dargestellt. Ein wesentliches Ergebnis dieser Tagungen war es, dass die Polizeien der teilnehmenden Länder sowie auch die deutsche Polizei, das heißt die Länderpolizeien und der BGS in der Bundesrepublik Deutschland, gut organisiert sind, taktisch vorbereitet, trainiert und ausgerüstet sind. Einen absoluten Schutz allerdings kann niemand den Polizeibeamten bei ihren schweren und natürlich auch teilweise gefährlichen Dienstausübungen garantieren. Dennoch will ich sagen, die im Rahmen der Expertentagungen ausgetauschten Erfahrungen und weitergehenden Erkenntnisse wurden durch länderübergreifende Arbeitsgruppen bewertet und es wurden in sechs Feldern entsprechende Schlussfolgerungen gezogen. Dabei handelt es sich für die Landespolizei um folgende sechs, von mir bereits genannte, Felder.
Neben einer personenbezogenen Ausstattung mit der Pistole und dem Polizeistock stehen bei den Polizeidienststellen 989 Maschinenpistolen für besondere Einsätze zur Verfügung. Mehrzweckeinsatzstöcke, Reizstoffsprühgeräte, Polizeischutzhelme mit und ohne HörSprech-Garnituren, Schutzschilde sowie Überzieh- und Unterziehschutzwesten runden die derzeitige Ausstattung ab. Die Anzahl der Schutzwesten, 1.612 Unterzieh- und 590 Überziehschutzwesten, liegt im Verhältnis zu den Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten über dem Bundesdurchschnitt. Bereits jetzt ist sichergestellt, dass jede im Einsatz befindliche Beamtin und jeder Beamte auf eine Schutzweste zurückgreifen kann.
Ich kenne die Diskussion und weiß, dass natürlich die Wünsche darüber hinausgehen. Es ist und bleibt jedoch klar, nicht jeder Beamte von den 6.000, die wir haben, kann eine Schutzweste als persönliche Schutzweste bekommen. Aber jeder im Einsatz befindliche Beamte bekommt eine Schutzweste zur Verfügung gestellt. Nach der bisherigen Planung soll die Anzahl der Unterziehschutzwesten bis zum Abschluss des Jahres 2003 auf 1.973 Stück erhöht werden.
Sobald, meine Damen und Herren, Schutzwesten mit ballistischem und Stichschutz entsprechend der neuen, auf Initiative der Innenminister erarbeiteten technischen Richtlinie auf dem Markt, und zwar auf dem europäischen Markt, zur Verfügung stehen, werden diese auch für die Polizeibeamten in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Die neuen Schutzwesten sollen neben dem Schutz vor allem auch einen besseren Tragekomfort bieten, um so mehr Akzeptanz beim Nutzer herstellen zu können. Die vorhandenen Reizstoffsprühgeräte werden zurzeit schrittweise durch Sprühgeräte mit dem Reizstoff Pfeffer, dem so genannten Pfefferspray, ausgetauscht. Dieser Reizstoff hat einen erheblich höheren Wirkungsgrad und trägt dadurch zu einer gesteigerten Eigensicherung des Polizeibeamten bei seiner Dienstausübung bei.
Aufgrund länderübergreifender Beschlüsse führt auch die Polizei unseres Bundeslandes die neue Polizeimunition ein. Planmäßig wird die Ausstattung aller Waffenträger mit neuer mannstoppender Einsatzmunition im Jahr 2001 abgeschlossen sein. Diese Munition trägt erheblich zur Sicherheit und zum Schutz des Polizeibeamten bei.
Verhaltensregeln zur Erhöhung der Eigensicherung im polizeilichen Einsatz sind in dem seit 1992 eingeführten Leitfaden zusammengefasst. Dieser Leitfaden wurde bundesweit einer kritischen Überprüfung unterzogen. Nach Auswertung der konkreten jüngsten Falldarstellungen in Bad Hersfeld, Remscheid, Dortmund und Niederwalluf konnte kein Regelungsdefizit erkannt werden. Es wurde aber dennoch festgestellt, dass der Leitfaden in seiner jetzigen Form nicht die erforderliche Akzeptanz bei den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten findet.
Daher haben wir vor, meine Damen und Herren, den Inhalt und die Gestaltung zu überarbeiten. Insbesondere folgende Aspekte sollen dabei neu herausgearbeitet werden:
3. Ergänzungen von Verhaltensweisen und Präzisierungen der Anweisungen an zu kontrollierende und zu durchsuchende Personen und Kraftfahrzeuge.
