Protokoll der Sitzung vom 25.05.2000

Meine Damen und Herren! Ich will einen wichtigen Aspekt noch einmal hervorheben. Wir müssen uns darum kümmern, dass die fachpsychiatrische Krankenpflege in ein richtiges Verhältnis hier in Mecklenburg-Vorpommern gesetzt wird. Ich will auch darauf hinweisen, dass wir letzten Endes ein Lohnabstandsgebot zwischen den alten und neuen Ländern zementieren. Durch die Reduzierung wird die Schere noch größer. Die Verdienstmöglichkeiten der in der ambulanten Pflege Tätigen werden beschnitten und sie kommen auf ein Niveau, das eigentlich bei 30 Prozent im Verhältnis zum Westniveau liegt. Ich weiß nicht, ob wir das und ob Sie das auf Dauer als PDS-Ministerin durchhalten wollen, denn im Prinzip haben Sie jetzt ja gerade erklärt, dass das alles, was hier gesagt worden ist, in Ordnung ist.

(Dr. Martina Bunge, PDS: Ich habe gesagt, ich werde das im Detail umsetzen und dann sehen.)

Meine Damen und Herren! Psychisch Kranke sind die schwächsten Glieder in der Gesellschaft. Und ich fordere es hier noch einmal ein: Wir müssen dafür sorgen, dass Patienten mit Psychosen, mit manisch-depressiven Erkrankungen, Schizophrene, aber auch Suchtkranke, Patienten mit schweren neurologischen Erkrankungen, mit hirnorganischen Psychosyndromen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen auch als Patienten und Bürger betrachtet werden und dass sie vernünftig in der ambulanten Pflege versorgt werden.

Eines, und das will ich hier noch einmal sagen, ist auch wichtig: Wir müssen darüber nachdenken, wie das sein kann mit den Infusionen. Ist es nicht doch richtig, im Einzelfall Delegationsverfahren zwischen Ärzten und ambulanter häuslicher Pflege abzuschließen? Ist es nicht richtig, wenn ein krebskranker Patient den Wunsch hat,

(Dr. Martina Bunge, PDS: Es geht hier vor allem um Qualitätssicherung.)

aus einer Klinik entlassen zu werden, aber dafür seine Infusionen zu Hause bekommt, im Einzelfall tatsächlich zu sagen, dass hier die häusliche Krankenpflege wohl vielleicht einen humanistischen Beitrag leisten kann, um eine Behandlung, die teilweise auch aussichtslos ist, in der Häuslichkeit durchzuführen? Ist es nicht vielleicht auch wert, darüber nachzudenken? Also ich meine, wir haben hier noch genügend Gesprächsbedarf.

Meine Damen und Herren, eines noch zur Diskussion zur Kreislaufüberwachung, zu der immer gesagt wird, das sind Arbeitsbeschaffungsprogramme für die ambulante Krankenpflege: Ich möchte darauf hinweisen, dass gerade Hypertoniker – das sind diejenigen, die hohen Blutdruck haben – in besonderer Weise einer Aufmerksamkeit durch die ambulante Krankenpflege bedürfen. Das ist jedenfalls meine feste Überzeugung, das wird unterschätzt. Diabetiker, AIDS-Patienten, all die Dinge, denke ich, müssen weiter besprochen werden.

Ich fordere Sie auf, dass wir gemeinsam darüber diskutieren, auch mit den Kassen, wo wir im Land Mecklenburg-Vorpommern andere Gesichtsfelder aufmachen müssen, um auch die Interessen der chronisch Kranken, der Pflegebedürftigen auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Interessen der Ärzte und der ambulanten Krankenpflege für die Sozialstationen und mit den Wohlfahrtsverbänden richtig zu vertreten. Ich will Sie gern dazu einladen. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke, Herr Glawe.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Müller von der PDS-Fraktion.

Werte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin eigentlich froh, dass dieses wichtige Thema der häuslichen Krankenpflege heute hier im Parlament ein Tagesordnungspunkt ist. Denn wenn wir wissen von irgendwelchen Dingen, die Leute bedrücken, ob es nun Leistungserbringer oder Leistungsempfänger sind, denke ich mir, haben wir keinen Anlass, diese Dinge in irgendeiner Art und Weise abzutun nach dem Motto, es wird sich schon alles richten, sondern sollten doch bestimmte Dinge hinterfragen, allerdings ohne in der Presse es auszunutzen und es zu einem Tohuwabohu zu machen, in dem die Betroffenen sich dann gar nicht mehr wiederfinden vor lauter Angst und Sorge, was nun wieder passiert.

(Dr. Martina Bunge, PDS: Das stimmt.)

