(Harry Glawe, CDU: Habt ihr beide euch abge- stimmt? – Heiterkeit bei Dr. Armin Jäger, CDU: Ist das der tagespolitische Sprecher? Na, Donnerwetter noch mal!)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte gerne zu dem vorliegenden Antrag sprechen und zunächst einmal daran erinnern, wie das klassische Beamtenbild aussah, denn wenn hier gesagt worden ist, das ist keine Revolution des Beamtenrechts, dann ist das sicherlich richtig, aber vielleicht sollten wir uns dennoch vergegenwärtigen,
was bis vor nicht allzu langer Zeit herrschende Auffassung im Beamtenrecht war und was nicht nur Auffassung, sondern auch Praxis war. Danach war der Beamte jemand, der nicht für seine Arbeitsleistung bezahlt, sondern alimentiert wurde – und diese Auffassung gilt ja auch heute noch – dafür, dass er seine Arbeitskraft in vollem Umfang seinem Dienstherrn zur Verfügung stellt.
Dieses war das klassische Bild eines deutschen Beamten. Und es ist noch nicht so lange her, dass zunächst einmal überhaupt die Möglichkeit eingeführt worden ist, dass ein Beamter als Teilzeitbeschäftigter tätig sein kann.
Wenn ich mir anschaue, wie lange es in Deutschland Beamtenrecht gibt, dann ist das eine erst relativ kurze Zeitspanne, in der Teilzeitdienst von Beamten überhaupt ermöglicht worden ist.
Der Gesetzentwurf, über den wir hier und heute reden, vertieft diesen Schritt und geht in dieser Entwicklung
einen kleinen Schritt weiter – ich sage einen kleinen Schritt, aber immerhin einen Schritt weiter nach vorn, einen Schritt vorwärts – und passt damit unser Beamtenrecht wieder ein Stück an Verhältnisse an, die in moderner Personalführung üblich sind, und gibt uns die Instrumente in die Hand, die in anderen Bereichen ebenfalls längst und mit Erfolg eingesetzt werden. Der Innenminister hat das dargestellt – Einstiegsteilzeit, Altersteilzeit, Teildienstfähigkeit.
Ich glaube, meine Damen und Herren, wir kommen damit dahin, dass wir einerseits unseren Beamtenapparat etwas stärker flexibel gestalten. Wir leisten einen Beitrag zur Entlastung des Arbeitsmarktes. Wir werden sehen, wie groß er ist, Herr Jäger. Ich weiß auch, dass wir damit keine sechsstelligen Zahlen von Arbeitsplätzen schaffen werden, die wir in diesem Lande eigentlich brauchen würden, aber ich glaube, auch hier gilt die Weisheit, wonach auch Kleinvieh Mist macht, und wir sollten keine Chance auslassen, um zusätzlich Arbeitsplätze zu schaffen.
Wir sollten aber auch sehen, meine Damen und Herren, dass wir mit einer solchen Rechtsänderung den Interessen der Betroffenen, den Interessen der Beschäftigten sehr entgegenkommen. Es ist erst wenige Tage her, dass in Baden-Württemberg Beamte – ich glaube, es waren um die 10.000 Beamte – eine solche Regelung gefordert haben.
Und es gibt eine große Zahl von Beamten oder solchen, die eine Beamtenlaufbahn einschlagen wollen, die eine solche Möglichkeit suchen. Und auch deshalb sollten wir diesen Weg gehen.
Die Blockteilzeit, die der Innenminister angesprochen hat, halte ich für eine besonders interessante Variante, arbeitsmarktpolitische Effekte zu erzielen. Wir sollten auch dieses Instrument in unser Beamtenrecht einfügen.
Für mich also nicht die Revolution, nein, weiß Gott nicht, aber ein vernünftiger Schritt, ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Deshalb bin ich für die Überweisung in den Innenausschuss, in den Rechtsausschuss werden wir es überweisen müssen und in den Finanzausschuss wegen der finanziellen Folgen. Ich bitte Sie, der Überweisung zuzustimmen.
Die Redezeit der Fraktion der SPD ist noch nicht ausgeschöpft. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Friese von der Fraktion der SPD. Zehn Minuten Redezeit sind noch übrig.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will zu der von mir im Zusammenhang mit der Novelle dieses Gesetzes aufgeworfenen Frage, zu dem Vorschlag Folgendes sagen: Die Stasi ist tot und das muss so bleiben. Jeder, der sich im Auftrag der Stasi strafbar gemacht hat, muss auch weiterhin vor Gesetz zur Rechenschaft gezogen werden.
Auch dieses muss so bleiben und dieses wird so bleiben. Mir geht es um die so genannten „kleinen Fische“.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Die sind bisher nie rausgeflogen. – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Das stimmt nicht. – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Sie haben keine Ahnung. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Da waren Sie überhaupt noch nicht im Land.)
Ich finde es unerträglich, wenn ein Mann wie SchalckGolodkowski am Tegernsee spazieren geht und wir uns hier über die „kleinen Fische“ die Köpfe blutig reden.
Meine Damen und Herren, ich sage mit großem Ernst und nicht zuletzt aus christlicher Verantwortung, wir wollen Brücken bauen zu allen Menschen,
Ich bedauere, dass die Kirchen das Wort „Furcht“ in diesem Zusammenhang groß schreiben und das Wort „Versöhnung“ klein. Eine Debatte um dieses Thema muss bei den Verfolgten beginnen. Hier sind möglicherweise Fehler gemacht worden.
Ich stimme dem Innenminister und Herrn Böttger zu, dass wir dieses Thema nicht auf Dauer verdrängen können, sondern uns diesem Thema stellen müssen. Ich war stolz darauf, dass dieser Landtag, dieses Land sich bereits 1994 das Thema Versöhnung und Aussprache über die Vergangenheit auf die Fahne geschrieben hat. In keinem anderen Bundesland der neuen Bundesländer ist dieses geleistet worden und ich glaube, unsere Arbeit, die wir hier dokumentiert haben, kann sich auch im Vergleich zum Bundestag sehen lassen. Ich möchte, dass dieser Weg fortgesetzt wird.
Herr Kollege Friese, wenn Sie über Versöhnung reden, wer muss nach Ihrer Meinung den ersten Schritt tun? Der Täter oder das Opfer?
Versöhnung ist immer ein zweiseitiger Prozess. Und der, der Versöhnung aussprechen kann, ohne dass der Täter sich bei ihm entschuldigt hat, ist ein großer Mann beziehungsweise eine große Frau. Ich gebe Ihnen aber Recht, Versöhnung ist immer ein zweiseitiger Akt, zu dem die Täter ebenso beizutragen haben wie die Opfer. Und diesen Prozess möchte ich und werde
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/1915 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Rechtsausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage, Drucksache 3/1926.
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Meck- lenburg-Vorpommern – FTG M-V –) – 2. ÄndG FTG M-V – (Erste Lesung) – Drucksache 3/1926 –