Im Zusammenhang mit der Überprüfung, ob wir für unsere Beamtinnen und Beamten die richtigen Verhaltensanweisungen zur Gewährleistung der Eigensicherung erteilt haben, wurde auch intensiv die Frage diskutiert, wo die Grenzen der Verhältnismäßigkeit bei den Maßnahmen zur Eigensicherung liegen. Ich meine, dabei sollten wir uns auch im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern darüber einig sein, dass wir eine bürgernahe Polizei wollen, die ein überzogenes martialisches Auftreten vermeiden sollte. Jedoch, und das ist die Abwägung, ist für eine sichtbare Eigensicherung der Polizeibeamten im Polizeivollzugsdienst auch bei den Bürgern für Verständnis zu sorgen, wenn es um klare und auch nach außen erkennbare Eigensicherungsmaßnahmen geht. Ich komme darauf noch zu sprechen.
Das Thema Eigensicherung hat bereits jetzt in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Ausbildung einen hohen Stellenwert. Auch in der nach der Ausbildung durchzuführenden Fortbildung wird auf das Verhaltenstraining mit Zielrichtung Eigensicherung besonderer Wert gelegt. Durch die Fortbildung ist gewährleistet, dass jede Beamtin und jeder Beamte des polizeilichen Einzeldienstes möglichst innerhalb von zwei Jahren eine entsprechende Ausbildungsauffrischung erhalten kann. Die Polizei des Landes Mecklenburg-Vorpommern steht durch das seit längerer Zeit bereits durchgeführte einsatzbezogene Training – meine Damen und Herren der Opposition, Sie haben das ja in Ihrem Ergänzungsantrag noch einmal angesprochen –, das ETR, in den Polizeibehörden im Bereich des Handlungstrainings im anerkannten Spitzenbereich im Vergleich zu den übrigen Länderpolizeien. Dies gilt es zu erhalten und natürlich auch weiter auszubauen.
Im Übrigen, wenn ich darauf hinweisen darf, das Land Baden-Württemberg hat sich unter Beteiligung weiterer Bundesländer und des Bundes bereit erklärt, ein elektronisches interaktives Lernprogramm zur Eigensicherung der Landespolizei zu entwickeln. Damit bundesweite Erfahrungen zum Thema Eigensicherung unverzüglich in die jeweiligen Konzepte der Aus- und Fortbildung der Länder einfließen können, soll ein standardisierter und zeitnaher Informationsaustausch eingerichtet werden. Die Polizeiführungsakademie wird diese Erfahrungen aufarbeiten und in jährliche Arbeitstagungen zur Eigensicherung einfließen lassen.
Ich bin mir mit meinen Innenministerkollegen und, ich hoffe, auch hier in diesem Hause mit allen darüber einig, dass besonders auch nach den jüngsten Vorfällen an dem Konzept einer bürgernahen Polizei festgehalten werden muss. Um jedoch, meine Damen und Herren, in der Bevölkerung Verständnis für das Verhalten der Beamten beim Einschreiten, auch unter den Aspekten der Eigensicherung, zu erreichen und um Schutzmaßnahmen nicht als Schikane misszuverstehen, bedarf es einer verstärkten aufklärungsorientierten Informationsarbeit durch die Polizeibehörden und die Politik. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie auch in Ihren Wahlkreisen an dieser Stelle die Polizeibehörden bei dieser Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung unterstützen würden.
Ein bereits erarbeitetes Konzept sieht vor, exemplarisch ausgewählte Situationen sowie darauf angepasstes polizeiliches Sicherungsverhalten, von denen die Bürgerinnen und Bürger direkt betroffen sind, darzustellen. Weiterhin werden den Bürgerinnen und Bürgern sicherheitsrelevante Verhaltensempfehlungen für gängige Kontrollsituationen gegeben sowie Handlungen dargestellt, die häufig seitens der kontrollierenden Beamten falsch gedeutet werden oder zumindest werden können und deshalb auch zu Eskalationen führen könnten.
