Müll vermeidet, bekommt die Hälfte der eingesparten Kosten zur schuleigenen Verfügung erstattet. Wer mehr spart, erhält auch mehr Geld. Noch vor drei Jahren haben wir in der Bürgerschaft beschlossen, dieses bewährte fifty/fiftyProjekt zu erhalten und weiterzuentwickeln. Irritierend ist nun, dass der rot-grüne Senat fifty/fifty plötzlich durch ein ganz anderes System ersetzen will. Dass es nur inhaltliche Beweggründe sind, ist hier grob zu bezweifeln. Auch den Slogan Energie hoch 4 versteht kein Mensch. Schlicht unsäglich sind das Hin und Her und das Hauruckverfahren, mit dem das Ganze nach Gutdünken der SPD nun durchgesetzt werden soll. Erst 2016 wurde von der SPD beantragt, dass das Programm weitergeführt werden soll. Im rot-grünen Koalitionsvertrag wird sogar das Versprechen verankert – ich zitiere–:
"Das fifty/fifty-Programm wird gesichert und weitergeführt. Das Mieter-/Vermieter-Modell wird entsprechend angepasst."
Das Mieter-Vermieter-Modell wird angepasst, nicht das Projekt dem Mieter-Vermieter-Modell.
Jetzt soll also fifty/fifty im Eilverfahren abgeschafft werden. Quintessenz ist: Aus fifty/fifty wird im Handumdrehen eine Doppelnull, wenn es nach der SPD geht. Wir gehen das nicht mit.
Mich wundert, dass die GRÜNEN diesen Weg mitgehen. Denn gelebter Klimaschutz sieht anders aus. Im geplanten Energieprojekt sollen jetzt demnach sogar Schulen eine Prämie erhalten, deren Verbräuche im Vergleich zum Vorjahr gleich bleiben oder sogar ansteigen. Mit Anreiz hat das nichts zu tun.
In jeder Festrede reden Sie gern davon, Klimaschutz sei das Megathema heute und in Zukunft. Und was machen Sie jetzt? Ein Eilverfahren und das Klimaschutzprogramm wird für tot erklärt. Ich fordere Sie auf, Gesicht zu wahren. Gerade vor dem Hintergrund der Demonstrationen der jungen Menschen hier vor dem Rathaus und in anderen Städten sollten Sie unserem Zusatzantrag folgen
und fifty/fifty in der bewährten Form weiterhin fortsetzen. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vorweg sagen: Extremismus, sei er von links oder von rechts, hat in den Schulklassen nichts zu suchen.
Allerdings finde ich es erschreckend, dass wir diese Debatte heute führen müssen. Worüber sprechen wir heute eigentlich? Darüber, dass an der Ida Ehre Schule Antifa-Sticker gefunden wurden? Nein, nicht wirklich. Das haben wir doch in unserer Schulzeit auch schon erlebt, dass es hier Provokationen gab.
Darüber dass die AfD die Bevölkerung auffordert, über eine Internetplattform solche Aktivitäten anzuzeigen und zu denunzieren,
sollte man am besten gar kein Wort verlieren, denn mit jeder Debatte über diese Thematik gewinnt dieses Thema an Gewicht und Aufmerksamkeit, was es nicht verdient. Ich denke, wir sollten viel mehr über den Umgang der Schulbehörde mit der Denunzianten-Plattform sprechen, denn genau hier liegt das Problem. Führen wir uns das Geschehene doch einmal vor Augen.
Herr Nockemann, Sie hören mir bitte erst einmal zu.
Ausgerechnet in den Ferien stellt die AfD eine Anfrage, die die Aufkleber an der Pinwand in einer 12. Klasse zum Gegenstand hat. Doch statt zu warten, bis die Schule wieder beginnt und die betreffende Lehrkraft oder die Schulleitung zu fragen, was es denn damit auf sich hat,
führt die Schulaufsicht eine Begehung durch und lässt in einer Nacht- und Nebelaktion die Aufkleber entfernen.
Das von der CDU, das ist so.
Damit haben Sie, Herr Rabe, als Hamburger Schulsenator einen großen Fehler begangen, egal ob die Aufkleber rechtens waren oder nicht; dieses gilt es noch zu untersuchen und zu bewerten. Sie haben übereilt gehandelt und die DenunziantenPlattform der AfD unnötig geadelt.
Ihr Handeln gleicht einer Aufforderung, weitere Vorfälle über die Plattform zu melden, damit ihnen vonseiten des Staates nachgegangen wird, damit Ihnen geholfen wird. Dann hätte die AfD recht gehabt und die Plattform würde wirken. Das erinnert mich doch an sehr schlechte Zeiten in Deutschland, und ich bin entsetzt darüber, dass die Schulbehörde einfach einem Pfiff der AfD nachgeht und losgesprungen ist, um ihr Folge zu leisten. Sie haben sich ganz schön vor den Karren spannen lassen, Herr Senator.
Schule muss ein Raum sein für Demokratiebildung, der unterschiedliche und auch unbequeme Meinungen zulässt und zugleich vor Diskriminie
rung schützt, so, wie es die Leitung der Ida Ehre Schule in ihrer Stellungnahme geschrieben hat. Ich bin ehrlich gesagt genauso entsetzt darüber wie die Schule selbst, dass die Sichtweise der AfD von Teilen der Presse, aber auch der Öffentlichkeit übernommen worden ist, ohne der Schule Zeit zu geben, eine faktenbasierte Antwort zu geben.
