oder auch die Nutzung und die stärkere Einbeziehung des Landwirtschaftssondervermögens in die Bodenpolitik.
Mit den vom Landwirtschaftsausschuss formulierten Grundsätzen und Vergabekriterien wurde der Versuch unternommen, der Situation der bestehenden Betriebe gerecht zu werden und gleichzeitig agrarstrukturpolitische Gestaltungsmöglichkeiten zu schaffen.
Dabei war es dem Ausschuss durchaus bewusst, dass immer nur der landeseigene Boden entsprechend der Zielsetzung des Landes – Stärkung der Veredlungswirtschaft – umverteilt werden kann, der zuvor auf irgendeine Weise freigesetzt worden ist. So wünschenswert es sicher wäre, freien Boden gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Jeder Quadratmeter landwirtschaftliche Nutzfläche ist heiß umkämpft. Freisetzung auf irgendeine Weise heißt jedoch nicht, dass in laufende Pachtverträge eingegriffen werden kann oder soll. Es können also nur die Flächen vom Land an andere Pächter vergeben werden, deren Pachtverträge ausgelaufen sind oder über die eine Vereinbarung getroffen wurde.
Unseren Landwirtschaftsbetrieben im Land möchte ich sagen, dass es uns nicht darum geht, gesunde leistungsfähige Marktfruchtbetriebe aufs Krankenlager oder gar aufs Sterbebett zu bringen und dafür vielleicht kranke Kinder in der Tierproduktion zu hätscheln. Andere Bereiche in der Volkswirtschaft lehren, dass das nicht aufgehen kann. Ich betone nochmals, keinem Marktfruchtbetrieb soll zum gegenwärtigen Zeitpunkt Boden entzogen werden. Allerdings wird es sich das Land vorbehalten, beim Auslaufen bestehender Pachtverträge zu prüfen, wie mit dem Landeseigentum besser oder zweckmäßiger im Sinne der Landesinteressen umgegangen werden soll und kann.
Die Aufnahme der tierischen Produktion, der Ausbau bestehender Anlagen und die Ausdehnung von Kulturen, die nicht von der EU reglementiert sind, liegen im Interesse des Landes, weil sie die Wertschöpfung erhöhen und Arbeitsplätze sichern, vielleicht sogar hin und wieder neue Arbeitsplätze schaffen. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn möglichst viele Agrarunternehmen im Lande dieses Signal positiv und nicht als den Versuch einer staatlichen Reglementierung verstehen würden und vielleicht auch jetzt, während der laufenden Pachtzeit, ihre Betriebe darauf noch einstellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines muss allerdings klar sein. Mit dem Konzept zur langfristigen Verpachtung landeseigener Flächen vorrangig an Unternehmen der Tierproduktion oder anderem arbeitsintensiven Produktionsprofil wachsen die Bäume in MecklenburgVorpommern nicht oder nicht so schnell in den Himmel. Auch hier sind die Spielräume für landespolitische
Schwerpunktsetzungen gering. Der Anteil der Landesfläche an der landwirtschaftlichen Nutzfläche liegt eben unter zehn Prozent. Dieser bescheidene Umfang unterstreicht aber auch, wie sorgsam wir mit unserem Landeseigentum umgehen müssen. Fehleinschätzungen und Fehler dürfen wir uns nicht leisten. Geben Sie bitte, meine Damen und Herren, der Beschlussempfehlung Ihre Zustimmung und ermöglichen Sie es der Landesregierung, nach den Vorgaben des Parlamentes zu handeln. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussfassung zum Antrag der Fraktionen von SPD und PDS über die langfristige Verpachtung landeseigener Flächen vorrangig an Unternehmen mit Tierproduktion oder anderem arbeitsintensiven Produktionsprofil wird durch den Landtag ein wichtiger Akzent für die Bodenpolitik in unserem Land gesetzt. Ich betone: ein Akzent für eine langfristige Verwertung landeseigener Flächen, nicht zu verwechseln mit BVVGFlächen.
Nach intensiver Diskussion wurden unter Einbeziehung von Sachverständigen für diese Beschlussempfehlung Grundsätze erarbeitet, die von der Landesregierung bei der Erarbeitung des im Antrag geforderten Konzeptes zu berücksichtigen sind. Voll inhaltlich wird damit dem strategischen Ziel der SPD entsprochen, die Veredlungsproduktion und von der Europäischen Union nicht reglementierte Produktionsrichtungen wie Kartoffel-, Obst- und Gemüseproduktion in der Flächenausstattung zu unterstützen.
