Die Zahlen im Gesundheitsbericht, die Informationen, die der Bericht auf Drucksache 3/2036 beinhaltet, stehen eigentlich nicht auf der Tagesordnung heute, sondern Sucht- und Drogenprävention. Es ist in verschiedenen Redebeiträgen auch darauf Bezug genommen worden, aber ich will auch noch mal deutlich machen, wenn von höheren Raten alkoholbedingter Krankenhausaufenthalte in Mecklenburg-Vorpommern die Rede ist, wie hoch denn tatsächlich mehrfach diese Rate ist: Bei 25- bis 34-Jährigen liegt sie zweieinhalbfach höher als in der bundesrepublikanischen Durchschnittskrankenhausbedarfsbehandlung bei alkoholbedingten Erkrankungen, Psychosen, Abhängigkeiten und Leberzirrhose, bei 35- bis 44-Jährigen noch zweifach und bei 45- bis 54-Jährigen anderthalbfach. Das ist alarmierend genug. Die Todesraten an alkoholbedingten Erkrankungen sind zweieinhalb- bis dreifach höher zu erwarten, eineinhalbbis dreifach höher auch bei Frauen und das ist neu für mich. In dieser Größenordnung habe ich das nicht erwartet. Jeder dritte Jugendliche, der bei Verkehrsunfällen ums Leben kommt, hat Alkohol getrunken. Ein Drittel der Jugendlichen trinkt regelmäßig Alkohol.
auch versuchen zu erfahren, ob es dort Veränderungen gibt. Es gibt in Deutschland eine Art des so genannten Rausch- oder Kampftrinkens oder wie man das nun nennen will. Man füllt sich voll, bis man abtaucht, und das ist eine sehr gefährliche Situation, der wir, meine ich, auch bei uns im Land Rechnung tragen müssen.
Und wenn in Schweden bei einer WHO-Konferenz eine Studie vorgestellt wird über in Schulen ermittelte Ergebnisse bei 15- bis 16-Jährigen, dann wundere ich mich schon, dass keine deutsche Beteiligung bei dieser Studie erfolgt, weil die Hoheit der Kultusminister damit nicht in Einklang zu bringen war. Ich appelliere an dieser Stelle an uns, an unser Ministerium, Bedingungen zu prüfen, um bei einer künftigen, einer neuerlichen Studie eigene Ergebnisse aus unserem Land beitragen zu können.
Nikotin – die Einstiegsdroge schlechthin. Ich erinnere mich sehr unangenehm an den ersten Kontakt während der Vorlesungen in Pharmakologie. Unser Pharmakologieprofessor ließ eine Taube auf seiner Hand sitzen, träufelte ihr einen Tropfen Nikotin auf die Zunge und ließ sie fliegen. Sie ließ noch etwas fallen, dann stürzte sie selber in den Hörsaal.
Wir haben ihn daraufhin gebeten, von dieser Demonstration in Zukunft Abstand zu nehmen, da es deutlich und eindeutig genug auch aus der Literatur und aus der Kenntnis der Situation möglich ist, die Gefahren zu kennen und dagegen etwas zu unternehmen.
Passivrauchen ist mindestens genauso ein Problem in der Gesellschaft wie das Aktivrauchen. Und das jüngere Einstiegsalter zum Rauchen – 11 bis 13 Jahre – sollte Grund sein, auch in unserem Land stärker als bisher das Problem zu bekämpfen nach dem Motto „Be smart, don’t start. – Sei gut und fange gar nicht erst an mit dem Rauchen.“,
Zwei Worte noch zu Cannabis. Es ist richtig, darüber zu diskutieren, dass das keine harmlose Droge ist, dass es Folgezustände gibt, Psychosen etwa sechsfach häufiger, Suizidrate etwa vierfach häufiger bei Cannabiskonsum. Keiner steht hier im Lande an, das zu verharmlosen. Es ist insgesamt ein gesellschaftliches Problem, über das wir diskutieren müssen. Herr Koplin hat dankenswerterweise über einige Aspekte der Einwirkung, der Möglichkeit, sich um junge Leute, um Kinder in der empfindlichen Phase zu kümmern, hingewiesen. Ich kann mir das aus diesem Grunde ersparen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften, Drucks a c h e 3/1805, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 3/2068.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/1805 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften klingt zwar sehr technisch und formal, hat jedoch durchaus politische Dimensionen.
