in diese Diskussion gegangen mit dem Ziel, möglichst nur die notwendigsten Wahlrechtsänderungen vorzunehmen. Natürlich gab und gibt es auch in unserer Partei unterschiedliche Auffassungen, wie groß der Einfluss der Parteien und wie groß der Einfluss der Wählerinnen und Wähler auf die personelle Zusammensetzung der Abgeordneten sein soll. Ich möchte es ausdrücklich betonen: Die Interessen der Parteien, ihren Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der von ihnen entsandten Abgeordneten zu sichern, sind legitim. Die CDU hat ja nicht unrecht, wenn sie das Interesse äußert, qualifizierte Fachkenntnisse in der Fraktion sichern zu wollen. Das war ja ein Drama, dass Herr Heinze auf Platz 2 nicht gewählt worden ist; Sie haben den haushaltspolitischen Sprecher verloren. Gut, Sie haben einen anderen gewonnen, aber das ist ja nicht immer so leicht.
Wie so oft prallen eben auch hier legitime Interessen aufeinander. Für uns ist in diesem Fall ausschlaggebend, dass das bestehende Wahlrecht Ergebnis der direktdemokratischen Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger ist. Diese wollen nicht nur Parteien, sondern eben auch Personen wählen können, die sie kennen und vielleicht schätzen. Das ist gerade in Zeiten eines Vertrauensverlusts auch gut so.
In diesem Konflikt zwischen legitimen Interessen waren die Diskussionen mit den anderen Fraktionen, die diesen Antrag mittragen, eine gute Erfahrung. Der Wille, sich mit den Initiatorinnen und Initiatoren für ein faires Wahlrecht zu verständigen und dabei auch vielleicht nicht so geliebte Kompromisse einzugehen, war bei allen ausgeprägt. Dafür bedanken wir uns bei den Beteiligten, ausdrücklich auch bei den Initiatorinnen und Initiatoren für ein faires Wahlrecht, die die Änderungen mittragen.
Wir gehen davon aus, dass das Wahlrecht mit den Änderungen nun für einen längeren Zeitraum Bestand hat.
Da ich jetzt als Dritte für den gemeinsamen Antrag spreche, will ich meine Vorredner nicht wiederholen, will aber Folgendes sagen: Als LINKE begrüßen wir ausdrücklich, dass der Wahlrechtsausschluss von Menschen mit umfassender Betreuung aufgehoben wird.
Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Auch begrüßen wir, weil wir betroffen sind, aber auch aus Gründen der Demokratie, dass das Recht der kleineren Parteien auf Bezirksebene gestärkt und ihre Arbeit erleichtert wird.
Ich möchte noch ein Wort zum CDU-Antrag sagen. Erstens erstaunt mich natürlich, dass sich die CDU zur Fürsprecherin der Menschen in den, wie sie es nennt, prekären Stadtvierteln macht. Das würde man sich eigentlich öfter wünschen.
Hier liegt dem aber die nicht bewiesene Behauptung zugrunde, dass das Wahlrecht insbesondere für diese Menschen zu komplex und der Grund für einen signifikanten Rückgang der Wahlbeteiligung sei. So einfach werden wir jedoch mit dem Problem der sinkenden Wahlbeteiligung insbesondere in benachteiligten Stadtteilen nicht fertig. Das hat tiefere Ursachen und die müssen wir anpacken.
Zweitens scheinen Sie von der CDU sich die Analysen des Wahlverhaltens bei der letzten Bürgerschaftswahl nicht richtig angesehen zu haben. Sie schreiben in Ihrem Antrag zur Begründung, warum auf den Landeslisten nur noch eine Listenstimme statt fünf Personen- oder Listenstimmen abgegeben werden soll, bei den Landeslistenstimmen handle es sich um eine Richtungsentscheidung für eine Partei. Das trifft in dieser Eindeutigkeit eben nicht zu. So nehmen zum Beispiel auf den Landeslisten fast 30 Prozent der Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit differenzierter Stimmenverteilung wahr, kumulieren oder panaschieren oder tun beides und nehmen so bewusst auch auf die personelle Zusammensetzung Einfluss. Warum sollten sie das tun, wenn es ihnen ausschließlich um die Richtungsentscheidung für eine Partei ginge? Auffällig ist dabei, dass die Möglichkeiten umso mehr genutzt werden, je jünger die Wählerinnen und Wähler sind. Das lässt erwarten, dass die Möglichkeiten in Zukunft noch besser genutzt werden.
Ich bin der Überzeugung, dass, wenn das Wahlrecht jetzt Bestand hat, die Fehlerquellen auch beseitigt werden, und ich glaube, wir haben eine gute Entscheidung mit diesem Antrag getroffen. – Schönen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach über einem Jahr Diskussionen, Anhörungen und Verhandlungen kann ich sagen: Ich möchte mich bei allen Beteiligten bedanken, auch bei den Fraktionen, die vielleicht jetzt nicht zustimmen; sie haben trotzdem am Diskussionsprozess teilgenom
Wir haben sehr viele Probleme und Einzelheiten diskutiert und abgewogen und gesehen, dass wir eben an einigen Punkten relativ einfach etwas ändern können, wo es auch wirklich eine Verbesserung gibt.
Was ich nachvollziehen kann, ist natürlich, dass die CDU das nicht gern hat. Ich kann nur sagen: Eine Rückkehr zu diesem Einstimmenwahlrecht, das wir hier irgendwann einmal hatten, wird es in Hamburg nicht mehr geben. Damit müssen Sie leben.
