Protokoll der Sitzung vom 02.02.2000

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. König.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Rißmann von der SPD-Fraktion. Bitte sehr, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man als Letzter drankommt oder zu spät

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Beifall Detlef Müller, SPD – Dr. Henning Klostermann, SPD: Ja.)

zu einem Thema redet und alles schon gesagt ist, muss man nicht alles noch einmal wiederholen.

Ich freue mich natürlich darüber, dass die Debatte über die Unterrichtung der Landesregierung zum weiteren Gang dieser Bund-Länder-Förderung, die von den Koalitionsfraktionen beantragt wurde, hier diese breite, ausführliche Meinungsäußerung noch einmal ermöglicht hat. Natürlich ist die Bund-Länder-Förderung nur ein kleiner, aber wichtiger Baustein und die Bedeutung, die die Landesregierung ihm beimisst zusammen mit der rot-grünen Bundesregierung, ist hier auch noch einmal deutlich geworden. Diese Förderprogramme sind keine Erfindung der SPD, aber an ihrer Weiterführung und an ihrem Entstehen haben wir doch einen gewissen Anteil. Das schon mehrfach angekündigte Auslaufen ist erfreulicherweise mit einer modifizierten Fortsetzung jetzt vom Tisch.

Und das, was Frau Staszak hier insbesondere ausgeführt hat, dass bezüglich der ausgewiesenen Chancengleichheit für Frauen nicht alleine im Wissenschaftsbetrieb, sondern auch für die anderen Bereiche die Möglichkeit ins Auge gefasst werden sollte, hier etwas mehr zu tun, kann ich an dieser Stelle nur voll unterstreichen. Es reicht eben nicht, sich mit der jüngsten Professorin zu brüsten oder die in der Bundesrepublik erste Lehrstuhlinhaberin für Frauenheilkunde besonders herauszustreichen, die dann auch noch in München berufen worden ist, sondern man muss schon etwas mehr tun. Man kann zwei Arten der Interpretation wählen. Zum einen kann man sagen, der Anteil der Frauen als Professorinnen ist um ein Fünftel gestiegen. Aber wenn man dann sagen muss, dass der Anteil trotz dieses Anstiegs nur bei knapp unter zehn Prozent liegt, spricht das doch Bände.

Ich wollte mich an dieser Stelle kurz fassen. Als Letzter habe ich auch wirklich nicht mehr viel ergänzend zu sagen gehabt zu dem, was hier vorgetragen worden ist. Augenmerk auf dieses Thema, Ausnutzen der Möglichkeiten, auch Beratung und Motivation dahingehend, dass dort, wo noch 160 Millionen DM zusätzlich vom Bund vergeben werden, in die eigenen Strukturen vermittelt wird, dass hier über Wettbewerbsmöglichkeiten zusätzliche Chancen bestehen. Das sollte unser Anliegen auch sein. Wir bleiben mit den Fachleuten, mit den Hochschulen weiter in der Diskussion.

Ich hoffe, dass diese Belange bei der Diskussion zum Hochschulgesamtplan auch weiter in unserem Blickfeld bleiben. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Eine Befassung mit dem Bericht war richtig und gut, dass es an

dieser Stelle heute noch mal erfolgt ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Vielen Dank, Herr Dr. Rißmann.

Weitere Redebeiträge liegen mir nicht vor. Damit können wir die Aussprache schließen.

Kann ich davon ausgehen, dass wir nach dieser Aussprache die Unterrichtung auf Drucksache 3/944 verfahrensmäßig für erledigt erklären können? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Petitionsausschusses gemäß ß 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß ß 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 3/1070 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Dazu sehe und höre ich keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Petitionsausschuss, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 3/1070 mit den Stimmen der Abgeordneten von SPD und PDS und zwei Stimmen der CDU bei einigen Enthaltungen der CDU und PDS angenommen.

Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 3/1070 mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion sowie einigen Stimmen der CDU-Fraktion bei einigen Enthaltungen der CDUFraktion angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrages der Finanzministerin – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 1998 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes, Drucksache 3/1012.

Antrag der Finanzministerin: Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 1998 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes – – Drucksache 3/1012 –

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, keine Aussprache vorzusehen. Wenn es dazu keinen Widerspruch gibt, dann ist es so beschlossen.

Im Ältestenrat wurde vorgeschlagen, den Antrag der Finanzministerin auf der Drucksache 3/1012 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? „Das ist nicht der Fall. Damit ist dem Überweisungsvorschlag gefolgt.

Ich rufe nun vereinbarungsgemäß den T a g e s o r dnungspunkt 12 auf: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Sicherheitskonzept Ostsee, Drucksache 3/1054, in Verbindung mit dem Antrag der Fraktionen der SPD und PDS – Präventive Maßnahmen und Initiativen zur Bekämpfung von Tankerunfällen/Ölkatastrophen an der Küste von Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1059(neu).

