Es haben Menschen mit Behinderungen 20 Jahre gearbeitet, teilweise sogar in Schichten – Physiotherapeuten in Kurkliniken haben in Schichten gearbeitet –, und bekommen dafür nach 45 Arbeitsjahren durch die Pauschalberechnung von 20 Jahren, nämlich am untersten Limit, eine Rente von 800 DM.
Das ist so und das ist eine Ungerechtigkeit gegenüber Sonderpflegegeldempfängern und Blindengeldempfängern.
Es hat sich schon wieder eine Rentenungerechtigkeit eingeschlichen, und zwar wird seit dem 01.01.1999 keine Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente mehr gezahlt, sondern mindere Erwerbsunfähigkeitsrente. Kein Mensch kann richtig sagen, in welcher Art und Weise, bitte schön, so eine Rente berechnet werden soll. Und dann frage ich Sie auch ganz besorgt: Wer ist als Mensch mit Behinderung in der Lage, mit 60 oder 50 oder 40 Prozent, die ihm Arbeitsfähigkeit bescheinigt wird, Geld dazuzuverdienen? Es nimmt ihn ganz einfach keiner. Und demzufolge ist Rente zum Verschiebebahnhof in die Sozialhilfe geworden. Und das geht nicht im Sinne der PDS. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem es der Bundesregierung im Moment leider nicht gelingt, einen konstruktiven Gesprächsfaden zwischen allen demokratischen Parteien aufrecht zu erhalten, ist es sinnvoll, Herr Koplin, dass wir uns heute im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern einmal mit der Rentenproblematik auseinander setzen. Ob allerdings diese Debatte ein Puzzlestein in der Erkenntnis der Herren Schröder und Riester sein kann, endlich einmal konsequent alle Fakten, bevor man dann redet, auf den Tisch zu legen und diese Fakten dann auch zu diskutieren, wage ich mal vorläufig zu bezweifeln.
Angesichts des Umstandes, dass nach zahlreichen Runden zwischen den demokratischen Parteien beim Bundeskanzler und bei Herrn Riester zwar Annäherungen möglich waren, aber in entscheidenden Fragen dann kein Durchbruch erfolgte, weil die Bundesregierung, aus welchen Gründen auch immer, abblockte,
(Heike Lorenz, PDS: Ist es nicht so, dass Sie den Faden erst mal durchgeschnitten haben, damit das Sommerloch ein bisschen Füllung bekommt durch die CDU?)
wurde dann quasi im Schweinsgalopp in einer kurzen Runde zwischen Herrn Riester und Frau Engelen-Käfer in einer wichtigen Frage wie dem Renteniveau, das jetzt auf einmal doch wieder bei 64 Prozent landen soll, ein erster Punkt gesetzt. Dass angesichts derartiger Gesprächsmethoden der Bundesregierung und der mangelnden Bereitschaft oder Fähigkeit, was auch immer, alle Fakten auf den Tisch zu legen, die CDU heute nicht in der Lage ist, dann an der aktuellen Rentenrunde teilzunehmen, denke ich, spricht für sich.
Herr Rißmann, Sie haben vorhin erwähnt die Thematik Ausgleichsfaktor, Generationsfaktor. Das ist ein Beispiel, dass es von heute auf morgen drunter und drüber geht. Vor drei Wochen noch die Thematik Ausgleichsfaktor, heute Generationsfaktor, was auch, denke ich, durchaus Sinn macht.
Die Bundesregierung hatte in ihrem ursprünglichen Vorschlag unter anderem die Einführung einer so genannten bedarfsorientierten Grundsicherung vorgeschlagen. Es ist gut, dass davon inzwischen abgerückt worden ist. Damit hat die Bundesregierung, was die CDU betrifft, zumindest eine wichtige Forderung auch erfüllt.
Jetzt, meine Damen und Herren, wird vorgeschlagen, das Sozialhilferecht zu modifizieren. Das ist in der Tat auch zielführender. Wir müssen gerade älteren Mitbürgern mit sehr niedrigen Rentenansprüchen besser helfen. Deshalb sind die Ansätze etwa hinsichtlich der Antragswege und der gemeinsamen Anlaufstellen durchaus richtig. Aber, und das ist ein entscheidender Punkt, diese Regelungen haben mit der eigentlichen Rentenreform nichts zu tun. Ohne Grund werden hier zwei Fragen miteinander vermischt, die zwar in einem engen Zusammenhang zu sehen sind, aber eben nicht gemeinsam gelöst werden können.