Ich habe bereits bei der Einbringung des Gesetzes darauf verwiesen, dass die Zeitnähe der Korrekturen in der Organisationsstruktur der Landesregierung diskussionswürdig ist. Ich verwies zum Beispiel darauf, dass die Strukturveränderungen des Landestierzuchtamtes bereits 1995 eintraten, allerdings erst mit einer Gesetzesänderung im Jahre 2001 ordnungspolitisch korrigiert werden.
Das Argument, das die Landesregierung hierzu in der Sitzung des Finanzausschusses am 26. April 2001 vorbrachte, beantwortet das Problem leider nur teilweise. Wenn die Landesregierung vor einer Gesetzesänderung erst eine gewisse Masse von Änderungen abwarten will, so führt dies nach meiner persönlichen Auffassung immer zu einer übergangsweisen Rechtsunsicherheit hinsichtlich des Besoldungsrechtes in den betroffenen Strukturen.
Völlig unverständlich ist für die CDU-Fraktion jedoch das Argument, dass mit jeder Novellierung des Besoldungsrechtes auch neue Begehrlichkeiten und Wünsche der Ressorts entstünden, so das Argument der Landesregierung, das in der Ausschusssitzung vorgetragen wurde. Tatsächlich beweist die vorliegende Gesetzesnovelle das Gegenteil. Denn generell wurden lediglich bereits in der Vergangenheit entschiedene Organisationsänderungen sanktioniert und neu gefasst bis auf eine einzige Ausnahme, nämlich die Neuregelung der B-10-Stelle für den Chef der Staatskanzlei. Genau hier gab es über zwei Legislaturen hin eine konsequente Selbstbeschränkung der Landesregierung. Alle beiden Vorgänger im Amt wurden mit B 9 besoldet und dies vor dem Hintergrund, dass der erste Stelleninhaber mit der komplizierten Aufgabe beim Aufbau der Landesverwaltung betraut war und trotzdem eine Besoldung nach B 9 als ausreichend angesehen wurde.
Es war bisher übereinstimmende Auffassung der Landesregierung, dass die Situation des Landes eine solche Regelung als sinnvoll erscheinen ließ, auch wenn andere Bundesländer eine höhere Einstufung vornehmen können. Dass uns gerade diese Landesregierung für den dritten und, ich muss jetzt sagen, für den vierten Stelleninhaber in einer geregelten und funktionierenden Verwaltung eine Höherstufung des Chefs der Staatskanzlei von B 9 auf B 10 vorschlägt und vorsieht, ist wohl eher mit einem politischen Willen zu erklären.
Gerade diese Frage hat bereits bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2001 zu kontroversen Auffassungen mit der CDU geführt. Meine Fraktion vertritt nach wie vor die Auffassung, dass diese Höherstufung nicht gerechtfertigt ist, auch nicht vor dem Hintergrund der aktuellen Veränderungen der Stelleninhaber. Die CDU sieht nach wie vor eine Besoldung nach B 9 als ausreichend an. Aus diesem Grunde beantrage ich auch namens meiner Fraktion eine getrennte Abstimmung des Artikels 1 Ziffer 7 f) des Gesetzentwurfes, um hierzu ein getrenntes Votum zu ermöglichen. Die CDU wird in diesem Punkt dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften auf Drucksache 3/1805. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.
Entsprechend dem Antrag der CDU rufe ich auf in Artikel 1 die Ziffern 1 bis 6, die Ziffern 7 a) bis 7 e) sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Ziffern 1 bis 6, die Ziffern 7 a) bis 7 e) sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der PDS-Fraktion, bei einer Stimmenthaltung, und bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Ziffer 7 f) in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Ziffer 7 f) in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der SPD-Fraktion, bei einer Stimmenthaltung, und der PDS-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Ziffer 8 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Ziffer 8 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion angenommen.
Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 und 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion angenommen.
sache 3/1805 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/1805 mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion, bei einer Stimmenthaltung, und bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes, Drucksache 3/2042.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 3/2042 –
Das Wort zur Einbringung hat der Umweltminister Herr Professor Methling. Bitte sehr, Herr Minister Methling.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die heutige Erste Lesung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes ist ein sehr wichtiges Ergebnis der Arbeit des Umweltministeriums und der gesamten Landesregierung.
In der Koalitionsvereinbarung hatten wir uns 1998 unter der Ziffer 63 darauf verständigt, das Landesnaturschutzgesetz zu novellieren und die Verbandsklage darin festzuschreiben. Dass dies kein Selbstläufer werden konnte, war beiden Seiten bereits zu dieser Zeit klar. Als die Koalitionsvereinbarung unterzeichnet wurde, gab es bereits Diskussionen dazu. Deshalb bin ich froh und, ich will auch in aller Bescheidenheit sagen, auch ein wenig stolz, dass ich Ihnen heute mit der Einbringung des Gesetzentwurfes in das Hohe Haus einen wesentlichen Schritt zur Umsetzung dieses Zieles präsentieren kann.
Ich bin der festen Überzeugung, dass das gesetzgebende Haus dem vorgelegten Entwurf in seinen wesentlichen Zügen folgen wird, denn die Landesregierung legt einen Gesetzentwurf vor, der das Landesnaturschutzgesetz modernisiert. Er enthält, wie vereinbart, die Einführung der naturschutzrechtlichen Verbandsklage. Dass wir mit diesem nicht einfachen Politikbereich so weit gekommen sind, ist ein Zeichen dafür, dass auch in diffizilen Fragen durchaus Kompromisse zwischen den Ressorts zu erzielen sind.
Für die Formulierung dieses Punktes der Koalitionsvereinbarung gab und gibt es auch sehr gute inhaltliche und sachliche Gründe, warum wir das 1998 verabschiedete Landesnaturschutzgesetz mit dieser Novelle modernisieren wollen. Das gilt für die Verbandsklage in gleicher Weise wie für die anderen Elemente des Entwurfes, die zu meinem großen Bedauern in der öffentlichen Debatte und insbesondere von der Opposition kaum wahrgenommen werden. Aber das Landesnaturschutz enthält nicht nur die Verbandsklage, sondern auch andere wichtige Regelungen. Dennoch will ich mich, wie es sicher von mir auch erwartet wird, auch aus fachlicher Sicht zunächst zum Thema Verbandsklage äußern.
Die Zahl der Debatten zu diesem Thema hier im Landtag und auch in der Öffentlichkeit des Landes lässt sich inzwischen kaum noch beziffern. Fast immer wird die Debatte mit äußerster Heftigkeit geführt. Fast immer wer
den gravierende Gefahren für die wirtschaftliche Entwicklung, für die Infrastrukturprojekte und damit für die Entwicklung des Landes insgesamt heraufbeschworen. Und ich bin mir sicher, Frau Kollegin Holznagel, Sie werden sogleich ansetzen, um in genau diese reichlich ausgefranste Kerbe wiederum ein Beil zu schlagen.
Doch diese Argumente, meine Damen und Herren, sind so alt wie die Debatte über die Verbandsklage und diese reicht in den alten Bundesländern schon in die Mitte der 70er Jahre zurück. Leider geht es den Argumenten nicht wie gutem Wein – die Argumente werden leider nicht wie guter Wein mit dem Alter besser, sondern sie werden schlechter, weil es inzwischen andere Erfahrungen gibt, die in anderen Ländern gesammelt wurden, die den Verdächtigungen, die mit der Verbandsklage verbunden werden, entgegenstehen. Ich will mich daher nur ganz stichwortartig mit diesen Argumenten auseinander setzen.