Protokoll der Sitzung vom 01.02.2001

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Wir waren im vergangenen Jahr das einzige ostdeutsche Land, in dem die Arbeitslosenzahlen nicht gestiegen sind – auch das gehört zur Wahrheit –, und nebenbei nur, ganz im Gegenteil zu dem CDU-alleinregierten Sachsen, wo die Zahl der Erwerbslosen um 8.103 Menschen angestiegen ist.

(Zuruf von Peter Ritter, PDS)

Ich hoffe, meine Damen und Herren von der CDU, dass Sie Ihre Ratschläge für Mecklenburg-Vorpommern auch Ihren Parteifreunden in Sachsen mitteilen. Dann geht’s vielleicht dort auch aufwärts.

Ich kann Ihnen auch leider keine Lernfähigkeit bescheinigen. Wie schon im Wahlkampf 1998 versuchen Sie jetzt wieder, ABM, also Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, par

teipolitisch zu instrumentalisieren. Da kann ich nur sagen, das geht in die Hose. Die ABM sind ein Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Wundermittel sind sie allerdings nicht. Das nur als Vorbemerkung.

Die Beschäftigungspolitik des Landes verfolgt in meiner Verantwortung zwei strategische Grundlinien. Erstens geht es um die wirtschaftsnahe und unternehmensnahe Orientierung und zweitens um die Gemeinwohlorientierung. Und ein Ausspielen eines Ziels gegen das andere ist mit mir nicht zu machen. Ich bleibe dabei: Es ist immer besser, Arbeit zu finanzieren, als Arbeitslosigkeit zu alimentieren.

(Beifall Irene Müller, PDS)

Weil dies vernünftig ist, setze ich in der Arbeitsmarktpolitik auf die Kraft der Vernunft und des gemeinsamen Anliegens über Partikularinteressen hinweg. Ich werde auch künftig bei politischen Entscheidungen den Konsens mit den Sozialpartnern suchen und ich werde mich auch künftig vor meinen Entscheidungen mit den Menschen beraten, die von diesen Entscheidungen betroffen sind.

(Beifall Barbara Borchardt, PDS, und Angelika Gramkow, PDS)

Und gerade – Herr Glawe, Sie waren selbst anwesend auf einigen Konferenzen –, gerade in den vergangenen Tagen habe ich in vier Regionalkonferenzen zusammen mit dem Präsidenten des Landesarbeitsamtes vor annähernd 1.000 Kommunalpolitikern und Arbeitsmarktakteuren, vor Vertreterinnen und Vertretern von Beschäftigungsgesellschaften, Verbänden, Vereinen, vor Gewerkschaftern und Unternehmern gesprochen und für ein Umsteuern in der Beschäftigungspolitik geworben. Dieses Umsteuern ist notwendig. Und an dieses Umsteuern sind die Mittelzuflüsse aus der Europäischen Union geknüpft, das wissen Sie. Wir haben sehr wohl, Herr Glawe, auch in den verschiedensten Landtagssitzungen und in den Ausschüssen über die Europäischen Strukturfonds und in dem für mein Ressort zuständigen Ausschuss auch über den Europäischen Sozialfonds und das Operationelle Programm informiert und darüber gesprochen. Also, von wegen closed shop und das ist alles geheim gehalten worden. Dieses Argument kann ich überhaupt nicht teilen. Wir haben da sehr transparent gearbeitet.

Es ist aber so, dass wir ausgehend von diesem Operationellen Programm umsteuern müssen. Neu ist gegenüber der vorangegangenen Förderperiode, dass neben qualitativen Ausrichtungen auch prozentuale Anteile für die einzelnen Politikfelder notwendig sind, die erstens mit den Sozialpartnern vereinbart wurden und zweitens dann durch die Europäische Kommission genehmigt wurden. Man kann sagen, wir haben über diese Umsteuerung in stundenlangen, ja, in tagelangen Debatten gestritten, wir haben sie regelrecht erstritten, gemeinsam mit den Beteiligten. Jetzt ist es Konsens unter uns, dass dieses Umsteuern in sozialer Verantwortung passieren muss.

