die so schnell neu entstanden ist. Aber natürlich sind wir noch nicht am Ende. 33 Prozent erneuerbarer Strom unserer Stromproduktion ist ein großer Erfolg, aber das ist noch nicht das Ende des Weges. Darum ist es jetzt erforderlich bei der Energiewende, den nächsten notwendigen Schritt zu gehen, hin zu einer Versorgung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien.
Es gibt die einen oder anderen, die Angst vor diesem neuen Schritt haben. Man muss doch feststellen, dass die Große Koalition in Berlin nicht die Kraft, nicht den Mut hat, den nächsten Schritt zu gehen, sondern, statt die erneuerbaren Energien auszubauen, beschlossen hat, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu bremsen. Es ist eine gute Botschaft für Hamburg, es ist eine gute Botschaft für Norddeutschland, dass dieser Senat gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen die Kraft und den Willen und auch die Entschlossenheit hat, den nächsten Schritt zu gehen. Wir werden ihn jetzt in Norddeutschland gehen und damit zum Prototyp der Energiewende für ganz Deutschland werden, wenn der Bund diese Kraft nicht hat. Auch das ist eine gute Botschaft.
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Mi- chael Kruse FDP: Ist das nicht ein SPD-Wirt- schaftsminister, der das verhindert?)
Es geht nicht nur allein darum, die erneuerbaren Energien auszubauen, es geht darum, ein neues Energiesystem zu bauen und die Erzeugung mit dem Verbrauch zusammenzubringen und eben auch die klassischen Industrien in die Energiewende mit einzubauen. Das magische Wort dabei ist Sektorenverschränkung. Es gibt keinen überflüssigen, unnötigen Windstrom; wir brauchen ihn nicht nur im Bereich Strom, sondern auch im Wärmebereich, im Verkehrsbereich. Darum brauchen wir jetzt den nächsten Schritt, um die Energiewende erfolgreich zu machen. Diesem Schritt dient unser neues Projekt NEW 4.0. Das ist ein zentrales Projekt, das die Opposition hier auch angemahnt hat.
Heute habe ich zusammen mit meinen Kollegen, dem Wirtschaftssenator Frank Horch und Umweltminister Robert Habeck und Wirtschaftsminister Reinhard Meyer aus Schleswig-Holstein, unser neues Projekt Norddeutsche EnergieWende 4.0 vorgestellt. Wir mögen die Windhauptstadt Europas sein; mit diesem Projekt wird Hamburg, wird die norddeutsche Region die Energiewendehauptstadt, die Energiewenderegion in Deutschland werden, auf die die ganze Welt schauen wird. Und deshalb gehen wir den nächsten notwendigen Schritt, und auch das ist eine gute Botschaft für Hamburg.
Politik, sondern Universitäten, Forschungseinrichtungen, große Industrieunternehmen, kleine Unternehmen, die gemeinsam über 100 Projekte angeschoben haben, um Speichertechnologien, Powerto-Heat, Lastmanagement, Industriebetriebe, die als Speicher für Windstrom dienen können, als nächste Schritte voranzubringen. All das sind innovative Projekte, die Sie in dieser Ballung nirgendwo in Deutschland, nirgendwo in Europa finden. Das sind die Zukunftsprojekte, die wir in den nächsten Jahren voranbringen werden. Die notwendigen Fragestellungen der Energiewende, die die Bundesregierung nicht anpackt, werden hier in Hamburg und Schleswig-Holstein angepackt, und ich bin stolz darauf – auch auf den Mut der Hamburger Wirtschaft, die neben der 44-MillionenEuro-Förderung, die wir beim Bund eingeworben haben, selbst 50 Millionen Euro in die Hand nimmt, um gemeinsam die Energiewende voranzubringen. Das ist ein Projekt, das seinesgleichen sucht. Auch darauf können wir stolz sein.
Wir haben viel erreicht, aber wir sind noch nicht am Ende. Wir haben die Kraft, den Mut, die Entschlossenheit, die Dinge anzugehen, die angegangen werden müssen. Ich bin überzeugt: In wenigen Jahren werden wir von Hamburg nicht nur als Windenergiehauptstadt reden, sondern als Energiewendehauptstadt in Europa. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Senator. – Meine Damen und Herren, nachdem der Senat gesprochen hat, haben nach unserer Geschäftsordnung die Fraktionen die Möglichkeit, noch einmal das Wort zu ergreifen. Wird noch das Wort zu diesem Thema gewünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.
