Das reicht nicht. Nehmen Sie endlich unsere Vorschläge etwas ernster, als Sie es bisher jemals getan haben. Diskutieren Sie es im Schulausschuss. Die Latte von Vorschlägen, die wir Ihnen hier alle gemacht haben, die sind alle zum Teil wirklich richtig gut. Denken Sie jedenfalls einmal darüber nach. Tun Sie es für die Kinder dieser Stadt. – Vielen Dank.
Wenn zu dem Thema keine weiteren Wortmeldungen vorliegen – und das ist der Fall –, kommen wir zur Abstimmung.
Wer möchte nun zunächst die Drucksache 21/9304 an den Schulausschuss überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war sehr knapp, um nicht zu sagen, das sah nach einer Mehrheit in der ersten Abstimmung aus. Dann ist die Überweisung beschlossen.
Dann rufe ich auf Punkt 32 der Tagesordnung, Drucksache 21/9298, Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN.
Das Präsidium bespricht sich hier vorn. Ich rufe währenddessen schon einmal Punkt 32 der Tagesordnung auf, Drucksache 21/9298, Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Information
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Information der Hamburger Öffentlichkeit über die Neuregelungen der sogenannten Drohnenverordnung – Drs 21/9298 –]
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sicher hat der eine oder die andere von Ihnen am Sonntag wie so oft den "Tatort" gesehen. Dort hat ein junger Mann eine recht große Drohne über die Dresdner Altstadt geflogen, Leute gefilmt, das Ganze ins Netz gestellt …
Erster Vizepräsident Dietrich Wersich (unterbre- chend): Entschuldigen Sie, Frau Martin. Ich bitte um etwas mehr Ruhe und Aufmerksamkeit für die Rednerin. Danke.
Er hat damit quasi alles gemacht, was nach der neuen Drohnenverordnung strikt verboten ist. Diese neue Drohnenverordnung aus dem Bundesverkehrsministerium, verabschiedet nach langen Diskussionen und Ergänzungsvorschlägen aus Hamburg, ist dringend nötig gewesen, weil wir es mit einem extrem wachsenden Markt zu tun haben. Aktuell wird davon ausgegangen – es gibt unterschiedliche Schätzungen –, dass rund eine halbe Million privat und gewerblich genutzte Drohnen in Deutschlang fliegen, und die Anzahl wächst rasant. Es gibt Schätzungen, die sagen, dass wir bis zum Jahr 2020 ungefähr 1,2 Millionen Drohnen haben werden. Einher mit diesen Zuwächsen gehen natürlich dann auch Zwischenfälle. Die Deutsche Flugsicherung hat im Jahr 2015 14 Zwischenfälle mit Drohnen, auch in luftsicherheitsgefährdenden Bereichen rund um Flughäfen, festgestellt; letztes Jahr waren es schon 60, einige davon in Hamburg.
Die neue Drohnenverordnung reglementiert den Einsatz der Fluggeräte wesentlich stärker als bisher und hat zum Ziel, Sicherheit und Schutz der Privatsphäre zu verbessern, ohne aber sinnvolle gewerbliche oder wissenschaftliche Einsatzmöglichkeiten auszuschließen oder unangemessen zu erschweren.
Denn, das muss man auch sagen, die Drohnentechnologie hat sehr viel Potenzial, Innovationsund Wachstumschancen in Hamburg: im Bereich
der Warenlogistik und der Datenlogistik, bei Medizintransporten oder im Sicherheitsbereich. Zudem gibt es das Zentrum für Angewandte Luftfahrtforschung, das in diesem Bereich forscht, mit Unterstützung des Bundes.
