Protokoll der Sitzung vom 16.11.2000

Die Gewerkschaften, die kommunalen Spitzenverbände, die Elternvertretungen, die Fachleute der Jugendhilfe und die Politik müssen hier noch ein großes Stück gemeinsamer Arbeit leisten.

Der nächste längst fällige Schritt ist die Formulierung eines eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrages der Tageseinrichtungen im Gesetz. Die Kindergärten müssen sich abgrenzen zur Schule – sie haben einen ganz wichtigen Beitrag zur Formung der Persönlichkeit in der Lebensphase von drei bis sechs Jahren – und gleichzeitig Bezug nehmen auf diesen bevorstehenden Altersabschnitt der Kinder. Auch bei der Betreuung von Schulkindern hat der Hort einen eigenständigen Auftrag. Neben Schule und Familie ist er eine eigenständige soziale Instanz und wird auf die Lebenswelt des Schülers Bezug nehmen.

Heute werden zu Recht Werteverluste beklagt. Rechtsextremistische Gewalttaten haben uns in den letzten Monaten allzu deutlich vor Augen geführt, dass unsere Gesellschaft längst nicht alle zu Gebote stehenden Mittel der Wertevermittlung nutzt. Neben den Eltern, der Schule, der Gemeinde und Gruppen Gleichaltriger muss sich auch die Tageseinrichtung für Kinder den Auftrag stellen, Normen des Zusammenlebens und Werte wie Solidarität, Toleranz und Mitgefühl zu vermitteln. Viele Erzieherinnen bemühen sich darum täglich. Lassen wir sie nicht alleine!

Eine entsprechende Fassung eines eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrages durch den Landesgesetzgeber hätte praktische Konsequenzen. Für die Fachkräfte bedeutete dies, die Vor- und Nachbereitung der Fachkräfte, die Zeit für Fortbildung und Elternarbeit müssen gewährt werden. Für die Gestaltung der Betreuung bedeutete das Verstärkung der Mitspracherechte der Eltern und der Gemeinden bei der Entscheidung über die Konzeption der Einrichtungen. Die Gruppenerzieherinnen beobachten zunehmend, dass Eltern die individuelle Betreuung ihres Sprösslings über Gebühr in den Vordergrund gerückt sehen möchten. Gerade deshalb brauchen die Erzieherinnen auch Zeit für die Elternarbeit. Es ist eine wirklich lohnende Aufgabe, Eltern zu begleiten bei der

Familienerziehung, sie heranzuführen an pädagogische Fragen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte eingangs die Tatsache, dass die integrative Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderungen im Land etabliert werden konnte, besonders hervorgehoben. Nicht nur die räumlichen Voraussetzungen, vor allem auch die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen für diesen Bereich sind sehr gut entwickelt worden.

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf einen anderen Bereich von Integration lenken, der bisher eher stiefmütterlich behandelt wurde: Zuwanderung ist auch in Mecklenburg-Vorpommern eine Tatsache. Dem muss auch das Kindertagesstättengesetz des Landes nach unserer Auffassung Rechnung tragen. Jedem hier lebenden Kind muss das Recht auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder gewährt werden. Wir sollten deshalb den Willen zur Integration ausländischer Kinder auch durch das Gesetz sehr deutlich formulieren. Einrichtungen, in denen Kinder mit Migrationshintergrund betreut werden, haben vor allem ein Problem: Zur Überwindung von Sprachbarrieren und kulturellen Hemmnissen brauchen sie mehr Zeit, die Mitarbeit der Eltern und spezielle Fortbildungen. Wir regen deshalb an, dass mit einer Novelle des Gesetzes die Integration der Kinder von Migrantinnen und Migranten besonders gefördert wird.

(Peter Ritter, PDS: Sehr gut.)

Denkbar ist ein besonderer Personalschlüssel für solche Gruppen.

