Protokoll der Sitzung vom 13.04.2000

Drittens. Der Landesrechnungshof hat in seinem Anschreiben vom 15.03. ausgeführt, dass die Prüfung des Vertragsentwurfes angesichts der Komplexität der einander überlappenden Rechtsmaterien und der eher unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Ministerien und der Universität nur kursorisch erfolgen konnte.

Also, der Landesrechnungshof hat sich zur Konstruktion des Vertrages geäußert und hat ihm zugestimmt. Und gemessen an diesen kursorischen Prüfungsmaßstäben des Landesrechnungshofes sind die Veränderungen des Entwurfs, den die Universität erhalten hat, nur marginal und berühren die grundsätzlichen Äußerungen des Landesrechnungshofes nicht. Von diesem Sachverhalt ist der Landesrechnungshof durch das Ministerium informiert worden und wir haben bisher keine gegenteilige Stellungnahme erhalten.

Ich möchte sagen, dass sich allerdings die Veränderungen im Vertragstext von dritter Seite, wenn sie die dritte Seite will, auch dahin gehend auslegen lassen, dass diese Änderungen für die Universität nachteilig sein könnten. Aus diesem Grunde wurden diese Änderungen aus dem Vertragsentwurf entfernt.

Wir kommen zur zweiten Frage des Abgeordneten König. Bitte sehr, Herr König.

Die zweite Frage:

Wann ist die Anschaffung eines Linksherz-Kathedermessplatzes geplant? Wer wird Eigentümer des Gerätes und trägt der Eigentümer auch die Anschaffungskosten?

Grundsätzlich ist die Anschaffung des Gerätes unmittelbar nach Abschluss des Vertrages vorgesehen. Die Einzelheiten regeln die Vertragspartner. Der Eigentümer des Gerätes wird die Dr. Guth GmbH sein, sie trägt die Anschaffungskosten. Sie entstehen nicht für das Land im Rahmen der HBFGFinanzierung.

Schönen Dank, Herr Minister.

Weitere Fragen liegen nicht vor. Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktionen der PDS und SPD – Landesaktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, Drucksache 3/1222.

Antrag der Fraktionen der PDS und SPD: Landesaktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen – Drucksache 3/1222 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Koburger von der PDS-Fraktion. Bitte sehr, Frau Koburger.

Ich bitte die Abgeordneten der ersten Reihe, sich zu mäßigen.

(Siegfried Friese, SPD: Immer dieselben.)

Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Nicht zum ersten Mal beschäftigt sich unser Parlament mit der Problematik Gewalt gegen Frauen. Bereits in der letzten Legislaturperiode haben wir uns mit verschiedenen Aspekten der Thematik beschäftigt.

Gewalt gegen Frauen ist bekanntlich die häufigste Verletzung der Menschenrechte weltweit, so auch in unserem Land. Seit Jahren ist uns bekannt, dass etwa jede siebente Frau mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt im häuslichen Bereich erfährt hier in unserem Land.

Dank der zweiten Frauenbewegung ist eine weitgehende Enttabuisierung erfolgt und verständlicherweise richteten sich die ersten Hilfen und Gegenstrategien an die Seite der Opfer. Die Ergebnisse sind wie in der gesamten Bundesrepublik auch in Mecklenburg-Vorpommern sichtbar. Frauenschutzhäuser und damit notwendigerweise verbundene Beratungsstellen für misshandelte oder vergewaltigte Frauen, für von Gewalt direkt oder indirekt betroffene Kinder, auch Begleitangebote für Betroffene bei gerichtlichen Verfahren sind geschaffen, ausgebaut und vernetzt worden.

Durch das engagierte Ringen von Mitarbeiterinnen in diesen Schutz- und Hilfestrukturen und mit Unterstützung von Politikerinnen der unterschiedlichen Ebenen – Kommune, Land, Bund – konnte die gesellschaftliche Wahr

nahme des Problems wie auch eine breite Akzeptanz für die geschaffenen Strukturen erreicht werden. Erfreulicherweise haben sich auch eine ganze Anzahl von Männern in diesen Kampf eingereiht, es müssen nur noch mehr werden.

Die kritische Analyse der geleisteten Arbeit, der Ausrichtung und Strategien hat ergeben, dass eine wesentliche Seite der Problematik Gewalt gegen Frauen kaum Beachtung fand, nämlich die Verursacher, die Gewalttäter, und dass dadurch kaum wesentliche Veränderungen in der Gesellschaft erreicht werden konnten. Zwar gab es hier und da Bestrebungen und Aktivitäten, den täterbezogenen Ansatz mit aufzunehmen, doch umfassend gelungen ist das bisher noch nicht.

Viele von uns kennen solche Forderungen wie:

Finanzierung von Schutz- und Hilfsangeboten für betroffene Frauen aus dem Innen- und Justizbereich vornehmen,

Verbesserung der polizeilichen Intervention im Interesse der misshandelten Frauen,

gesetzliche Änderungen zu strafrechtlichen Sanktionierungen und so weiter.