Und eine Einschränkung der Wahlmöglichkeit um 80 Prozent – darum handelt es sich ja bei Ihnen bei diesem Einstimmenwahlrecht – machen wir nicht mit. Das ist überhaupt nicht Sache der Möglichkeit; die Wählerinnen und Wähler haben sich beim Volksentscheid auf jeden Fall dafür entschieden, dass sie Personen und Parteien unterschiedlich bewerten können. Das war ein zentraler Punkt, und ich glaube, das werden selbst Sie nicht widerlegen können, dass das ein tragendes Argument war, um dieses Wahlrecht zu erhalten.
Natürlich war es auch ein tragendes Argument, auf die Vergangenheit zu schauen, darauf, was einige Senate zwischendurch einmal gemacht haben beziehungsweise was dieses tolle Einstimmenwahlrecht mit einer festen Landesliste nicht nur mit der Wählerschaft, sondern auch mit den Parteien, selbst innerparteilich, gemacht hat. Ich glaube, jede Partei wäre schlecht beraten, sich das wieder herbeizusehnen. Das würde nicht nur die Akzeptanz durch die Wählerinnen und Wähler reduzieren, sondern ich glaube, wir haben uns jetzt an dieses Wahlrecht gewöhnt, auch innerparteilich, und eigentlich sollten Konservative ja Bewährtes immer verteidigen. Kontinuität ist doch zumindest für Konservative …
Bewährt hat es sich insoweit nicht, dass die CDU bei der letzten Wahl ganz schlecht abgeschnitten hat.
Was ich überhaupt nicht verstehe, ist, dass die CDU damals ein Problem hatte, ein Problem, weil fast alle Sitze über Wahlkreise erzielt worden sind.
Dann hätte eigentlich die CDU jetzt sagen können: Wir wollen die Wahlkreise nicht. Das wäre zumindest nachvollziehbar aus CDU-Sicht. Das haben
Sie aber nicht gemacht. Das ist also im Grunde genommen nicht nur heiße Luft, sondern eben auch Politik mit Angst. Sie sind die Einzigen, die eigentlich immer sagen, das Wahlrecht sei zu kompliziert.
Was wäre denn, wenn die CDU ihren Wählern – aber nur ihren Wählern – empfiehlt: Machen Sie doch die fünf Kreuze da oben bei der CDU und dann ist die Sache gelaufen. Was ist so kompliziert daran? Nichts ist daran kompliziert. Das Problem ist nur, dass die CDU …
Sie können das doch toll in der Wahlwerbung produzieren: André Trepoll, fünf Kreuze, fertig. Und dann können Sie wieder die nächsten fünf Jahre schlafen. Nein.
Ich glaube, dass die CDU so langsam einmal begreifen sollte, keine Politik mit Angst zu machen – da gibt es andere Parteien, die können das besser –, sondern auch einmal sehen sollte, dass dieses Wahlrecht Vorteile hat. Es könnte nämlich sein, dass Wählerinnen und Wähler auch einmal ein Kreuz bei der CDU machen und vier Kreuze bei einer anderen Partei, und da wären Sie froh drüber bei Ihren 16 Prozent. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hier ist soeben mehrfach vorgetragen worden, ein etwas unverständlicher Wahlzettel, ein etwas unverständliches Wahlrecht würden den Wähler von der Urne fernhalten. Ich sage Ihnen, was den Wähler fernhält: Das ist Ihre unverständliche Politik, das sind die vielen Themenfelder, mit denen Sie an der Bevölkerung vorbeireden, das ist die mangelnde Glaubwürdigkeit von Politik, die die Wähler nicht mehr akzeptieren.
Frau Blömeke, Sie haben heute das beste Beispiel für mangelnde Glaubwürdigkeit geliefert, indem Sie in drei Debattenrunden die Tierschutzpolitik des Senats in Sachen Pony auf dem Dom massivst kritisiert haben. Und dann bei der Abstimmung haben Sie genau dieselbe Politik, die Sie zuvor kritisiert haben, mitgetragen. Also wenn das kein Zeichen mangelnder Glaubwürdigkeit ist, dann weiß ich nicht, was es sein soll.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das aktuelle Hamburger Wahlrecht ist geprägt von einer Reihe von Unstimmigkeiten, von teilweise logischen Brüchen. Es ist sehr komplex. Und man muss sagen: Das negative Stimmenergebnis ist niemandem zu vermitteln. Kein Wähler versteht es, dass gerade ein Kandidat, der viele Persönlichkeitsstimmen bekommt, wegen dieser Persönlichkeitsstimmen eben nicht in die Bürgerschaft einziehen kann. Das ist ein völlig abstruses und widersinniges Ergebnis.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Wahlrecht mit demokratischem Anspruch hat transparent zu sein. Ein Wahlrecht mit demokratischem Anspruch darf nicht dazu führen, dass sich der Wähler erst wochenlang in das Wahlrecht einzulesen hat. Der Wähler ist der Souverän, er muss prima facie verstehen, was er dort tut. Und ein demokratisches Wahlrecht ist so zu gestalten, dass der Wähler mit seiner Stimmabgabe nicht etwas herbeiführt vom Ergebnis her, was er ursprünglich gar nicht bezweckt hat.
Wir alle wissen, dass das hamburgische Wahlrecht diesen Grundsätzen eben nicht entspricht. Das aktuelle Wahlrecht ist vielmehr ein Wahlrecht von Eliten für Eliten. Es ist letztlich nichts anderes als ein Ausfluss eines Referendums und wir alle wissen ja, wer dieses Referendum gesteuert hat. Mittelfristig bleibt uns doch gar nichts anderes übrig, als das Wahlrecht grundsätzlich und grundlegend zu verändern.
Die SPD hat sich heute gemeinsam mit den GRÜNEN, der FDP und den LINKEN auf kleine technische Änderungen verständigt, aber die grundlegenden Fehler werden überhaupt nicht korrigiert. Wir können Ihrem Antrag also nicht zustimmen.