Protokoll der Sitzung vom 14.06.2017

Frau Schneider, dann sollten Sie sich aber nicht mit zwei Händen melden, sondern einfach nur zum Mikrofon gehen. – Also, Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Schneider?

Frau Schneider, bitte.

Haben Sie schon einmal etwas vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gehört? Haben Sie den Beschluss des Verwaltungsgerichts gelesen? Warum verhöhnen Sie hier das Verwaltungsgericht?

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Schneider, ich habe das akustisch nicht verstanden. Das tut mir leid. Sie haben so schnell gesprochen; ich bin nicht mehr der Jüngste.

(Sabine Boeddinghaus DIE LINKE: Grund- recht auf Versammlungsfreiheit, Herr Müns- ter!)

Ja, das ist doch da, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Man muss doch einmal schauen, was los ist. Es gibt doch drei Elemente: Da ist einmal die Bevölkerung, einmal die Demonstration und einmal der Veranstalter. Das muss alles unter einen Hut gebracht werden. Das kann man nicht alles auf einer Fläche machen, da muss man ein bisschen die Flächen aufteilen wie bei einer normalen Straße. Dort macht man das auch: für den Radverkehr, für Fußgänger, fürs Autofahren und, und, und. Das Geschäft ist ganz einfach,

(Glocke)

das wollen Sie nur nicht verstehen.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der FDP)

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen und damit hat sich auch die mögliche Zwischenfrage der Abgeordneten Sudmann erledigt.

(Sabine Boeddinghaus DIE LINKE: Jeder Kindergarten hat ein höheres Niveau!)

Dann bekommt jetzt Herr Lenders von der CDUFraktion das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mehr geht fast nicht, lieber Arno Münster; an der Stelle sind wir dann eher Großkoalitionäre.

Meine liebe Frau Schneider, Sie scheinen offensichtlich eine Ausgabe des Grundgesetzes zu haben, der für Artikel 8 mindestens drei Absätze beinhalten muss. Diesen letzten, dritten Absatz finden wir alle hier nicht in unserer Ausgabe des Grundgesetzes. Er muss wohl heißen: Ein Recht auf Campen, umsonst, schön und bequem, muss es in dieser Stadt geben. Das gibt es nicht, und deswegen ist Ihr Antrag, liebe Frau Schneider, liebe LINKE, aus Absurdistan.

(Beifall bei der CDU, der FDP und bei Dr. Mathias Petersen SPD)

Wir sind stolz darauf, dass wir dieses Grundrecht, die Freiheit, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, in unserem Grundgesetz definiert haben. Es ist einfach absurd, dass dieser Antrag der LINKEN behauptet, dass es ein Grundrecht auf Campen in einer Stadt gibt und der Senat obendrein noch dafür sorgen soll, dass die Camper hier irgendwo ein Plätzchen finden. Das ist einfach, mit Verlaub … – nein, ich will mich an den parlamentarischen Sprachgebrauch halten.

(Karl-Heinz Warnholz CDU: Und Toiletten aufbauen müssen! – Zuruf von der LINKEN)

Abgesehen davon, Frau Schneider, gibt es ein Verwaltungsgerichtsurteil aus Aachen vom Mai 2015,

(Zuruf von der LINKEN)

in dem ein Verwaltungsgericht festgestellt hat:

"Die zu einem Protestcamp gehörenden Zelte und sonstigen baulichen Anlagen unterfallen nicht dem Schutz des Art. 8 GG, wenn sie für die beabsichtigte Meinungskundgabe nicht funktional oder symbolisch notwendig sind."

(Beifall bei der CDU und bei Dr. Mathias Pe- tersen SPD)

Ich würde Ihnen einmal raten, dieses Urteil zu lesen.

Meine Damen und Herren! Der Absatz 2 dieses besagten Artikels sagt sehr klar, dass für Versammlungen unter freiem Himmel ein Recht beschränkt werden kann und darf. Genau dies hat die Versammlungsbehörde getan, und das ist richtig und das ist gut so aus Sicht der CDU-Fraktion. Deswegen werden wir Ihren Antrag selbstverständlich ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Möller von der GRÜNEN Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gehört in Koalitionen dazu, dass einem nicht jeder Redebeitrag gefällt, egal, von wem er kommt.

