Ich rate dazu, Herr Nockemann – das aber auch schon einmal in Richtung CDU –, bei bestimmten Sachen einen klaren Kopf zu bewahren. Wenn man sich die Anschläge anschaut, die Sie vorbringen: Dortmund zum Beispiel ist ein Kapitalverbrechen, kein terroristischer Anschlag, Stockholm und St. Petersburg – das hätte man mit Ihren Vorschlägen erst einmal gar nicht verhindern können. Was Sie hier im Moment betreiben, ist purer Aktionismus. Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen.
Wir warnen an dieser Stelle vor einem Wettlauf mit den anderen Bundesländern. Zudem hat Bayern sich das nicht sozusagen parlamentarisch angetan. Die Regierung hat es zwar gemacht, aber ich bin gespannt, wie die Kritik fasst, die dort gerade am Markt ist.
Sie fordern, den Vorbeugegewahrsam von bisher zehn Tagen unbefristet auszudehnen – die CDU möchte, glaube ich, 18 Monate –, aber einen Tatbestand dazu haben Sie nicht geliefert. Schauen wir, was man sonst noch machen kann, muss einmal der Begriff Untersuchungshaft angebracht werden. Wenn jemand in den Fokus der Justiz beziehungsweise des Staates gerät, kann er in Untersuchungshaft genommen werden.
Das ist eigentlich noch ein bisschen schärfer als das, was Sie vorgeschlagen haben. Was Sie vorschlagen, ist noch unterhalb der Untersuchungshaft, und da glauben wir, dass das einem Rechtsstaat nicht angemessen ist.
Ein weiterer Punkt. Wann ist man eigentlich aufgerufen, eine Gesetzesänderung vorzunehmen? Wenn es Gesetzeslücken gibt. Sie haben hier keine Gesetzeslücke beschrieben. Die Anforderung, die wir an so eine Gesetzesänderung stellen würden, haben Sie demnach bei Weitem nicht erfüllt.
Es nützt doch nichts, wenn Sie immer reingrölen. Sie haben eben fünf Minuten gesprochen; wenn Sie nicht alles untergebracht haben, müssen Sie sich noch einmal melden.
Geeignete Maßnahmen sind bereits auf den Weg gebracht worden; Sie haben sie teilweise schon angesprochen. Insbesondere ist mit Bundesjustizminister Maas und der jetzigen Bundesregierung vereinbart, dass eine Verlängerung der Höchstdauer des Ausreisegewahrsams in Betracht kommt, dass Fußfesseln für Gefährder eingeführt werden sollen. Eine Erweiterung der Abschiebehaft für Ausreisepflichtige, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter und bedeutender Rechtsgüter der Inneren Sicherheit ausgeht – das ist alles auf den Weg gebracht –, und Erleichterung der Überwachung von Ausländern bei Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Ausweisinteresses oder aus Gründen der Inneren Sicherheit. Wir sind deswegen gut beraten, uns an die Bundesgesetzgebung anzulehnen und keinen Alleingang in Hamburg zu machen.
Wenn Sie sich noch einmal zu Wort melden, würde ich gern ein Beispiel hören – vielleicht können Sie eines nennen –,
wo das bisher nicht gegriffen hat. Wir haben 2005 die Dauer des Vorbeugegewahrsams schon einmal um vier Tage auf 14 Tage verlängert. Das ist 2012 wieder zurückgedreht worden; es gab kein Vorkommnis. Die zehn Tage, die das Land Hamburg in sein Polizeigesetz geschrieben hat, sind schon am obersten Level der Bundesländer. Man muss da nicht immer Bayern anführen. Ich glaube, das ist der richtige Weg. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Münster. – Das Wort erhält als Nächstes Herr Gladiator von der CDU-Fraktion für 3.46 Minuten.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Nach der Rede von Herrn Münster bräuchte ich tatsächlich mehr Zeit, denn das war abenteuerlich. Es geht hier weder um Populismus noch geht es um Dinge, die rechtsstaatlich nicht
möglich sind. Es geht darum, präventiv Gefährder, von denen wir wissen, dass sie Anschläge in Deutschland begehen wollen, in Gewahrsam zu nehmen, um sie an den Taten, den Terroranschlägen, zu hindern.
Der Bund hat diese Gefahr erkannt und deswegen – Sie haben es selbst erwähnt; wir mussten Sie zwar sehr überzeugen – die Abschiebehaft für ausländische Gefährder auf 18 Monate verlängert. Das haben wir übrigens im Sommer des letzten Jahres gewollt. Da hat die SPD sich dagegen gesperrt und erst nach dem Terroranschlag in Berlin – leider viel zu spät – haben Sie dann zugestimmt.