Eine Studie des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik in Frankfurt am Main hat im vergangenen Monat Schlagzeilen gemacht. Unter dem Titel „Gute Kindheit – schlechte Kindheit“ ist Folgendes zu erfahren: Jedes siebte Kind unter 18 Jahren lebt in Deutschland unter der Armutsgrenze. Als arm werden dabei Kinder angesehen, die in Haushalten leben, die über weniger als 50 Prozent des Durchschnittseinkommens aller Familien mit gleicher Personenzahl verfügen. Die Sozialhilfequote liegt bei Kindern im Alter bis zu 7 Jahren mehr als doppelt so hoch wie die aller Sozialhilfebezieher. Armut umfasst nicht nur die finanzielle Lage der Familie, sondern manifestiert sich in den daraus entstehenden schlechteren Chancen der betroffenen Kinder wie Fehl- und Mangelernährung, Defizite in der sprachlichen Entwicklung, soziale Ausgrenzung. Bei zwei von fünf armen Kindern lässt sich ein gestörtes Sprach- und Spielverhalten beobachten. 90 Prozent der nicht armen Sechsjährigen schaffen den Sprung in die Schule, bei den armen sind es nur 70 Prozent.

Es liegt auf der Hand: Eine gezielte Förderung gerade armer Kinder ist vonnöten. Kindereinrichtungen bieten eine gute Chance, die sozialen Folgen materieller Armut geringer zu halten, Entwicklungsprobleme zu erkennen und rechtzeitig Hilfen anzubieten, auch die Beratung in Fragen der gesunden Lebensführung. Auch aus diesem Grund müssen in allen Kommunen die Voraussetzungen für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Platz in einer Tageseinrichtung bestehen bleiben.

Lassen Sie mich auf einen letzten Aspekt eingehen, warum meine Fraktion die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes für dringend erforderlich hält. Die Konstruktion der Kostenbeteiligung nach geltendem Recht stört die notwendige konstruktive Zusammenarbeit zwi

schen den Trägern der Einrichtungen, Kommunen und Land erheblich. Wir halten es da für sachgerecht, die Zuschüsse des Landes und der Landkreise auf eine neue Grundlage zu stellen.

Die Ermittlung von Regelkosten kann ersatzlos entfallen, weil sich dieses Modell als untauglich erwiesen hat. Wir erleben gerade wieder die Diskussion um die Erhöhung der Regelkosten, hatten sie hier auch heute. Die Diskussion ist so unerfreulich wie unergiebig. Was die Landesregierung auch tut, sie wird immer Protest ernten. Denn entweder ist der Durchschnittssatz unzutreffend – das ist er beinahe immer –, zu niedrig, um die Kosten der konkreten Einrichtung zu decken – das ist er bei unsanierten Einrichtungen oder solchen mit deutlichem Personalüberhang auch beinahe immer –, oder er führt zur Erhöhung der Kostenbeteiligung von Landkreisen, Gemeinden, Eltern und auch des Landes. Das ist so in jedem Fall, denn einen weiteren Geldgeber gibt es nicht. Der Bund hat sich bei seiner Einführung des Rechtsanspruchs von einem Konnexitätsgedanken nicht anfechten lassen und ist auch dem Gedanken an eine Kostenbeteiligung im Zuge des Familienlastenausgleichsgesetzes nicht näher getreten.

Fakt ist, die Personalkosten nach BAT Ost sind gestiegen. Fakt ist, die Sachkosten sind gestiegen. Fakt ist, ein nicht kleiner Teil der Einrichtungen kommt mit den Regelkosten nicht aus. Daraus haben Träger von Einrichtungen Strategien entwickelt, die Kosten zu dämpfen. Die bedenklichste ist die Eingrenzung der Personalkosten, Ausstieg aus der Anlehnung an den BAT, flexible Arbeitsverträge, Verzicht auf Fort- und Weiterbildung. Ich erhebe keine Vorwürfe an diese Adresse, sondern stelle die Frage, welche Rahmenbedingungen wir hier zu schaffen haben, damit solches Notmanagement nicht mehr erforderlich ist. Denn eines ist doch klar, Qualität in den Tageseinrichtungen hängt natürlich von den handelnden Personen ab. Vor allem kleine Kommunen haben die Übergabe an freie und andere Träger in vielen Fällen gerade nicht wegen der angestrebten Vielfalt der Angebote oder zur Erfüllung des Subsidiaritätsgebotes vorgenommen, sondern einfach um eine Einrichtung abzustoßen, die sich nicht rechnet.