Ich möchte gern auf den Antrag der LINKEN eingehen. Ich glaube, Sie greifen zu kurz mit Ihrem Anspruch, dass der Senat geeignete Flächen für Camps zur Verfügung stellen soll. Das ist sicherlich nicht die Aufgabe des Senats. Aber insgesamt muss man schon konstatieren, dass vieles sehr unrund läuft seit Wochen bei diesem Thema Camps.

(Carsten Ovens CDU: Nicht nur bei dem Thema!)

Hamburg hat eine Menge durchaus guter Erfahrungen – genau wie andere Städte auch – mit Camps gemacht. Deshalb hätte es auch hier einen Weg geben können, der aber selbst von den Anmeldenden so nicht gewollt ist, nämlich den Weg mit relativ viel Bürokratie, mit vorzeitiger Anmeldung, mit Vorlage eines guten Konzeptes und allem, was dazugehört; den Weg über die Bezirke und die zuständigen Stellen. Hier ist der Weg genommen worden, versammlungsrechtlich ein Camp anzumelden. Das ist ein anderer Ansatz. Der ist strittig. Er ist aus vielerlei Gründen strittig, unter anderem aufgrund der Dauer und der Größe. Ihr Antrag hilft da nicht weiter. Die Frage, ob das zulässig ist als Versammlung oder nicht, liegt vor Gericht. Dort wird sie entschieden werden und dann werden wir weitersehen.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Möller. – Das Wort hat Herr Jarchow von der FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Möller hat in ihrem Beitrag eben schon, wie ich glaube, etwas zur Versachlichung der Debatte beigetragen. Denn, liebe Frau Schneider, was Sie hier vorgetragen haben, war natürlich eine Vermischung verschiedenster Aspekte.

Um es vorab zu sagen: Auch die FDP ist der Meinung, dass es nicht die Aufgabe des Senats ist, Camps zu veranstalten. Es besteht auch keine demokratische Pflicht einer Regierung, Camps für Demonstranten zur Verfügung zu stellen. Das ist absurd.

(Zuruf von Mehmet Yildiz DIE LINKE)

(Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg)

Es besteht sehr wohl die Pflicht einer Regierung zu gewährleisten, dass die Sicherheit sowohl für die Bürger und für die Teilnehmer als auch für die friedlichen Demonstranten gewährt und ermöglicht wird. Darum geht es.

G20 ist kein Festival und es geht hier nicht um Festivalwiesen. Wenn Privatpersonen ein Camp veranstalten möchten, dann gilt es, gewisse Bedingungen zu erfüllen, und dann wird man sehen, wie das entschieden wird; im Zweifel wird es vor Gericht entschieden. Das ist gut so. Wir sind in einem Rechtsstaat. Das halten wir immer hoch, insofern sollten wir dann auch akzeptieren, was die Gerichte entscheiden.

Ob es im Fall Camp im Volkspark eine Genehmigung geben wird oder nicht, werden wir sehen. Wir wünschen uns nur, dass von allen Beteiligten darauf hingewirkt wird, dass diese Entscheidung rechtzeitig fällt und nicht in letzter Minute, sodass sich alle – ich betone: alle – darauf einstellen können, sowohl diejenigen, die dort demonstrieren wollen, und die Bürger, die dort wohnen, als auch die Sicherheitskräfte. Das scheint uns wichtig zu sein.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der SPD und den GRÜNEN)

Noch kurz zur generellen Problematik G20-Informationspolitik – die Zeit läuft ab, aber ich versuche es. Der Senat fährt hier unserer Meinung nach einen Zickzackkurs, der nicht dazu beiträgt, Verständnis bei den Hamburgern im Allgemeinen und bei den unmittelbar Betroffenen zu bewirken. Bis vor Kurzem wurden die Auswirkungen auf die Bürger als nur temporär und gering bezeichnet, jetzt wird eine weiträumige Demonstrationsverbotszone von 38 Quadratkilometern eingerichtet. Das ist nicht das, was wir als Offenheit und Transparenz in der Informationspolitik verstehen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Das Wort hat Herr Dr. Baumann von der AfD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hinter der Frage des Camps steht die Sorge um linksradikale Gewalt, die sich damit vielleicht verbindet. Der Polizeisprecher Timo Zill hat bereits gesagt, dass Erkenntnisse darüber bestehen. Ich zitiere wörtlich:

"Das Camp hat eine zentrale Funktion […]"

"militanten Gipfelgegner."

Darum geht es hier natürlich auch. Wie berechtigt die Sorgen wegen linksradikaler Gewalt bei Gipfeln in Großstädten sind, zeigte nicht zuletzt beispielge