Durch die Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit soll in der Bevölkerung ein entsprechendes Problembewusstsein für die Eigensicherungsmaßnahmen der Polizei geweckt werden, zum Beispiel bei der Durchführung von Polizeikontrollen oder bei Verkehrskontrollen. Aber es ist ebenfalls, und auch das ist ein wichtiger Aspekt der Öffentlichkeitsarbeit, und zwar nach innen gerichtet, eine wesentliche Aufgabe der Polizeiführung, in den einzelnen Polizeibehörden dafür zu sorgen, dass sich unsere Beamten selbst mit der Notwendigkeit der Eigensicherung identifizieren. Gute Eigensicherung spricht für professionelles Arbeiten und ist Indikator für eine hohe Qualität bei der jeweiligen konkreten Aufgabenerledigung.
Meine Damen und Herren, ich habe den Bereich Forschung angesprochen. Auch dazu will ich ein paar Ausführungen machen:
Es müssen Erkenntnisse der jüngeren Gewaltforschung, die besondere Bedeutung im Hinblick auf Gewalt gegen Polizeibeamte haben, sowie Feststellungen zum illegalen Waffenbesitz bei Mordanschlägen gegen Polizeibeamte gewonnen und ausgewertet werden. Die Innenministerkonferenz unterstützt zusammen mit der Gewerkschaft der Polizei das wissenschaftliche Forschungsprojekt des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsens zu tätlichen Angriffen gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Die Polizeiführungsakademie und das Bundeskriminalamt wirken bei der inhaltlichen Gestaltung dieser Arbeit mit. Das BKA beabsichtigt, zusätzlich eine Bestandsaufnahme der einschlägigen deutschen Gesetze zur Anwendung von unmittelbarem Zwang und zum Straf- und Strafverfahrensrecht sowie einen Rechtsvergleich deutscher Bestimmungen zur Eigensicherung mit einigen ausgewählten Bestimmungen anderer Staaten durchzuführen. Daneben werden die rechtlichen Folgen für den Angegriffenen und für den Angreifer im nationalen Bereich derzeit in diesem Forschungsprojekt untersucht.
Und damit, meine Damen und Herren, komme ich zu einem letzten Punkt, zu rechtlichen Änderungen oder jedenfalls Möglichkeiten zu rechtlichen Änderungen:
Wir sind uns unter den Innenministern einig, dass zusätzliche rechtliche Maßnahmen zur Eindämmung des illegalen Waffenbesitzes und zur Verschärfung des Waffenrechtes unbedingt ergriffen werden müssen. Allerdings muss ich auch sagen an dieser Stelle, dass sich viele Straftaten wie zum Beispiel heimtückische Morde oder Gewalttaten psychisch Kranker den vorbeugenden gesetzgeberischen Maßnahmen offensichtlich entziehen und auch der illegale Waffenbesitz durch die einschlägigen Gesetze bereits gedeckt ist. Dennoch, meine Damen und Herren, wird ein dringender Regelungsbedarf insbesondere gesehen – und das ist vor allem auch eine Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern –
e) vor allem bei der Frage der Aufklärung oder der gewaltfreien Konfliktbewältigung der Bevölkerung innerhalb auch insbesondere unseres Bundeslandes. Ich will dazu noch einiges sagen.
Ich halte es jedoch für unverzichtbar, eine weitgehende Harmonisierung des europäischen Waffenrechtes anzustreben und die strikte Umsetzung und die Anwendung der EU-Waffenrichtlinie durchzusetzen.
Meine Damen und Herren, Ziel aller eingeleiteten und noch zu realisierenden Maßnahmen muss es sein, das Verhältnis, das ich als gutes Verhältnis bezeichne, zwischen Bürger und Polizei zu erhalten und der Polizei durch verbesserte Schutzausstattungen, Ausbildung und Unterstützung in der breiten Öffentlichkeit die schwierige Berufsausübung sicherer zu ermöglichen.