Für solche, ich nenne sie einmal, Betreuungssatzverhandlungen, die notwendig werden, gibt es derzeit keine verpflichtende Regelung im Gesetz. Wir halten eine solche Regelung aber für dringend geboten. Die Gemeinde hat im Rahmen der Daseinsvorsorge für ihre Einwohner auch die Betreuung zu sichern. Sie hat also ein originäres Interesse an der Gestaltung dieses Angebots und sie muss folglich auch direkte Einwirkungsmöglichkeiten auf diese Gestaltung haben. Das ist zum einen über die Mitwirkung im Beirat zu erreichen, das ist auch auf dem Weg der Betreuungssatzverhandlung erreichbar. Eine solche Verhandlung müsste dem Anspruch des novellierten Kinderund Jugendhilfegesetzes nach den Paragraphen 78 fortfolgende folgen, wonach Kostenvereinbarungen im Zusammenhang mit Leistungs- und Qualitätssicherungsvereinbarungen abzuschließen sind.

(Beifall Heike Lorenz, PDS: Sehr richtig.)

Die angesprochene Norm regelt zwar die Vertragsschließung für Hilfen zur Erziehung, also einen anderen Leistungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe. Wir halten es aber für sachgerecht, diesen Grundsatz für die Verhandlungen der Kita-Kosten zu übernehmen.

Ein solches Modell der einrichtungsbezogenen konkreten Kostenermittlung und Verhandlung stärkt die kommu

nale Selbstverwaltung. Die Stärkung der Kommunen bei der Wahrnahme ihrer Verantwortung verlangt deshalb auf der anderen Seite, dass es verbindliche Mindeststandards für die Betreuung in Tageseinrichtungen und Tagespflege gibt. Es darf nicht sein, dass das Niveau der Betreuung allein von der Finanzkraft der Kommune abhängt. Deshalb wird es unumgänglich, neben der Erteilung der Betriebserlaubnis die Fachberatung durch das Landesjugendamt und die kommunalen Jugendämter zu verstärken. Es bedarf einer partnerschaftlichen Jugendhilfeplanung für diesen Bereich, damit kurze Wege für kurze Beine gesichert werden können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Kollege.

Damit schließe ich die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht 2000 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Haushaltsrechnung 1998 sowie der Vermögensübersicht 1998 des Landes MecklenburgVorpommern. Dazu liegt Ihnen die Drucksache 3/1401 vor.

Unterrichtung durch den Landesrechnungshof: Jahresbericht 2000 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Haushaltsrechnung 1998 sowie der Vermögensübersicht 1998 des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/1401 –

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache hierzu nicht vorzusehen. Dazu gibt es offensichtlich keinen Widerspruch.

Darüber hinaus ist vorgeschlagen worden, die Unterrichtung auf Drucksache 3/1401 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Danke sehr. Die Gegenstimmen. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Maßnahmen der Eigensicherung im Polizeivollzugsdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1576. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1607 vor.

Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Maßnahmen der Eigensicherung im Polizeivollzugsdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/1576 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 3/1607 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Dr. Körner von der SPD-Fraktion. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Acht Polizisten sind in diesem Jahr umgebracht worden, als sie bei in der Regel ganz normalen Kontrollen im öffentlichen Bereich ihre Pflicht erfüllten – ohne Vorwarnung, ohne Ankündi

gung, ohne dass sie sich darauf vorbereiten konnten. Dieser Umstand hat eine starke Diskussion in der Öffentlichkeit entfacht. Dazu hat sich die Gewerkschaft der Polizei an die Abgeordneten gewandt mit der Bitte, dieses Thema auf die Tagesordnung des Landtages zu setzen und zu thematisieren. Die Regierungskoalition hat dem auch sofort entsprochen, weil es hier um einen Sachverhalt geht, der so ohne weiteres nicht hinnehmbar ist. Das heißt, wir müssen uns mit dieser Situation auseinander setzen, wir müssen uns dieser Situation stellen.

Die Innenministerkonferenz Deutschlands hat sich in diesem Jahr mehrmals mit diesem Thema befasst. Sie hat Pläne auf den Weg gebracht, sie hat Vorhaben miteinander besprochen, die in diesem Punkt eingesetzt werden sollen, um die Sicherheit von Polizeibeamten zu erhöhen. Alle Beteiligten sind sich einig darin, dass es eine hundertprozentige Sicherheit nie geben kann. Aber das ist noch lange kein Grund, nichts zu tun und die Dinge so zu belassen, wie sie sind. Die Innenministerkonferenz hat gesagt: Wir wollen prüfen, ob es nicht schuss- und stichsichere Westen gibt, die aufgrund ihrer Eigenschaften praktischer sind im Tragekomfort, so dass sie den Polizeibeamten im täglichen Dienst leichter zumutbar sind. Darüber hinaus ist ein großes Maßnahmebündel besprochen worden, welches bei der Aus- und Fortbildung der Polizeibeamten beginnt bis dahin, dass praktische Situationen eingeübt werden, durchgespielt werden, um sich in entsprechenden Fällen entsprechend verhalten zu können.

