Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind ehrlich gesagt nicht übermäßig begeistert davon, dass Hamburg als Austragungsort für das diesjährige G20-Gipfeltreffen ausgewählt wurde. Es ist zwar einerseits selbstverständlich, als guter Gastgeber aufzutreten und dabei einen reibungslosen Ablauf und die öffentliche Ordnung zu gewährleisten. Andererseits müssen gleichzeitig die entstehenden Kosten genau im Blick bleiben. Die Hamburger Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben ein Anrecht darauf zu erfahren, was die Sicherheit der Veranstaltung kosten wird. Und sie haben auch ein Anrecht darauf zu erfahren, wer für einen Teil dieser Kosten verantwortlich ist.
Der Organisator einer zentralen Demonstration gegen den Gipfel kommt ausgerechnet aus den Reihen der auskunftsersuchenden LINKEN. Und an dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass Jan van Aken sich bislang weigert, einen Aufruf gegen Gewalt vorzunehmen. Er nimmt eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch seine Demonstration in Kauf. Tausende gewaltbereite Linksradikale werden erwartet. Damit kein Missverständnis aufkommt, alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln,
Artikel 8 Grundgesetz; also auch Herr van Aken. Aber bitte sorgen Sie als LINKE zumindest im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür, dass es friedlich bleibt.
Wir fragen mit unserem Zusatzantrag genau danach: Wie hoch sind die Kosten, die diese Demonstration verursacht? Wie viel Geld wird zum Bei
spiel für sinnvolle soziale Projekte fehlen? Es besteht im Rahmen des Budgetrechts der Bürgerschaft ein Interesse daran zu erfahren, ob der Senat eine belastbare Schätzung vorgenommen hat und in welcher Höhe diese ausfällt. Vor dem Hintergrund der Antwort wird dann auch die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund über die Übernahme von 50 Millionen Euro sicher als Kosten zu bewerten sein. – Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Man kann es noch so häufig sagen, wir werden nicht verantwortlich sein für
Noch einmal deutlich zu dem Aspekt, den Herr Jarchow dargestellt hat, und zu dieser Sitzung: Wenn die SPD-Abgeordneten in den verschiedenen G20-Diskussionen gegenwärtig darauf hinweisen, Merkel wollte das unbedingt, ist mir völlig unklar, warum die Situation nicht die ist, dass Merkel dann auch die finanzielle Verantwortung dafür übernimmt oder zumindest unser Innensenator sagen kann, wie teuer das Ganze ungefähr wird. Das ist doch mindestens die Voraussetzung, die man in solch einer Situation haben kann.
Und dann zu sagen, wir hätten dort ein Fixum von 50 Millionen Euro, das der Bund bezahlen würde – das erinnert mich fatal an die Diskussion im Zusammenhang mit Olympia, wo es ebenfalls so war, dass wir die Verantwortung hatten. Wir hatten das finanzielle Problem in dieser Stadt, und der Bund gibt uns einen Sicherungsposten. Warum ist das so? Ich finde, das ist an diesem Punkt ein wichtiges Beispiel, dass das eben anders gemacht wird und dass wir gemeinsam als Parlament dem Senat sagen, dass er, wenn er so etwas durchführt, uns doch vorher darüber informiert. Unabhängig von der politischen Debatte darüber halte ich das für richtig. – Vielen Dank.
Vielen Dank, meine Damen und Herren. – Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zu den Abstimmungen und beginnen mit der Drucksache 21/9262, dem Antrag der AfD-Fraktion.
Wer möchte diesem seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 62, Drucksache 21/9137, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Hamburg muss gegen die Einrichtung einer Infrastrukturgesellschaft stimmen!
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Hamburg muss gegen die Einrichtung einer Infrastrukturgesellschaft stimmen! – Drs 21/9137 –]
[Antrag der FDP-Fraktion: Beteiligung der Länder bei Bundesfernstraßenverwaltung sicherstellen – Drs 21/9280 –]
Auch dieser Tagesordnungspunkt ist von der Fraktion DIE LINKE als Kurzdebatte angemeldet worden, sodass wiederum den Rednern pro Debattenbeitrag nur jeweils zwei Minuten Redezeit zur Verfügung stehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nächstes Thema, nächste Kurzdebatte. Nach der Situation, die wir heute Mittag schon diskutiert haben, geht es jetzt um die Frage der Privatisierung, eine Fragestellung, die in den letzten Wochen kräftig diskutiert worden ist innerhalb des Landes und bei der wir gemeinsam doch hoffentlich feststellen, dass die parlamentarische Diskussion darüber völlig ungenügend war. Erst gestern Abend ist die SPD-Bundestagsfraktion mit Not und Druck noch einmal informiert worden, wie die Situation ist.