Ich denke mir, es ist wirklich wichtig für unser Land Mecklenburg-Vorpommern, bei dem Entwicklungsstand, den wir jetzt hier haben im Vergleich stationärer und ambulanter Betreuung, dass wir ein akzeptables Gleichgewicht zwischen der ambulanten, der häuslichen Krankenpflege und der stationären Krankenpflege herstellen. Gewiss, es sind viele Fortschritte in den letzten Jahren gemacht worden, die wir nur begrüßen können. Aber wir wissen auch, dass nichts so gut ist, dass es nicht noch verbessert werden kann.

(Dr. Martina Bunge, PDS: Das stimmt.)

Jetzt sind also Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege beschlossen worden. Wozu sollten Richtlinien gelten? Ich denke mir, zuallererst sollten sie gemachte Erfahrungen zusammensammeln, sie in grundsätzliche Papiere bringen und Allgemeines daraus schlussfolgern, um daraus dann weitere Arbeitsaufgaben zu geben. Und das ist eigentlich auch der größte Kritikpunkt der Leistungsträger, dass sie am Tisch der Akteure, als die Richtlinien zusammengetragen und zusammengefasst wurden, keinen Platz hatten. So, wie meine Information ist, besteht der Bundesausschuss, der sich darüber Gedanken gemacht hat, aus Ärzten und eben nicht aus Verantwortlichen von Pflegediensten, von Pflegeverbänden, Vereinen,

von den Leistungserbringern, die ja ganz gewiss ein großes Potential von Erfahrungen haben. Und dann braucht man sich im Endeffekt auch überhaupt nicht zu wundern, wenn so was passiert, wie hier jetzt in Mecklenburg-Vorpommern, dass die Leistungserbringer laut aufschreien, wenn bestimmte Dinge nicht mit ihnen zusammen beredet wurden im Vorfeld und demzufolge das Wissen über die Dinge, wie, wo, warum sie angewendet werden sollen, bei ihnen vorrangig ist.

Die Leistungserbringer sehen, so, wie es auch meine Vorredner schon getan haben, ein großes Problem bei der häuslichen Pflege von chronisch Kranken. Das Problem an sich, was ich dabei sehe, ist, dass nach wie vor der Patient nicht in seiner Ganzheit gesehen wird. Es ist ein Budgetdenken immer noch im Vorrang – meine ganz persönliche Meinung ist dabei, wenn der Kommerz in das Gesundheitswesen einzieht, können wir nichts anderes erwarten.

(Beifall Heike Lorenz, PDS)

Dieses Budgetdenken also hat zu Verunsicherungen geführt bei den Leistungserbringern der häuslichen Krankenpflege und letztendlich auch in gewissem Maße bei den Ärzten.

Es ist schon gesagt worden, dass sehr wohl durch richtig und ordentlich durchgeführte häusliche Krankenpflege stationäre Aufenthalte, Krankenhausaufenthalte minimiert werden können, was nicht zuletzt nur Kosten senkt. Ich sehe den Patienten als Ganzheit und denke auch, dass es zur psychischen Stabilität eines chronisch kranken Menschen dazugehört, wenn er so lange wie möglich, so viel wie möglich in seiner Häuslichkeit weilen kann und dass das doch psychisch belastende Krankenhausklima, was nicht an dem Krankenhaus, den Ärzten und den Schwestern liegt, sondern an der Art und Weise – es ist das Krankenhaus, in dem alles um mich herum krank ist –, also nicht so oft ausgesucht werden sollte.

Die Erweiterungen, die sehr wohl in diesen Richtlinien verfügt sind, sind für meine Begriffe ein guter Ansatz auch großer Kritikpunkte von Leistungserbringern, also von Verbänden, Vereinen und Organisationen, dass bisher für sie nicht vergütet wurde die Anleitung der betreffenden Person oder zu pflegender Angehöriger bei bestimmter Verrichtung von bestimmten Dingen. Das darf aber nicht dazu führen – und ich denke mir, gewisse Besorgnisse, wenn manches auch ein bisschen überstrapaziert wird, basieren wirklich auf Erfahrungen von Leistungsträgern –, das darf nicht dazu führen, dass bestimmte Dinge der Leistungen irgendwann, irgendwie aus der Verordnung, aus den Verschreibungen der Ärzte entfallen. Denn ich denke mir, wenn zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankte, Diabetiker, Rheumatiker die professionelle medizinische Verordnung, die professionelle medizinische Krankenpflege an sich selbst als die größere Sicherheit empfinden, als wenn es von zu pflegenden Angehörigen gemacht wird oder wenn man es selber macht, dann muss – auch wieder der Patient als Ganzheit gesehen – das anerkannt werden für meine Begriffe und immer die Möglichkeit bestehen, dass das professionell gemacht wird, wenn der Patient sich dadurch ganz einfach sicherer fühlt. Gerade bei bestimmten chronischen Erkrankungen ist die Psyche ein wichtiger Baustein des allgemeinen Gesundheitsbildes und ich denke mir, auch wenn die Psyche gut gepflegt ist, haben wir weniger Kosten.