Ich gebe zu, auch ich habe bei der Antifa meine eigenen Reflexe und meine eigenen Vorurteile. Aber aus Aufklebern an einer Schule abzuleiten, hier dürfe ungestört linksextremistisches Gedankengut verbreitet werden, ist, finde ich, doch ganz schön überzogen. Eine Aufarbeitung und Bewertung stehen noch aus. Ob es sich hier wirklich um eine Schutzbehauptung handelt, muss tatsächlich noch gezeigt werden.
Ich denke, was in dieser Situation angebracht gewesen wäre, wäre die Rücksprache mit der Schule und den Lehrkräften gewesen, die jeden Tag eine Gratwanderung zwischen Meinungsfreiheit und Neutralitätsgebot gehen; das ist die Aufgabe der Lehrer. Der Beutelsbacher Konsens, den schon Frau Duden angesprochen hat und der Ihnen, Herr Senator, ein Begriff sein müsste, beschreibt einen guten Weg, wie man mit diesem schmalen Grat umzugehen hat. Lehrer müssen sich aber nicht nur am Beutelsbacher Konsens orientieren; sie haben auch die Verpflichtung, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen, sie müssen die Positionen klar ablehnen, die dieses Wertegerüst infrage stellen. Im Umgang mit einigen Parteien oder Gruppierungen ist dieses in Abwägung recht schwierig; das kann ich gut verstehen. Doch genau hier ist es die Aufgabe der Schulbehörde, Lehrkräften Handlungssicherheit zu vermitteln. Haben Sie das in diesem speziellen Fall getan, Herr Senator? Ich glaube nicht. Vielmehr haben Sie mit Ihrer übereilten Aktion noch mehr Unsicherheit unter den Lehrern geschaffen.
Was ich angesichts der Thematik definitiv bedenklich finde, ist die Tatsache, dass derlei Vorfälle über eine Internetplattform gemeldet werden. Sie sollten direkt bei der Schulleitung, direkt über den Schulelternrat oder auch gegenüber der Schulaufsicht angesprochen werden. Denn dort gehören solche Vorfälle hin, dort kann über sie direkt gesprochen werden, dort können sie aufgeklärt und behandelt werden, ohne einen Aufruf einer Partei, ohne Petze, ohne Anonymität. Wenn Ida Ehre, einst als Jüdin verfolgt und denunziert, dies alles noch mitkriegen würde, würde sie sich im Grabe umdrehen. Mehr Worte gibt es dazu nicht zu sagen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kollegen von der AfD, mit der Ansicht, an der Abiturqualität müsse gearbeitet werden, sind Sie nicht allein, das teilen wir mit Ihnen, aber auch die gymnasialen Schulleiter, in deren Positionspapier es heißt, die Abiturreglungen tolerierten zu viele schwache Leistungen, unterlaufen so den Anspruch an allgemeine Bildung. Doch, liebe Kollegen, dieses mit der prozentualen Bewertung von Klassenarbeiten über die Jahre hin zu verknüpfen, ist schon arg schräg und, ehrlich gesagt, der falsche Ansatz.
Was ändert es, wenn die 50-Prozent-Grenze für die Note Vier wieder eingeführt wird? In der Mathematik könnte man dieses mathematisch astrein anwenden, aber bei den anderen Fächern, Sachkunde, Deutsch, Geschichte, Politik, Religion und Musik, liegt es doch stark im Ermessen oder in der Ausführung der bewertenden Lehrkräfte, wann eine Klassenarbeit zu beanstanden ist oder nicht. Ehrlich gesagt, das war so, das ist auch heute immer noch so, egal, ob dieses verschriftlicht wird oder nicht.
Also, liebe Kollegen von der AfD, wir lehnen Ihren Antrag ab, wie übrigens auch schon in Niedersachsen geschehen. Dort ist Ihr Antrag in der gleichen Form krachend gescheitert.
Aber trotzdem, bei der Abiturqualität gibt es weit andere Stellschrauben, an denen gedreht werden muss, damit sich wirklich etwas bewegt, zum Beispiel an der Tatsache, dass Abiturienten in Hamburg nur die Noten von 32 Oberstufenkursen einbringen müssen. In Brandenburg sind es 42, in Bayern 40. Schwache Leistungen können so einfach gestrichen werden. Das ist ein Zeichen von mieser Abiturqualität.
Bewegen muss sich auch etwas an der Front, dass Unterricht überhaupt stattfindet. An sage und schreibe 177 von 323 Schulen herrscht Lehrermangel. Das sind 54 Prozent und gerade an den Schulen in stark belasteten Stadtteilen oder Rand
lagen von Schleswig-Holstein oder Niedersachsen fällt naturgemäß der Unterricht da aus, wo er nicht unbedingt vertreten werden muss.
Also, drehen wir an den Stellschrauben, dann würde die Abiturqualität wirklich verbessert werden.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die FDP, Frau von Treuenfels, hat die Bertelsmann Stiftung als Beispiel genommen. Ich möchte erwähnen, dass im November vergangenen Jahres die Zeitung "Die Welt" gemeldet hat, dass für 95 Prozent der deutschen Lehrer die Demokratie ein Randthema im Unterricht sei – ich zitiere –:
" … die allerwenigsten Pädagogen Unterrichtsmethoden wie Schülerparlamente und Demokratiewochen wirklich nutzen."
Frau Duden, ich glaube, da ist tatsächlich Diskussionsbedarf. Wohlgemerkt, auch hier handelte es sich bei der "Welt" um eine Randbemerkung. Anscheinend wurde dieses Thema als nicht so wichtig eingestuft. Das finden wir deutlich schade. Umso besser ist es, dass wir heute das Thema auf der Tagesordnung haben, denn wie wichtig die Vermittlung demokratischer Werte ist, gerade angesichts der aktuellen Entwicklung unseres Landes, muss ich zumindest dem Großteil des Parlaments nicht erläutern; das ist unstrittig und liegt auf der Hand.