In erster Linie geht es uns um Unternehmen, die in die Tierproduktion investiert haben beziehungsweise investieren wollen. Unser Land braucht Wertschöpfung aus einer starken Veredlungswirtschaft. Bei entsprechender Weichenstellung ist Mecklenburg-Vorpommern in der Lage, nicht nur Rohstoffe, sondern Verarbeitungsprodukte in hoher Qualität zu erzeugen. Mit ziemlicher Sicherheit ist davon auszugehen, dass die zurzeit noch vorzüglichen Förderbedingungen für den Marktfruchtanbau auf Dauer nicht den Bestand haben werden.
Natürlich sollen mit der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag keine Luftschlösser gebaut und unerfüllbare Hoffnungen für eine optimale Flächenausstattung geweckt werden. Es wird damit auch nicht die gesamte Landwirtschaft umzukrempeln sein. Das ist auch nicht das Ziel. Allen, die sich etwas intensiver in der Bodenproblematik auskennen, ist klar, dass es hier nur um Rahmenbedingungen für einen längeren Zeitraum geht. Das Land Mecklenburg-Vorpommern verfügt annähernd über zehn Prozent landwirtschaftlicher Nutzfläche und nur in sehr begrenztem Umfang über Flächeneigentum. In der Regel ist dieses zunächst langfristig verpachtet. Es wäre völlig falsch, aus dem vorliegenden Auftrag an die Landesregierung einen Eingriff in bestehende Pachtverträge
herauslesen zu wollen. Herr Scheringer hat es bereits gesagt. Solche Sorgen braucht sich kein Unternehmen zu machen. Aber, meine Damen und Herren, nach Ablauf bestehender Pachtverträge wird eine neue Pachtrunde folgen. Und dafür muss es eine vorausschauende Strategie geben, die alles klar festlegt, wer nach Auslaufen seines Pachtvertrages mit dem Land und der Voraussetzung einer soliden wirtschaftlichen Basis den Zuschlag für eine Neuverpachtung bekommen soll. Das darf nicht pauschal entschieden werden. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung durch die Ämter für Landwirtschaft in Abstimmung mit der Landgesellschaft auf der Grundlage eines Betriebsspiegels durchzuführen. So steht es richtigerweise in unserer Beschlussempfehlung.
Wenn jetzt durch eine hartnäckige Initiative des Landwirtschaftsministers auch die BVVG bereit ist, nicht alle Pachtflächen bei Betrieben über 500 Hektar und mindestens 250 Hektar BVVG-Flächen grundsätzlich für 18 Jahre zu verpachten, sondern 30 Prozent nach Ende der normalen Pachtdauer neu zu verpachten, dann eröffnen sich weitere Möglichkeiten für Neuverpachtungen zur Unterstützung von Betrieben mit Veredlungswirtschaft.
Meine Damen und Herren, die Landespolitik ist nicht so vermessen, in unternehmerische Entscheidungen eingreifen zu wollen. Sie sieht sich aber in der Pflicht, rechtzeitig auf entscheidende Entwicklungen hinzuweisen und dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen zu setzen. Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung dient diesem Anliegen. Ich bitte Sie dafür um Ihre Zustimmung. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung verfügt über einen stattlichen Anteil Eigentum an landwirtschaftlichen Flächen, die zu etwa je 50 Prozent an Marktfrucht- und Tierproduktionsbetriebe verpachtet sind. Da kann man sagen, das ist eigentlich ein normales Verhältnis. Dies soll nun offensichtlich, wie uns das mehrheitliche Zustandekommen der Beschlussempfehlung zeigt, „zugunsten nicht durch die EU reglementierter Produktionsrichtungen“ geändert werden. Die Aufforderung der Landesregierung, über ein Konzept dazu zu berichten, ist mir nicht fremd. Dazu haben sich auch schon die Vorgängerregierungen bemüht und sich versucht. Es geht also nicht um das Ob, sondern – im Beschluss richtig formuliert – um das Wie und da scheiden sich nun mal die Geister.
