Sie verweisen also wiederum nur auf den Innenminister und sagen: Er hat Unrecht, weil Sie natürlich immer Recht haben.
Und dann machen Sie etwas, was überhaupt kein Argument mehr ist. Dann machen Sie etwas in Ihrem Positionspapier – ich komme gleich darauf zu sprechen –, das ist wirklich das schlechteste Argument, was man gebrauchen kann, das behaupten Sie aber schon seit einigen Jahren und das ist hier schon seit einigen Jahren Ihre Schiene, Sie sagen nämlich: Wir brauchen mehr Personal.
Ich zähle mal auf und zitiere jetzt ein bisschen Ihr unintelligentes Papier. Sie sagen, wir brauchen mehr Polizei an drei neuen Autobahnstationen. Wir brauchen mehr Polizei wegen des erhöhten Tourismusaufkommens.
Wir brauchen mehr Polizei wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens. Wir brauchen mehr Polizei wegen der verstärkten Bildung von Sonderkommandos.
Wir brauchen mehr Polizei für die forcierte Bekämpfung der Kriminalität grenzüberschreitend. Wir brauchen verstärkte Polizei für die Bekämpfung von OK-Gruppen.
(Reinhardt Thomas, CDU: Ich denk’, ich bin im Kino hier. Im Kinderfilm, im Kinderfilm! – Dr. Armin Jäger, CDU: Sie haben es nicht verstanden.)
Wir brauchen verstärkte Polizei für intensive Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption. Wir brauchen verstärkte Polizei für flächendeckenden Überwachungsdruck. Wir brauchen weitere Polizei für die Stärkung kommunaler Präventionsräte.
Das ist hier nachzulesen auf Seite 8 Ihres Papiers. Ihr Argument – nur mehr Polizei und dann lässt sich alles regeln.
Wenn Sie so weitermachen in dieser Hinsicht, dann sind Sie überhaupt nicht mehr glaubwürdig. Sie bringen wenig Argumente und wenn Sie Argumente bringen, dann sagen Sie: Wir brauchen mehr Polizei. Das ist aus meiner Sicht zu dünn. Das ist ein Standpunkt, mit dem man sich kaum noch auseinander setzen kann.
Das geht im Übrigen über dieses Gesetz zur Änderung der Polizeistruktur, wie es uns auf der beschriebenen Drucksache vorliegt, hinaus.
wir können zum Beispiel darüber reden, wie sich die Einsetzung von Polizeirevieren bewähren wird, das ist eine Frage in unserem Land, und es wird sich zeigen, wir können über viele Dinge diskutieren, aber kommen Sie endlich auf die Ebene, dass Sie Argumente bringen. Fordern Sie nicht von der Polizei und sagen Sie nicht nur, der Innenminister hat Unrecht und Sie haben Recht! Wenn wir auf der sachlichen Ebene miteinander kommunizieren wollen, können wir es gerne tun. Das, was Sie hier getan haben mit diesem Papier, das ist aus meiner Sicht zu dünn und nicht diskussionswürdig.
Herr Dr. Körner, ich will und darf hier zu den Ausführungen nicht Stellung nehmen, ich empfehle Ihnen nur, den Text zu lesen und nicht Behauptungen aufzustellen. Aber ich habe eine Frage. Die Frage heißt: Ist es denn aus Ihrer Sicht richtig, dass wir Polizeivollzugsstellen aufgeben, nämlich die 177, die der Innenminister preisgegeben hat? Ist das richtig?
Sie wissen, dass dieser Kontext natürlich viel größer und nicht mit richtig oder falsch zu beantworten ist. Der ist im Zusammenhang der gesamten Polizeientwicklung zu betrachten. Wir haben das ausgiebig gemacht. Und, Herr Dr. Jäger, ich sehe jetzt keinen Anlass, das, was wir im Innenausschuss versucht haben mit allen möglichen Argumenten, mit viel Einfühlungsvermögen Ihnen beizubringen, hier noch einmal zu wiederholen.
