Wir haben auch ein Recht, unterrichtet zu werden, aus welchen Titeln – wenn es auch bei uns Wirklichkeit werden soll, dass die Wegstreckenentschädigung erhöht wird – denn die Deckung von etwa 600.000 DM für dieses Land erbracht werde. Ich glaube, das müsste auch diese Landesregierung, das müssten auch die Koalitionsfraktionen mittragen können.
Angesichts gestiegener Diesel- und Vergaserkraftstoffpreise, angesichts der Nichtaussetzung der Ökosteuer und der Diskussion über die Fortführung dieser unsinnigen arbeitsplatzvernichtenden Steuer über das Jahr 2003 hinaus sind auch die Befürchtungen und Forderungen der Gewerkschaften berechtigt.
Wir haben sie mit unserem Antrag aufgegriffen, denn Nachteile für die Beschäftigten in unserem öffentlichen Dienst gegenüber Bundesbediensteten oder Bediensteten anderer Bundesländer durch die Ökosteuer sind für uns nicht hinnehmbar. Deshalb bitte ich, dass wir heute diesen Antrag debattieren und dann dem zustimmen. – Danke.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Angelika Gramkow, PDS: Das werden wir natürlich nicht tun.)
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist auch das beschlossen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit ihrem Antrag zur Erhöhung der Wegstreckenentschädigung bei Dienstreisen versucht die Opposition, bildlich gesprochen, noch schnell auf einen Zug aufzuspringen, der den Bahnhof bereits verlassen hat.
Entsprechend der vom Bund vorgesehenen Erhöhung der Wegstreckenentschädigung habe ich als federführende Ministerin bereits eine gleichlautende Umsetzung durch Verordnung meines Hauses prüfen lassen, und dies wohlgemerkt zwei Wochen bevor Herr Riemann sich in dieser Angelegenheit mit seiner Kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt hat.
(Wolfgang Riemann, CDU: Sie prüfen ja immer noch. – Angelika Gramkow, PDS: Was anderes steht doch in Ihrem Antrag nicht drin. Prüfen – was soll das denn?)
Stilisieren Sie deshalb bitte jetzt nicht Ihren Antrag zu einer eigenen Initiative der CDU-Fraktion zwecks Anpassung der Wegstreckenentschädigung hoch! Auf die Antwort der Landesregierung auf diese Kleine Anfrage weise ich ausdrücklich hin.
Ich will Ihnen die Eckdaten aber trotzdem noch einmal nennen. Soweit Arbeitnehmern Fahrtkosten als Reisekosten anerkannt werden, sollen ihnen für die Benutzung ihres Fahrzeuges folgende Kilometersätze angerechnet werden: Die Wegstreckenentschädigung wird bei der
Benutzung von privaten Kraftfahrzeugen von 38 Pfennig je Kilometer auf 43 und bei zweirädrigen Kraftfahrzeugen, also bei Motorrädern, von 18 auf 20 Pfennig je Kilometer angehoben. Bei dienstlich anerkannten Privatfahrzeugen wird die Wegstreckenentschädigung von bisher 52 Pfennig bei maximaler Jahresfahrleistung bis 10.000 Kilometer auf nunmehr 58 Pfennig je Kilometer bei einer Jahresfahrleistung von 8.100 Kilometern erhöht. Für jeden weiteren Kilometer wird die Entschädigung von bisher 38 Pfennig auf 43 Pfennig aufgestockt. Und genau wie der Bund zahlt das Land diese höheren Sätze, die die Kostensteigerungen infolge der Ökosteuer- und der Mineralölsteuererhöhungen ausgleichen, wie Sie sich leicht ausrechnen können, rückwirkend ab dem 1. Januar 2001.
Wie Ihnen allen bekannt ist, wird die zeit- und inhaltsgleiche Anpassung der Wegstreckenentschädigung an die vom Bund vorgesehenen Entschädigungssätze allein in 2001 voraussichtlich 600.000 DM Mehrkosten für den Landeshaushalt verursachen, die an anderer Stelle einzusparen sind. Im Rahmen der von mir in den vergangenen Wochen durchgeführten Ressortanhörung wird von einer Finanzierung dieser Mehrkosten für das laufende Jahr aus deckungsfähigen Titeln ausgegangen. Über die Finanzierung in den Folgejahren müsste bei den entsprechenden Haushaltsberatungen geredet werden.
