Die nächste konjunkturelle Flaute wird kommen. Zum Beispiel haben Sie bei der Mai-Steuerschätzung den Brexit noch nicht vorausgeahnt – das konnte man auch nicht. Aber da werden Sie die Quittung bestimmt noch bekommen.
Historisch hohe Steuereinnahmen, historisch niedrige Zinsausgaben und historisch hohe Haushaltsreste zur freien Verfügung, und doch ist der Schlund der rot-grünen Raupe Nimmersatt immer noch nicht voll.
Dem Senat jedenfalls können seine Verfügungsfonds offenbar gar nicht groß genug sein, und das lässt nichts Gutes erwarten für den Doppelhaushalt, den wir demnächst beraten werden. Wir Freien Demokraten appellieren deshalb an die Kollegen von Rot-Grün: Kommen Sie Ihren parlamentarischen Kontrollpflichten besser nach. Halten Sie Ihren Senat an der kurzen Leine. Diese Leine darf auch noch etwas kürzer sein als der gar nicht so schlechte Antrag von Ihnen, Herr Quast. Der gute Antrag der CDU-Kollegen zeigt Ihnen die Möglichkeiten auf, wie das gehen kann. Diesen Antrag werden wir ausdrücklich unterstützen.
Wir unterstützen ebenfalls nach wie vor die Einigung mit der Volksinitiative Guter Ganztag. Zur Finanzierung des vereinbarten 25-Millionen-EuroSonderfonds hat Rot-Grün uns nun den schon länger angekündigten Antrag vorgelegt. Interessant ist aber, dass sich eine Aufstockung der Zentralen Reserve der Bürgerschaft um genau diese 25 Millionen Euro bereits in der Senatsdrucksache von Mitte Mai wiederfindet – ein Schelm, der an einen Zufall denkt. Die Ausführungen des Finanzsenators im Haushaltsausschuss waren dazu jedenfalls wenig überzeugend. Den Rahmen der Einigung mit der Volksinitiative hatte der Senat also schon längst vorgegeben, als die Kollegen Dressel und Tjarks diese Mitte Juni schließlich medienwirksam bekannt gemacht haben. Aber daran lässt sich erkennen, wer bei Rot-Grün in Wahrheit wen an der kurzen Leine hält.
an eine Selbstaufgabe des Parlaments. Da hilft es auch nicht, dass Sie den Senat um die Gewährung von zwei weiteren 10-Millionen-Euro-Spielwiesen ersuchen. Im Gegenteil, die Gegenfinanzierung erscheint uns doch sehr fragwürdig.
Unser Fazit: Wir stehen für eine solide und verlässliche Haushaltspolitik und für Haushaltsdisziplin. Deshalb werden wir die vom Senat vorgelegte Drucksache ablehnen, zumal sie eben auch die Rücklagen der Vorjahre aufzehrt. Gleichzeitig werden wir aber den guten Vorschlägen des CDU-Kollegen Kleibauer und auch Ihrem Vorschlag, Herr Quast, zustimmen. Er stärkt die parlamentarischen Kontrollrechte. Ebenso liegt uns die Bildung unserer Kinder am Herzen. Wir unterstützen deshalb die Finanzierung der Einigung mit der Volksinitiative. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Inzwischen fünf Zusatzanträge zu einer Nachbewilligung nach Paragraf 35 der Haushaltsordnung sind eine beachtliche Anzahl. Sie ist umso beachtlicher, als die Mehrzahl dieser Anträge von Rot-Grün stammt. Fast könnte der Eindruck entstehen, dass da entweder Angst vor der eigenen Courage aufgekommen ist oder die Regierungskoalition dem Finanzsenator nicht mehr ganz über den Weg traut. Aber der Reihe nach.
Dass über die Verwendung des Innovationsfonds Digitale Stadt mit seinen 120 Millionen Euro, über die Bedarfe für Zuwanderung, zurzeit 150 Millionen Euro, und über den Erwerb von Finanzanlagen, veranschlagte Summe 100 Millionen Euro, der Bürgerschaft regelmäßig berichtet würde, hatte ich als selbstverständlich vorausgesetzt. Der Senat hat dies auch im Ausschuss in Teilen zugesichert. Der entsprechende Zusatzantrag der rot-grünen Skeptiker unterstützt die AfD deswegen ausdrücklich. Allein dieser Antrag von unerwarteter Seite führt natürlich dazu, dass der Zusatzantrag der CDU eine ganz neue Berechtigung erhält.
Doch zuvor müssen wir über den Sinn und Zweck einer Allgemeinen Zentralen Reserve sprechen. Eine Reserve ist eine Vorsichtsposition für unvorhergesehene Bedarfe, für Folgen unvorhergesehener Ereignisse oder auch schlicht, um in anderen, noch nicht vorhersehbaren Situationen die Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern. Das ist haushaltstechnisch sehr sinnvoll. Hier wird aber das Prinzip bereits am Beschlusstag pervertiert. Die Reserve wird zunächst gebildet und soll dann wenige Augenblicke später gleich wieder geplündert werden. Die Regierungskoalition ist hungriger als der Senat. Langsam mache ich mir Sorgen um den Zu
stand und das Verhältnis zwischen Regierung der sie tragenden Koalition. Es drängt sich hier der Eindruck auf, dass nach der Veröffentlichung der Senatsdrucksache die Abgeordneten plötzlich ihre Wunschlisten herausgekramt haben, um aus dem Vollen zu schöpfen. Das hat ganz sicher nichts mit verantwortungsvoller Haushaltsführung zu tun. Hier wird nicht Geld nach Bedarf bereitgestellt, sondern vorsichtshalber zurückgestelltes Geld, wo es nun einmal da ist, für Wunschprojekte ausgegeben. Teilweise war bei den Zusatzanträgen nicht einmal mehr zu ersehen, was am Ende als Reserve bleibt.