Schleswig-Holstein geht einen ähnlichen Weg oder macht einen ähnlichen Ansatz. Dementsprechend, glaube ich, sind wir gut in der Zeit dabei. Von uns kommt daher ein deutliches Ja zu mehr Wertevermittlung. Das muss allerdings nicht unbedingt ein
eigenes und neues Unterrichtsfach sein, wir wollen doch die Schulen nicht weiter überfrachten. Ich persönlich bin der Meinung, dass es in altersgerechter Form auch in die Grundschulen gehört.
In erster Linie sollte es darum gehen, die Wertevermittlung des Grundgesetzes fachübergreifend zu intensivieren. Es gilt, Infrastruktur und Kooperation, die unsere Stadt schon bereithält, auch zu nutzen, zum Beispiel die Kooperation mit Gedenkstätten wie Neuengamme. Ein weiteres Beispiel: die Kompetenz, die sich am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung mit dem Referat Gesellschaft, Arbeitslehre und Aufgabengebiete befindet. Und nicht unerwähnt lassen, wie Frau von Treuenfels es auch schon getan hat, will ich die Landeszentrale für politische Bildung, die mit ihren Angeboten jedoch von Schulen gar nicht so häufig in Anspruch genommen wird, wie es wünschenswert wäre.
Ein kurzer Seitenhieb: Die Förderrichtlinie für die freien Träger in diesem Bereich hat ein zu enges Korsett, und so verhindert es einen sinnvollen Austausch zwischen Schulen und freien Trägern zunehmend.
Herr Heißner und Herr Ploog applaudieren ebenfalls, Herr Heißner hat es mit mir im Beirat auch ausgehandelt. Also es liegt nicht nur an den fehlenden Möglichkeiten, die fehlenden Möglichkeiten sind es nicht, Casus knacksus ist vielmehr, dass dem Senat, so fürchte ich, ein Konzept zur Demokratievermittlung fehlt. Allerdings liegt seit 2013 das Landesprogramm zur Förderung demokratischer Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus vor.
Herr Abaci, Sie bestätigen das.
Doch auf eine Weiterentwicklung warten wir seitdem. Senatorin Leonhard ist nicht da, die dafür verantwortlich ist. Aber vielleicht darf ich Sie höflich an das bürgerschaftliche Ersuchen vom 10. Mai 2017 erinnern, in dem der Senat unter Absatz 4 ersucht wird, dieses sogenannte Landesprogramm weiterzuentwickeln und daraufhin zu prüfen, ob neuerdings verstärkt auftretende Phänomene wie ein ausgrenzender Nationalismus und ethischer Extremismus ausreichend umfasst sind und die entsprechenden Zielgruppen erreicht sind.
Also ich bin wirklich gespannt auf diese Weiterentwicklung, ich kenne den Umfang des Werkes noch nicht. Auch nach knapp zwei Jahren der Berichterstattung ist dieses noch nicht vorhanden. Vielleicht gehen Sie darin schon etwas mehr darauf ein, was
in diesem Antrag gefordert wird von der FDP. Falls das bei der Weiterentwicklung noch nicht so sein sollte, nehmen Sie den Antrag am besten doch als zentrales Themenfeld mit auf. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Alle wollen alt werden, aber keiner will alt sein. Meine lieben Kollegen, liebe Frau Senato
rin, gehören Sie auch zu denjenigen, die bei diesem Satz verstohlen mit dem Kopf nicken? Wenn ich ans Alter denke, dann habe ich entweder die fitten Senioren vor Augen,
die auf dem Golfplatz unterwegs sind oder über den Jungfernstieg flanieren, oder aber ich habe die Senioren vor Augen, die mit ihrem Rollator auf zugigen Bahnsteigen stehen und nicht wissen, wie sie die Treppe bewältigen sollen. Aber wer genauer hinschaut, sieht, dass diese beiden Klischees, und das will ich ausdrücklich sagen, nur einen Teil der Wahrheit abbilden. Das Leben im Alter ist genauso bunt und vielfältig wie das Leben der jüngeren Generationen. Und das ist selbstverständlich.
Zwar ist Hamburg mit einem Durchschnittsalter von 42 Jahren momentan in der Tat das jüngste Bundesland, aber in 15 Jahren werden rund 425 000 Hamburger älter sein als 65, also jeder vierte Hamburger. Darauf gilt es sich schon jetzt einzustellen. Frau Senatorin, Ihr Demografie-Konzept ist hier ein guter Ansatz, der sich nicht nur auf das Alter konzentriert, sondern auch auf die gesamte Bevölkerungsentwicklung. So denkt der naive Betrachter, der wahrscheinlich nur die Überschrift gelesen hat und nicht sehr in die Tiefe eingestiegen ist.
Auf 80 Seiten wird im Demografie-Konzept geschildert, wie Hamburg für Familien mit Kindern, für junge Menschen in der Studien- und Berufsanfangsphase, für Arbeitskräfte in der Blüte des Lebens und für ältere Menschen attraktiv bleiben soll. Schön und gut, das war 2014 in Ihrem DemografieKonzept auch schon so. Aber ich frage mich und habe lange gesucht, wo die neuen Maßnahmen sind. Gestoßen bin ich, ehrlich gesagt, auf nur sehr wenig Konkretes, das wirklich neu ist. Herr Rosenfeldt hat es schon genannt, der Hamburger Hausbesuch. Gut und schön und auch sinnvoll. Oder auch das Förderprogramm "Wohnen bleiben im Quartier" mit ganzen 20 Wohnprojekten über die Stadt verteilt. Ob das aber nun wirklich der große Sprung ist für eine Millionenstadt? Nein, ich glaube, eher ein Tropfen auf den heißen Stein.