Wer in der Materie steht, der weiß, die Schwierigkeiten liegen im Detail. Und der Minister selbst hat in seiner Presseerklärung vom 13.10.1999 schon darauf verwiesen, „dass man keine Lösungen erwarten kann, die von heute auf morgen greifen.“ Das ist richtig. Eigentlich müsste man ihn nun ganz ruhig arbeiten lassen, denn das Konzept ist sicher nach Fertigstellung erneut Gegenstand der Diskussion in diesem Hause. Es ist allerdings das gute Recht des Parlaments, dem Minister entsprechende Vorgaben zu machen. Leider, das bedauere ich sehr, sind die Hinweise der Opposition dazu nicht berücksichtigt worden und darum erlauben Sie mir, dass ich diese hier noch einmal darstelle.
1. Erstellung einer Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung möglicher Kaufinteressenten sowie von Kooperationsmöglichkeiten hinsichtlich der Ver- und Entsorgung, der Bereitstellung von Know-how und Fremdkapital
2. Erfordernis des Bodentausches zwischen dem Land und der BVVG zur Schaffung zusammenhängender Nutzflächen an den Orten des jeweiligen Bedarfs
Das heißt, wir müssen uns mal über die Größenordnungen klar werden, wenn in der Beschlussempfehlung unter II. 3. steht, dass eben auch gewerbliche Betriebe profitieren sollen. Denen ist sicher mit 100 Hektar, Herr Minister, das wissen Sie genau, nicht geholfen und da wird es nicht bei e i n e m Bodentausch bleiben. Im Übrigen wäre es wohl angebracht, wenn man gleich einen ordentlichen Bodentausch vornehmen, nämlich eine Flurneuordnung machen würde, das heißt, die kostet allerdings Geld.
3. Eine Nichtverlängerung von Pachtverträgen bei Verletzung ursprünglicher Betriebskonzepte infolge betriebs- und marktwirtschaftlicher Managemententscheidungen wird als nicht zeitgemäß angesehen.
Ich muss an dieser Stelle auch noch einmal die Frage stellen: Welche Konzepte sind denn eigentlich gemeint? Konzepte nach der Förderung gelten nur bis zum Zieljahr, das heißt in der Regel sechs Jahre. Oder sind es Konzepte, die in Pachtverträgen formuliert sind? Ich kenne nur in Ausnahmen Pachtverträge, die auch Betriebskonzepte beinhalten. Betriebskonzepte sind unternehmerische Entscheidungen. Eine Bestrafung der Trennung von unrentablen Betriebsteilen lehnen wir ab.
4. Berücksichtigung des Diskriminierungsverbotes der Europäischen Kommission und Offenhalten des Bodenmarktes für neue Investoren und Fremdkapital
6. Verminderung von Flächeneinbußen bei Marktfruchtbetrieben, die in der Vergangenheit bereits Flächen verloren haben und bei denen sich der Kapitaldienst auf die verbleibenden Flächen konzentriert hat
Hier meine ich vor allem die Berücksichtigung der auf uns zukommenden Rahmenbedingungen, wie die Agenda, die Osterweiterung, die WTO-Verhandlungen. Diese signalisieren ja eigentlich für Marktfruchtbetriebe die gleichen Probleme, wenn man nicht gegensteuert, wie sie heute die Tierproduktion hat.
7. Die bestehende Hektar-Regelung wird als Strukturbremse ebenso abgelehnt wie die Nutzung des Landwirtschaftssondervermögens als Instrument des Flächenmanagements.
Verehrte Damen und Herren, der Herauskauf von Flächen durch Zahlungskräftige wird sich nicht verhindern lassen. Im Gegenteil, er wird durch Ihre Vorgaben zum Konzept sicher noch forciert und die dabei sicher vorhandene Unmoral noch rehabilitiert. Und was ist eigentlich eine auf solider Basis stehende Betriebsentwicklung? Wer dem einen Flächen nimmt – ich zitiere den Minister: „Große Marktfruchtunternehmen sind die potentielle Quelle.“ –, muss auch versprechen können, dass dort die
Betriebsentwicklung nicht beeinträchtigt wird, kein Arbeitsplatzabbau stattfindet und beim Flächenempfänger zusätzlich Arbeitskräfte eingestellt werden sowie durch Veredlung eine bessere Wertschöpfung erfolgt.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal zur Ausschusssitzung vom 6. April zurückkommen. Der Minister hat hier bekräftigt, dass er auftragsgemäß ein Konzept vorlegen werde. Ich hoffe nicht, dass die Bodenpolitik der Landesregierung, wie von der PDS verlangt auf dieser Sitzung, eine politische, sondern eine sachlich-fachliche Entscheidung dokumentiert und auch nicht den Gedanken der SPD auf eben dieser Sitzung folgt, ein Eigentümer, so auch das Land, könne über seine Flächen – wörtlich – „nach Gutdünken“ verfügen. Das, verehrte Damen und Herren, nun gerade nicht.
