"wie und mit welchem Erfolg er sich bisher auf Bundesebene für ein besseres Auskunftsrecht […] eingesetzt hat […]."
dafür kämpfen, dass die Verbraucherrechte gestärkt werden, aber in einem Antrag zu fordern, dass der Senat berichten soll, was er auf Bundesebene gemacht hat, das ist ein schlechter Scherz und zeigt, welchen Stellenwert der Verbraucherschutz für Sie in dieser Stadt hat, nämlich gar keinen.
Ich habe gesagt, dass das Ansinnen richtig ist. Der Antrag ist eine glatte Sechs, weil er einfach überflüssig ist; da hätten wir im Gesundheitsausschuss eine Selbstbefassung beantragen können. Deshalb möchte ich eigentlich auch gar nicht mehr Worte hier verlieren. Wir werden Ihren Antrag ablehnen, weil er überflüssig ist. Gern sind wir dabei, gemeinsam mit Ihnen im Gesundheitsausschuss eine Selbstbefassung zu beantragen; dann können wir uns über dieses wichtige Thema unterhalten. Aber hier solche Schaufensteranträge komischerweise direkt vor der Wahl zu stellen, ist wenig glaubhaft und macht Ihre verbraucherschutzpolitische Kompetenz am Ende des Tages auch nicht besser. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU – Zuruf: Zum Thema hat er jetzt eben nicht geredet, oder? – Ge- genruf: Zum Antrag!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Thering, Ihre Argumente irritieren mich etwas. Sie stellen sich hier hin, sagen, Verbraucherschutz werde bei der CDU großgeschrieben, einen wirklich sinnvollen Antrag hier zum Verbraucherschutz aber lehnen Sie ab. Das passt nicht zusammen.
Dann haben Sie auch irgendetwas in der Vergangenheit verschlafen. Sie haben gesagt, die SPD und die GRÜNEN hätten hier lange nichts zum Thema Verbraucherschutz vorgelegt. Darf ich Sie erinnern, dass Verbraucherschutz bei den Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN und beim Senat sehr großgeschrieben werden?
Das hat sich auch in den letzten Haushaltsbeschlüssen widergespiegelt, als wir immerhin 400 000 Euro für den Verbraucherschutz in Hamburg gegeben haben, 300 000 Euro davon für die institutionelle Förderung und 100 000 Euro für
Mit dieser Unterstützung kann der Verbraucherschutz in Hamburg die Arbeit leisten, die für jede Einzelne und jeden Einzelnen von uns so wichtig ist. Vielleicht haben Sie gerade in der letzten Zeit auch die Schlagzeilen in der Presse verfolgt, als Unternehmen wie Vodafone und Kabel Deutschland etlichen Verbraucherinnen und Verbrauchern Rechnungen ausgestellt haben für Leistungen, die sie gar nicht haben wollten. Genau das sind zum Beispiel Themenbereiche, wo die Verbraucherzentrale aktiv vorgeht, um das zum Schutze der Verbraucherinnen und Verbraucher aufzudecken und Einhalt zu gewähren.
Der Verbraucherschutz umfasst nahezu alle Lebensbereiche, die wir uns vorstellen können. Bei Renten, Bauen, Finanzen, Versicherungen und vielem mehr hilft der Verbraucherschutz jedem Einzelnen hier in Hamburg. Und genau mit diesem vorliegenden Antrag, Herr Thering, decken wir jetzt noch einen weiteren Bereich zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern ab, der erst beginnt, im Fokus der Politik zu stehen. Denn ohne das Wissen werden Verbraucherinnen und Verbraucher einer Bonitätsprüfung unterzogen. Das betrifft in der Tat, Herr Schmidt hat es gesagt, sowohl Vertragsabschlüsse als auch insbesondere Onlinekäufe, die recht viele, denke ich, auch bei uns tätigen. Bestes Beispiel ist die Schufa-Auskunft – kennt sicherlich jeder hier. Das automatische Scoring-Verfahren bedient sich hierbei auch an Daten, die auf den ersten Blick gar nichts mit der Zahlungsfähigkeit zu tun haben, zum Beispiel der Wohnort. Da muss man sich fragen, ob es dann eine Rolle spielt, dass Menschen, die in Blankenese leben, eine Zahlungsfähigkeit bescheinigt bekommen und Menschen, die zum Beispiel in Billstedt wohnen, keine Zahlungsfähigkeit erhalten. Das ist hier ein völlig intransparentes Verfahren. Gerade bei Onlineeinkäufen bleibt die Auswahl der Daten, mit der unser aller Bonität überprüft wird, wie eine Blackbox. Das wollen wir mit unserem Antrag jetzt ändern.