Der weitaus größere und für uns wichtigere Teil – und deswegen haben wir diesen Antrag gestellt – betrifft aber die private Drohnennutzung, denn für sehr viele private Nutzer sind diese Drohnen, die man für ungefähr 50 Euro erwerben kann, eine Art Erweiterung des Smartphones oder eine Action-Kamera geworden. Der richtige und rechtlich sichere Umgang mit der Drohne ist aber kein Selbstgänger, insbesondere nicht, wenn wir uns städtische Ballungsgebiete wie Hamburg anschauen. Die neue Verordnung beinhaltet daher eine Reihe von Reglementierungen, Betriebsverboten und Pflichten wie Kennzeichnungspflicht oder bestimmte Kenntnisnachweise; das haben wir alles einzeln in unserem Antrag aufgeführt, das werde ich hier nicht weiter benennen. Damit wird der Zweck verfolgt – und das finden wir sehr richtig –, dass denjenigen, die sich eine solche Drohne für sehr kleines Geld anschaffen, klar wird, dass nicht alles grundsätzlich mit diesem kleinen Fluggerät erlaubt ist. Vielmehr sollen die Nutzer sehr genau nachvollziehen können, wo die Grenzen beim Einsatz dieser Drohnen sind und wo Schutz der Privatsphäre Vorrang haben muss und wo Gefährdungen klar ausgeschlossen werden müssen. Denn wo etwa die Sicherheit des Flugverkehrs, von Krankenhäusern, von Infrastruktur gefährdet wird oder – auch das gab es schon – Gaffer gar Bilder von Unfallopfern machen, haben Drohnen wirklich nichts zu suchen, und wer über Autobahnen, über Spielplätze, über Parks, über Menschenmengen fliegt, der handelt in höchstem Maße unverantwortlich.
Es wird in Hamburg geschätzt von einem Verhältnis von ungefähr 10 Prozent gewerblicher und 90 Prozent privater Drohnennutzung ausgegangen. Seit Inkrafttreten dieser neuen Verordnung ist festzustellen, dass es mehr Nachfrage bei der Polizei und der Hamburger Luftaufsicht nach diesen neuen Regularien und etwaigen Genehmigungen gibt. Daher gibt es augenscheinlich ein hohes Informations- und Aufklärungsbedürfnis, zum einen für die Nutzer, zum anderen aber auch für die Öffentlichkeit. Gerade in meinem Wahlkreis im Bereich Langenhorn-Fuhlsbüttel gibt es durchaus den einen oder anderen verunsicherten Bürger, der so eine Drohne über seinen Garten hat fliegen sehen, und die Polizei verzeichnet dort verstärkt Nachfragen, ob das denn alles so rechtmäßig ist.
Ich war im März 2017 bei der CeBIT – dort gab es eine ganze Halle für Drohnen – und habe mich mit den Betreibern und den Verbänden für Drohnen unterhalten. Sie alle begrüßen diese neue Verordnung, sehen aber auch den Informationsbedarf. Mit unserem Antrag möchten wir diese Informati
onskampagne für Nutzer und für Öffentlichkeit starten, damit wir eine rechtssichere Drohnennutzung gewährleisten können. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diesem Ansinnen nachkommen und unseren Antrag unterstützen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Martin. – Wegen der Aufregung im Hause möchte ich den folgenden Hinweis geben: Mich hat nach Beginn dieser Debatte offiziell erreicht, dass das Abstimmungsergebnis des vorherigen Tagesordnungspunktes angezweifelt wird. Es waren sehr viele Abgeordnete nicht im Raum und es haben auch sehr viele Abgeordnete nicht teilgenommen an der Abstimmung, als sie aufgerufen war. Gleichwohl werde ich im Anschluss an diese Debatte über den letzten Tagesordnungspunkt noch einmal abstimmen lassen.
Wir fahren fort mit dem jetzigen Tagesordnungspunkt, TOP 32. Als Nächstes erhält Herr Ovens von der CDU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Martin, es tut mir leid, dass Ihr inhaltlich durchaus guter Beitrag durch das Gemurmel Ihrer eigenen Fraktion etwas untergegangen ist. Ich fände es schön, wenn wir uns jetzt wieder dem Thema Drohnen widmen und zu den Inhalten kommen könnten, nachdem dieses Chaos eben durch den Präsidenten des Hauses geklärt wurde.