Und auch sonst habe ich bei der 80-seitigen Lektüre kaum Maßnahmen gefunden, die nicht ohnehin seit Jahren, wenn nicht sogar seit Jahrzehnten umgesetzt werden und so mittlerweile Selbstverständlichkeiten sind. Kita-Ausbau, das kennen wir doch schon. Fachkräftesicherung, auch bekannt. Das Integrationskonzept, ein alter Hut.
Ob das Demografie-Monitoring in 940 Quartieren wirklich weiterhilft und nicht nur nach mehr Statistik fragt, ist wirklich fraglich. Die Hamburgerinnen und Hamburger wünschen sich, dass Hamburg sich auch für das Leben im Alter weiterentwickelt, zum
Beispiel Menschen im Alter die Angst vor Vereinsamung nimmt oder vor Altersarmut oder vor unbezahlbarem Wohnraum schützt.
Also ich bin gespannt. Wir werden diese Drucksache an den Ausschuss überweisen. Ich bin auf die Beratungen im Ausschuss gespannt und später auch auf die Arbeitsergebnisse mit Blick auf 940 Quartiere. Vielleicht findet sich in der Ausschussberatung mehr Neues und Konkretes, das auch wirklich beim Bürger ankommt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es wurde schon gesagt, so, wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben, das sagen die gymnasialen Schulleiter, das sagen die Lehrer der Stadtteilschulen und es sagen nun 76 Prozent der Hamburgerinnen und Hamburger. Diese Frage stellt sich: Warum wird der Bildungspolitik ein so schlechtes Zeugnis ausgestellt? Das, Herr Rabe, dürfen Sie nicht ignorieren.
Wenn wir ehrlich sind, fordern die Eltern doch das Abitur nach neun Jahren an den Gymnasien, weil eben die Stadtteilschule leider immer noch nicht eine richtige Alternative ist zum Gymnasium, wenn die Kinder Abitur machen wollen. Auf der anderen Seite ist der Stressfaktor an Gymnasien für viele Kinder zu hoch. Das sind beide Seiten. Ist es nicht vielleicht eher ein eklatantes Misstrauensvotum gegen die Stadtteilschule und gegen die Umsetzung von G8 an Gymnasien?
Zur Stadtteilschule: Ist es nicht so, dass die Stadtteilschulen mit Aufgaben massiv überfrachtet wurden? Ja, mit über 20 Prozent Grundschülern, die nach der vierten Klasse nicht die Mindeststandards in Lesen, Schreiben und Rechnen erfüllen und die trotzdem an die Stadtteilschule wechseln.
Herr Senator, dieser Zustand wird in Ihrer Behörde einfach so sang- und klanglos seit Jahren hingenommen.
Zweitens: Die Stadtteilschulen sind überfrachtet mit Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf, die seit 2011 ohne Vorbereitung der Schulen und ohne Fortbildung der betroffenen Lehrer in die Regelbeschulung geschickt werden. Für den Teil an Kindern mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache und emotional-sozialen Defiziten, die nur an den Stadtteilschulen unterrichtet werden, gibt es leider seit Jahren keine zufriedenstellende Lösung, und Ähnliches gilt leider auch für die Integration.
Drittens: Die Stadtteilschulen sind überfrachtet mit ideologischen Vorgaben, nach denen es offenbar untersagt wird, in der Mittelstufe einen leistungsdifferenzierten Unterricht zu geben, um Schüler speziell auf den mittleren Abschluss oder auf das Abitur vorzubereiten.
Aber nun zu den Gymnasien, die Umfrage geht auch um die Gymnasien. Viele Eltern und Schüler klagen über zu wenig Freizeit und eine zu hohe abendliche Belastung. Dabei sind die Schülerinnen und Schüler doch nachmittags in der Schule. Der Nachmittag sollte deutlich besser genutzt werden, und natürlich sollten neben dem Fachunterricht Sportund Neigungskurse angeboten werden, aber bei Bedarf auch qualifizierte Hilfsangebote und Unterstützung bei den Hausaufgaben gegeben werden, sodass die Schüler nach 16 Uhr dann wirklich Freizeit haben.
Herr Senator, Ignoranz und Arroganz helfen hier nicht weiter, sondern nur eine genaue Analyse, was schiefgelaufen ist, und dann eine entsprechende Anpassung und Unterstützung des Systems. Das ist Ihre Verantwortung, Herr Senator.
Erster Vizepräsident Dietrich Wersich (unterbre- chend): Frau Stöver, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung?
Sie ist fertig.
Dann sind wir am Ende dieses Themas, denn mir liegen dazu keine weiteren Wortmeldungen vor.
