Die Privatisierungsschranke wurde gerade schon angesprochen. Sie sorgt dafür, dass die Bundesstraßen auch künftig im Besitz der Bundesrepublik Deutschland bleiben. Und es geht hier ja um nicht weniger, als das Zuständigkeitswirrwarr beim Bau und Betrieb von Bundesfernstraßen endlich einmal zu verhindern. Diese Straßen gehören dem Bund und sie werden auch künftig dem Bund gehören.
wir denn da in Hamburg erlebt: historisches StauChaos zwischen Niedersachsen und Hamburg. Das lag einzig und allein daran, dass die Bundesländer ihre Baustellenkoordinierung nicht richtig hinbekommen haben. Daher ist es richtig, dass diese Infrastrukturgesellschaft jetzt gegründet wird.
Ich weiß nicht, was schlimmer ist: die Reaktion der LINKEN, die alles so belassen wollen, jeder solle hier weiter vor sich hin wurschteln, es lebe die Kleinstaaterei, es wachse die Staustadt Hamburg – aber zumindest bei der Staustadt Hamburg finden Sie ja mit dem rot-grünen Senat einen verlässlichen Partner. Die Reaktion des rot-grünen Senats war aber auch nicht viel besser, wenn wir uns das anschauen. Ihre Lösung war eine einzige neue Stelle und die haben Sie dann noch Stabsstelle Baustellenkoordinator genannt; das hat uns auch nicht wirklich weitergebracht und war eher ein Placeboeffekt.
Wir als CDU hingegen wissen, wie wichtig ein modernes Autobahnnetz für Wohlstand und Wachstum gerade hier bei uns in Hamburg als der Wirtschaftsmetropole im Norden Deutschlands ist. Daher wissen wir auch, dass die neue Infrastrukturgesellschaft, die genauso wie die Autobahnen selbst zu 100 Prozent in Bundeshand bleibt, richtig und wichtig für unsere Stadt ist. Mit diesem Wissen lehnen wir Ihren Antrag mit gutem Gewissen und vor allem voller Überzeugung ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Anträge von FDP und LINKEN kommen erstens zu spät und sind zweitens nicht abgestimmt mit den eigenen Bundesländern, die nämlich in den nächsten zwei Tagen im Bundesrat selbstverständlich diesem Kompromiss zustimmen werden.
Die andere Sache ist, dass erst einmal gegen eine Infrastrukturgesellschaft – dazu hat Herr Hackbusch schon gar nicht mehr gesprochen – nichts zu sagen ist, denn sie würde aufdecken, welchen Sanierungsbedarf wir bei den Bundesautobahnen haben. Momentan ist es so, dass jeder Bundesbauminister oder -verkehrsminister ständig neue Projekte auf den Weg bringt, aber die Sanierung auf der Strecke bleibt. Das wird sich dann ändern, denn man muss sich in einer GmbH natürlich angucken, wie viele Werte man da drin hat. Dann kommen wir nämlich zu der haushalterischen Bewertung, wie wir das in Hamburg schon haben. Dann wird aus der schwarzen Null von Herrn Schäuble schnell eine rote Null. Wir finden das
Der andere Punkt ist, dass man die Sorge haben kann, und das ist auch berechtigt, was hinterher mit dieser Umwandlung geschieht. Es gibt zwar natürlich die Aussage von Herrn Thering, es bleibe alles in staatlicher Hand, aber es gab berechtigte Zweifel und die SPD hat in ihrer Funktion dort im Bund noch nachverhandelt. Wir haben weiter die Sorge, dass es doch noch einige Hintertüren gibt nach diesem Kompromiss, denn noch haben sich die Länder vor dem Hintergrund der großen Lösung … Und beides ist miteinander verknüpft, sehr geehrte Damen und Herren von der FDP und der LINKEN, man kann sich das jetzt hier nicht rauspicken. Entweder stimmen wir hier zu – das machen alle Länder – oder man lässt es. Ein paar Wochen vorher wäre die Debatte angebrachter gewesen. – Danke.
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Katja Suding FDP: Aber die Bedenken ken- nen Sie schon, Herr Müller?)