Die Neuregelung der sogenannten Drohnenverordnung ist grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung, da haben Sie die CDU an Ihrer Seite. Allerdings ist sie nach wie vor unvollständig und inkonsistent, da weder Betriebsverbote im Detail definiert noch konkrete Effekte dieser Verordnung für die Umsetzung in der Praxis berücksichtigt werden. Die Versicherungsfrage skizzieren Sie beispielsweise in Ihrem Antrag, und sie ist natürlich ein Thema. Allerdings fällt die Frage der Versicherung in den meisten Fällen bei Privatnutzern – Herr Präsident, können wir einmal für Ruhe sorgen? – in die private Haftpflichtversicherung, von daher ist das gar nicht so sehr das große Thema. Bei gewerblichen Nutzern haben wir andere Probleme. Das gilt es natürlich, im Detail sich anzuschauen. Allerdings wäre hier die Chance gewesen, die gewerbliche Nutzung von Drohnen weniger restriktiv zu gestalten, also tatsächlich etwas für diese neuen Technologien zu tun. Ohne die entsprechenden Ausnahmeerlaubnisse ist ein Betrieb ohne weiteres nicht mehr möglich. Das kann in gewissen Fällen zu einem echten Problem für die Betreiber von Drohnen werden. Genau dieser Punkt ist sowohl den meisten Bürgern als auch gewerblichen Betreibern nicht bekannt. Von daher ist eine Information an dieser Stelle durchaus grundsätzlich richtig. Al
lerdings fehlt es an vielen anderen Stellen, beispielsweise an geeigneten Prozessen zur Umsetzung der Verordnung. Es ist noch nicht geklärt, wer eigentlich für was zuständig ist, auf welchem Wege sich Erlaubnisse einholen lassen, beispielsweise von Grundstückseigentümern, von der Luftfahrtbehörde, von der Flugleitung, den HPA-Nutzungsbehörden, Naturschutzbehörden und so weiter. All das sind Fragen, die nach wie vor noch nicht genau geklärt sind.
Jetzt können wir natürlich die breite Öffentlichkeit darüber informieren, was bisher angedacht beziehungsweise auf den Weg gebracht ist. Der Antrag ist also in sich richtig, er greift aber insgesamt zu kurz. Denn letztlich ist alles, was Sie hier sagen, ein Schaufensterantrag.
Sie fordern die Behörde dazu auf, das zu tun, was ohnehin originär ihre Aufgabe ist, nämlich die Öffentlichkeit über die Gesetzeslage aufzuklären. Meine Damen und Herren von SPD und GRÜNEN, dafür brauchen wir keinen Antrag, dafür brauchen wir auch keine Debatte.
Wir hätten aber tatsächlich das Thema ein bisschen innovativer aufgreifen können, Frau Martin. Wir hätten beispielsweise einen Antrag von Ihnen vorgelegt bekommen können, in dem Sie auf der einen Seite festhalten, was verordnungsmäßig neu geregelt wird, Sie aber gleichzeitig aufzeigen, wo Sie beziehungsweise dieser Senat mit dem Thema unbemannte Systeme/Drohnen eigentlich hinmöchten. Ich vermisse zum Beispiel komplett, dass Sie einmal irgendwie darauf Bezug nehmen, was wir in der Freien und Hansestadt Hamburg eigentlich schon an Einrichtungen haben. Mir fällt spontan das Institut für unbemannte Systeme an der Northern Business School ein. Mir fällt ein der Bundesverband für Unbemannte Systeme, der seinen Sitz in Hamburg hat. Das sind zwei Institutionen, die uns an dieser Stelle weiterhelfen könnten, wenn es darum geht, die Öffentlichkeit zu informieren beziehungsweise dafür zu sorgen, dass Hamburg tatsächlich als Standort Wettbewerbsvorteile bekommt. Aber was macht der Senat? Anstatt mit den Institutionen, die wir in Hamburg haben, zu sprechen, gibt es Veranstaltungen mit der DGAP, beispielsweise im Januar diesen Jahres, wo man andere Verbände aus Süddeutschland einlädt, statt mit den Playern zusammenzuarbeiten, die in Hamburg ihren Sitz haben. Herr Senator Horch, das verstehe ich nicht.