Das ist anscheinend der Unterschied zwischen Ihnen und uns – Herr Münster, ich hätte es gar nicht geglaubt –: Wir wollen handeln, bevor etwas passiert.
Wir wollen Taten verhindern und uns nicht immer wieder nach Zwischenfällen hinstellen und sagen, dass wir mehr tun müssen. Darum wollen wir auch für Gefährder mit einem deutschen Pass den Gewahrsam verlängern auf 18 Monate, analog zur Abschiebehaft. Das ist rechtlich möglich. Im Übrigen nicht nur in Bayern, auch in anderen Bundesländern ist das möglich. Auch in Bundesländern, in denen Sie regieren, wie in Schleswig-Holstein. Und auch in Niedersachsen wird das für Gefährder genutzt. Insofern haben Sie sich hier ein bisschen billig davongemacht, als Sie sagten, das sei nicht möglich. Es ist möglich, und deshalb wollen wir das auch tun. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die morden – und so muss man das nennen – und die uns bekämpfen, frei herumlaufen können wie im Fall Amri und ihre Taten weiter vorbereiten, sondern wir müssen sie daran hindern, um unsere Bürger zu schützen. Deshalb ist dieser Antrag dringend notwendig.
Ich finde es, ehrlich gesagt, schon fahrlässig, einfach zu sagen, wir reden im Ausschuss nicht darüber. Wir können über die Fragen, wie lange wir die Begrenzung vornehmen – übrigens: keine Begrenzungen vorzunehmen finde ich in der Tat verfassungsrechtlich problematisch –, sprechen. Wir können darüber sprechen, wie oft die richterliche Anordnung überprüft werden muss, ob die Verhältnismäßigkeit noch gegeben ist. Aber einfach zu sagen, wir reden nicht darüber, ignoriert doch das Problem, das wir nicht nur in unserem Land, sondern europaweit haben. Denn der internationale Terrorismus bedroht uns und wir haben doch die Anschläge, leider viel zu oft, die wir beklagen müssen. Ich finde es fahrlässig zu sagen, darüber re
den wir nicht einmal. Und das dann noch so leichtfertig am Rednerpult abzutun, ist wirklich ein Armutszeugnis und zeigt, dass Sie, was den Schutz unserer Bevölkerung und die Innere Sicherheit betrifft, hier komplett versagen.
Vielen Dank, Herr Gladiator. – Das Wort erhält als Nächstes Frau Möller von der GRÜNEN Fraktion, für 3.10 Minuten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Gladiator, ich gehe wirklich gern in den innenpolitischen Streit mit Ihnen und der CDU, aber wenn Sie sich so hinten anhängen an einen AfD-Antrag, der bar jeder Substanz ist und lediglich bestimmte Schlagwärter beinhaltet, nämlich ausländischer Staatsangehöriger, Terror und die Deutschen, die wir vor etwas schützen wollen, dann tut mir das fast in der Seele weh.
Wir haben eine Situation, in der es ein vielfaches Instrumentarium gibt, das auf Bundesebene entwickelt wird, das auf Landesebene weiterentwickelt wird, zum Schutz vor Terrorgefahren – für alle von uns.
Vielen Dank, weil die tatsächlich wichtig ist. – Haben Sie mir zugehört, als ich gesagt habe, dass für ausländische Gefährder die Große Koalition im Bund die Möglichkeit geschaffen hat und wir die Lücke schließen wollen für die Gefährder, die einen deutschen Pass haben, um alle Menschen, die in Deutschland leben, vor Terroranschlägen zu schützen?
besser, dass Sie die eine Variante gewählt haben. Denn im Prinzip wollen Sie ein Instrument nutzen, das für einen ganz anderen Zweck im Sicherheitsund Ordnungsgesetz eingefügt worden ist, das einen präventiven Charakter hat. Sie steigen aber damit ein: Der Gefährder muss präventiv … Das ist überhaupt nicht der Ansatz bei diesem Gesetz.
Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht ersichtlich, weshalb überhaupt in irgendeiner Form an der vorgesehenen Höchstfrist, die wir für diese Präventivhaft haben, gerüttelt werden sollte. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte. Die neuen Instrumente Untersuchungshaft im Asylrecht sind diejenigen, die zurzeit umgesetzt werden und greifen sollen. Was Sie wollen, ist ein Instrumentarium, mit dem wir jemanden möglichst ohne irgendwelche Voraussetzungen in Haft bekommen, allein aufgrund einer Mutmaßung