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es hier schon an mehreren Stellen gehört, der vorliegende Antrag der LINKEN ist im Prinzip hinfällig, da er nicht mehr dem aktuellen Sachstand entspricht. Die heute vom Haushaltsausschuss des Bundestags zu beschließenden Gesetzespakete zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen bannen das Privatisierungsgespenst, um einmal mit den Worten der LINKEN zu sprechen. Alleiniger Eigentümer bleibt unveränderbar der Bund, eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung Dritter an der neuen Infrastrukturgesellschaft oder deren Tochtergesellschaften ist ausgeschlossen. Dieser Satz wird ins Grundgesetz übernommen. Auch ÖPP, also öffentlich-private Partnerschaften, werden nahezu ausgeschlossen.
Aus unserer Sicht ist diese Entscheidung von Union und SPD im Bund bedauerlich, denn viele Milliarden privater Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sind nun von vornherein ausgeschlossen. In Zeiten niedriger Zinsen fällt damit ohne Not eine sehr gute Option weg, wie zum Beispiel Lebensversicherungen oder Versorgungswerke ihre Gelder anlegen können, um über Mautgebühren anstelle von Zinsen die Renten ihrer Mitglieder zu erwirtschaften.
Gut ist, dass die Infrastrukturgesellschaft gemäß Gesetzentwurf keine Schulden des Bundes übernehmen oder neue Schulden aufnehmen darf. Damit wird verhindert, dass sich im Bund die Buchungstricks des rot-grünen Hamburger Senats
Trotz unserer Sympathie für die mit der neuen Infrastrukturgesellschaft beabsichtigten Effizienzsteigerungen sehen wir aus föderaler Perspektive einen kritischen Punkt: Die Länder verlieren durch die Aufgabe der Auftragsverwaltung die Mitentscheidungsgewalt über oder auch nur die Beteiligung an Planungsdetails. Hier wünschen wir uns auch für die Zukunft ein frühzeitiges Mitspracherecht der Länder, um Chaos und Ärger bei großen Straßenverkehrsprojekten zu vermeiden. Einen Vorschlag, wie das geregelt werden könnte, haben wir mit unserem Zusatzantrag vorgelegt. Wir bitten um Zustimmung. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich stelle erst einmal voran, dass ich hier eine Mindermeinung meiner Fraktion vertrete und nehme Ihnen gleich zu Beginn die Spannung. Ich werde dem Antrag der Links-Fraktion zustimmen. Zustimmung zu zustimmungswürdigen politischen Anliegen unabhängig vom Autor – das ist das Credo, die Sache steht im Mittelpunkt.
Zunächst hat der Bundesrechnungshof sich deutlich gegen das Gesetzesvorhaben der Großen Koalition im Bund ausgesprochen und darüber hinaus einen Vorschlag gemacht, welche Änderungen wesentlich sinnvoller wären: ein grundgesetzliches Verbot der Privatisierung, und zwar auch der Privatisierung durch die Hintertür. Insbesondere gilt es die föderale Struktur der Bundesrepublik nicht noch weiter auszuhöhlen. Wir sprachen in der Aktuellen Stunde heute bereits darüber. Ein Weisungsrecht des Bundes als Preis für Finanzzuweisungen des Bundes, zentralistische Infrastrukturgesellschaften, anstatt die eigentlichen Probleme im Bereich der Autobahnverwaltung dezentral da zu lösen, wo sie anfallen, ja, das ginge. Aber dafür müsste die Koalition den Rücken gerade machen gegenüber ihren Bundesparteien und für die langfristigen Interessen Hamburgs und der Länder dabei auch kurzfristig Schwierigkeiten und komplexe Lösungswege in Kauf nehmen.
Mit der Neuregelung gibt es jetzt nur noch kleinere Hintertüren. Es ist richtig, dass nicht mehr endgültig eine Privatisierung möglich ist. Trotzdem ist mir das immer noch zu schwammig und zu ungewiss, deswegen stimme ich dem Antrag der LINKEN zu, und wir werden auch dem Antrag der FDP zustimmen, weil wir ihn für sehr sinnvoll halten. – Vielen Dank.