Dementsprechend stellen wir gegenwärtig Folgendes fest: Erstens ist die Privatisierung mit den Maßnahmen, die bisher dargestellt worden sind, nicht völlig gestoppt. Das ist das entscheidende
Moment. Und das Zweite ist das Wichtige, der Wunsch, der dahinterlag und der gemeinsam von der Großen Koalition getragen ist, dass Versicherungskonzerne doch endlich einmal eine ordentliche Rendite bekommen können. Dieser Wunsch wird weiterhin vorgetragen und wird wahrscheinlich Realität werden im Zusammenhang mit den ÖPPProjekten.
Ich will Ihnen einmal sagen, bei welchem Hamburger Beispiel man sich ein solches ÖPP-Projekt und eine solche Finanzierung anzugucken kann. Das Hamburger Beispiel ist die Messe. Im Jahr 2003 hat die Messe eine Erweiterung für 330 Millionen Euro vorgenommen. Wir bezahlen bis zum Jahr 2034 dafür ungefähr 780 Millionen Euro, das heißt um etliches mehr, als es normalerweise kosten würde. Davon profitiert die Bayerische Landesbank im Wesentlichen, die hier nämlich den Gewinn macht. Warum wir so etwas organisiert richtig finden sollten, bleibt mir auf Ewigkeiten ein Rätsel. Wir sind nicht dafür da, die Konzerne und die Versicherungswirtschaft in ihren Renditen zu unterstützen. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute schon viel über die BundLänder-Finanzen gesprochen und sind jetzt also bei der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft gelandet. Was den Antrag der LINKEN betrifft, so ist zu den drei Petitumspunkten festzustellen, dass sie sich im Wesentlichen gegenseitig ausschließen und dass eine sehr konstante Haltung des Senats und des gesamten Bundesrats besteht. Man kann nicht gleichzeitig den Senat auffordern, gegen eine spezifische Änderung des Grundgesetzes, nämlich die Einrichtung der Infrastrukturgesellschaft, zu stimmen, und auf der anderen Seite einen Antrag auf eine diesbezügliche Änderung des Grundgesetzes formulieren. Entweder ist man dagegen oder man ist es eben nicht. Das wirkt dann nämlich alles wie ein Hilfsantrag und der ist nicht nötig, denn der Senat hat sich im Bundesrat zusammen mit allen anderen Bundesländern sehr konsequent für die Belange der Beschäftigten im Bereich der Bundesfernstraßen eingesetzt und sich gegen die Privatisierung der Bundesautobahnen ausgesprochen.
Davon zeugen auch die nachlesbaren Beschlüsse des Bundesrats. Darüber hinaus hat die SPD im Bundestag die Privatisierung durch die Hintertür zu verhindern gewusst, indem sie die bereits existierenden Privatisierungsschranken um eine dritte Schranke ergänzt hat und den Gesetzentwurf in
Denn hier wird zusätzlich die mittelbare Beteiligung Dritter, auch an möglichen Tochtergesellschaften, ausgeschlossen und dieses verfassungsrechtlich abgesichert.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass das Gesamtpaket für Hamburg und für alle anderen Länder extrem positive Änderungen beinhaltet. Deswegen lehnen wir auch den Antrag der FDP an dieser Stelle heute ab, denn die Länder sind sowohl im Transformationsprozess als auch als Träger öffentlicher Belange weiterhin intensiv befasst.
Kurz zusammengefasst: Die Gesellschaft wird zu 100 Prozent aus dem Bundeshaushalt finanziert, sie ist in der Kreditfähigkeit eingeschränkt, die Kontrolle erfolgt durch den Bundesrechnungshof, der das auch in seiner jüngsten Stellungnahme noch einmal beschlossen hat, und grundgesetzlich wird eine Privatisierung ausgeschlossen. Deswegen lehnen wir beide Anträge ab. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Eigentlich wäre jetzt ein Redner der CDUFraktion dran, es hat sich aber noch keiner gemeldet.
Sie haben mir doch noch so nett zugezwinkert. Ich dachte, Sie hätten es gesehen. Ich werde mich nächstes Mal besser melden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann Frau von Enckevort in den meisten Punkten nur zustimmen. Es ist wirklich bedauerlich, Herr Hackbusch, dass Sie bei der Formulierung des Antrags Ihre ideologische Brille nicht einfach einmal ablegen konnten.
Die Privatisierungsschranke wurde gerade schon angesprochen. Sie sorgt dafür, dass die Bundesstraßen auch künftig im Besitz der Bundesrepublik Deutschland bleiben. Und es geht hier ja um nicht weniger, als das Zuständigkeitswirrwarr beim Bau und Betrieb von Bundesfernstraßen endlich einmal zu verhindern. Diese Straßen gehören dem Bund und sie werden auch künftig dem Bund gehören.