Nicht zuletzt müssen wir uns vor Augen halten, dass häusliche Krankenpflege nichts ist, was man irgendwann

mal bitte schön so nebenbei macht, sondern dass das geschulte Auge von fachlich ausgebildetem Pflegepersonal ungeheuer wichtig ist. Wir brauchen das fachliche Auge bei der häuslichen Krankenpflege, was eben schon bemerkt, wenn beim Patienten irgendeine Veränderung ist, die auf irgendwelche Dinge hinweist, die sich schlimmer ausweiten könnten. Für meine Begriffe ist es fast unmöglich für einen nicht Ausgebildeten zu unterscheiden, ob der Bettlägerige zurzeit nur ein einfaches Druckgeschwür hat oder ob sich da ein heftiger Dekubitus, also eine offene Stelle, ein offenes Liegegeschwür, entwickelt. Da muss ganz einfach die Zeit für die Prophylaxe sein, nach wie vor, und mit dem geschulten Auge draufgesehen werden.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Das ist eigentlich auch Kritik der Verbände und Vereine, nämlich dass sie mit Ärzten schon bestimmte Dinge erarbeitet hatten, die eigentlich in den Leistungskatalog rein sollten. Und da muss ich ganz einfach drauf eingehen, ein Leistungskatalog lässt sich ja nicht nur nach einer Seite bearbeiten. Er lässt sich nach zwei Seiten bearbeiten: Man kann Dinge dazunehmen und man kann sehr wohl Dinge abnehmen.

(Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU)

Und diese zweiseitige Bearbeitung ist ziemlich dürftig ausgefallen und so besteht eben das Problem, dass Dinge, die von Verbänden, Organisationen gesehen wurden, als mit in den Leistungskatalog aufnehmbar, nicht aufgenommen wurden. Ich denke mir, es ist ganz einfach schlimm, wenn ein Arzt aufgrund des Nichtausgebildetseins von Pflegekräften lieber einen Patienten ins Krankenhaus gibt, um die Verantwortung für den Patienten „loszuwerden“. Das ist dann bitte nicht dem Arzt zuzulasten, sondern ganz einfach eine normale Reaktion des Arztes, wenn Nichtausgebildete pflegen, könnte Schlimmeres passieren, also lieber den Patienten ins Krankenhaus.

Ich denke mir, mit dem Änderungsantrag der SPD- und PDS-Fraktion ist es durchaus möglich, dass wir dem Ministerium hier Material in die Hand geben, um kritisch zu begleiten, was mit diesen Richtlinien bei uns im Land in der Ausführung wird, wie sie sich auf unsere Patienten auswirken, wie im Endeffekt Arzt und Leistungsträger miteinander für den Patienten effektiv human und ordentlich arbeiten können oder auch nicht. Und dann wird es die entsprechenden Möglichkeiten geben, auch von Seiten unseres Sozialministeriums, im Bund dementsprechende Gegenmaßnahmen in Angriff zu nehmen. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Vielen Dank, Frau Müller.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Rißmann von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die gesetzlichen Regelungen, die zu Veränderungen im Bereich der heute hier auch zur Diskussion stehenden häuslichen Krankenpflege nötig sind, will ich nur kurz noch mal vergegenwärtigen. Es ist ein Partnerschaftsmodell aus zwei Säulen:

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschließt gemäß Paragraph 92 Absatz 1 im Sozialgesetzbuch V die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Verordnung häuslicher

Krankenpflege. Die Richtlinien richten sich zum einen an den Arzt und konkretisieren im Rahmen seiner Therapieverantwortung die Voraussetzungen und die Indikatoren für die Verordnung häuslicher Krankenpflege. Zum anderen richten sich die Richtlinien an die Versicherten und konkretisieren den Anspruch, den Leistungsanspruch, den sie gegenüber der Kasse haben. Die Richtlinien haben nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes Normcharakter und sind bundesweit verbindlich.

Daneben sollen die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich gemäß Paragraph 132 Sozialgesetzbuch V mit den Spitzenorganisationen und den Pflegediensten Rahmenempfehlungen zur Sicherung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung schließen. Daraus ergibt sich natürlich ein Kritikpunkt, wenn die Leistungserbringer die Richtlinien vorgegeben bekommen und nicht an der Ausarbeitung von Richtlinien beteiligt waren. Aber genau das ist möglichst in Rahmenempfehlungen zu berücksichtigen.

(Dr. Martina Bunge, PDS: Sehr richtig.)

