Protokoll der Sitzung vom 07.03.2001

Ohne eine exakte Aufarbeitung, historisch genau, und ohne die Einbeziehung der Adressaten in diese Aufarbeitung – und das ist Aufgabe dieses Dokumentationszen

trums – können wir es nicht erreichen, die demokratischen Grundgedanken in die Herzen, in den Verstand der jungen Menschen hineinzubekommen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU und Reinhard Dankert, SPD)

Und gerade dieses Ding wollte gute Weile haben, bis es zu dem Ergebnis kam, auf das heute nun noch einmal mit dem Zeithorizont und dem Zeitverzögerungsaspekt von Frau Schnoor eingegangen wurde. Diese Verzögerung von zwei Jahren, bis der zweite Teil des Dokumentationszentrums endlich anfängt, seine Aufgabe zu übernehmen, ist auch in meinem Gefühl nicht sehr gut, nicht sehr schön für unser Land, aber ich finde die Verteilung gut, dem wissenschaftlichen Aufgabenbereich eines Dokumentationszentrums universitär und dem Anspruch an politische Bildung durch die Landeszentrale gerecht zu werden.

Ich glaube, der zweite Aspekt hier in Schwerin wird in den nächsten Jahren die wesentlich größeren Effekte erzielen, denn was der Wissenschaftler in seinem Stübchen ausbrütet und veröffentlicht, gelangt viel schwieriger in das Bewusstsein der Menschen als das, was mit Zeitzeugen und mit guten Veranstaltungen zu erreichen ist.

Die Reihe beginnt im Grunde mit zwei Themen am Demmlerplatz und setzt sich über das ganze Jahr fort. Bis zum Ende des Jahres sind fünf oder sechs Veranstaltungen mit Themen vorgesehen und das Kind läuft. Ich hoffe, es bekommt ab demnächst Siebenmeilenstiefel und es wird ein Leuchtturm für die politische Arbeit, für politische Bildung in unserem Land sein. Dafür spricht der gut gewählte Ort, dafür spricht die lange Diskussion und die Verantwortung dafür, das mit Leben zu erfüllen, mit Inhalten, mit interessanten Veranstaltungen.

Und wenn darüber diskutiert werden soll, ob die Problematik auch in Gesetzen mit einem Darüberhinweggehen besprochen werden muss, dann kann man auch das zu einer öffentlichen Veranstaltung machen. Ich wäre gerne bereit, mich darüber mit Herrn Friese zu streiten.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt Herr Bartels.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manchmal sehne ich mich nach Herrn Helmrich. Ich komme gleich noch einmal darauf zurück, warum.

Wir haben es hier eigentlich mit zwei Problemfeldern zu tun, die nur scheinbar zusammengehören. Das eine ist der vorliegende Antrag, zu dem jetzt eine Beschlussempfehlung vorliegt, die zwar kein Jahr gebraucht hat, denn zwischen Mai 2000 bis März 2001, wenn man noch die Sommerzeit abrechnet, liegt kein Jahr der Erarbeitungszeit, aber das nur am Rande. Und das zweite Problem ist die weitere Entwicklung des Dokumentationszentrums mit den Standorten in Rostock und Schwerin.

Ich habe zu dem Antrag und der Tatsache, dass er für die Lösung der Probleme nicht hilfreich ist, bereits in der Ersten Lesung einiges gesagt. Ich will das nicht wiederholen, will aber sagen – und das geht aus der Beschlussempfehlung hervor –, dass der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Behandlung dieses Antrages in eine größere, umfangreichere Diskussion zur Problematik der politischen Bildung eingebettet hat. Das war sicher

vernünftig. Da diese Beratung auch schwierig und langwierig war, ist das ebenfalls ein Grund dafür, dass es etwas länger gedauert hat mit dieser Beschlussempfehlung. Ich glaube, es war für die Sache der politischen Bildung durchaus hilfreich, dass wir uns dafür Zeit genommen haben und dass wir uns dafür auch weiter Zeit nehmen, denn – auch das geht, glaube ich, aus der Beschlussempfehlung hervor – wir sind mit dem Thema im Ausschuss noch nicht zu Ende.