Vor diesem Hintergrund ist der CDU-Zusatzantrag erst recht zu befürworten. Die vom Senat beantragten Mehrbedarfe sind größtenteils konkretisierungsbedürftig und daher vorläufig nach Paragraf 34 Landeshaushaltsordnung zu sperren, bevor noch mehr Begehrlichkeiten geweckt werden und diese Mittel im Vorbeigehen verplant werden.
Wir als AfD sehen es als notwendig an, den Haushalt vor Risiken und vor Begehrlichkeiten zu schützen. Wir stimmen also dem Zusatzantrag der CDU zu und lehnen die Zusatzanträge mit Ausnahme des Antrags auf umfassende Berichterstattung ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erlauben Sie, dass ich trotz vorgerückter Stunde noch einige Sätze sage zu der Drucksache,
Seit 2011 verfolgen wir ein langfristiges Konzept zur Haushaltssanierung und Einhaltung der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Das Konzept greift und es wirkt wegen der guten Konjunktur sogar schneller auf die Verminderung der Netto-Kreditaufnahme, als wir es für eine durchschnittliche wirtschaftliche Lage geplant hatten. Schon 2014 musste die Stadt erstmals seit Jahrzehnten zur Finanzierung ihrer Ausgaben keine neuen Kredite mehr aufnehmen und konnte sogar im Umfang von rund 400 Millionen Euro alte Schulden tilgen. Daran gibt es nichts auszusetzen, sondern es ist das Ergebnis einer vernünftigen, stetigen und disziplinierten Haushalts- und Finanzpolitik, die wir nie wieder aufgeben sollten.
gesetz legt die Obergrenze des Finanzmittelbedarfs für die einzelne Jahre bis 2020 so fest, dass es zu einem stetigen Abbau auch des strukturellen Defizits kommt. Die Bürgerschaft hat Ende letzten Jahres auf Antrag des Senats eine Fortschreibung des Finanzrahmengesetzes beschlossen, mit der die Obergrenze des Finanzmittelbedarfs anhand des Steuertrends festgelegt wird. Die Obergrenzen werden so festgelegt, wie es sich aktuell aus der Landeshaushaltsordnung ergibt. Der Senat hat die Finanzplanung für die Jahre 2017 bis 2019 daraufhin an die neuen Vorgaben angepasst. Mit der heutigen Drucksache beantragen wir, dieses auch für den bereits vorliegenden Haushaltsplan 2016 nachzuvollziehen. Zugleich möchten wir die Steuererträge gern so veranschlagen, wie sie nach den Ergebnissen der aktuellen Mai-Steuerschätzung zu erwarten sind. Zusätzliche Mittel sollen nicht direkt für die Aufstockung von Ermächtigungen der Fachbehörden verwendet, sondern zur Verstärkung von Reservepositionen im zentralen Einzelplan Allgemeine Finanzwirtschaft eingesetzt werden, den die Finanzbehörde verwaltet. Die Reservepositionen dienen in erster Linie der Finanzierung von erhöhten Kosten der Zuwanderung, der Stärkung von Investitionen aus dem Kernhaushalt, Maßnahmen im Bereich der IT und der Digitalen Stadt sowie einer Schuldentilgung oder Vermeidung von Kreditaufnahmen in kaufmännischen Einheiten, die der Stadt zuzuordnen sind.
Mit den beantragten Änderungen erhöhen sich die geplanten Überschüsse im Verwaltungshaushalt von 225 auf nunmehr 352 Millionen Euro. Hamburg bewegt sich damit auch wieder deutlicher auf der Seite der wirtschafts- und finanzstarken Länder, was eine gute Nachricht ist, aber eben auch höhere Ablieferungsbeträge im Länderfinanzausgleich zur Folge hat. Das Investitionsvolumen im Kernhaushalt wird mit der Drucksache um rund 240 Millionen Euro erhöht. Die Zuführungen zur Konjunkturrücklage erhöhen sich um 21 Millionen Euro. Insgesamt ist eine Anpassung des Haushaltsplans 2016 in der vorgeschlagenen Form nicht nur sinnvoll und möglich, sondern sie ist im Hinblick auf eine solide Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme und -integration sowie einer zukunftssichernden Investitionstätigkeit unserer Stadt auch geboten und verantwortungsvoll. Deshalb vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Wer möchte sich diesem gern anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist dieser Antrag abgelehnt.
Wer schließt sich dem Antrag aus Drucksache 21/5236 an? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit wenigen Gegenstimmen beschlossen.
Wer möchte dem Antrag aus Drucksache 21/5237 zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann mehrheitlich so beschlossen.
Wer nimmt diesen an? – Wer nicht? – Enthaltungen? – Auch dieser Antrag ist mehrheitlich so beschlossen worden.
Wer möchte sich hier der Empfehlung des Ausschusses mit den soeben beschlossenen Änderungen anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann haben wir das in einer ersten Lesung beschlossen.
Wer möchte dann den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung fassen? – Noch einmal Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Dann haben wir das auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen.