Senkung der Betriebs- und Stationierungskosten zunächst durch die Optimierung der Nutzung von Standorten – Optimierung heißt nicht gleich Standortschließung, das hat das Bundesverteidigungsministerium deutlich gemacht,
sowie bisher unentgeltliche Leistungen der Bundeswehr zukünftig nur noch gegen Bezahlung bereitzustellen.
Dass dies alles nicht ohne Konsequenzen für Mecklenburg-Vorpommern vonstatten gehen wird, das ist uns allen bewusst. Das ist hier auch von Herrn Thomas noch mal unterstrichen worden.
Meine Damen und Herren, das heißt jedoch nicht, dass diese Strukturreform ohne eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation der Bundesländer erfolgen darf. Die Bundeswehr ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor im Land und trägt wesentlich zur Entwicklung unseres Landes bei. Dazu gehören neben den 20.000 militärischen und zivilen Arbeitsplätzen die Auftragsvergabe der Bundeswehr an Unternehmen des Landes wie auch die Kaufkraft der Soldaten und ihrer Familien in den Regionen. Die Löhne und Gehälter von Soldaten, Beamten und Arbeitnehmern der Bundeswehr in Mecklenburg-Vorpommern belaufen sich jährlich auf rund 1 Milliarde DM. Das entspricht circa sieben Prozent unseres gesamten Landeshaushaltes, also eine gewichtige Kaufkraft, die in den Wirtschaftskreislauf gelangt und Arbeitsplätze in unserem Lande schafft.
Im Jahre 2000 waren etwa ein Dutzend mecklenburgvorpommersche Unternehmen registriert, die Aufträge der Bundeswehr realisieren. Diese haben bewiesen, dass sie innovative Produkte für die Bundeswehr anbieten können.
Sie haben Dienstleistungen im Rahmen der Versorgung der Bundeswehrangehörigen übernommen. Des Weiteren haben sie Instandsetzungsleistungen durchgeführt und über öffentliche Ausschreibungen Aufträge für den Neubau und die Rekonstruktion von Gebäuden und Anlagen an den Standorten der Bundeswehr erhalten. Gerade Letzteres stellt ein wichtiges Standbein für die heimische Bauwirtschaft dar.
Dennoch ist die Auftragsvergabe der Bundeswehr deutlich zu kritisieren. Ich muss auch das noch mal darstellen, was durch Herrn Thomas schon gemacht worden ist. Statistische Zusammenfassungen belegen, dass die Beschaffungsaufträge der Bundeswehr prozentual gesehen an unserem Lande wie an den neuen Bundesländern weit vorbeigehen. Bei einem Auftragsvolumen von 9,3 Milliarden DM im Jahr 1999 wurden nur 6,3 Prozent an die neuen Bundesländer vergeben. Mecklenburg-Vorpommern erhielt nur 1 Prozent des gesamten Auftragsvolumens. Instandsetzungsaufträge wurden 1999 in Höhe von 1,5 Milliarden DM vergeben. Auch hier gingen nur 1,3 Prozent nach Mecklenburg-Vorpommern. Das ist – gemessen am Stationierungsgrad der Bundeswehrtechnik in den neuen Bundesländern – äußerst gering. In den neuen Bundesländern sind circa 2 0 Prozent des Bundeswehrgerätes stationiert, aber nur circa 2 Prozent der Technik wurden 1999 trotz leistungsbereiter und -fähiger Unternehmen auch hier repariert. Gerade deswegen fordern wir die Bundesregierung auf, die Auftragsvergabe der Bundeswehr an im Land ansässige Unternehmen entsprechend dem Anteil der im Land stationierten Streitkräfte und der Technik zu regeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung ist bereits tätig. Sie hat mit der Führung der Bundeswehr Kontakt aufgenommen, um für den Erhalt der von einer Schließung bedrohten Standorte in strukturell schwachen Regionen einzutreten. Angestrebt wird ein Konsens mit dem Bundesverteidigungsministerium hinsichtlich der ausgewogenen Reduzierung der Bundeswehr und der Schließung von Standorten, vor allem in der Region Vorpommern. Dabei darf es jedoch zu keinem Kahlschlag beim Abbau von Arbeitsplätzen kommen.