Antrag der Fraktion der CDU: Sicherheitskonzept Ostsee – Drucksache 3/1054 –

Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Präventive Maßnahmen und Initiativen zur Bekämpfung von Tankerunfällen/ Ölkatastrophen an der Küste von Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/1059(neu) –

Das Wort zur Begründung des Antrages auf Drucksache 3/1054 hat die Abgeordnete Frau Holznagel von der CDU-Fraktion. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die durch den Tanker „Erika“ vor der Atlantikküste Frankreichs verursachte ökologische Katastrophe und auch die Pannen im Umgang mit der Havarie der „Pallas“ im vergangenen Jahr verdeutlichen, dass für die Ostsee ein nationales als auch ein internationales Sicherheitskonzept längst notwendig ist. Sollte sich ein solcher ökologischer Super-GAU in der Ostsee ereignen, bin ich der festen Überzeugung, dass der Naturhaushalt über Jahre hinaus zerstört sein kann. In dieser Angelegenheit, glaube ich, gibt es auch parteiübergreifende Einigkeit.

Allein die Frage, wie ein solches Konzept gestaltet werden muss, um künftig Havarien und Unfälle auf der Ostsee zu vermeiden oder ein rasches Reagieren zu ermöglichen, bedarf natürlich der Diskussion. Da gibt es zum einen den Dschungel von Zuständigkeiten bei Unfällen auf der Ostsee und zum anderen reicht offensichtlich die Schlepperkapazität im Ernstfall auch nicht aus.

Dabei kann die Ostseeküste allein durch den ständig zunehmenden Schiffsverkehr potentiell von einer ökologischen Katastrophe bedroht sein. Gerade im Bereich der Küste unseres Landes ist die Ostsee sehr eng und stark befahren, so dass viele Schiffe auf engstem Raum manövrieren müssen. Da kreuzen Fährlinien den Transitverkehr und Verkehrstrennungsgebiete gibt es kaum. Immer mehr sogenannte Substandardschiffe mit geringen Sicherheitsstandards und wenig qualifiziertem Personal befahren die Ostsee. Nach Schadensfällen ist es oft kaum möglich, den Eigner beziehungsweise dessen Versicherung auszumachen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Allein aus diesen Gründen ist es überfäl

lig, in den Ostseegewässern eine Verkehrsüberwachung, wie in der Deutschen Bucht zum Beispiel, zu installieren.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die wirtschaftliche Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns wird in ganz erheblichem Maße von der Entwicklung des Tourismus geprägt. Ein Schiffsunglück würde nicht nur zu einer ökologischen, sondern auch zu einer ökonomischen Katastrophe für unser Land führen. Das sensible Ökosystem der Ostsee als Binnenmeer mit geringer Eigenbewegung wäre über Jahre hinaus zerstört und somit wäre den Küstenregionen unseres Landes jegliche Grundlage für eine touristische Entwicklung genommen beziehungsweise verschlechtert.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Havarie der „Pallas“ und damit verbunden die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses in Schleswig-Holstein machen deutlich, dass die Katastrophe und deren Auswirkungen auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten und den mangelhaften Informationsfluss zurückzuführen sind. Auch für unser Land liegt die Verantwortung bei Unfällen außerhalb der deutschen Küstengewässer und innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer beim Bund. Die Verantwortung für die Gefahrenabwehr gegenüber der Umwelt liegt allerdings bei den zuständigen Landesbehörden. Allein diese Tatsache kann im Ernstfall zu Irritationen führen. Oder kennen Sie, meine Damen und Herren, den Fall einer Schiffshavarie, bei dem die Umwelt nicht gefährdet ist? Zur Erinnerung, die „Pallas“ war lediglich ein Holzfrachter, die Folgen seiner Havarie für die Umwelt sind doch wohl jedem noch bekannt.

Um eine solche Katastrophe von unseren Küstengewässern abzuwenden, ist es notwendig, die Zuständigkeiten für den Schutz der Ostsee innerhalb der Bundesrepublik in einer Hand zu bündeln, die bilateralen Beziehungen der Bundesrepublik zu anderen Anrainerstaaten der Ostsee neu zu definieren und internationales Seefahrtsrecht zu novellieren, denn gerade im Bereich des Umweltschutzes ist es angebracht, über den Tellerrand hinaus zu schauen.

Der wirtschaftliche Aufschwung der Ostseeregion hat auch eine Kehrseite. Es werden immer mehr Güter über den Seeweg transportiert. Wenn dieser Transportweg einerseits aus ökologischer Sicht auch zu begrüßen ist, so nimmt doch die Gefährdung der Ostsee durch Unfälle oder Schiffshavarien auch zu.