Auch die Frage von Gerichtsverfahren muss besprochen werden. Sie alle wissen, dass gerade Polizistinnen und Polizisten in ihrem Dienst oft Angriffen ausgesetzt sind und, wenn sie dann von ihren Befugnissen Gebrauch machen, sich nicht selten einer Klage gegenübersehen, worin ihnen vorgeworfen wird, dass sie ihre Kompetenzen überschritten haben. Das macht natürlich Beamte auch unsicher. Hier brauchen sie ganz klar die Unterstützung der Politik, die Unterstützung des Ministeriums, um sie darin zu stärken, dass sie in ihrer Tätigkeit für Recht und Ordnung des Staates stehen und dafür breite Unterstützung benötigen. Ein Angriff verbaler oder physischer Art auf einen Polizisten ist kein Kavaliersdelikt. Hier sind auch die Gerichte aufgefordert, entsprechend drastisch zu reagieren, um deutlich zu machen, dass das Machtmonopol uneingeschränkt beim Staat liegt und bleiben muss.

Der Antrag liegt Ihnen vor. Ich denke, die Fraktionen und das Ministerium werden entsprechende Ausführungen dazu machen, so dass wir im Anschluss darüber befinden können, wie es weitergehen soll mit diesem Antrag. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Kollege.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Es gibt keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.

Als Erster hat das Wort der Herr Innenminister. Bitte sehr, Herr Dr. Timm.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen haben auf Anregung der Gewerkschaft der Polizei

diese Landtagsdebatte zur Eigensicherung der Polizeibeamten beantragt. Ich darf mich auch im Namen der Landespolizei für diese Initiative sehr herzlich bedanken.

Anlass für diesen Antrag sind die jüngsten tödlichen Verletzungen, die bei acht Polizeibeamten in ihrer Dienstausübung allein in diesem Jahr zu verzeichnen waren. In diesem Jahr sind, wie ich schon sagte, acht Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte tödlich verletzt worden. Schaut man in dieses Jahrzehnt zurück, so waren es zum Beispiel im Jahre 1995 sieben, 1993 ebenfalls sieben. Insgesamt, meine Damen und Herren, sind seit dem 8. Mai 1945 383 Polizeibeamte bei ihrer Dienstausübung ums Leben gekommen, tödlich verletzt worden.

Die Bevölkerung und natürlich auch die Innenminister und Innensenatoren der Länder und des Bundes sind über die Morde an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bestürzt. Für die vielen Zeichen der Anteilnahme und Verbundenheit mit der gesamten Bevölkerung bin auch ich persönlich außerordentlich dankbar.

Glücklicherweise ist die Landespolizei von schweren gewalttätigen Angriffen bislang verschont geblieben. Dennoch habe ich zusammen mit meinen Kollegen im Bund und in den Ländern beschlossen, auf der Basis bereits vorhandener fundierter Maßnahmen zur Eigensicherung der Polizei die ausbildungsmäßigen, technischen und taktischen Möglichkeiten zu optimieren. Dabei geht es uns um folgende sechs Felder, die ich dann im Einzelnen auch für die Polizeiarbeit in Mecklenburg-Vorpommern ausführen werde: um den technischen Schutz, um Einsatztaktik, um Aus- und Fortbildung, um die Öffentlichkeitsarbeit, um Forschungsvorhaben und um rechtliche Verbesserungen.

Ein Hinweis sei mir allerdings auch erlaubt: Im Rahmen von bereits durch die Innenministerkonferenz beauftragten und durchgeführten internationalen Expertentagungen unter Beteiligung der Polizeiführungsakademie des Bundeskriminalamtes und der Länder wurden

a) spezifische Risiken für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte,

b) Eigensicherungsmaßnahmen der Polizeien der Länder in Standard- und in Risikosituationen im Hinblick auf einschlägige Dienstvorschriften,

c) Einsatzverhalten,

d) die Aus- und Fortbildung sowie

e) die technische Ausrüstung