Ursachen für das bisherige wirkungslose Verhallen dieser Forderungen sind auch in der fehlenden Kooperation und Vernetzung, im Festhalten an bewährten Konzeptionen und Herangehensweisen, vor allem aber in der Definition der Thematik als Frauenproblem und damit in der Nichtanerkennung als gesamtgesellschaftliches Problem zu sehen. Gewalt gegen Frauen ist zuerst ein Männerproblem und erst als nächstes ein Frauenproblem

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

und somit ein gesellschaftliches, dem auch gesamtgesellschaftlich begegnet werden muss und engagierter Akteure und Akteurinnen bedarf.

Seit etwa zehn Jahren gibt es im internationalen Spektrum erste neue Ansätze, die alle Seiten einbezieht, die Opfer sowie die Täter, und entsprechende Handlungsoptionen aufmacht. Kennzeichnend für diese neuen Ansätze sind solche Begriffe wie Wegweisung des Täters, Offizialklageweg, Rückkehrverbot, Bannmeile um gefährdete Personen, soziale Trainingskurse für Täter, Kooperation und Vernetzung von staatlichen und nichtstaatlichen Stellen. So kennen wir gute Erfahrungen aus Österreich, den skandinavischen Ländern, England, den Niederlanden, den USA und anderen. Mit Gewaltschutzgesetzen werden die rechtlichen und finanziellen Bedingungen neu ausgerichtet, deren oberste Zielstellung die Verbesserung des Schutzes von Frauen vor Gewalt durch ihre Partner ist. Aus den hieraus gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnissen werden auch in der BRD seit circa fünf Jahren solche neuen Ansätze verfolgt und Handlungsoptionen für die Politik sowie staatliche und nichtsstaatliche Institutionen erarbeitet.

Ich denke hier insbesondere an das Bundesmodellprojekt BIG, ebenfalls ein Interventionsprojekt. Ziel dieses Modellprojektes sind die Prüfung und Erprobung möglicher Kooperations- und Vernetzungsstrategien und -erfordernisse, die Prüfung und eventuellen Veränderungsbedarfe bei der Anwendung vorhandener gesetzlicher Regelungen, die Überprüfung und eventuellen Ver

änderungsbedarfe für zivil-, familien- und strafrechtliche Regelungen zur Verbesserung des Schutzes der betroffenen Frauen und der Sanktionierung der Täter, Überprüfung und eventuelle Verbesserung der polizeilichen Interventionsmöglichkeiten.

Zwischenzeitlich liegen zahlreiche Ergebnisse vor, die zum Teil schon in die politischen Aktivitäten auf Bundesebene einflossen oder diese auslösten. Ich denke hier an den Gesetzentwurf des Gewaltschutzgesetzes der Bundesjustizministerin.

Ein weiterer Effekt wurde erreicht, indem eine ganze Reihe Nachfolgeprojekte in vielen Bundesländern initiiert wurden, die die Erfahrungen und Erkenntnisse des BIG mit regionalen und landesspezifischen Aspekten untersetzen, erproben und Handlungsoptionen erarbeiten. In Mecklenburg-Vorpommern ist es das Interventionsmodellprojekt CORA – Contra Gewalt gegen Frauen –, das dankenswerterweise von der Landesgleichstellungsbeauftragten Frau Staszak initiiert und begleitet wurde beziehungsweise begleitet wird.

Zu den Ergebnissen des Bundesmodellprojektes gehört auch der durch das Bundesfrauenministerium erarbeitete und vom Bundeskabinett beschlossene „Bundesaktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen“. Ich habe wahrlich nicht häufig Grund, Bundesministerien oder die Bundesregierung loben zu können, jedoch in diesem Zusammenhang möchte ich es ausdrücklich tun, trotz noch enthaltener Prüfaufträge und kleinerer Lücken. So sind auch die Punkte 1 und 2 unseres Antrages zu verstehen.

Dieses Lob möchte ich auch detailliert begründen: Erstmalig wurde mit diesem Bundesaktionsplan ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen erarbeitet und beschlossen. Es ist damit ein Konzept geschaffen worden für alle Ebenen, das auch strukturelle Veränderungen beinhaltet. In der Betrachtungsweise geht es also nicht mehr um einzelne punktuelle Maßnahmen, die die Komplexität des Gewaltgeschehens außer Acht lassen, sondern dieser Komplexität entsprechen.

Um die Zuständigkeits- und Handlungsebenen hierbei erstmals verbinden und bessere Kooperation gewährleisten zu können, wird eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gebildet, die das leisten soll. Folgerichtig ist auch die Empfehlung der Bundesministerin Frau Bergmann, ergänzend zum Bundesaktionsplan in den Ländern eigene Aktionspläne zu erarbeiten und damit landesspezifische Entwicklungen, Strukturen und Strategien festschreiben zu können. Dem dient dieser Antrag.