Ich habe nicht umsonst zu Beginn darauf verwiesen, wie es in den anderen ostdeutschen Ländern aussieht, und ich könnte hier eine weitgehend treffende Analyse des Bundestagspräsidenten vorlesen. Lassen Sie mich eine Folgerung ziehen, die ich hier kurz nennen will. „Weiter so!“ würde fatale Folgen haben. Es gehört vieles auf den Prüfstand, auch in der Beschäftigungspolitik, und hier ordnen sich die Erwägungen und Entscheidungen zu den

so genannten ABM-Sachkosten ein oder, wie es im Sozialgesetzbuch III heißt, der verstärkten Förderung. Ich will es hier noch einmal sagen:

Erstens. Es wird keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme am notwendigen Sachkostenzuschuss seitens des Landes scheitern.

Zweitens. Wir werden einen Beitrag zum Erhalt der sozialen Strukturen im Land Mecklenburg-Vorpommern leisten. Selbstverständlich werden Beschäftigungsgesellschaften in Mecklenburg-Vorpommern eine Zukunft haben.

Aber eins ist klar – und das sei drittens genannt –, das Prinzip Gießkanne hat ausgedient. Es wird faktisch, wo das strittig ist, eine Einzelfallprüfung jeder Maßnahme geben.

Wir haben am Dienstagabend nach der 4. Regionalkonferenz hier in Schwerin mit den Partnern, die ich aufgezählt habe, zusammengesessen. Im Ergebnis dieser Beratung habe ich entschieden – die Entscheidung ist gestern per Fax und per Brief an alle Beschäftigungsträger und Landräte hinausgegangen und damit ist es jetzt entschieden –, dass ABM in Vergabe einen Regelfördersatz von bis zu 25 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes erhalten wird. Die Ausnahme soll bis zu 30 Prozent betragen. ABM für Schwerbehinderte wird mit bis zu 10 Prozent gefördert. Die Ausnahme beträgt bis zu 1 5 Prozent. Und die Regie-ABM – das ist ja die Masse, das wissen Sie ja auch – wird in der Regel bis zu 6 Prozent gefördert. Die Ausnahme beträgt bis zu 10 Prozent. Ja, hier haben wir einen Kompromiss erzielt, denn die Absicht war nicht, wie Sie gesagt haben, Herr Glawe, zum 01.01. Sachkostenförderung zu streichen, sondern es geht um die Frage, um wie viel kann sie zurückgefahren werden, um dabei aber die Prinzipien, die ich vorhin genannt habe – Zukunft von Beschäftigungsgesellschaften, Erhalt der sozialen Strukturen und keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern werden an Sachkosten scheitern –, um diese Prinzipien umzusetzen. Deswegen haben wir uns nach intensiver Konsultation mit Beschäftigungsträgern entschieden, die Ausnahme bis zu 10 Prozent hochzufahren.

(Beifall Barbara Borchardt, PDS, und Angelika Gramkow, PDS)

Das wird aber in einem strengen Verfahren durch die Arbeitsämter geprüft und die Träger müssen die notwendigen Kosten, sowohl bei der Regelförderung als auch bei der Ausnahmeförderung, tatsächlich nachweisen. Das ist ein Gebot der Stunde. Dazu gibt es keine Alternative. Und ich habe – auch das wissen Sie – in der vergangenen Woche nach der 1. Regionalkonferenz entschieden, dass die Anträge, die aus 2000 noch beim den Versorgungsamt Schwerin vorliegen, unverzüglich bewilligt werden, und zwar nach den bisherigen Förderkonditionen, wie sie in 2000 gegolten haben.

Nun fällt es mir, meine Damen und Herren, einigermaßen schwer, auf den Antrag der CDU-Fraktion einzugehen, weil er nämlich von fraglicher Sachkenntnis geprägt ist. Nur so viel: Unser Land ist das Hochland von ABM, wir sind Spitzenreiter im Osten, was die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen betrifft. Im Jahresdurchschnitt 2000 waren in Mecklenburg-Vorpommern 25.600 Personen in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt. Das entspricht zwar einem Rückgang gegenüber 1999 von

rund 2.500 Personen, aber immerhin sind auf 100 Arbeitslose noch 15,7 Personen gekommen, die in ABM beschäftigt waren. In 1999 waren das noch 17,3 Personen auf 100 Arbeitslose.

Die ausgereichten Zuschüsse wurden in der Vergangenheit für die im Antrag der CDU-Fraktion unter Punkt 4 genannten Ausgabepositionen verwendet. Dabei ist logischerweise zwischen den Ausgabepositionen zu unterscheiden. Da sind die fixen Kosten, das ist richtig, die unmittelbar aus dem Beschäftigungsverhältnis entstehen und für die es gesetzliche Verpflichtungen gibt. Das sind Abgaben für die Berufsgenossenschaft, Arbeitsschutzmaßnahmen, Versicherungsleistungen, auch Gelder für Wirtschaftsprüfer. Ausgabepositionen wie die Verwaltungsgemeinkosten, Reisekosten und Materialkosten sind variable Ausgabepositionen. So ist also hier auch die Frage nach dem Verhältnis zu stellen. Wie ist das Verhältnis von den konstanten, von den fixen Kosten zu den variablen? Auch das ist in Einzelfällen untersucht worden.

Nun ist es aber so, dass natürlich – und das haben Sie ja vorgetragen, Herr Glawe – die Sachkostenförderung in Abhängigkeit von der Maßnahme und damit in Abhängigkeit von den Lohnkosten erfolgt. Deswegen ist auch die Struktur dieser Sachkosten sehr unterschiedlich, und zwar von ABM zu ABM. Sie sind faktisch miteinander nicht zu vergleichen. Meine Recherche hat ergeben, dass weder beim Landesarbeitsamt noch bei den regionalen Arbeitsämtern, auch nicht in meinem Ministerium eine systematische, statistische Erfassung und Auswertung von einzelnen Kostenpositionen vorliegt und auch nicht erfolgt, sondern es ist immer im Einzelverfahren zu der jeweiligen Maßnahme mit dem Arbeitsamt beziehungsweise Versorgungsamt abzustimmen, ob die Kosten anrechnungsfähig sind für die entsprechende Förderung. Wir hatten in 2000 5.270 Förderfälle, die diese Sachkostenförderung beinhalten. Damit wurden circa 21.000 Personen über die Sachkostenförderung des Landes begünstigt. Das sind in Bezug auf die 25.600 82,3 Prozent aller ABM-Beschäftigten, die eine Begünstigung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern erfahren haben.

Nun ist es so, darüber haben Sie gesprochen, dieser Paragraph 266 Sozialgesetzbuch III – und wir haben den überhaupt nicht falsch interpretiert – schreibt bei Zuschüssen von Sachkosten vor, dass diese nur geleistet werden können, wenn das jeweilige Bundesland und das Arbeitsamt, sprich die Bundesanstalt für Arbeit, diese Sachkosten zur Hälfte tragen. Sind wir nicht bereit zu zahlen, kann die Bundesanstalt nicht zahlen. Zahlt die Bundesanstalt nicht, können wir auch nicht zahlen. Also, es gibt hier eine zwingende Abhängigkeit, damit Sachkostenförderung überhaupt erfolgen kann. Das ist im Paragraphen 266 deutlich ausgesprochen worden.

(Harry Glawe, CDU: Ist ja richtig.)

Deswegen – das ist ja auch der Punkt 2, wo Sie eine Interpretation haben wollten, das will ich hier sagen – halte ich die Regelung in diesem Paragraphen 266 Sozialgesetzbuch III zumindest für problematisch, was die haushaltspolitische Situation der ostdeutschen Länder betrifft.

(Harry Glawe, CDU: Ja.)

Ich kann nur anregen, im Zuge der Novellierung des Sozialgesetzbuches III auch über den Paragraphen 266 dahin gehend nachzudenken,

(Beifall Reinhard Dankert, SPD, und Angelika Gramkow, PDS)

ob denn diese zwingende Abhängigkeit, von der ich gesprochen habe, auch in Zukunft beibehalten werden muss. Das würde vielleicht so manches Problem lösen.

(Götz Kreuzer, PDS: Genau so ist es. Genau! – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Das ist also eine Frage, die ich meines Erachtens, nicht nur ich, sondern wir gemeinsam in die gesellschaftspolitische und bundespolitische Debatte einbringen sollten.