Wenn SPD und GRÜNE das Thema Drohnen, das Thema unbemannte Systeme tatsächlich ernsthaft diskutieren wollen, dann hätten wir doch hier einmal neue Inhalte, neue Ideen sehen können. Jetzt
haben wir einen Antrag, wo wir alle sagen: Ja, es ist gut, die Bevölkerung zu informieren. Wunderbar, klopfen wir uns auf die Schultern. Es steht nichts Innovatives darin. Es steht nicht darin, wie wir den Standort Hamburg voranbringen wollen. Deswegen ist es ein Schaufensterantrag, der aber in die bisherige rot-grüne Bilanz passt. Ich kann daher nur schlussfolgern – auch wenn wir zustimmen –: Rot-Grün ist einmal mehr von der Realität überfordert, Rot-Grün hat keine Visionen, Rot-Grün hat fertig. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer fertig hat, wird man sehen. Sie haben ja selbst relativ vorsichtig – ich mache das noch einmal ein bisschen deutlicher – die Drohnenverordnung der Großen Koalition kritisiert. Aus unserer Sicht ist sie völlig unzureichend. Die Kennzeichnungspflicht für Drohnen reicht allein absehbar überhaupt nicht aus, um dem Gefahrenpotenzial, was mit dem Einsatz und der Vielfalt der Einsatzmöglichkeiten verbunden ist, gerecht zu werden. Wir bräuchten ein zentrales Register der zu kennzeichnenden Drohnen, wie es in den USA schon ziemlich vorbildlich – ausnahmsweise einmal – umgesetzt wird. Dort ist ein zentrales Verzeichnis Standard. Nur so kann man nämlich Aufklärung und Haftung bei Unfällen und Regelverstößen realistisch nachvollziehen und aufklären und die Menschen, die verantwortlich sind für die Gefahren, die von Drohnen ausgehen, dann auch tatsächlich belangen. Das alles fehlt. Von daher sind wir uns einig in der Kritik an dem, was die Große Koalition zustande gebracht hat.
Mit der ansteigenden Zahl der Drohnen steigt natürlich die Zahl der Sicherheitsgefährdungen im Flugverkehr. Es gibt bisher nur vereinzelt gemeldete Vorfälle, aber man weiß überhaupt nicht, wie groß hier das so oft genannte Dunkelfeld ist. Was wir auf jeden Fall wissen, ist, dass die Verletzungen von Datenschutzrechten durch Drohnen massiv ansteigen und leider viel zu wenig öffentlich werden und gemeldet werden. Die offizielle Beschwerdelage lässt das wirkliche Ausmaß der Datenschutzverletzungen durch Drohnen nur annähernd ahnen. Deshalb ist es gut und schön, dass es eine Drohnenverordnung gibt, es ist auch gut und schön, dass darüber breit informiert wird, aber es ist noch viel zu tun im Umgang mit diesem neuen Spielzeug, wenn man sich den Prospekt anschaut, den das zuständige Bundesministerium dazu herausgegeben hat, denn es ist ein reines Männerspielzeug. Das können wir aber einmal an anderer Stelle diskutieren. Jedenfalls ist diese Weiterentwicklung eines Modellflugzeugs, wie so man
che es gern verniedlichen, in seinem Gefahrenpotenzial längst noch nicht erkannt, und vor allem ist es noch nicht genügend kontrolliert.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich stimme der Kritik, wie sie insbesondere meine Vorrednerin Frau Möller vorgetragen hat, zu. Da es aber im Petitum nicht um die Drohnenverordnung geht, sondern um die Information, muss ich sagen: Ich bedanke mich herzlich für diesen großartigen Antrag, mit dem wir den Senat auffordern, zu informieren.
Er wäre wahrscheinlich selbst nie auf den Gedanken gekommen. Deswegen ist das ein wegweisender Beschluss.