Dann rufe ich das von den GRÜNEN angemeldete Thema auf:
Von Taktverdichtung bis U5, neue Buslinien und mehr Radverkehr: Wir gestalten die Mobilität von morgen
Herr Bill wünscht das Wort und bekommt es als Erster für die GRÜNE Fraktion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Heilmittelbranche ist in Not und mit ihr die Patienten. Das wissen wir alle nicht erst seit der Demonstration hier vor dem Rathaus am vergangenen Donnerstag und der Berichterstattung dazu. Nicht umsonst haben die Koalitionäre in Berlin 2017 die Schulgeldfreiheit und vieles mehr für die Gesundheitsberufe im Koalitionsvertrag vorgesehen. Auch in diesem Haus sind wir uns offensichtlich in der Sache einig, nicht jedoch in der Ausgestaltung und im Zeitplan. Die Halbwahrheiten, die hier im Moment dargestellt werden,
sind schon sehr interessant, denn lange Zeit ist in diesem Haus gar nichts passiert. Meine Fraktion setzt sich schon seit Jahren – ich betone, seit Jahren – mit der Thematik auseinander. Mitte 2017 habe ich das Thema in Hamburg schon einmal auf
die Agenda gebracht, weil mir der Mangel an Fachkräften bewusst war.
Danach hat die CDU-geführte Bundesregierung das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe verkündet und damit auch die Schulgeldfreiheit für alle Pflegeberufe auf den Weg gebracht. Doch so etwas ist nicht von heute auf morgen zu bewältigen. Ende 2019 – das ist das, was Frau Wowretzko und Frau Blömeke angedeutet haben – hat der Bund Ergebnisse angekündigt, sodass eine Umsetzung der Schulgeldfreiheit ab 2020 erfolgen kann. Folglich war es klar, war es vorprogrammiert, dass eine Lücke zwischen Ankündigung und effektiver Schulgeldfreiheit aufkommen würde.
Um die Situation zu entspannen, haben unsere Nachbarbundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen, aber auch weitere Bundesländer die Schulgeldfreiheit an privaten Gesundheitsfachschulen bereits beschlossen. Es ist nicht wahr, dass Hamburg jetzt das erste Bundesland wäre, in dem das auch effektiv passieren würde.
Was ist aber in Hamburg seitdem passiert? Erst einmal gar nichts, während sich die Lage dramatisch zuspitzt. Es droht eine Versorgungslücke. Die ansässigen Praxen können dem zunehmenden Patientenstrom kaum noch gerecht werden und der Nachwuchs fehlt. Natürlich, denn interessierte junge Menschen, die Therapeut werden möchten, warten nun entweder bis 2020 mit ihrem Ausbildungsbeginn oder absolvieren ihre Ausbildung einfach in anderen Bundesländern, in denen bereits Schulgeldfreiheit herrscht, wo sie vor allen Dingen Klarheit haben, dass diese kommen wird.
Die Folge …
Herr Münster, wollen Sie hier vorn sprechen?
Die Folge für die Patienten …
Erster Vizepräsident Dietrich Wersich (unterbre- chend): Ich habe die Redezeit angehalten. Es ist tatsächlich so: Das Wort hat Birgit Stöver und die anderen Abgeordneten können in Debattenbeiträgen gern antworten.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Die Folgen für die Patienten und die bereits ausgebildeten Therapeuten sind lange Warteschlangen und akute Überlastungen der Praxen. Und was machen Sie, liebe Regierungsfraktionen? Erst wird unser Antrag, das hat Frau Wowretzko schon ausgeführt, den Einstieg in die Schulgeldfreiheit aktiv zu planen, im September abgelehnt.
Das war nicht zu früh, 2017, und der Antrag kommt aus September 2018. Das war, weiß Gott, nicht zu früh, Sie wussten über die Problematik längst Bescheid.
Der Gesundheitsausschuss im November wurde sogar mangels Themen abgesagt.
Stattdessen beantragen Sie nun, und da gucken Sie immer in Ihren eigenen Antrag hinein, das Abwarten bis Ende Mai, und wenn sich bis dahin nichts tut, dann solle reagiert werden. Ihr Antrag, eine Absichtserklärung, wenig konkret. Na ja, immerhin haben wir Sie schon für den Start der Schulgeldfreiheit von dem 1. September, das stand zuerst in Ihrem Antrag oder in Ihren Erklärungen drin, auf den 1. April heruntergehandelt. Wir finden, da geht noch mehr.
Dieses Hickhack, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Frau Prüfer-Storcks, liebe Senatorin, ist eine symbolische Ohrfeige für alle Therapeuten und Patienten in Hamburg.
Der Notstand ist jetzt da. Jetzt laufen die Bewerbungsfristen für den neuen Ausbildungsjahrgang, jetzt laufen die Therapeutenschulen in Hamburg leer; die kündigen ihre Ausbildungsverträge gerade. Die Patienten werden ihren dringend benötigten Therapeutennachwuchs nicht bekommen,
weil keine Klarheit geschaffen wird. Die wird hoffentlich heute geschaffen.
Daher muss jetzt gehandelt werden, und das Schulgeld muss jetzt abgeschafft werden, und das bitte schnell, verbindlich und für alle Heilmittelerbringer. Es ist nicht zu verstehen, dass nur drei Berufsgruppen profitieren und zum Beispiel Podologen, Masseure und Diätassistenten ausgenommen werden sollen.
Welche Logik die Auswahl hat, wenn ausgerechnet die Podologen, die nach der Ausbildung die geringsten Löhne bekommen, nicht bedacht werden, wieso diese Ausgrenzung, das ist niemandem zu
erklären. Wir fordern die Schulgeldfreiheit für alle Gesundheitsberufe rückwirkend zum 1. Januar 2019,
um die Großstadt Hamburg von der therapeutischen Gesundheitsversorgung wieder auf das gleiche Niveau zu hieven wie die Flächenbundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Liebe Kollegen von FDP und LINKEN, Sie haben bei uns auch ein wenig abgeschrieben.