Ich sehe es als eine große Gefahr an, bei der derzeitigen Verharmlosung von Gewalt in unserer Gesellschaft und in der breiten unkritischen Darstellung von schweren Gewalt- und Mordszenen in den Medien, insbesondere im TV, ich sage mal, unkritisch stehen zu bleiben. Bereits Kinder wachsen heutzutage in eine Welt hinein, in der dem Schusswaffengebrauch keine Grenzen mehr gesetzt zu werden scheinen. Die Ächtung von Gewalt zur Lösung von gesellschaftlichen Konflikten, der Widerstand gegenüber der Militarisierung des Alltagslebens und die konsequente Strafverfolgung gegenüber dem illegalen Waffenbesitz, meine Damen und Herren, sind auch ein wesentlicher Beitrag, um dem Polizeidienst im Ganzen und den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten jeweils im Einzelnen in ihrer Dienstausübung die notwendige Unterstützung für ihre schwierige Arbeit zukommen zu lassen. Und das ist natürlich auch eine Aufgabe, die die Politik im Ganzen und damit auch der Landtag von MecklenburgVorpommern in Angriff nehmen kann. Ich würde mich freuen, wenn die Polizeibeamten auch durch Sie in den Wahlkreisen und in den Beratungen dieses Hohen Hauses unterstützt werden würden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das waren nette Worte von Herrn Dr. Timm und wir werden mal aufpassen, ob das auch alles so bleibt. Leider haben wir in der letzten Zeit etwas andere Erfahrungen gemacht. Positiv ist, Sie wollen ein Signal an die Polizei senden. Aber Sie wollen auch nur einen Bericht zur Eigensicherung im Polizeivollzugsdienst vorgelegt haben. Ich glaube, das ist schon ein Widerspruch. Mit einem Antrag zum Beispiel „Gewalt gegen Polizisten“ hätten Sie sich klarer positionieren müssen. Aber ich glaube, das war nicht der Sinn des Antrages. Ansonsten bleibt er uns etwas verschlossen.
Maßnahmen zur Eigensicherung bei der Polizei gehören zur Ausbildung des mittleren Dienstes und umfassen bei uns circa 45 Unterrichtsstunden innerhalb der Ausbildung. Die 45 Stunden werden im Bereich des einsatzbezogenen Trainings, also Schießen, Nichtschießen, geleistet. Dieses Training gehört auch zur Fortbildung. Ansonsten ist Eigensicherung im Polizeivollzugsdienst täglich geübte Praxis. Der zweite Beamte sichert seinen Kollegen. Die Eigensicherung gehört, und das haben Sie ja jetzt vorgetragen, aber auch zu den Fürsorgepflichten des obersten Dienstherren.
Zur Eigensicherung gibt es einen Beschluss der Innenministerkonferenz. Anlass waren die Polizistenmorde in Nordrhein-Westfalen und Hessen. Unter dem Eindruck der Morde, Sie sagten es eben, appellierten die Minister in einer Telefonkonferenz am 28. Juni 2000 an die Bürgerinnen und Bürger, „das Verhalten der Polizeibeamtinnen und -beamten beim Einschreiten auch unter dem Aspekt der Eigensicherung zu sehen und entsprechende Weisungen nicht als Schikane misszuverstehen“. Weiter heißt es in dem IMK-Beschluss: „… auf der Basis der bereits fundierten bisherigen Eigensicherung die ausbildungsmäßigen, technischen und taktischen Möglichkeiten zu optimieren“. Und ganz wichtig: Geeignete Maßnahmen dürfen nicht an Haushaltszwängen scheitern. Der Arbeitskreis 2 wurde beauftragt, weltweit Erkundigungen zum Kauf geeigneter Schutzwesten einzuholen und die europaweite Ausschreibung eines Auftrages bis zum 21. Juli 2000 vorzubereiten. Dazu hätten wir heute ganz gerne etwas gehört.
Vor diesem Hintergrund ist uns der Antrag etwas unklar. Es hätte aus unserer Sicht längst einen Bericht des Innenministers zu Vorschlägen für die Beschaffung stichund schusssicherer Unterziehwesten geben müssen. Seit Monaten wartet die Gewerkschaft der Polizei auf Antwort von diesem Innenminister zu ihrer Anfrage zu Schutzwesten. Vielleicht ist dieser Antrag jetzt die Beantwortung dieser Frage. Wir wissen es nicht. Aber vor dem Hintergrund des IMK-Beschlusses und der Anfragen der Gewerkschaft zu Schutzwesten ist dieser Antrag nicht ganz nachzuvollziehen.
Seit 1945 starben in der Bundesrepublik über 1.500 Polizeibeamte im Dienst. In diesem Jahr, wir hatten es gehört, allein 8. Seit Jahrzehnten gibt es bei allen Ausschreitungen gewalttätiger Demonstranten, deren Feindbild die Polizei ist, immer weitaus mehr verletzte Polizisten als extreme Gewalttäter. Die totale Sicherheit für Polizeibeamte gibt es leider nicht. Die Hemmschwelle, Polizisten anzugreifen oder sie gar zu töten, sinkt immer weiter. Hunderte Polizisten werden jährlich durch Angriffe mit Waffen jeglicher Art verletzt. Von Anfang des Jahres bis Ende September wurden 333 Straftaten gegen Polizisten in unserem Land erfasst.