Jetzt habe ich diese Entscheidung getroffen. Ich habe auch gesagt, dass wir nach dem 30.06. analysieren wollen, wie diese Sachkostenförderung zur Anwendung kommt und ob die Beschäftigungsträger, die Vereine und die Gesellschaften damit auskommen können. Wir werden das also im dritten Quartal sehr tiefgründig analysieren. Wir werden uns dann in einem Diskussionsprozess mit den Trägern, dem Landesarbeitsamt und den Sozialpartnern wieder zusammensetzen, um auch eine berechtigte Forderung der Beschäftigungsträger und nicht nur der Beschäftigungsträger auf den vier Regionalkonferenzen, die Voraussetzungen zu schaffen, damit Planungssicherheit für 2002 und die Folgejahre besteht, zu besprechen. Dazu ist beabsichtigt, im Herbst, wahrscheinlich November 2001, erneut diese Konferenzen durchzuführen. Vor diesen Konferenzen werden wir jedoch sehr wohl auch die Klarheit schaffen, damit auf diesen Konferenzen deutlich eine Ansage getroffen werden kann, damit wie gesagt die Planungssicherheit im Land besteht, wie es weitergehen soll mit der Sachkostenförderung, im Übrigen, nicht nur mit der Sachkostenförderung. Wir haben auf diesen Regionalkonferenzen ja bestimmte Dinge angesprochen, aber wir haben sie nicht vertieft. Wir müssen uns sehr wohl zu den Fragen der Regionalisierung, zu den Fragen der Stammstellenförderung und zu all diesen Fragen verständigen, wie es qualitativ weitergehen soll, ausgehend von den drei Grundsätzen, die ich eingangs genannt habe. Und das wird noch eine spannende Diskussion, auch eine angeregte Diskussion geben. Das ist mir vollkommen klar. Aber ich meine, wir haben keine Alternative, als diese Diskussion zu führen.

Deswegen – und das haben Sie auch sehr deutlich gemacht anhand der Zahlen, Herr Glawe – haben wir zur aktiven Arbeitsmarktpolitik überhaupt keine Alternative. Ich meine aber auch, es hat keinen Sinn, sich etwas in die Tasche zu lügen. Wir sind – auch darüber habe ich hier 2000 vor dem Landtag gesprochen – im Jahre 2000 in ein hohes Risiko gegangen. Wir haben nämlich vor der Entscheidung in Brüssel über das Operationelle Programm beschlossen, hier als Landesregierung ins Obligo zu gehen und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen vorzufinanzieren, bevor die Genehmigung zu dem neuen ESF überhaupt in Schwerin eingetroffen ist. Das war mein Anliegen, um Brüche zu vermeiden. Im Unterschied zu anderen ostdeutschen Ländern ist dies nämlich hier gelungen in Mecklenburg-Vorpommern. In anderen ostdeutschen Ländern mussten Beschäftigungsgesellschaften schließen und sind in Größenordnungen ABM und SAM, also Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen, nicht erfolgt. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Wir wollen ohne Brüche arbeiten. Wir müssen umsteuern, aber wir werden weder zurückrudern noch das Schiff auf Grund laufen lassen.

Im Kern geht es darum, entlang der beiden strategischen Grundlinien die Brückenfunktion der Beschäfti

gungspolitik auszuprägen. Es geht um den Zugang zum Markt und zur Gesellschaft und wir halten, so vermessen das klingen mag, am Ziel der Vollbeschäftigung fest. Daher soll die Arbeitsmarktpolitik näher an die Unternehmen heranrücken, den Weg in die Selbstständigkeit ebnen und über Qualifizierung Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Ja, das wird unser Dissens bleiben, Herr Glawe. Wir werden auch an den gemeinwohlorientierten Arbeitsförderprojekten festhalten, wir werden auch hier an Qualität zulegen. Wir haben bisher 800 Menschen einen Arbeitsplatz ermöglicht, und zwar einen langfristig angelegten Arbeitsplatz.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Das ist doch der Unterschied zu den bisherigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Und wir wollen hier keine Zahlen produzieren, sondern Wirkungen. Wir wollen Beispiele schaffen, dass es auch anders geht in der Arbeitsmarktpolitik, und deswegen werden wir uns jetzt in 2001 Mühe geben, mehr Mühe geben, um Projekte zu entwickeln, die sich stärker an den regionalen Bedarfen orientieren. Und das, glaube ich, ist die Herausforderung, der wir uns in den Regionen und auch mit meinem Ministerium stellen müssen.

