Mit Punkt 3 fordern Sie, dass sich das Land auf Bundesebene dafür einsetzt, dass die durch die bundesrechtlichen Vorgaben entstandenen Kosten übernommen werden, soweit sie weitergehen als die Beschlüsse der EUKommission. Auch dieser Punkt erscheint zunächst mal sonnenklar und durchsichtig, wenn, ja wenn nicht irgendwo dieser Unterton mitspielen würde, dass die Bundesregierung die Kosten ja nicht zu tragen bräuchte, die durch die Beschlüsse auf EU-Ebene entstanden sind, weil diese durch die EU übernommen werden müssten. Das würde der von Ihnen vorgegebenen Logik des Antrages entsprechen. Aber darauf zielt Ihr Antrag gar nicht ab, was, wenn es realisiert werden würde, sehr leicht dazu führen könnte, dass die Bundesregierung von ihrem bisherigen stringenten und im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes zu unterstützenden Kurs abweicht. Sie, die Bundesregierung, würde dann auf den auf EU-Ebene eingeschlagenen weicheren Kurs als Ergebnis des minimalen europäischen Konsenses einschwenken.
Und dafür bin ich nun wirklich nicht, gerade jetzt nicht, denn bei dem zusammengebrochenen Rindfleischmarkt muss der Verbraucherschutz an erster Stelle stehen.
Wir werden in Zukunft nicht umhinkommen, die Kosten der verfehlten Agrarpolitik der vergangenen Jahre zu tragen. Die Frage, die beantwortet werden will, lautet aber: Wie und auf welche Schultern wollen wir sie verteilen? Insofern bedarf auch dieser Punkt einer tieferen Diskussion in den Ausschüssen des Landtages.
Und, Frau Holznagel, ich gebe Ihnen Recht, es muss ein gutes Finanzierungskonzept dazu geben. Man kann nicht alles ad hoc entscheiden.
Ich komme zum letzten Punkt, in dem Sie die einheitliche Umsetzung der Beschlüsse auf EU-Ebene europaweit fordern. Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Sie unterstellen ja damit, dass Vorgaben aus der europäischen Ebene in den Mitgliedsstaaten nicht umgesetzt werden. Oder meinen Sie mit Ihren Forderungen, dass Maßnahmen, die auf der EU-Ebene beschlossen werden, auch auf dieser Ebene finanziert werden sollten, ähnlich dem schon strapazierten Konnexitätsprinzip der rot-roten Landesregierung? Ja, das würde ich auch unterstützen.
weder unter Schwarz-Gelb noch unter der jetzigen Bundesregierung beabsichtigt ist durchzusetzen. Lassen Sie uns deshalb in den Ausschüssen intensiv über die
Kosten der BSE-Krise, über Folgen und notwendige Konsequenzen diskutieren, damit wir aus dem Fachgremium heraus dem Landtag eine qualifizierte Beschlussempfehlung vorlegen können.
Es gibt aber noch etwas, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, das ich nicht verstehen kann. Warum schlagen Sie den Sack, wenn Sie doch eigentlich den Esel treffen wollen? Ich kann Ihnen gern erklären, was ich damit meine: In der Sitzung des Agrarausschusses des Bundestages vom 26. Januar 2001 stand ein Beschlussvorschlag der PDS-Fraktion zur Abstimmung, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, so schnell wie möglich ein Soforthilfeprogramm zur finanziellen Entlastung der durch die BSE-Krise geschädigten Kommunen und Landwirte einzurichten. Die Mitglieder Ihrer Fraktion haben sich bei der Abstimmung über diesen Antrag der Stimme enthalten. Warum nur? Wollen Sie den Landwirten helfen oder wollen Sie sich nur profilieren? Oder will sich vielleicht Ihre Bundestagsfraktion profilieren? Wenn Sie mich darüber aufklären könnten, würde ich sehr gern meinen Anteil leisten und Ihre sicherlich sehr guten Argumente für ein derartig widersprüchliches Verhalten unter den Landwirten im Land Mecklenburg-Vorpommern verbreiten. – Ich danke Ihnen.
Frau Schwebs, können Sie sich denn vielleicht mal in der Koalition einig werden? Die Haushaltsministerin und Finanzministerin spricht davon, sie hat einen Bewirtschaftungserlass erlassen, Sie sprechen von einer Haushaltssperre. Ja, was denn nun? Ist die Katze nun aus dem Sack? Gibt es eine Haushaltssperre?
Der Minister für Landwirtschaft sagt, der Rindfleischmarkt ist auf einem guten Wege. Sie sprechen davon, er ist zusammengebrochen. Ja, was denn nun in der Koalition? Hü oder hott? Und, Herr Backhaus,
solange Sie das Gesetz nicht ändern und die Gemeinden auffordern, freiwillig etwas zu leisten, müssen Sie vielleicht vorher einmal den Kabinettsbericht zur Lage der kommunalen Haushalte studieren. Und wenn Sie den mit beschlossen haben, dann ist Ihre Aufforderung unsinnig. Ansonsten müssen Sie das Gesetz ändern und dann greift das Konnexitätsprinzip.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Bauernminister zieht in diesen Wochen durch die Bauernversammlungen und wird nicht müde, darauf hinzuweisen: Das Land beteiligt sich zu einem Drittel an den Kosten der Tierkörperbeseitigung. Im Haushalt stehen 2 Millionen DM zur Verfügung, weitere 2 Millionen DM werden aus dem Landwirtschaftssondervermögen bereitgestellt. Wir hatten hier während der Haushaltsberatun
Alles wäre nun gut, meint Minister Backhaus, würden sich Landkreise und kreisfreie Städte mit einem weiteren Drittel beteiligen. Die Kostenbelastungen für die Bauern würden sinken, wenn Landkreise und kreisfreie Städte nicht so knauserig wären. Dazu passen zwei Schlaglichter:
Erstens. Die Staatsregierung stellt 30 Millionen DM in Hilfsprogrammen für die Bewältigung der BSE-Krise zur Verfügung. Dieses passiert in Sachsen seit gestern. Was passiert in Mecklenburg-Vorpommern? In Sachsen sind Überbrückungsdarlehen, Zuschüsse für den Herdenneuaufbau und Entsorgung von Futtermitteln, da sind Kosten für die Tierkörperbeseitigung, Hilfen für Schlachtbetriebe und Liquiditätshilfen enthalten. Alle Ressorts beteiligen sich an diesem Programm in Sachsen. Man kann nur sagen: Sachsen, du hast es besser.
