Meine Damen und Herren, wir haben am 9. November teilweise gemeinsam an bestimmten Orten in diesem Lande gestanden und gesagt, es darf sich alles das nicht wiederholen. Aber, meine Damen, meine Herren, an einem solchen Abend irgendwo stehen und etwas sagen und etwas tun sind offenbar zwei verschiedene Dinge.
Meine Damen und Herren, was die Landesregierung tun sollte, wäre im Rahmen eines solchen Konzeptes gucken, beurteilen, und – das ist richtig, was der Innenminister sagt – das soll die Landespolizei aufgrund ihrer Fachkunde tun. Aber es ist nun mal so, dass wir als Landtag nur die Landesregierung auffordern können und nicht die Landespolizei. Und wir fordern die Landesregierung auf, dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Prüfung und Aufstellung eines solchen Konzeptes etwa geprüft wird, wie weit Prävention hier über offene Videoüberwachung gesichert werden kann. Dass dazu die Landkreise, die kreisfreien Städte, aber auch BGS und Zoll als Gesprächspartner mit dazukommen müssen, brauchen wir am Rande nur zu vermerken, davon gehen wir aus.
Aber – das ist hier ein paar Mal vermengt worden, die Eingriffsgrundlagen nach Paragraph 32 und 33 SOG, Frau Schulz hat das ein bisschen in einen Topf geworfen – es ist in der Tat zu prüfen, ob der vom Innenminister zitierte Paragraph 32 SOG auf die Überlegung angepasst werden muss, die zum Beispiel die Datenschützer in sehr genauen Untersuchungen gerade hier in Schwerin in ihrer Konferenz vorgetragen haben. Aber es fehlt mir eigentlich jede Erkenntnis, dass daran gearbeitet wird. Also nur zu sagen, wir haben keinen Bedarf, vielen Dank, und sich nicht an der tatsächlichen Situation zu orientieren ist sicherlich nicht gut. Und es ist einfach höchste Zeit, dass sich die Landesregierung, das heißt in diesem Fall der Innenminister, endlich der Aufgabe stellt, entsprechend einem gemeinsam getragenen Beschluss für unser Land diese Möglichkeiten zu prüfen und ein Konzept für diese Möglichkeiten vorzulegen.
Meine Damen und Herren, Sie haben locker hier alles abgelehnt, verbal. Ich sage Ihnen: Wie können Sie garantieren, dass sich nicht die gewaltbereite rechtsextremistische Szene angesichts des durchaus anerkannten Verdrängungseffektes von Videoüberwachungsmaßnahmen von anderswo zu uns bewegt, weil sie hier einen überwachungsfreien Raum vorfindet? Das gilt übrigens nicht nur für rechtsextremistische Gewalttäter, das gilt für organisiertes Verbrechen und illegalen Drogenhandel genauso.
Hamburg ist so weit nicht, wie Sie manchmal glauben. Sie wissen, wie schnell man von Hamburg in diesem Land ist.
Und deswegen, meine Damen und Herren, bei allem, was Sie bisher an präventivem Gerede dazu, dass man nichts tun müsse, gesagt haben, überlegen Sie es bitte noch einmal und stimmen Sie dem Antrag zu! Wir fordern ja gar nichts Unziemliches. Wir bitten nur darum, ein Konzept zu erstellen, mehr nicht. – Vielen Dank.
Herr Jäger, Sie wissen wie ich, dass seit einigen Jahren, und das ist erfreulich, die Häufigkeitszahlen bei uns im Lande zurückgehen – das geht ja viele Jahre schon –, dass es da eine Tendenz gibt. Meine Frage ist: Haben Sie in Ihrer Amtszeit, als die Häufigkeitszahlen ja noch wesentlich höher lagen als heute, ernsthaft darüber nachgedacht, einmal solche Videoanlagen einzusetzen?
(Reinhardt Thomas, CDU: Jaja, das hören wir ständig. – Wolfgang Riemann, CDU: Die Regierung hat eh nichts zu sagen.)
Haben Sie in der Zeit Ihrer Amtstätigkeit als Innenminister denn jemals aus der Polizeiabteilung, aus dem Landeskriminalamt Empfehlungen bekommen, eine solche Videoanlage einzurichten?
Herr Körner, die Beamten in diesem Lande sind keine Phantasten. Sie wissen sehr wohl einzuschätzen, ob es eine Umsetzungsmöglichkeit für Vorschläge gibt oder nicht. Und da, wie ich Ihnen sagte, die politischen Mehrheiten dafür nicht gegeben waren,
hat auch niemand eine solche Phantasterei – zu einer Zeit, als Ihre Partei zum Beispiel noch weit weg war von solchen Überlegungen, auch Ihr damaliger innenpolitischer Sprecher im Bundestag, der heutige Bundesinnenminister –, einen solchen Vorschlag vorgelegt, weil ich gesagt hätte: „Leute, spinnt ihr? Das ist nicht umsetzbar.“
Herr Jäger, Sie haben in Ihrem Antrag einen Kriminalitätsschwerpunkt genannt, Wöbbelin. Nun schlagen Sie drei vor. Könnten Sie weitere nennen? Wenn das Sinn macht, bin ich ja gerne bereit, mit Ihnen darüber nachzudenken. Also können Sie noch zwei Kriminalitätsschwerpunkte nennen in unserem Land?
Da ich ja ein Mensch bin, der mehr an praktischen Gegebenheiten orientiert ist, würde ich vorschlagen, dass wir beide das im Innenausschuss miteinander besprechen. Aber dann müssten Sie erst mal dem Antrag zustimmen und der Innenminister müsste einen Bericht vorlegen.
Herr Friese, Sie kennen mich lange genug, dass ich nie was aus der Lamäng sage, sondern immer versuche, das auch fundiert zu begründen.
(Wolfgang Riemann, CDU: Hätte man recht- zeitig eine Kamera in Ahlbeck aufgestellt, wäre es vielleicht ein Toter weniger gewesen.)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1572. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1572 mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei zwei Stimmen der CDU-Fraktion, ansonsten gegen die Stimmen der CDUFraktion abgelehnt.