Ich will jedoch deutlich darauf hinweisen, dass Mehrkosten nicht nur im Landeshaushalt, sondern auch in den Haushalten unserer Kommunen entstehen werden. Es versteht sich daher von selbst, dass die Landesregierung auch hier ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommt, die kommunalen Landesverbände vorher bei der Entscheidungsfindung zu beteiligen und sie nicht nachher vor vollendete Tatsachen zu stellen. Dieses gilt in gleicher Weise für die Beteiligung der Spitzenorganisationen, der Gewerkschaften und Berufsverbände, da die Bereitschaft unserer Mitarbeiter, weiterhin ihre Privat-Kfz für Dienstreisen zur Verfügung zu stellen, ganz maßgeblich von der Höhe der Entschädigung abhängt, die ihnen das Land beziehungsweise die Kommune als Arbeitgeber dafür anbietet.
Wenn mir in Kürze diese Stellungnahmen vorliegen, werde ich umgehend den begründeten Anpassungsbedarf durch Ministerverordnung realisieren. Bis dahin wird sich die CDU-Fraktion aber noch einige Tage gedulden müssen. Zu Ihrem Anliegen einer Erhöhung der Wegstreckenentschädigung, meine Damen und Herren von der Opposition, bleibt mir daher im Hinblick auf meine einführenden Worte nur die Feststellung: Anschluss verpasst.
Ich halte es für angebracht, nur zu sagen, den Worten der Finanzministerin ist nichts hinzuzufügen. Es bedarf keines Prüfauftrages im Auftrag der CDU-Fraktion an die Landesregierung, sondern die Landesregierung hat gehandelt, sie handelt. Herr Riemann, Sie sollten vielleicht aus diesem Grunde Ihren Antrag zurückziehen.
Frau Gramkow, die Landesregierung prüft, sie prüft leider ein bisschen zu lange nach unserer Auffassung. Deshalb haben wir
Der Bund hat schon längst verabschiedet. Die Bediensteten in diesem Land waren verunsichert. Wann kommt die Wegstreckenentschädigung? In welchem Umfang kommt sie für dieses Land? Die Finanzministerin hat nun darüber berichtet. So stelle ich mir gute Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung vor.
So stelle ich mir auch die prompte Erledigung eines Ersuchens der Opposition vor. Ich denke, der Antrag ist damit wirklich erledigt.
(Unruhe und Heiterkeit bei einzelnen Abgeord- neten der PDS – Barbara Borchardt, PDS: Das hätten Sie heute morgen auch schon haben können.)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Vorlage und Umsetzung eines Landesaktionsplans „Gegen Gewalt gegen Frauen“, auf Drucksache 3/1928.
Antrag der Fraktion der CDU: Vorlage und Umsetzung eines Landesaktionsplans „Gegen Gewalt gegen Frauen“ – Drucksache 3/1928 –
Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Holznagel von der CDU-Fraktion. Bitte sehr, Frau Holznagel.
Meine Damen und Herren, ich möchte aber dazu sagen, dass gerade am Frauentag ein Dankeschön, das die Frauen erhalten haben, auch gespickt sein soll mit Problemen, und deswegen auch dieser Antrag noch mal.
Vor fast einem Jahr, am 20. April 2000, wurde die Landesregierung durch Beschluss des Parlaments aufgefordert, einen Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorzulegen. Bis heute liegt er nicht vor, sagen wir mal, zumindest dem Parlament nicht vor.
Unser Antrag, liebe Kollegin Seemann, ist also nicht populistisch, sondern erneut nötig, weil die Landesregierung auch in diesem Fall den Beschlüssen des Landtages, mit welchen Mehrheiten sie auch zustande gekommen sind, meiner Meinung nach den Respekt verwehrt.