Sich bei dieser Problemlage lediglich auf die Bundesregierung zu verlassen und diese aufzufordern, die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten, reicht meines Erachtens nicht aus. Vielmehr muss sich die Landesregierung im Bund-Länder-Ausschuss stärker für den Schutz der Ostseeküste einsetzen, ihre Präventionsmaßnahmen im Land verstärken und konkret festlegen, was wann wo zu tun ist. Es ist nun mal so, dass sich Katastrophen wie die vor der französischen Atlantikküste bei schwerem Seegang ereignen. Unter diesen Witterungsbedingungen ist eine Ölbekämpfung kaum oder gar nicht möglich. Katastrophenübungen werden, wenn überhaupt, oft bei Sonnenschein durchgeführt. Auch deshalb muss die Landesregierung sicherstellen, dass im Ernstfall eine reibungslose Bergung von manövrierunfähigen Schiffen möglich ist.

Meine Fraktion hat in ihrem Antrag konkrete Vorschläge zur Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes für die Ostsee vorgelegt. Über diese Vorschläge muss sicherlich diskutiert werden. Eins aber steht außer Frage: Eine Kata

strophe wie vor der französischen Atlantikküste können, dürfen und wollen wir uns aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht nicht leisten. Hier müssen rechtzeitig die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden, denn Prävention ist in jedem Fall preiswerter als Reaktion. Hier ist neben dem Engagement des Bundes auch das Engagement der Landespolitik gefordert.

Aus diesem Grunde beantrage ich die Überweisung beider Anträge in die Ausschüsse, federführend in den Umweltausschuss sowie mitberatend in den Rechtsausschuss und Finanzausschuss. Und ich möchte noch mal ganz besonders darum werben, diese Anträge in die Ausschüsse zu überweisen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Frau Holznagel.

Das Wort zur Begründung des Antrages auf Drucksache 3/1059(neu) hat der Abgeordnete Herr Dr. Klostermann von der SPD-Fraktion. Bitte sehr, Herr Dr. Klostermann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es ist leider eine Tatsache, die für jedermann mehr und mehr an Deutlichkeit gewinnt: Im Wettbewerb um schnelle und günstige Transportketten spielt der Umweltschutz eine völlig untergeordnete Rolle. Das scheinbar grenzenlose Aufnahmepotential der Weltmeere verleitet offenbar zu einem sorglosen Umgang mit umweltgefährdenden Substanzen. Dabei könnten bereits heute Schiffsabwässer, Abfälle TBT-haltiger Antifouling-Mittel und selbst Tankerunfälle weitgehend reduziert oder auch vermieden werden. Technische Probleme gibt es dafür nicht mehr.

Warum also werden dennoch umweltfreundliche und umweltgerechte Technologien zu wenig eingesetzt? Leider liegt die Antwort auf der Hand. Umweltfreundliche und umweltgerechte Technologien werden im Wettbewerb als Kostenfaktoren gesehen und möglichst begrenzt. Die Politik muss deshalb dafür Sorge tragen, dass umweltgerechtes Handeln für den Schiffseigner, für den Reeder und gerade auch für den Kapitän ökonomisch sinnvoll ist, nach der bewährten Zielsetzung, es ist nur ökonomisch sinnvoll, was auch ökologisch sinnvoll ist.

In diesem Zusammenhang sei mir gestattet, daran zu erinnern, dass der damalige Oppositionsführer der SPDFraktion Herr Dr. Ringstorff in diesem Hohen Hause bereits am 26. Januar 1994 einen Antrag der SPD-Fraktion zur Tankersicherheit begründete. Sechs Jahre danach wird durch immer neue Tankerhavarien und andere Schiffsunfälle auf den Weltmeeren die Dringlichkeit zum Handeln immer größer.

Meine Damen und Herren Abgeordnete! Warum beschäftigen wir als Antragsteller das Hohe Haus mit diesem Thema? Die weltweite Zunahme an Tankerunfällen in Küstennähe, verbunden mit der Küsten- und Badestrandverseuchung, immer näher und immer öfter, sollte uns eigentlich aufrütteln. Das Hinterfragen der Ursachen von Tankerunfällen und Ölkatastrophen offenbart eine komplexe Verflechtung von Leitlinien, Fahrlässigkeit, Ignoranz und krimineller Gewinnsucht. Dieses Geflecht ist nicht so kompliziert, dass es nicht lösbar wäre. Der nautische Kenntnisstand, der ozeanographische Kenntnisstand, umgesetzt in hochsensible Geräte und Verfahren, ist in

der Lage, Risiken nahezu auszuschließen. Die materialund schiffstechnischen modernen Angebote der Werften sowie der Häfen sind ebenfalls gut geeignet, Schiffsverkehre sicherer zu gewährleisten. Leistungsfähige Luftüberwachungssysteme zur Erkennung von Meeresverschmutzungen mit Hightech an Bord, durch Datenübertragung gestützte und integrierte Bodenauswertestationen sowie die Kopplung zum Unfallmanagementsystem REMUS über Datenserver sind auch in den Einsatzgebieten der Hauptschifffahrtswege zwischen Flensburger Förde und Odermündung andererseits vorrangig vorhanden.