In Thüringen und in Sachsen tragen die Landesregierungen die Kosten zu 100 Prozent. Wie sieht es in Mecklenburg-Vorpommern aus? Backhaus redet, fordert die Landkreise auf und die Finanzministerin sitzt auf der Dispositionsreserve.
Meine Damen und Herren, statt andere aufzufordern, handelt diese Landesregierung zum wiederholten Male nicht. Mit Sachsen verglichen, sollte es auch in Mecklenburg-Vorpommern möglich sein, ein entsprechendes Hilfsprogramm in einer Höhe von mindestens 20 Millionen DM durch die Ausschaltung von Ressortegoismen für die notleidende Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen.
Ich will hier nicht das Beispiel Bayerns anführen, aber handeln Sie, Herr Backhaus, anstatt Aktueller Stunde und Koalitionsschaufensteranträgen. Handeln Sie, Herr Minister!
Zweitens. Kreistag Rügen, letzte Woche Donnerstag, Haushalt 2001: Der PDS-Fraktionsvorsitzende Gerhard Bohm fordert, ich zitiere: „…, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seiner SPD/PDS-Regierung weit stärker in die Verantwortung bei den Kommunalfinanzen genommen werden sollte.“ Bohm hat nach Aussagen von Augenzeugen seinen Parteikollegen in Schwerin mächtig die Leviten gelesen. Aber haben diese es hier in Schwerin wahrgenommen? Wir merken es wieder hier und wir werden es sicherlich auch zum Tagesordnungspunkt 15 gleich erleben, dass Sie beratungsresistent sind.
Sind Sie, Minister Backhaus, schon so abgehoben, dass Sie bei Ihren Forderungen die Finanzsituation der Kreise und kreisfreien Städte nicht kennen?
Kennen Sie, Herr Minister Backhaus, bei Ihren Forderungen an die Landkreise wirklich die Kabinettsvorlage vom 10. Oktober 2000 – Bericht zur kommunalen Haushaltslage? Ich darf Ihnen hier einiges in Erinnerung rufen, dann werden Sie vielleicht auch noch mal hineinschauen und von Ihren Forderungen an die Landkreise und kreisfreien Städte ablassen. Ich darf also aus diesem Bericht zitieren: „Zur Finanzierung freiwilliger Aufgaben stehen vielfach nur noch geringe Mittel zur Verfügung. Für Landkreise und kreisfreie Städte wird die finanzwirtschaftliche Lage als besonders angespannt bezeichnet. Für 2000 werden Mindereinnahmen konstatiert, resultierend aus Einkommenssteueränderungen und Kindergelderhöhungen. Die Steuereinnahmen der Gemeinden betragen nur 36,4 Prozent vergleichbarer westdeutscher Kommunen.“
Und Sie, Herr Backhaus, fordern eine Erhöhung der Kreisumlage! Sie fordern eine Erhöhung der Kreisumlage, obwohl wir nur 36,4 Prozent Steuereinnahmen vergleichbarer westdeutscher Kommunen haben. Das Familienförderungsgesetz des Bundes – Wohltaten auf Kosten der Kommunen – belastet die Gemeinden des Landes mit 30 Millionen DM. Für 2001 wird die Stagnation der kommunalen Einnahmen prognostiziert. So weit dieser Bericht, den Sie selber beschlossen haben, Herr Backhaus, aber Sie nehmen ihn nicht zur Kenntnis.
Und, meine Damen und Herren, wie steht eigentlich der Innenminister, der Kommunalminister Timm zur Forderung des Landwirtschaftsministers Backhaus?
Aus dem Hause Timm ist wie üblich öffentlich nichts zu hören. Bei Kommunalfinanzen taucht unser Innenminister mit schöner Regelmäßigkeit ab.
Am 9. Februar 2001 aber hat unser formidabler Innenminister im Gespräch hinter verschlossenen Türen mit dem Landkreistag ausdrücklich bestätigt, dass die Landkreise schon aus haushaltsrechtlichen Erwägungen keine weiteren freiwilligen Aufgaben in der diskutierten Größenordnung übernehmen dürfen. Herr Backhaus, Sie können gerne diesen Bericht und diese Anlage vom Städte- und Gemeindetag und vom Landkreistag sich zu Gemüte führen. Timm und Backhaus – Plüsch und Plumm:
Der eine fordert populistisch auf Bauernversammlungen eine Beteiligung der Landkreise, der andere lehnt diese intern ab.
(Sylvia Bretschneider, SPD: Das ist diffa- mierend, was Sie hier von sich geben. – Zuruf von Ute Schildt, SPD)
Dazu passt auch, dass 2001 nur noch ein einziger Landkreis – und, meine Damen und Herren, hören Sie zu: nur noch ein einziger Landkreis – in diesem Land freien Finanzspielraum hat.