Zukünftig soll jede Bürgerin, jeder Bürger das Recht haben zu erfahren, welche wesentlichen Merkmale in die Berechnung der eigenen Bonität eingeflossen sind und wie diese gewichtet werden. Ich kann, Herr Thering, beim besten Willen nicht verstehen, dass Sie diesen Antrag ablehnen, Sie, der sich hier hinstellt und sagt: Wir, CDU, stellen hier Verbraucherschutz ganz groß dar.
Das habe ich Ihnen doch gerade erklärt, was der Inhalt des Antrags ist, nämlich dass jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht haben soll
genau darum geht es –, zu gucken, welche Kriterien und welche Gewichtung diese Merkmale haben. Vielleicht sollten Sie den Antrag noch einmal nehmen und genau nachlesen.
Dieser Antrag ist also ein erheblicher Beitrag für mehr Transparenz, fordert in der Tat aber auch, das ist der Petitumspunkt 2, eine gesetzliche Klarstellung, welche Daten zur Berechnung eines Scorewertes herangezogen werden dürfen. Im Sinne von Verbraucherinnen und Verbrauchern kann diesem Antrag nur zugestimmt werden. Ich würde mir wünschen, dass auch die Oppositionspartei das unterstützt für einen guten Verbraucherschutz in Hamburg.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um den Kollegen Schmidt zu zitieren, tue Gutes und sprich – der Satz geht dann so – vor der Wahl darüber. So wäre der Satz richtig gewesen. Wieder der 31. Dezember, wieder Januar 2020 und merkwürdigerweise auch nur, wenn man sich den Auftrag der Datenethikkommission anguckt, mit einem kleinen Ausschnitt dessen, was da wirklich im Auftragskatalog drinsteht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Macht der Algorithmen, die sich immer weiter verbreiten … Das sind nicht nur welche, die Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen. Sie betreffen auch Bewerberinnen und Bewerber, sie betreffen Beschäftigte, sie betreffen Patientinnen und Patienten. Und falls es irgendwann noch einmal eine künstliche Intelligenz geben sollte – obwohl sie hier immer herbeigeredet wird, sehe ich sie noch nicht –,
wäre auch diese als Basis dafür tauglich. Sie haben das Potenzial zur Existenzgefährdung und deswegen bedürfen sie eines besonderen Blickes.
Insofern ist es natürlich richtig: Algorithmen werden von Menschen erstellt, sie sind ein Abbild von Einschätzungen, von Vorurteilen, sie sind zu einem bestimmten Zeitpunkt unter bestimmten Rahmenbedingungen erstellt worden. Deswegen gilt es in der Tat einen kritischen Blick auf das zu werfen, was an Daten, an Regeln dahinterliegt. Das heißt aber auch, dass wir wesentlich größeren Streich brauchen als das, was hier im Antrag drinsteht. Die
Datenbasis ist zu spezifizieren, die Rahmenbedingungen sind zu spezifizieren, die sich ändern können und die Daten entsprechend verändern, der Algorithmus ist offenzulegen und der Algorithmus gehört, und das ist eigentlich essenziell, regelmäßig in einen TÜV eingespeist, um zu prüfen, ob er überhaupt noch zutreffend ist.
Das wäre etwas, was wirklich nachhaltig wirkt und Verbrauchersicherheit genauso wie Sicherheit für Bewerberinnen und Bewerber und Beschäftigte und andere bringen würde. Denn Algorithmen haben das Potenzial zur Diskriminierung. Sie können Gesellschaften destabilisieren, wenn man zum Beispiel den Handel an der Wertpapierbörse nimmt, wo Algorithmen in der Tat schon zu einer Destabilisierung des Marktes beigetragen haben.