Aber, Frau Kollegin Schnoor, ich will doch darauf hinweisen, dass im Zuge dieser Debatte vom Bildungsministerium eine Ausschussdrucksache vorgelegt wurde, wo noch vorhandene kleinere Unsicherheiten, was die Zuständigkeiten betrifft, als geklärt dargestellt wurden. Wer überhaupt zuständig ist, ist durch den Kabinettsbeschluss schon herbeigeführt worden, der ganz ursächlich wegen seiner Inkonsequenz und seines durchaus problematischen Ansatzes ja die Ursache für bestimmte Geburtswehen darstellt. Und für diesen Kabinettsbeschluss, auch das dürfte bekannt sein, ist nicht die jetzige Regierung verantwortlich.

Die zweite Seite des Problems ist die Weiterentwicklung des Dokumentationszentrums. Ich glaube – und deshalb habe ich eben gesagt, dass ich manchmal den Kollegen Helmrich vermisse –, hier ist im Beirat des Dokumentationszentrums in den letzten Monaten eine sehr intensive Arbeit geleistet worden

(Beifall Dr. Manfred Rißmann, SPD, und Angelika Gramkow, PDS)

und wir sind einen wesentlichen Schritt vorangekommen. Dass die Probleme mit der Einrichtung und mit den Baumaßnahmen am Dokumentationszentrum in Schwerin jetzt als gelöst betrachtet werden können, ist auch ganz wesentlich auf die Arbeit des Beirates zurückzuführen und – ich möchte es ausdrücklich sagen – auch auf die sehr sachliche und sachbezogene Zusammenarbeit der drei Landtagsabgeordneten, die in diesem Beirat sind. Ich glaube, dass das der Sache durchaus sehr gedient hat, dass Herr Helmrich, Herr Kollege Rißmann und ich uns auch regelmäßig abgestimmt haben, wir uns verständigt haben und so die Aufgaben, die dieser Landtag hat, in diesem Beirat, glaube ich, gut vertreten haben, was nicht heißt, dass wir immer einer Meinung sind. Das ist überhaupt nicht die Frage, sondern es ist eine sachbezogene und sachdienliche Zusammenarbeit.

Wenn dann getönt wird, dass dieses Dokumentationszentrum von der jetzigen Regierung, noch dazu mit den Begründungen, die Frau Schnoor hier eben angeboten hat, missachtet wird, dann weiß ich nicht, wer den Herrn Bundespräsidenten eingeladen hat. Ich vermute mal ganz heftig, das war diese Landesregierung. Und ich glaube, den Bundespräsidenten lädt man nicht zu einer Sache ein, die man für unwichtig hält.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS, Reinhard Dankert, SPD, und Dr. Manfred Rißmann, SPD)

Zumindest wäre das doch sehr überraschend.

Und ich kann nur sagen, wenn ich dann einige Äußerungen, die in der Zeitung vom Vorsitzenden der CDUFraktion zitiert werden, lese, wer dieses Dokumentationszentrum zur parteipolitischen Profilierung nutzt, der schadet wirklich der Sache. Und ich will es noch einmal sagen: Herr Kollege Helmrich hat das aus meiner Sicht bislang

bei allen Diskussionen nicht getan, sehr zum Nutzen der Sache.

Und natürlich ist es so, dass wir noch nicht am Ende mit der Geschichte der Entwicklung des Dokumentationszentrums sind. Ich habe eben schon darauf hingewiesen, dass – und das habe ich auch damals laut und deutlich gesagt – dieser Kabinettsbeschluss sehr problematisch in vielen Teilen ist und wir weitere Fragen zu klären haben werden. Wir werden insbesondere auch über die inhaltliche Ausgestaltung, vor allen Dingen der sehr vielfältigen und langen Geschichte des Demmlerplatzes, zu reden haben. Aber, meine Damen und Herren, aus meiner Sicht ist das kein Thema für die Schaukämpfe hier im Landtag, sondern wir sollten das weiter tun, was wir bislang getan haben, nämlich im Beirat zusammenzuarbeiten, alle, die dort vertreten sind, und darunter auch die drei Vertreter des Landtages. Ich hoffe sehr, dass uns das im Interesse des Dokumentationszentrums gelingen wird. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/1946, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1295 abzulehnen. Wer der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Drucksache 3/1946 mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrages der Fraktionen der PDS und SPD – Überprüfung der Wirksamkeit des Landesgleichstellungsgesetzes, auf Drucksache 3/1935.

Antrag der Fraktionen der PDS und SPD: Überprüfung der Wirksamkeit des Landesgleichstellungsgesetzes – Drucksache 3/1935 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Koburger. Bitte sehr, Frau Koburger.

Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Das Landesgleichstellungsgesetz ist seit sieben Jahren eine entscheidende Grundlage für die Gleichstellungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern. Eine erste Novellierung erfolgte im Frühsommer 1998. Wieso also der Antrag „Prüfung eines Novellierungsbedarfes“, um es mal kurz zu fassen? Mehrere Gründe sprechen dafür:

Erstens. Gleichstellungspolitik ist ein Politikfeld, das nach wie vor noch nicht die erforderliche Aufmerksamkeit in der Gesamtpolitik erfährt, wie sie gesellschaftlich erforderlich wäre. Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes waren wir uns der erheblichen Lücken und Schwachstellen bewusst. Diese konnten auch nicht mit der ersten Novellierung und der Änderung der Kommunalverfassung bezüglich der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten umfassend geschlossen werden, lediglich teilweise.

Zweitens. Wie festgelegt, wird alle zwei Jahre von der Landesregierung ein Bericht zur Umsetzung des Landes

gleichstellungsgesetzes vorgelegt. Auch hier wurde wiederholt konstatiert, dass es in den unterschiedlichen Teilbereichen erheblichen Handlungsbedarf gibt.

Drittens. Es ist meines Erachtens nach auch legitim, nach ungefähr fünf bis sieben Jahren gesetzliche Regelungen auf ihre Wirksamkeit und Praktikabilität hin zu überprüfen.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS – Peter Ritter, PDS: Wie beim Feiertagsgesetz.)

Ich plädiere dafür, dies stets nach fünf Jahren vorzunehmen, nicht nur für das Gleichstellungsgesetz, aber hier jetzt ganz besonders.

Darüber hinaus besteht Handlungsbedarf durch die gerade vorgenommene Überarbeitung der EU-Richtlinie 76/207/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Das betrifft hier in diesem Zusammenhang den Zugang von Frauen in Beschäftigung, in Berufsausbildung und zum beruflichen Aufstieg.

Am Freitag dieser Woche wird sich der Bundesrat zu den Änderungen der EU-Richtlinie positionieren. Die hier vorgenommenen Ergänzungen und Änderungen betreffen 40 Entscheidungen der letzten 25 Jahre des Europäischen Gerichtshofes, die es auch in unseren Gesetzen zu berücksichtigen gilt. Ich möchte schwerpunktmäßig einige Änderungen benennen.

Die Mitgliedsstaaten sollen nationale Stellen für die Durchsetzung der Chancengleichheit einrichten – für unser Bundesland runtergebrochen heißt das die Landesgleichstellungsstelle und die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, die es ja bei uns gibt.

(Angelika Gramkow, PDS: Noch! Noch!)

Alle Rechte nach der Richtlinie müssen gerichtlich kontrollierbar sein. Für Mecklenburg-Vorpommern heißt das, das Landesgleichstellungsgesetz muss ebenfalls gerichtlich kontrollierbar sein.

Des Weiteren ist vorgegeben, dass in Diskriminierungsfällen angemessene Strafen verhängt werden. Für uns wiederum heißt das, Sanktionsmöglichkeiten in das Gleichstellungsgesetz aufzunehmen.

(Beifall Barbara Borchardt, PDS, und Angelika Gramkow, PDS)

Positive Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern dürfen von den Mitgliedsstaaten beschlossen werden. Daraus ergibt sich für uns, die bestehenden Regulierungsmaßnahmen zur verbesserten Teilhabe von Frauen im Bereich der höheren Laufbahnen auf ihre Effektivität hin zu überprüfen und notfalls zu ändern. So weit zu den Änderungen, die sich aus der EUPolitik ergeben.

Meine Damen und Herren! Ich möchte des Weiteren etwas ausführlicher auf den Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes eingehen. Die im Bericht vorliegenden Ergebnisse haben mich keineswegs …

(Unruhe bei den Abgeordneten – Die Abgeordnete Annegrit Koburger unterbricht ihre Rede.)

Ich mache das so, wie ich das früher in der Schule gemacht habe.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Aber es hat geholfen.)

Die im Bericht vorliegenden Ergebnisse haben mich keineswegs überrascht. Überrascht wäre ich gewesen, wenn wesentliche Fortschritte bei der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen erzielt worden wären, trotz der Mängel, die diesem Gesetz anhaften.