So geht es bei der Rente um die langfristige Sicherung einer grundsätzlich paritätisch getragenen Versicherung. Und die Reform berührt deshalb Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Beitragszahler und den Staat als Garanten und Träger der Rentenversicherung. Bei der Sozialhilfe wiederum geht es um eine Leistung, die bedarfsgerecht durch die Kommunen geleistet wird. Entsprechend der Gegebenheiten vor Ort und nach Prüfung und in Kenntnis der spezifischen Lebenssituation wird der Bedarf ermittelt und ausbezahlt.
Um für ältere Menschen Erleichterungen bei der Beantragung ergänzender Sozialhilfeleistungen zu erreichen, muss deshalb das Antragsverfahren aufeinander abgestimmt und miteinander verzahnt werden.
Dies sollte aber in einer sicherlich auch sinnvollen und notwendigen Reform der Sozialversicherung und nicht innerhalb der Rentenversicherung geregelt werden.
Meine Damen und Herren, wir müssen den älteren Menschen die Sorge vor Rentenkürzungen und sinkenden Lebensstandards nehmen. Die junge Generation darf nicht durch hohe Beiträge überlastet und gleichzeitig über die späteren Rentenbezüge im Unklaren gelassen werden. Was die ganze Gesprächssituation betrifft, in der ja insbesondere unsere Kollegen im Bundestag stecken,
darf ich doch einmal erinnern an die Auseinandersetzungen, konstruktiven Auseinandersetzungen der Herren Blüm und Dreßler. Da hat man sich gefetzt im Deutschen Bundestag, aber es kamen dann auch Kompromisse zustande.
Im Moment habe ich wirklich den Eindruck, der Bundeskanzler stellt sich hin, doziert in sehr wohlgewogenen Worten, wie wichtig doch das Thema ist, und in den eigentlichen Gesprächsrunden wird dann erwartet, dass die Gesprächspartner sich in die Bauchlage begeben,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Insofern ist der jetzige Bundeskanzler schon eine positive Erscheinung gegenüber seinen Vorgängern.)
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Er hat ja einfach nur die Fragen ausgesetzt. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde mal versuchen, das Thema wieder auf eine sachliche Basis zu heben, denn dazu ist es zu wichtig, als dass wir hier so polemisch uns gegenseitig agitieren.
Wer in den vergangenen Wochen aufmerksam die Medien verfolgt hat, der wird festgestellt haben, dass wir es bei den Entscheidungen mit verschiedenen Konfliktbereichen zu tun haben.
Erstens. Die jetzige Rentengeneration möchte ihr Versorgungsniveau halten und das ist im historischen Vergleich gut. Davon unberührt bleibt die Kritik, dass es ungeachtet dessen immer noch nicht gelungen ist, Altersarmut vollends abzubauen.
Zweitens. Die derzeitigen erwerbsfähigen Jahrgänge möchten die Stabilität der Sozialversicherungsbeiträge. Frau Koburger, da habe ich eine andere Wahrnehmung als Sie, das ist den Jugendlichen wichtig und das ist auch der SPD wichtig.
Drittens. Die erwerbsfähige Generation hat ein Interesse daran, einen Platz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden, auch um den Preis, dass ältere Arbeitnehmer aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden.
Viertens. Umgedreht sollen durch das Ausscheiden der älteren Arbeitnehmer aber auch nicht die Sozialversicherungsbeiträge steigen. Zudem haben die rentennäheren Jahrgänge, also 30- bis 50-Jährige, ein Interesse an einem hohen Sicherungsniveau.
(Heike Lorenz, PDS: Das muss man aber auch mit der Verteilung der Arbeit analysieren, zum Beispiel mit der 35-Stunden-Woche.)
Um das zu erreichen, müssten die unter 30-Jährigen für die daraus resultierenden höheren Beitragsleistungen aufkommen,
(Wolfgang Riemann, CDU: Deswegen müssen sie erst mal 13 Jahre zur Schule gehen, um die Beiträge erarbeiten zu können.)
Herr Riemann, Birnen und Äpfel sollten Sie nicht miteinander vergleichen. Durch diese disqualifizierenden...
(Heinz Müller, SPD: Er hat nur zwei Schallplatten, Mensch. – Heiterkeit bei Sylvia Bretschneider, SPD)