Kurz die Bilanz. Das Erste, Herr Müller: Eine GmbH ist nicht die Voraussetzung, also die privatwirtschaftliche Lösung ist nicht die Voraussetzung, dass man erkennen kann, wo es Defizite gibt in der Infrastruktur. Welch skurrile Situation ist das denn? Wir können das unabhängig davon, ob es eine private oder eine staatliche Gesellschaft ist, feststellen. Das ist eine normale staatliche Aufgabe und dementsprechend ist die Privatisierung und auch die GmbHLösung nicht die Voraussetzung dafür, um so etwas machen zu können.
Das zweite Problem ist natürlich – da weisen Sie richtig auf ein demokratisches Dilemma hin, darauf habe ich auch heute Mittag schon hingewiesen –: Alle Verträge sind miteinander zusammengepackt worden, das konnten wir bei der Entwicklung unseres Antrags natürlich noch gar nicht mitbekommen, und alles wurde gemeinsam abgestimmt. Das ist – und das will ich als Oppositionspolitiker, der natürlich woanders mit in der Regierung ist, aber deutlich sagen – eine Situation, die eigentlich nicht erträglich ist und bei der wir als Parlamentarier deutlich klarstellen müssen, dass wir die Sachen einzeln abstimmen müssen und es nicht diese Riesenkomplexe geben darf nach dem Motto: Du bekommst nur dann Geld, wenn du auch unserer Privatisierung zustimmst.
Das dritte Moment erschreckt mich schon etwas: Warum ist keiner von Ihnen auf die Frage der ÖPP eingegangen? Doch, Frau Suding ist darauf eingegangen und hat gesagt, das sei gut für die Versicherungskonzerne, wenn man das machen würde; darüber können wir noch einmal extra diskutieren. Aber das ist ja das entscheidende politische Moment gewesen. Ich habe dargestellt, wie schlecht das meistens für die Haushalte ist, das zeigt das Beispiel und dementsprechend müssten Sie daraus doch auch lernen und sich einmal damit auseinandersetzen. Der Bundesrechnungshof hat das häufig genug gemacht, er hat es Ihnen ins Stammbuch geschrieben und das sollten Sie in Ihrer Regierung doch bitte einmal berücksichtigen. – Danke.
Vielen Dank. – Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor und wir kommen zu den Abstimmungen.
Wer möchte zunächst den Antrag der LINKEN aus der Drucksache 21/9137 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Wer möchte schließlich dem FDP-Antrag aus der Drucksache 21/9280 seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 20, Drucksache 21/9020, Unterrichtung durch die Präsidentin: Volksinitiative "Gute Inklusion für Hamburgs Schülerinnen und Schüler".
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Volksinitiative "Gute Inklusion für Hamburgs SchülerInnen" – Drs 21/9020 –]
Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 50, Drucksache 21/9052, Antrag der AfD-Fraktion: Netzwerkdurchsetzungsgesetz schränkt Meinungsfreiheit unzulässig ein und muss gestoppt werden!
[Antrag der AfD-Fraktion: Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) schränkt Meinungsfreiheit unzulässig ein und muss gestoppt werden! – Drs 21/9052 –]
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die in Artikel 5 des Grundgesetzes niedergelegte Meinungs- und Informationsfreiheit ist ein konstitutiver Bestandteil unseres demokratischen Rechtsstaates. Hassmails und Beleidigungen stellen eine Verletzung dieser Rechtsordnung dar,
Herr Maas, der Bundesjustizminister, hat nun einen Gesetzentwurf dafür vorgelegt, und dieser Gesetzentwurf firmiert unter dem Namen Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Genauso unmöglich wie dieser Name, genauso fürchterlich ist auch der Inhalt dieser Regelung. Dieser Gesetzentwurf ist politischer Murks, er ist in verfassungsrechtlicher Hinsicht höchst bedenklich und er passt sich in keiner Weise in das bestehende Normengefüge deutschen und europäischen Rechts ein. Dementsprechend gibt es zahlreiche Kritiker dieses Gesetzes, zum Beispiel sind der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, die Reporter ohne Grenzen, der Deutsche Anwaltsverband und der Unternehmensverband Bitkom Gegner dieses Gesetzes.