Für Mecklenburg-Vorpommern – besonders für den strukturschwachen Teil Vorpommerns – wäre eine drastische Verringerung des Personalbestandes sehr nachteilig und würde die Region um Jahre zurückwerfen. Wir brauchen die Standorte der Bundeswehr im Land. Sie leisten einen wichtigen Beitrag als wirtschaftliches Standbein und sind ein Element des gegenwärtigen wirtschaftlichen Aufholprozesses unseres Landes. Gerade in Vorpommern schafft es wirtschaftliche Kontinuität, die gegenwärtig für unser Land sehr wichtig ist.
Meine Damen und Herren, ich gehe für meine Fraktion davon aus – und ich habe ein entsprechendes Signal –, dass die jetzt anstehenden Standortentscheidungen nicht ohne Einbeziehung der Landesregierung erfolgen. Daher werden wir unserem Änderungsantrag zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 3/1725 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke.
(Reinhardt Thomas, CDU: Ach, die Rostocker! Toll macht Ihr das! – Siegfried Friese, SPD: Wir sind in der Abstimmung hier, ja!)
Wer ist für den Änderungsantrag der SPD auf Drucksache 3/1725? – Danke. Die Gegenstimmen bitte. – Bitte noch mal die Hände oben behalten.
Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit gebe ich das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Es waren 28 Stimmen dafür, 22 Stimmen dagegen und es gab 3 Stimmenthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 3/1725 angenommen.
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1644 mit den soeben beschlossenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen bitte. –
(Reinhardt Thomas, CDU: Wo ist denn jetzt der Wirtschaftsminister? Ach, den interessiert das nicht.)
Danke sehr. Ich würde sicherheitshalber bitten, dass wir wieder die Auszählung vornehmen, indem mir die Schriftführer helfen. Also dann bitte noch einmal: Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Bitte die Gegenstimmen. –
Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke. Damit gebe ich das Ergebnis der Stimmenauszählung bekannt. 26 Stimmen für den geänderten Antrag, 24 dagegen und es gab 3 Stimmenthaltungen. Damit ist der geänderte Antrag der CDU
... Abgeordneten Caterina Muth und Peter Ritter, Fraktion der PDS – Klimaschutzkonzept, auf Drucksache 3/1639. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/1726 vor.
Antrag der Abgeordneten Caterina Muth und Peter Ritter, Fraktion der PDS: Klimaschutzkonzept – Drucksache 3/1639 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Sie sicherlich wissen, trafen sich im November 2000 insgesamt 160 Staaten zu einem erneuten Klimagipfel in Den Haag. Unter anderem ging es auf dieser 6. Klimakonferenz auch darum, endlich verbindliche Verabredungen zu treffen, wie die in Kyoto 1997 eingegangenen Verpflichtungen zur Reduktion der Treibhausgase wirklich erfüllt werden können.
Dass die auf diesem Gebiet erzielten Ergebnisse bislang bescheiden bis enttäuschend ausgefallen sind, hat Ursachen unter anderem auch darin, dass man sich in Kyoto im Interesse großer Flexibilität auf ein Protokoll geeinigt hat, das im Detail zu viele Schlupflöcher bietet. Unter anderem war es nach Kyoto möglich, dass sich beispielsweise die USA aus ihrer Verantwortung stehlen konnte, indem sie etwa Russland fiktive Rechte an CO2Emissionen abkaufen, um damit eine eigene Reduktion von Treibhausgasemissionen zu umgehen. Zudem galt das Anlegen von Holzplantagen als Akt des Klimaschutzes, wenngleich die vorherige Vernichtung dieser Plantagen als nicht klimarelevant angesehen wurde.
