… wenn wir die Situation kritisch analysieren – und das haben wir hier alle sehr wohl getan –, sollten wir aber auch den Schritt tun, konstruktiv über Vorschläge nachzudenken. Ich bin immer bereit, Vorschläge aufzunehmen. Dann leisten wir auch als Parlament nicht nur einen Beitrag in dem Sinne, wir kritisieren eine Situation und reden möglicherweise das Land noch schlecht, sondern wir sollten Perspektiven aufzeigen, damit die jungen Leute hier eine Chance in MecklenburgVorpommern haben. – Schönen Dank.
Ja, ich war bei meinem Ausflug auf die Bundesebene nicht ganz zu Potte gekommen und außerdem wollte ich einem seit dem Wochenende gut aufgelegten Arbeitsminister
nicht in die Quere kommen und bleibe weiterhin auf der Bundesebene. Auch das hatten Sie angemahnt. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt kommt etwas aus der Abteilung Polemik. Ich kann es mir nicht ganz verkneifen.
Wenn das Niveau der Jugendarbeitslosigkeit so hoch wäre wie das Niveau Ihrer vier Reden, würde ich mir wesentlich weniger Sorgen machen.
Und, Herr Holter, ich habe mir etwas aufgeschrieben, ein paar Stichworte, die ich bei Herrn Glawe und bei unserem ehemaligen Wirtschaftsminister
gefunden habe, nur Stichworte: Nachfragepolitik bei Herrn Glawe, die Tarifpartner haben Verantwortung. Herr Seidel nannte „staatliche Intervention“ als Stichwort und
Ansonsten ist der Fraktionsvorsitzende nach seiner mehr oder weniger staatstragenden Rede zur Regierungserklärung dann doch wieder mächtig abgesackt.
Er hat nur das Stichwort „Investitionen aufstocken“ aufgegeben. Ja, natürlich, da hat er Recht, das kann man tun. Frau Lorenz hat darauf hingewiesen, welche Gefahr auch bei Investitionen besteht.
Ich will aber etwas sagen, um auch Herrn Holter eine Antwort zu geben, wo wir ja ein bisschen mehr am Drücker sind als SPD auf Bundesebene. Das Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung ist auf drei Jahre angelegt. Es werden summa summarum für die Infrastruktur 2,9 Milliarden DM pro Jahr ausgegeben. Es werden für Forschung und Bildung 600 Millionen DM pro Jahr ausgegeben und die Energieeinsparung beziehungsweise CO2-Reduzierung soll mit 500 Millionen DM im Jahr über immerhin drei Jahre gefördert werden.
Meine Damen und Herren! Aktive Arbeitsmarktpolitik sowie öffentlich geförderte Beschäftigung muss so betriebsnah wie möglich durchgeführt werden. Sie muss ebenso – und ich wiederhole es noch mal – langatmig sein, wie das Problem leider selber ist. Sie muss mit Investitionen verbunden sein, mit öffentlichen Aufträgen also. Ich habe eben die Zahlen genannt vom Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung und ich könnte mir nämlich sehr gut vorstellen, dass ein Teil dieser Investitionen aus den UMTS-Milliarden – so heißen sie ja dann landläufig – an die zusätzliche Beschäftigung von Jugendlichen gebunden wird, eben nach der Förderphilosophie von „Jugend baut“.
Und das wäre meines Erachtens eine sehr wirtschaftsnahe, eine sehr betriebsnahe, mit Investitionen verbundene und langatmige Maßnahme. Wir werden sehen, ob wir das durchkriegen auf Bundesebene. Aber, wie gesagt, auch in einer Aktuellen Stunde darf man mal Wünsche äußern. Insofern bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit bei den inzwischen neun CDU-Abgeordneten und ansonsten bei dem Rest des Landtages. – Vielen Dank.
Wir sind damit am Ende der Redezeit innerhalb der Aktuellen Stunde zum Thema „Jugendarbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern“.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung des Datenverarbeitungszentrums Meck
lenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1381. Hierzu liegt Ihnen auf Drucksache 3/1540 die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Rechts- stellung des Datenverarbeitungszentrums Mecklenburg-Vorpommern (Datenver- arbeitungszentrumsgesetz – DVZG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/1381 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Dazu gibt es offensichtlich keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mit einem aktuellen Schreiben beginnen, das mir heute zuging von der IHK Neubrandenburg.
Ja, das werden eine Reihe von Abgeordneten bekommen haben, aber sicher nicht alle, sicherlich die aus dem Kammerbezirk. Deswegen gestatte ich mir, darauf hinzuweisen.
Die IHK führt aus, dass durch dieses Gesetz nicht nur die zentrale Beschaffung von IT-Technik des Landes und des dazu notwendigen Know-hows auf die DVZ GmbH übertragen wird. Das bedeutet, dass eine hundertprozentige Landestochter schrankenlos in Konkurrenz zur Privatwirtschaft auftreten kann. Der Marktzugang für unsere Unternehmen wird dadurch massiv behindert.
Und die IHK sagt dann weiter: „Die Hälfte der antwortenden Unternehmen werden nach eigenen Angaben von dieser Maßnahme negativ betroffen sein.“ Die IHK schließt: „Als Interessenvertreter der Wirtschaft bitte ich Sie, diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu versagen.“
Ich darf, meine Damen und Herren, feststellen, dass mit der heutigen Zweiten Lesung des DVZ-Gesetzes nach dem Willen der Finanzministerin ein Ausnahmetatbestand zur Landeshaushaltsordnung geschaffen werden soll. Grund für die Eile der Finanzministerin mit diesem Gesetz ist möglicherweise die Befürchtung, dass mit dem derzeitigen Agieren des Datenverarbeitungszentrums unter Umständen eine Verletzung haushaltsrechtlicher Vorschriften einhergehen könnte. Dies soll nun mit dem vorliegenden Gesetz geheilt werden.
Die Begründung zum Gesetzentwurf drückt diesen Sachverhalt ganz unumwunden aus, ich darf zitieren: „§ 3 Absatz 1 Satz 1 durchbricht damit § 55 Absatz 1 LHO. Hiernach muss dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen.“ Und weiter wird gesagt, mit dem Gesetz
„kann … eine unmittelbare Inanspruchnahme des Datenverarbeitungszentrums Mecklenburg-Vorpommern durch Dienststellen des Landes erfolgen, ohne dass hiermit eine Verletzung haushaltsrechtlicher Vorschriften einhergeht.“
Es ist nicht verwunderlich, dass Fragen, die das Agieren des DVZ auf dem Markt und die Problematik öffentlicher Ausschreibungen betrifft, auch das Interesse von Kammern und Verbänden fanden. Während der Anhörung im Finanzausschuss wurden die damit zusammenhängenden Fragen außerordentlich kontrovers diskutiert. Es würde in diesem Rahmen zu weit führen, auf die Anhörungsergebnisse im Einzelnen einzugehen. So viel sei jedoch gesagt:
Erstens. Das zukünftig beabsichtigte Agieren des DVZ auf dem Markt als zentraler Beschaffer der Landesregierung bei gleichzeitiger Teilnahme am Wettbewerb als selbständiger Anbieter stößt bei den meisten Anzuhörenden auf eine starke Betroffenheit.