Es wäre eigentlich in Ordnung gewesen, dieses Thema einmal ganzheitlich anzugehen und sich dann durchaus die eine oder andere kritische Frage zu stellen und es nicht zu einem Wahlkampfthema zu machen.
Nichtsdestotrotz sagen wir im Gegensatz zur CDU – es steht ja nichts Falsches in diesem Antrag –, dass wir ihm zustimmen, obwohl er für eine Lösung des Problems völlig unzulänglich ist. Aber da setzen wir dann einmal auf die Datenethikkommission und die verschiedenen anderen Fachleute, die einen wesentlich umfangreicheren Auftrag haben. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Zukunft ist digital, das trifft uns natürlich auch im Verbraucherschutz und ist natürlich gerade für diese Fragestellung auch relevant. Mit Einsetzung der Datenethikkommission hat die Bundesregierung sich noch einmal davor weggeduckt, sich mit den dringenden anstehenden Zukunftsentscheidungen in diesem Bereich auseinanderzusetzen. Denn die Frage, wie wir mit künstlicher Intelligenz und dem Einsatz von Algorithmen umgehen wollen, ist bisher unbeantwortet. Hierzu zählen auch die Fragen, inwieweit algorithmenbasierten Prognoseund Entscheidungsprozessen Grenzen gesetzt werden sollen und ob es Merkmale gibt, die nicht in die Bewertung einfließen dürfen. Insofern begrüßen wir den Antrag von SPD und GRÜNEN, den Senat zu bitten, uns zu informieren, wie und mit welchem Erfolg er sich bisher auf Bundesebene für ein besseres Auskunftsrecht für Verbraucher bei Auskunftshaien und Scoring-Unternehmen sowie einem
Wir Freie Demokraten setzen uns für ein Auskunftsrecht ein, das Bürgern das Recht einräumt, zu wissen, welche Daten von ihnen bei wem verarbeitet werden, denn die Hoheit über die eigenen Daten ist ein wichtiges Gut.
Wir sehen daneben und nicht dagegen das berechtigte Interesse eines Unternehmens, wissen zu wollen, ob ein Vertragspartner vertrauenswürdig ist oder nicht. Auskunfteien wie die Schufa bieten Dienstleistungen wie Bonitätsprüfungen an, damit Unternehmen Einschätzungen über zum Beispiel die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden nicht selbst bei jedem Kunden einzeln vornehmen müssen. Über Scoring-Verfahren kann man die Vertrauenswürdigkeit im Geschäftsverkehr im Rahmen gewisser Wahrscheinlichkeiten abbilden. Wenn nun die dem Bewertungsverfahren zugrunde liegenden Algorithmen aber tatsächlich veröffentlicht werden – und das ist eine Forderung in der Debatte, die zwar jetzt hier nicht direkt aufgenommen wurde, aber die in dem Zusammenhang gestellt wird –, dann muss man auch sehen, dass das dazu führen kann, dass diese Scoring-Werte manipuliert werden. Darin sehen wir eine große Gefahr.
Genau aus diesem Grund habe ich auch die Frage an Rot-Grün und an den Senat, was denn dann eigentlich die Auskunftsrechte sind, für die sich RotGrün auf Bundesebene einsetzt. Denn diese Fragestellung tangiert jetzt zwar nicht konkret das Berichtspetitum, das Sie hier verlangen, aber es ist doch eine Frage, die in diesem Kontext einfach einmal beantwortet werden muss.
2014 entschied der Bundesgerichtshof durch eine Klageabweisung, dass die Berechnungsformeln zum Geschäftsgeheimnis des Unternehmens gehören. Auch das sollten wir bei einer zukünftigen Befassung mit diesem wichtigen Thema nicht vergessen.
Wir stimmen dem vorliegenden Berichtspetitum zu. Es schadet nicht, sich einmal darüber zu unterhalten, was denn dann auf Bundesebene tatsächlich in dem Bereich passiert und was der Senat in dem Punkt vorantreibt. – Vielen Dank.