Seit dem Gipfel von Kyoto sind einige Jahre vergangen und die Bilanz fällt eher traurig aus. Verabredet war eine erhebliche Reduzierung der klimaschädigenden Treibhausgase, allen voran CO2. Jedoch außer Deutschland, Großbritannien und Luxemburg pusten alle Industriestaaten mehr CO2 in die Luft als noch 1990. Allen voran sind es wiederum die USA, Kanada und Australien, die 11 bis 15 Prozent mehr Schuld auf ihrem Klimakonto zu verbuchen haben. Die praktischen Auswirkungen der zum Teil verantwortungslosen Wirtschaftsweisen erleben wir nahezu täglich. Doch Orkane, Überschwemmungen und Schlammlawinen in Frankreich, England, Italien scheinen als warnende Signale nicht auszureichen.
Der Versuch in Den Haag, endlich zu einer vernünftigen verbindlichen Resolution zu gelangen, scheiterte an den Egoismen einiger bedeutender Teilnehmerländer kläglich. Wieder war es mit Japan, Kanada, Australien und natürlich der USA die so genannte „Umbrella-Gruppe“, die es vermochte, einen erfreulichen Ausgang des Klimagipfels zu verhindern. Hauptstreitpunkt der Auseinandersetzung war die Anerkennung von Wäldern, Weiden und Ähnlichem als CO2-bindende Klimasenken. Was den ehrlich bemühten Teilnehmern bleibt, ist die Enttäuschung über den Ausgang dieser Konferenz und die Hoffnung auf eine erfolgreichere Fortsetzung der Bemühungen im Mai oder Juni 2001 in Bonn.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser kurze Abriss zeigt, wie zäh sich das Ringen um konkrete Festlegungen gestaltet, obwohl die wissenschaftlichen Erkennt
nisse über Klimaveränderungen und ihre bedrohlichen Folgen für das Leben auf der Erde nicht mehr ernsthaft politisch bezweifelt werden können. Aus unserer Sicht kommt es jedoch nicht nur darauf an, auf globaler Ebene miteinander um Schritte hin zu einer nachhaltigen Entwicklung zu ringen, nein, es ist auch das Handeln einzelner Länder wie Mecklenburg-Vorpommern gefordert.
Aus diesem Grunde hat die alte Landesregierung ja auch zu Recht ein Klimaschutzkonzept beschlossen, mit dem Maßnahmen festgelegt wurden, die zur Senkung von klimarelevanten Emissionen führen sollen. In dem bis 1997 erarbeiteten Konzept wurden 36 Maßnahmevorschläge festgelegt, die zum einen Maßnahmen enthielten, die sich in der Umsetzung befanden, und zum anderen ausgerichtet waren an vorhandenen Bundes- und Landesförderprogrammen der einzelnen Ministerien.
Ich will hier nicht auf die im Konzept beschriebenen globalen und regionalen Auswirkungen von Klimaveränderungen eingehen, da ich davon ausgehe, dass sie im Groben bekannt sind. Bekannt dürfte auch sein, dass die von der damaligen Regierung festgelegten Maßnahmen vor allem in den Bereichen erneuerbarer Energien, Energieeinsparungen und Verkehr angesiedelt sind. Stellvertretend seien hier nur die Unterstützung beim Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen, die Unterstützung des Energiemanagements in Hotels oder die Informationskampagnen zu Themen wie Solarenergie oder Thermosolaranlagen genannt.
Die umweltentlastende Wirkung der 36 aufgelisteten Maßnahmen ist 1997 quantifiziert worden, indem die Landesregierung davon ausging, dass mit der Umsetzung des Programmes die Emissionen um knapp 4,9 Mill i o n e n Tonnen CO2, über 11.300 Tonnen Methan und 2.000 Tonnen Ammoniak pro Jahr reduziert werden. Ein Teil des Klimaschutzkonzeptes befasste sich auch mit der Frage zusätzlicher Beschäftigungseffekte durch das Programm. Dabei wurde ermittelt, dass in 15 Jahren circa 3.200 Arbeitsplätze zusätzlich geschaffen werden könnten.