Natürlich hat Arbeitsmarktpolitik nach wie vor eine zentrale Mitverantwortung für den Erhalt und die Schaffung einer Infrastruktur, die den von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen, ihren Familien und ihrem sozialen Umfeld hilft, den Anschluss zu halten. Sie dürfen nicht vom wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt werden. Arbeitsmarktpolitik allein kann aber keine neuen und sich selbst tragenden Arbeitsplätze schaffen. Sie hat eine die Wirtschafts- und Strukturpolitik flankierende Funktion.

Sie haben es gesagt, wir hatten Ende des Jahres 2000 167.000 Arbeitslose, jahresdurchschnittlich waren es 163.000. Wir haben im Vergleich – und das will ich hier einfach sagen, weil da auch andere Zahlen in der Öffentlichkeit kursieren –, wir haben im Vergleich zum Jahre 1998 einen Rückgang von 8.108 Personen. Dabei, das muss man sagen, gibt es einen Ost-West-Unterschied, dass also in den Arbeitsamtsbezirken Stralsund und Neubrandenburg die Arbeitslosigkeit zugenommen hat im vergangenen Jahr, aber jahresdurchschnittlich sind es eben 8.100 weniger im Landesvergleich. Das, meine ich, ist eine Zahl, die man mit einer gewissen Selbstüberzeugung hier sagen kann, aber von einer Wende möchte ich deswegen noch nicht sprechen.

(Harry Glawe, CDU: Das ist der Erfolg der demographischen Entwicklung.)

Ich bin also ganz nüchtern in dieser Frage, habe überhaupt keinen Grund zur Euphorie, aber ich stelle eine Stabilisierung fest und ich sage, die Richtung stimmt. Es liegt jetzt an uns, tatsächlich diese Richtung weiter qualitativ auszugestalten. Und deswegen, meine ich, ist es richtig, dass wir jetzt an einem neuen arbeitsmarktpolitischen Programm arbeiten, um genau die verschiedenen Belange und Bedürfnisse der Regionen und des Landes aufzunehmen und damit auch die Sicherheit zu schaffen, dass der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit noch stärker akzentuiert wird. Dieses Programm wird gegenwärtig diskutiert. Es soll mit Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten und es wird kompatibel sein mit den Politikfeldern des Europäischen Sozialfonds.

Wir werden in einem kritischen Dialog mit den Selbstverwaltungsgremien der Bundesanstalt für Arbeit und den Sozialpartnern darüber sprechen, wie effizient und wirksam die einzelnen arbeitsmarktpolitischen Instrumente sind. Wir werden auch darüber sprechen müssen, ob das, was die Bundesanstalt leistet, durch Maßnahmen und Mittel des Landes unterstützt werden muss oder ob wir nicht einen eigenständigen Beitrag leisten, um hier zu ergänzen, wo die Bundesanstalt für Arbeit nicht agieren kann.

Das sind also erst mal grundlegende Orientierungen. Ich meine, wir sind alle gut beraten – ich werde es tun –, den Dialog mit den Partnern, ob mit Sozialpartnern, mit den Beschäftigungsträgern, mit den Kommunen und den Landkreisen, fortzusetzen. Mir geht es darum, in einem transparenten kommunikativen Prozess eine neue Arbeitsmarktpolitik zu gestalten. Ich befinde mich dabei auf einem guten Weg und bitte Sie um Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Heike Polzin, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Seidel von der CDU-Fraktion.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin!

Ich möchte gern zwei Vorbemerkungen machen: Zunächst einmal, Herr Minister Holter, Sie haben ungefähr so ausgeführt, wir sollten mal den Sachsen sagen, wo es langgehen soll. Also ich würde da etwas spaßhaft sagen, die mögen wohl gegenwärtig Probleme haben mit der Thronfolge, aber wenn wir den Sachsen Ratschläge geben wollten im Hinblick auf Arbeitsmarkt- und wirtschaftliche Entwicklung, würden wir wahrscheinlich doch schlechte Karten haben. Wir sollten da ein bisschen bescheidener sein.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Zuruf von Peter Ritter, PDS)