Wir nehmen das Original und werden uns bei Ihrem Antrag enthalten. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Juni 2018 wurde im "Hamburger Abendblatt" über die Haushaltspläne des Senats berichtet und das Zitat des Finanzsenators zum Gesundheitsetat war, die Gesundheitssenatorin sei sehr zufrieden gewesen. Ehrlich gesagt war ich schon damals skeptisch, weil sich die Gesundheitssenatorin nicht selbst äußert, denn es ist schließlich immer schlecht, wenn andere für einen sprechen.
Ich denke schon; ich würde lieber für mich selbst sprechen, allen Ernstes.
Als ich dann die tatsächlichen Zahlen gesehen habe, konnte ich Ihre Zurückhaltung, Frau Senatorin, sogar verstehen. Während nahezu alle Etats im Vergleich zu 2018 steigen, kann man bei Ihnen ein sattes Minus von 5 Prozent ausmachen, das größte Minus bei den Fachbehörden. Darauf kann man nun wirklich nicht stolz sein. Da kann ich Ihnen in Ihrer Zurückhaltung nur recht geben, Frau Senatorin.
Doch wenn man sich die Mängel anschaut, woran es im Hamburger Gesundheitssystem kränkelt, ist das mehr als unverständlich. Aber es ist ja auch
schon schöne Tradition: Die Gesundheitsbehörde schaut lieber nicht so sehr auf Hamburg, obwohl das eigentlich ihre Aufgabe wäre, sondern eher und lieber abwartend nach Berlin.
Dazu möchte ich Ihnen einige Beispiele nennen. Das erste Beispiel: Die Volksinitiative Gute Pflege hat in diesem Jahr mit großer Unterstützung der Bevölkerung mehr Personal für die Hamburger Krankenhäuser eingefordert. Und was macht RotGrün? Duckt sich weg mit der Erklärung, hierfür sei der Bund zuständig.
Dabei hat die Hamburger Gesundheitsbehörde durchaus Raum zum Handeln, um die Personalsituation und damit auch die Patientensituation in den Einrichtungen zu verbessern. Wer es nicht besser weiß: Krankenhäuser werden in Deutschland dual finanziert. Das bedeutet, die Behandlungskosten werden von den Krankenkassen und die Investitionskosten von den Ländern getragen. Der Hamburger Senat hat die Krankenhäuser in 2017 mit circa 95 Millionen Euro für Investitionen in Bauten und technische Geräte unterstützt. Legt man allerdings die von der Rürup-Kommission vorgeschlagene Investitionsquote von 8,6 Prozent zugrunde, dann müsste das Land Hamburg eigentlich rund 230 Millionen Euro investieren. Das ist nach der Berechnung der Gesundheitsberichterstattung des Bundes so herausgekommen. Die Volksinitiative hat selbst gerechnet und kommt auf 170 Millionen Euro. Egal welchen Betrag wir nehmen, mit knapp 135 Millionen Euro liegt der Senat einfach deutlich darunter und das ist nicht gut.
Die Differenz, Herr Rose, fehlt den Hamburger Kliniken dann nämlich für die Patientenversorgung, da sie mit dem Geld der Krankenkassen, das eigentlich für die Patientenversorgung gedacht ist, dringend fällige Investitionen tätigen. Verantwortungsvolle Politik gegenüber Patienten sieht anders aus, sehr geehrte Frau Prüfer-Storcks.
Zweites Beispiel: Wegducken, nach Berlin schauen und abwarten, so lautet auch die Senatsdevise beim Thema Schulgeldfreiheit an Gesundheitsfachschulen. Ab 2020 sollen bundesweit alle Ausbildungen in Pflegeberufen von Schulgeld befreit sein. Dieser Vorstoß des CDU-geführten Bundesgesundheitsministeriums macht angesichts der Tatsache, dass Ärzte für ihre Ausbildung nichts zahlen müssen, Ergotherapeuten, Logopäden und so weiter bisher allerdings schon, gemessen am zunehmenden Bedarf auch Sinn. In Hamburg spitzt sich derzeit die Lage auf dem Therapeutenmarkt und der Patientenseite dramatisch zu und
Abwarten geht aufgrund der drohenden Versorgungslücke jetzt wirklich nicht mehr. Der Grund: Die Nachbarbundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben das Schulgeld an privaten Gesundheitsfachschulen bereits abgeschafft.
Wer in Hamburg jetzt Therapeut werden möchte, wartet also noch bis 2020 mit dem Ausbildungsbeginn oder absolviert einfach seine Ausbildung in einem anderen Bundesland, in dem Schulgeldfreiheit herrscht. Das kann ich gut nachvollziehen und das würde wahrscheinlich jeder so tun, statt freiwillig 15 000 Euro aus der eigenen Tasche für seine Ausbildung zu zahlen. Die Folgen sind schon jetzt lange Wartelisten in Hamburger Praxen und eine Versorgungslücke. Dennoch wurde unser Antrag auf Schulgeldbefreiung abgelehnt, wieder mit dem Verweis auf Berlin und Bundesverantwortlichkeiten. Wirkliche Verantwortung sieht anders aus, Frau Senatorin.
Nach Berlin wird auch beim Thema Hebammen geschaut und wieder einmal nicht gehandelt. Dabei gibt es auch hier angesichts der bundesweiten Akademisierung ausdrücklich Handlungsbedarf. Denn während die Zahl der Geburten in Hamburger Krankenhäusern allein in den vergangenen sechs Jahren um 25 Prozent gestiegen ist, nahm die Zahl der in Vollzeit beschäftigten Hebammen deutlich ab, um 16 Prozent allein von 2015 bis zum Halbjahr 2018. Das Dilemma zeigt sich dann bei den Ausbildungsplätzen. Aktuell gibt es rund 80 Ausbildungsplätze an Hamburger Kliniken, während es mehr als 400 Bewerber dafür gibt. Das Interesse ist also vorhanden, doch das Potenzial wird einfach nicht genutzt, sondern von der Gesundheitsbehörde anscheinend bewusst ignoriert. Sie tragen wieder keine Verantwortung für Hamburg, Frau Senatorin.