Dann rufe ich auf die Tagesordnungspunkte 6 und 7, Drucksachen 21/5413 und 21/5486: Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts und Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts – Drs 21/5413 –]
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts – Drs 21/5486 –]
Die Fraktionen haben vereinbart, dass beide Wahlen in einem Wahlgang durchgeführt werden. Da das Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht in seinem Paragrafen 4 eine geheime Wahl vorschreibt, finden die Wahlen in Wahlkabinen statt. Wir verfahren so, dass Frau Yilmaz und Herr Kreuzmann abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie, dann zur Kanzleibank zu gehen und dort Ihre beiden Stimmzettel entgegenzunehmen. Jeder Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Mit den Stimmzetteln gehen Sie bitte in eine der Wahlkabinen und nehmen Ihre Wahlentscheidung vor. Ich bitte, den Stimmzettel jeweils nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Nach der Wahlhandlung begeben Sie sich bitte zur Präsidiumsbank, an der die Wahlurne steht. – Meine Damen und Herren! Ich würde mich freuen, wenn Sie meinen Ausführungen folgen, damit Sie nachher keinen Fehler bei der Wahlhandlung machen. – Also: Stecken Sie dann bitte Ihre Stimmzettel in die Wahlurne.
Meine Damen und Herren, ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? – Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind und die Stimmabgabe abgeschlossen ist. Damit erkläre ich die Wahlhandlung für geschlossen.
Ich bitte nun, die Stimmenauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung unterbrochen.
Bei der Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts sind 106 Stimmzettel abgegeben worden. Davon war ein Stimmzettel ungültig. Somit sind 105 Stimmen gültig. Herr Tim Burkert erhielt Ja-Stimmen 82, Nein-Stimmen 18, Enthaltungen 5. Damit ist Herr Burkert zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts wiedergewählt worden.
ben worden. Davon war ein Stimmzettel ungültig. Somit sind 105 Stimmen gültig. Herr Dr. Andreas Lambiris erhielt Ja-Stimmen 87, es gab 10 NeinStimmen und 8 Enthaltungen. Damit ist Herr Dr. Lambiris zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt worden.
Herr Burkert, die Hamburgische Bürgerschaft hat Sie soeben erneut zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt. Dazu darf ich Ihnen die Glückwünsche des Hauses aussprechen.
Das ist etwas voreilig von Ihnen, das werden Sie gleich merken. Ich frage Sie zunächst einmal, ob Sie die Wahl annehmen.
Als bisheriges vertretendes Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichtes haben Sie den Eid nach Paragraf 7 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht vor der Bürgerschaft bereits geleistet, eine erneute Vereidigung ist daher nicht erforderlich. Im Namen des ganzen Hauses wünsche ich Ihnen weiterhin eine glückliche Hand in der Amtsführung, alles Gute, Glück und auch Befriedigung in Ihrer Aufgabe.
Herr Dr. Lambiris, die Bürgerschaft hat Sie soeben zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt. Im Namen des ganzen Hauses beglückwünsche ich Sie zu Ihrer Wahl. Ich darf auch Sie fragen, ob Sie die Wahl annehmen.
Herr Dr. Lambiris, Sie sind zum ersten Mal gewählt worden, deshalb haben Sie nach Paragraf 7 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht als Mitglied des Verfassungsgerichts vor Antritt Ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eids vor und bitte Sie, bei erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel "Ich schwöre es" oder "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" nachzusprechen. Der Eid hat folgenden Wortlaut:
blik Deutschland, die Verfassung und die Gesetze getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde."
Haben Sie vielen Dank. Ich gratuliere Ihnen im Namen des ganzen Hauses zu Ihrer Wahl und wünsche Ihnen eine gute Amtsführung und viel Erfolg in Ihrem Amt.
Wir kommen zu unseren Tagesordnungspunkten 3, 4, 8 und 8a, den Drucksachen 21/2316, 21/4640, 21/5777 und 21/6090: Wahlen zu verschiedenen Gremien.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Schule und Berufsbildung – Drs 21/2316 –]
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Finanzbehörde – Drs 21/4640 –]