Zur Eigensicherung gehört aber vor allem ein Personalkonzept Polizei, mit dem diese Eigensicherung personell abgesichert werden kann. Und das ist der Knackpunkt. Hierauf müssen wir noch mal ganz entschieden hinweisen. Die beste Eigensicherung nützt nichts, wenn die Polizisten wegen Personalmangels allein auf Streife gehen müssen. Das Streifenkonzept der Polizei steht wegen der Pläne des Innenministers zum Abbau von Polizeivollzugsstellen auf sehr wackeligen Füßen. Unsere Anträge für mehr Polizeivollzugsbeamte haben SPD und PDS immer abgeschmettert. Mit dem so genannten Personalentwicklungskonzept, das ja mehr ein Stellenstreichkonzept für
die Landespolizei ist, gefährden Sie das Streifenkonzept der Polizei und damit unter Umständen deren Leib und Leben, wenn sie allein auf Streife gehen müssen. Die Eigensicherung durch zwei Beamte ist ganz entscheidend. Wer wie die Koalition den Abbau der Polizeivollzugsstellen vorantreibt und dann diesen Antrag einbringt, der muss sich fragen, ob das glaubwürdig ist.
Mit der Ausstattung von Schutzwesten wird die Sicherheit verbessert, keine Frage. Wir haben, und das sagte der Innenminister, circa 2.000 davon, allerdings nur die schweren und sehr unhandlichen Überziehwesten, die nicht ständig getragen werden können. In der Regel nehmen sie nur das SEK und MEK. Und dann lesen wir uns doch mal Ihren Antrag durch. Sie schreiben in Ihrer Begründung: „Hier ist neben der Gesellschaft und allen politischen Kräften des Landtages auch die Landesregierung gefordert.“ Also das kann man überhaupt nicht mehr nachvollziehen.
Sie sprechen hier aber ein grundsätzliches Problem Ihrer Einstellung zur Polizei an, und darauf möchte ich schon mal eingehen. Da haben wir in der letzten Zeit ja einiges erlebt. Die Gesellschaft ist überhaupt nicht das Problem. Die steht zur Polizei, wie Umfragen ergaben. Das Problem sind die, die seit Jahrzehnten ein Feindbild Polizei pflegen und sich auch entsprechend bei jeder Demonstration verhalten.
Und nun möchte ich noch einmal an etwas erinnern, auch wenn es nicht gern gehört wird in diesem Hause. Im Zusammenhang mit dem Bericht im Innenausschuss zum Polizeieinsatz am 21. April 1998 im Asylbewerberheim Schwerin sprach der damalige innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Dr. Timm am 10. Juni 1998 von „Ausschreitungen der Polizei“. Der Einsatz der Polizei erfolgte auf Beschluss des Amtsgerichtes wegen Menschenhandel, Prostitution, Rauschgift und unbefugten Waffenbesitzes. 18 Straftaten wurden aufgeklärt, 15 Tatverdächtige ermittelt, Waffen beschlagnahmt. Wir haben gehofft, dass sich Dr. Timms Einstellung nach seinem Amtsantritt radikal ändert. Mitte Januar 1999 warf der erfahrenste Polizist unseres Landes, Dieter Hempel, nach Gesprächen mit Dr. Timm und Staatssekretär Bosch das Handtuch. Danach begann eine Mobbing-Kampagne, die ihresgleichen sucht und die beschämend für dieses Ministerium
und den obersten Dienstherr war. Anfang März vorigen Jahres wurden von Staatssekretär Bosch Ermittlungen in Auftrag gegeben und Falschmeldungen über die Arbeit des Polizeisportvereins und über den Sportkomplex Tschaikowskistraße in Rostock lanciert. Mehrfach wurde dem Innenminister dann nachgewiesen, und zwar öffentlich und im Ausschuss, dass er es mit der Wahrheit, um es nett und freundlich zu sagen, nicht so genau nimmt.
Das ist nicht meine Meinung, das können Sie in allen Protokollen nachlesen. Aber Sie können ja nicht lesen, wenn es um diesen Bereich geht.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Siegfried Friese, SPD: Ihre Meinung ist doch nicht maßgebend.)