Meine Damen und Herren, als ich das erste Mal diese Idee äußerte, wurde ich gefragt, ob ich denn den Bundesaktionsplan abschreiben wolle. Mitnichten! Ich denke, dass die bisherigen Ergebnisse unseres Interventionsmodellprojektes für den Landesaktionsplan eine ausgezeichnete Grundlage bieten können ebenso wie die Erfahrungen von Mitarbeiterinnen in Frauenschutzhäusern und den damit verbundenen Beratungsangeboten. Allerdings sollte sich die Zielstellung des Bundesaktionsplanes im Landesaktionsplan wiederfinden. Des Weiteren könnten wir uns vorstellen, dass sich die Strukturierung unseres Aktionsplanes an die des Bundes anlehnt.

Die inhaltliche Untersetzung muss sich jedoch an den landesspezifischen Besonderheiten ausrichten. Diese, meine Damen und Herren, sind in dem gemeinsamen Expertinnengespräch des Innen-, Rechts- und Sozialaus

schusses deutlich zum Tragen gekommen. Auch mit der von uns gewählten Herangehensweise haben wir der Komplexität dieses Themas entsprechend Rechnung getragen. Für mich und sicherlich auch für die Expertinnen und Experten war dies ein Novum im parlamentarischen Verfahren. Alle – bis auf wenige Ausnahmen – mit diesem Problemkreis Konfrontierten haben ihre Ansätze zu Bekämpfungsstrategien, notwendigen gesetzlichen Änderungen, notwendigen Maßnahmen zur Sensibilisierung, zu Fort- und Weiterbildungsbedarfen und -inhalten et cetera eingebracht und die der anderen zur Kenntnis genommen. Auch die sich anschließende Diskussion hat noch einmal zu Klarstellungen beigetragen. Somit ist dieser Antrag auch schon als ein erstes Ergebnis der Auswertung des Expertinnengespräches zu bewerten und es wird sicherlich nicht das letzte Ergebnis sein.

Meine Damen und Herren, mit dem Expertinnengespräch vom 23.02.2000 und dem jetzigen Antrag verdeutlichen wir, dass wir einen anderen Umgang mit den Modellprojekten pflegen wollen und werden. Es geht nicht mehr wie in den letzten Legislaturperioden nach dem Motto: Zwei, drei Jahre Modellprojekt und tschüs! Und wenn das die unteren Ebenen haben wollen, dann sollen sie es weiter übernehmen, wie sie es auch realisieren. Unsere Herangehensweise zeichnet sich durch eine genaue Analyse der Ergebnisse von Modellprojekten aus und die gezogenen Schlussfolgerungen sollen für Politikerinnen und Politiker und deren Aktivitäten genutzt werden. Dies kann dazu führen, dass die Ergebnisse eine verstetigte Realisierung der Projektidee in Gänze bringt, kann aber ebenso zur Folge haben, dass nur eine teilweise Realisierung oder auch eine Verwerfung der Vorstellungen erfolgt.

Bezogen auf das Interventionsmodellprojekt CORA sehe ich die Notwendigkeit einer umfassenden Realisierung gegeben. Dazu sind noch intensive Gespräche zu Strukturen und Methoden, zu einzubeziehenden Gremien und der Organisation von Finanzströmen zu führen. Um mit Fontane zu sprechen: Es ist ein weites Feld.

Die Kolleginnen und Kollegen, die an dem Expertinnengespräch teilgenommen haben, werden sicherlich mit mir darin übereinstimmen, dass die strukturellen und rechtlichen Änderungen und Neuerungen in den landeseigenen Aktionsplan aufgenommen werden müssen.

Eine ähnliche Übereinstimmung gibt es bestimmt auch dahin gehend, dass in die Erarbeitung des Landesaktionsplanes vor allem auch die mit einzubeziehen sind, die in den letzten zehn Jahren maßgeblich am Aufbau der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung von Frauenschutzhäusern beteiligt waren, mit verbundenen Beratungs- und Hilfeangeboten konkrete Hilfen für die betroffenen Frauen geleistet und zahlreiche Aktionen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und zur Prävention befördert haben. Das sind die Vertreterinnen der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenhäuser und die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Für selbstverständlich erachte ich die Einbeziehung der Fraktionen des Landtages, da diese die notwendigen gesetzlichen Änderungen und die finanzielle Sicherstellung zu realisieren haben. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten verein

bart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Holznagel von der CDU-Fraktion. Bitte sehr, Frau Holznagel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen ist auch für meine Fraktion ein ganz wichtiges Thema, das haben wir hier im Landtag immer deutlich gemacht. Wir begrüßen den Bundesaktionsplan. Wir begrüßen aber auch, dass der Vorschlag Gewalt gegen Männer hier ebenfalls aufgenommen werden sollte,

(Harry Glawe, CDU: Das steht auch schon im Internet. – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Aha.)

denn Gewalt ist etwas Schreckliches und das sollten wir ganz deutlich machen.