Nochmals: Wir streiten nicht um das Ob einer überarbeiteten Flächenstrukturpolitik. Den Weg zum Erfolg stellen wir uns anders vor und lehnen daher die Fassung der Beschlussempfehlung nach wie vor ab. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema der Bodenverpachtung und Bodenreform sowie die Fragen der ehemals volkseigenen Flächen und Landesflächen haben dieses Haus, wie Herr Scheringer ja schon angedeutet hat, immer wieder beschäftigt. Es ist eines der entscheidenden Fragen der Strukturpolitik für das Land Mecklenburg-Vorpommern, für die Agrarwirtschaft. Insofern verweise ich auch darauf, dass wir gestern den Agrarbericht 2000 vorgelegt haben, woraus deutlich wird, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, die Ernährungswirtschaft, nach wie vor einen der wesentlichen Wirtschaftsfaktoren des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern darstellt.
Und wenn ich das vielleicht auch mal ein bisschen anders darstellen darf – sehr geehrter Herr Brick, ich glaube, wir liegen gar nicht so weit auseinander –, entscheidend ist doch, wie wir in der Politik die Rahmenbedingungen gestalten. Und da gibt es in Nuancen tatsächlich grundlegende Unterschiede. Für mich ist eins klar, und ich glaube, darin stimmt das Hohe Haus mit mir und der Politik auch überein, wir brauchen Bewirtschaftungssicherheit für die landwirtschaftlichen Unternehmen zum einen und wir müssen alles daransetzen, dass die Veredlungsproduktion in Mecklenburg-Vorpommern – ob im Stall, also die tierische Produktion, oder vom Feld – erhöht wird.
Und wenn ich das dann noch betrachte, auch in der sozialen Verantwortung, die diese Landesregierung übernommen hat, für mehr Arbeitsplätze und für mehr Produktivität zu sorgen, dann können wir eigentlich in diesem Hohen Hause erst recht nicht auseinander liegen. Wenn ich insofern den Betriebsertrag der landwirtschaftlichen Unternehmen aus dem Agrarbericht richtig nachvollziehen kann – und das ist eine Datensammlung, die ja nicht nur in der Landwirtschaft anerkannt wird, sondern eben
insbesondere auch in der Wissenschaft, in der Forschung oder auch in vielen anderen an der Landwirtschaft interessierten Einrichtungen –, dann ist es so, dass tatsächlich der einfache Marktfruchtanbau in Mecklenburg-Vorpommern im letzten Jahr einen reinen Betriebsertrag pro Hektar von 900 DM erreicht hat und die Futterproduktion, das heißt die Milchproduktion, pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche einen Betriebsertrag von 1.000 DM. Das heißt, schon an dieser Zahl können Sie erkennen, dass sehr wohl die Veredlungsproduktion höhere Potenzen in unserem Bundesland hat als der reine Marktfruchtanbau.
Und wenn wir jetzt noch zusätzlich die tatsächliche Gewinnerwartung pro Hektar betrachten – da, hoffe ich, liegen wir auch nicht weit auseinander in den grundlegenden Auffassungen –, dann muss es uns gelingen, gerade die reinen Marktfruchtbetriebe auf eine breitere Basis zu stellen und sie wirklich dazu zu animieren, andere Bereiche anzustreben, und das heißt, sich tatsächlich auf die Veredlungsproduktion zu konzentrieren. Ich sage nur das Beispiel: Im letzten Jahr wurden pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche von Getreide 200 DM Gewinn, von der Kartoffel nachweislich in Vorpommern – zum Glück ist das so – gut 1.000 DM pro Hektar reiner Gewinn der landwirtschaftlichen Unternehmen erzielt. Das heißt, die Kartoffel zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern kann sehr wohl absolut zur Wertschöpfung in diesem Land beitragen,