Sie wollten es da nicht verstehen und ich gehe davon aus, dass Ihre Bereitschaft, das jetzt zu verstehen, nicht gewachsen ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In der Beschlussempfehlung zum Polizeiorganisationsgesetz vom 20. Juni wird von SPD und PDS die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen. Dazu ist aus meiner Sicht grundsätzlich festzustellen:
2. Die Ergebnisse der Anhörung vom 22. Mai sowie unsere Vorschläge werden mit der Beschlussvorlage ignoriert.
3. Der Städte- und Gemeindetag sowie die Gewerkschaft der Polizei kritisierten die viel zu großen Spielräume, die dieses Gesetz per Erlass dem Innenministerium zur Regelung der Struktur unterhalb der Polizeidirektion einräumt.
Das vorliegende Gesetz ignoriert also wichtige Anliegen der Kommunen an der Mitbeteiligung für die organisatorische Struktur der Polizei vor Ort. Damit wird die bisherige rechtliche Orientierung der Polizeiorganisation an den Grenzen von kommunalen Gebietskörperschaften verworfen. Nach unseren bisherigen Erfahrungen wird dieser Innenminister die von der Koalition festgeschriebene Erlassregelung nutzen, um den Polizeidirektionsleitern all die Probleme aufzuhalsen, die er mit seiner Organisationsstruktur nämlich geschaffen hat.
Die berechtigte Kritik der kommunalen Amtsträger zum Rückzug der Polizei aus der Fläche wird damit auf die Direktionschefs und Dienststellenleiter vor Ort abgewälzt.
Bei der Erlassregelung für die Struktur unterhalb der Polizeidirektionen sehen wir auch Mitbestimmungsprobleme. Darauf haben der Hauptpersonalrat und die Gewerkschaft der Polizei sehr deutlich hingewiesen.
Dass SPD und PDS in der Beschlussempfehlung wieder auf die Umsetzung des umstrittenen Eckpunktepapiers vom April 2000 verweisen, ist schon bezeichnend. Bereits mit der Vorlage dieses so genannten Eckpunktepapiers hat Herr Dr. Timm die Streichung von Polizeivollzugsstellen festgeschrieben, ohne dass Vorstellungen für eine veränderte Organisationsstruktur vorlagen. Zu diesem Zeitpunkt stand nicht einmal die Absicht fest, Reviere unterhalb oder gar für Polizeiinspektionen einzurichten. Sie wollten Ihr Papier – Zitat – damals noch „mit Leben erfüllen“.
Fakt ist, dass allein mit dem im Eckpunktepapier vorgesehenen Stellenabbau und mit den Autobahnstationen 327 Polizeivollzugsbeamte bis 2006 fehlen werden. Für SPD und PDS hat der Personalabbau bei der Landespolizei nach dieser Reihenfolge offenbar Vorrang. Die Polizeiorganisation wird im zweiten Schritt per Gesetz und Erlass nur den Plänen zum Abbau von Polizeivollzugsbeamten angepasst.
zei und die größte Polizeidichte der Flächenländer hätte. Er orientiert sich dabei an dem alten Richtwert Polizei-Einwohner-Verhältnis 1 zu 400, der bei uns etwa 1 zu 306 beträgt. Dieser Richtwert wurde aber bereits 1994 verworfen, weil er eben kein Maßstab für die tatsächliche Belastung der Polizei ist. Vor allem die Fläche steht im direkten Zusammenhang mit der polizeilichen Reaktionszeit und damit mit dem so genannten Belastungsindex Polizei.
In Mecklenburg-Vorpommern sind 25 Polizeivollzugsbeamte pro 100 Quadratkilometer im Einsatz, in NRW sind es 132, in Schleswig-Holstein 47. Auf 100 Kilometern Straße hat Mecklenburg-Vorpommern 60 Polizeivollzugsbeamte, NRW 152, Schleswig-Holstein 75.
(Ministerpräsident Dr. Harald Ringstorff: Dort fahren aber auch mehr Autos. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)