Zum Abschluss noch einmal die peinliche Planung oder auch Nichtplanung bezüglich des AK Altona. Sie erinnern sich, Bürgermeister Tschentscher hat in seiner Antrittsrede hier an diesem Ort großspurig einen Neubau angekündigt, aber auf unsere Nachfragen, egal ob mit Kleinen Anfragen oder im Haushaltsausschuss, konnte die Gesundheitsbehörde keinerlei Auskunft dazu geben. Peinlich ist das und ehrlich gesagt auch bedenklich. Schließlich sind – ich sprach es schon an – die Krankenhausinvestitionen ein zentraler Bestandteil der Förderung unserer Gesundheitswirtschaft und hier fehlt es einfach an jeglicher Strategie.
So gut der Stadtstaat Hamburg im Vergleich zu den Flächenbundesländern als Gesundheitsstandort auch aufgestellt sein mag, sosehr droht das
System zu kränkeln, wenn nicht endlich auch die Hamburger Landesbehörde erkennt, was ihre Aufgabe ist: weniger auf die Bundespolitik zu schauen, sondern eher in Hamburg zu gestalten.
Was könnte die medizinische Diagnose sein? Überlastung sicherlich nicht, eher Depression oder Lethargie. Der jetzige Haushaltsantrag lässt leider nur wenig und bis gar keinen Spielraum und offenbart, wo es kränkelt: am Gestaltungswillen der Gesundheitsbehörde.
Warum haben wir angesichts dieser Situation eigentlich ein eigenständiges Ministerium oder eine Behörde? Das würde sich auch der Mediziner nach seiner Diagnose und bei der Suche nach der richtigen Therapie fragen. Unser Rat: Wiedereingliederung der BGV in eine andere Behörde, wie es sich in der Vergangenheit auch schon einmal bewährt hat. So ergeben sich nicht nur wertvolle Synergieeffekte beim Fachlichen, es können auch im Verwaltungsapparat Kosten eingespart werden. Das ist allemal besser, als beim Patienten zu sparen, wie Sie es derzeit tun. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein Plus in die Bildung unserer Kinder zu investieren, ist sicher immer gut, und so weckt der Haushaltsplan der Schulbehörde auf den ersten Blick positive Assoziationen. 12 Prozent mehr Ausgaben in 2019 und dann noch einmal 2,5 Prozent in 2020.
Schüler, Eltern, Lehrer stellen sich nun Folgendes vor: Mehr Lehrkräfte statt Unterrichtsausfall und immer größerer Klassen, gut ausgestattete Klassenräume statt Containern. Den Ganztag endlich so zu organisieren, dass Chancengerechtigkeit keine Worthülse bleibt, eine adäquate Entlohnung von Lehrkräften, ein Lehrerarbeitszeitmodell, das der Realität entspricht, und nicht zuletzt die beste individuelle Förderung unserer Kinder, auch bei Kindern mit besonderen Bedarfen und auch bei Kindern, die zum Beispiel in Deutsch Nachholbedarf haben aufgrund eines Fluchthintergrundes. Der Senat hat zwar angekündigt, gezielt in gute Bildung von der Kita über die Schule bis hin zur
Hochschule zu investieren, was auch dringend notwendig ist,
aber im Haushaltsplan spiegeln sich diese Ankündigungen nicht wider.
Es ist schon angekündigt worden, sehr viele haben gesagt, dies hier sei kein Zukunftsetat, und das gilt auch für den Bildungsetat. Die dort abgebildeten Maßnahmen täuschen. Sie bilden nur das ab, was die Entwicklung gerade verlangt aufgrund der steigenden Schülerzahlen, aufgrund der Herausforderungen von Inklusion und Integration. Dadurch steigen natürlich die Regelkosten, die Hamburg ohnehin zu tragen hat. Dass mit dem Mehr an Geld auch die Qualität zunimmt, ist leider eine Fehlannahme. Die Versetzung von Senator Rabe war unseres Erachtens bereits stark gefährdet, nun lässt auch der Haushaltsplan keine Hoffnung aufkommen, dass das Zeugnis in den kommenden Jahren besser ausfällt. Leider ist das Sitzenbleiben abgeschafft, sonst würde es auf Sie zutreffen, Herr Senator.
Denn irgendwie scheinen Sie die notwendigen Aufwendungen, und das meine ich wirklich nicht nur monetär, zu scheuen, die das Hamburger Schulwesen so dringend braucht, um zukunftsfähig zu sein. Sie brauchen Nachhilfe, Herr Senator, in Bezug auf das, was Qualität bedeutet.
Qualität heißt, dass Unterricht auch stattfindet und nicht ausfällt, dass die Schulen mit der Digitalisierung zukunftsfähig gemacht werden. Qualität heißt auch, dass Bildungspläne klar und deutlich formuliert werden und konkret sind, nicht inhaltsleer und schwammig. Dieses gilt im Übrigen nicht nur für die Mathematik – in diesem Fall ist die Inhaltsleere des Bildungsplans Mathe gerade von einer Expertenkommission bescheinigt worden –, sondern es gilt für alle Schulfächer.