Und das ist jetzt Sache der zweiten Säule.

Das Partnerschaftsmodell in der häuslichen Krankenpflege und in der Heilmittelversorgung ist bisher aufgrund der unterschiedlichen Auslegungen genau dieses Punktes im Dissens zwischen dem Bundesausschuss, also Ärzte und Krankenkassen, und den Verbänden der Pflegedienste gewesen. Bei entsprechender Ausgestaltung der Rahmenpläne ist eine Optimalversorgung zu erhoffen und zu erwarten.

Dass wir in Mecklenburg-Vorpommern prüfen müssen, welche Auswirkungen diese Regelungen haben, ist Anliegen des Antrages und aus diesem Grunde kann ich mich dem natürlich nicht verschließen, wenngleich ich es für vernünftig und richtig halte, dass wir das nach einem Jahr tun und zunächst im Sozialausschuss mit der nötigen Sachkompetenz einen solchen Bericht entgegennehmen.

Ich möchte nur zu einigen Dingen etwas sagen, weil Frau Müller und die Sozialministerin schon Ausführungen zu dem grundsätzlichen Anliegen gemacht haben.

Es ist also notwendig, dass die Pflegedienste diesem Auftrag – zweite Säule – gerecht werden und die Rahmenbedingungen und Rahmenvereinbarungen festlegen. Zu dem, was hier zum Teil vorgetragen wurde, vielleicht doch einige Bemerkungen, um Verunsicherungen herauszunehmen:

Wenn medizinisch begründet Pflegemaßnahmen angeordnet werden, sind sie auch weiterhin in vollem Umfange möglich. Das betrifft nicht nur solche verhältnismäßig einfach einsehbaren Dinge wie Blutdruckmessung über eine bestimmte Zeitdauer hinaus oder Blutzuckerkontrollen, wie Herr Glawe und Herr König hier gemeinsam oder nacheinander geltend gemacht haben. Medizinisch begründete Leistungen sind auch weiterhin in vollem Umfang möglich. Der Leistungskatalog im Ganzen ist nicht eingeschränkt worden.

Etwas zu den Infusionen oder Dauerinfusionen, intravenösen Injektionen, zur Medikamentenabgabe: Es ist auch früher ärztliche Aufgabe gewesen, Infusionen und intravenöse Medikamentengabe durchzuführen. Man hat sich nicht immer daran gehalten und diese Aufgaben weiterdelegiert. Es bleibt ärztliche Aufgabe, Qualität zu sichern, und mithin bleibt auch die intravenöse Gabe ärzt

licher Arbeit vorbehalten. Möglich ist zum Beispiel, was Sie ansprachen bezüglich der häuslichen Behandlung von Krebspatienten, dass bei einem Liegenden mit einer Kanüle, die der Arzt gelegt haben muss, die Infusion auch von qualifiziertem Pflegepersonal gemacht werden kann.

(Harry Glawe, CDU: Nach der Indikation, ja.)

Und dass der Arztbesuch natürlich auch ein Qualitätsanspruch des chronisch Kranken ist oder des Karzinomkranken, des Krebskranken, wird damit nur zusätzlich sichergestellt. Dann muss er selber auch einmal am Tag diesen Patienten in der Häuslichkeit besuchen, einschätzen und dann die Infusion neu legen und veranlassen. Auch das ist kein Problem, es ist kein Grund zur Verunsicherung. Wenn das im häuslichen Milieu vom Patienten gewünscht wird, ist das auch weiterhin möglich.

Zur Dekubituseinschätzung: Auch hier sind Berichte in der Öffentlichkeit, in der Presse über mangelnde Pflege und Zustandekommen solcher Folgen von Durchliegen berechtigte Kritik gewesen. Bei Qualitätssicherung in der Pflege muss davon ausgegangen werden, dass solche in Langzeit sich entwickelnden Probleme abgebaut werden können und bei rechtzeitiger Diagnostik nicht dieses Ausmaß annehmen müssen.

Ich komme also zum Schluss lediglich zu der zeitlichen Orientierung, die wir mit unserem Antrag vorhaben, dass nach einem Jahr ein Bericht erfolgt und dann bei nicht akzeptabler oder problematischer Auswirkung der Richtlinien seitens des Landes, seitens der Ärzte, seitens der Pflegeverbände reagiert werden muss, vielleicht auch schon früher, und dass letztlich eine Beurteilung in Möglichkeit der Selbstbefassung im Sozialausschuss auch schon früher bei entsprechenden Signalen nicht ausgeschlossen ist. Wir unterstützen den Antrag und qualifizieren ihn lediglich mit dieser Zeitvorstellung über die Kontrolle in unserem Bundesland. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Vielen Dank, Herr Dr. Rißmann.