Die Chance auf Bildung bedeutet auch, dass Grundschulkinder erst auf weiterführende Schulen kommen, wenn sie die Basisanforderungen Lesen, Schreiben, Rechnen beherrschen. Völlig ungeeignet ist dabei die Lernmethode Schreiben nach Gehör. Obwohl wissenschaftlich als nicht geeignet eingestuft und 2014 offiziell abgeschafft, findet man sie bis heute im Hamburger Grundschulunterricht. Das ist absolut verantwortungslos.
Weiter: Der Ganztag ist, anders als am Dienstag in der Generaldebatte dargestellt, wirklich miserabel mit der Schule verzahnt.
Bisher haben Schule und Ganztag unterschiedliche Verantwortlichkeiten, die Honorarkräfte vom Ganztag stehen ohne Verzahnung mit der Schule buchstäblich in der Luft. So werden Hausaufgaben zwar irgendwie gemacht, aber nicht kontrolliert. Das Wiederholen und Üben liegt nach wie vor in der Verantwortung der Eltern. Damit sind die Bildungschancen wieder größtenteils abhängig von der sozialen Herkunft. Chancengerechtigkeit sieht anders aus.
Konkrete Bildungspläne, vernünftige Lehrmethoden, Herr Rabe, diese Qualitätsmerkmale kosten noch nicht einmal viel, und trotzdem fehlen hierfür jegliche Ansätze in Ihrer Zuständigkeit. Natürlich muss man auch in die Tasche greifen, wenn man mehr Qualität möchte.
Mit Blick auf den drohenden Lehrermangel gerade in Hamburgs Randgebieten und an Hamburgs Grundschulen heißt das, Lehrerinnen und Lehrer müssen angemessen entlohnt werden. Die Herausforderungen an den Grundschulen sind heute kein bisschen geringer als an weiterführenden Schulen, und die Ausbildung zum Grundschullehrer ist gleichwertig; das verlangt nach einer gleichwertigen Entlohnung, und das ist eben nicht A12, sondern es ist A13. Hamburg muss insbesondere deswegen bei der Lehrerbesoldung mithalten, da einige Bundesländer bereits entschieden haben, die Besoldungsstufe für Grundschullehrer zu erhöhen, beispielsweise Schleswig-Holstein.
Schleswig-Holstein, selbstverständlich, Schleswig-Holstein hat es umgesetzt.
Wenn Sie hier nicht nachziehen, Herr Senator, lassen Sie Hamburger Schulen offenen Auges in einen Lehrernotstand geraten.
Die bedarfsgerechte Einstufung von Grundschullehrern ist daher absolut angezeigt, der Haushaltsansatz im Kostenbereich Personalkosten muss hierfür um etwa 1 Prozent angehoben werden, was sich jedoch mit mehr motivierten Lehrkräften sicherlich auszahlen wird.
Ich sprach es eingangs an, noch immer sind rund 400 Schulcontainerprovisorien in Hamburg aufgestellt, in denen unsere Kinder den Großteil ihres Tages verbringen,
in denen sie sich konzentrieren sollen und in denen sie jetzt sogar beim Toilettengang ihre Winterjacke benötigen, um über den Schulhof zu kommen. Die Zahl der Container wird nur nicht abnehmen, wenn der Senat nicht endlich handelt.
Während den Schulen ein konkreter Bildungsplan fehlt, fehlt es Ihnen ebenso an einem Schulentwicklungsplan.
Dabei müsste das eigentlich die Grundlage Ihrer Arbeit sein, der alte Schulentwicklungsplan ist bereits 2017 ausgelaufen. Die Bedarfe für Räume und Ausstattung haben sich aber durchaus verändert.
Wir beantragen daher erneut und zum wiederholten Male, den Schulentwicklungsplan neu aufzulegen und fortzuschreiben.
Zu berücksichtigen sind dabei wachsende Schülerzahlen, kleinere Klassengrößen, die Ganztagsbetreuung, die neuen Herausforderungen im Bereich Inklusion und Integration und vieles mehr, was ich hier gar nicht aufzählen will, was heute von Ihnen irgendwie spontan nach Anmeldezahlen hingewurschtelt wird, aber ohne feste Planungsgrundlage. Im Übrigen, Herr Senator, verstoßen Sie damit sogar gegen das Schulgesetz. In Paragraf 86 ist verankert, dass ein Schulentwicklungsplan zu erstellen ist und auch zu veröffentlichen ist. Verzeihen Sie, wenn ich das so plakativ sage, aber ohne Seppel gleicht die Schulplanung einem Kasperletheater ohne Hauptfigur, improvisiert und inhaltsleer.
Still ruht der See, auch in Bezug auf die politische Bildung in unserer Stadt. Politische Bildung trägt wesentlich zur Stärkung einer demokratischen Gesellschaft bei und ist die wohl nachhaltigste Form von Extremismus-Prävention. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass die politische Bildung heute wichtiger ist denn je. Nicht zuletzt die gewalttätigen Ausschreitungen während des G20-Gipfels hier in Hamburg haben die Notwendigkeit einer nachhaltigen Extremismus-Prävention eindrücklich bewiesen. Trotz dieser Entwicklung der letzten Jahre wurden die Mittel, die den Trägern für politische Bildung zur Verfügung gestellt wurden, nicht erhöht. Um die politische Bildung zu stärken, wollen
wir den Fördersatz von 40 auf 50 Euro pro Teilnehmertag anheben und schließen uns damit der Forderung der Träger an.
Hierauf sollten sich auch die Regierungsfraktionen einlassen, Frau Duden, denn der Benefit, der daraus erwachsen würde, wäre von unbezahlbarem Wert für die Gesellschaft.
Abschließend, Herr Senator: