Protokoll der Sitzung vom 20.09.2001

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir geht es ähnlich wie Herrn Minister Timm. Ich wollte hierzu eigentlich auch nichts sagen. Aber nachdem Herr Markhoff hier geredet hat, bleibt ja nun nichts anderes übrig, weil man ein paar Dinge richtig stellen muss.

Also, Herr Markhoff, über das Konnexitätsprinzip lässt sich trefflich streiten und ich gestehe ja ein, dass wir alle gemeinsam noch weiter daran arbeiten müssen, an der Umsetzung.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Angelika Gramkow, PDS: Sehr richtig. – Dr. Armin Jäger, CDU: So ist es richtig.)

Allerdings, dieses Gesetz hat nun wirklich nichts damit zu tun, weil...

(Dr. Armin Jäger, CDU: Aber ja.)

Nein! Hier geht es darum, wenn den Kommunen Kosten entstehen, bekommen sie diese Kosten erstattet. Der Unterschied besteht doch nur darin, dass Sie sozusagen eine pauschale Kostenrückerstattung fordern, wie es bisher ja auch der Fall war. Und der Minister hat gerade begründet, warum er sozusagen eine konkrete Abrechnung von den Kommunen erwartet. Die Kommunen bekommen auf alle Fälle die Kosten, die sie für die Wahlen ausgegeben haben, vom Land, wenn der Fall eintritt, zurückerstattet.

Nun muss ich noch mal eins sagen, Herr Markhoff: Die Beratungen im Innenausschuss waren meiner Meinung

nach intensiv. Dass sie Ihnen nicht genützt haben, weil wir zum Schluss Ihren Antrag abgelehnt haben, das kann ich ja verstehen. Und dann, Herr Markhoff, sage ich Ihnen noch eins: Wenn Sie eine Anhörung wollten zu diesem Gesetz, dann hätten Sie die Möglichkeit gehabt, diese Anhörung zu fordern. Sie können doch nicht von uns, von der SPD und von der PDS, die keine Fragen mehr dazu haben, weil alles klar ist, eine Anhörung fordern und Sie selbst, also die, die Fragen haben, fordern diese Anhörung nicht. Also so geht das natürlich nicht. Ich sage mal, ein bisschen ordentlicher und ein bisschen vernünftiger müssen Sie dann schon arbeiten. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Ich meine, wir sollten dem Gesetzentwurf zustimmen, denn wir brauchen dieses Gesetz auch, damit die Parteien im Lande und möglicherweise die Einzelbewerber die Landtagswahlen ordentlich und langfristig vorbereiten können. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat noch mal der Abgeordnete Herr Müller von der SPD-Fraktion. Bitte sehr, Herr Müller.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Herr Kollege Markhoff, wir sind ja in der Vergangenheit immer recht vernünftig und sachlich miteinander umgegangen und ich würde das gern auch weiterhin so handhaben. Aber das, was Sie hier eben vorgetragen haben, war – verzeihen Sie mir bitte die etwas harte Formulierung – an den Haaren herbeigezogener Unsinn. Denn Konnexität, darüber sind wir uns doch einig, greift dann, wenn wir den Gemeinden eine Aufgabe neu übertragen oder wenn wir...

(Wolfgang Riemann, CDU: Dann sind sie sich eben noch nicht einig. Es gibt kein ab- gestimmtes Papier der Landesregierung. – Angelika Gramkow, PDS: Aber wir sind uns einig. – Zuruf von Gerd Böttger, PDS)

Aber, lieber Herr Riemann, der Sie gar nicht dabei gewesen sind,

(Zuruf von Minister Dr. Gottfried Timm)

ich weiß, dass Sie gerne über Dinge reden, von denen Sie nichts verstehen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Aber wir waren uns im Innenausschuss vollkommen darüber einig, dass Konnexität dann greift, wenn den Gemeinden eine Aufgabe neu übertragen wird oder wenn eine bereits vorhandene Aufgabe quantitativ und qualitativ so ausgeweitet oder verändert wird, dass zusätzliche Kosten entstehen.

(Angelika Gramkow, PDS: Richtig.)

Und beides ist hier nicht der Fall. Die Aufgabe, Wahlen durchzuführen, hatten die Gemeinden auch vorher und durch die hier getroffenen Regelungen entstehen den Gemeinden keine zusätzlichen Kosten in Form von neuen Standards oder sonst etwas, was neue Kosten produzieren würde. Von daher ist der Ruf nach dem Konnexitätsprinzip hier völlig neben der Sache.

Und noch etwas: Sie sagen und Sie leiten die große Ungerechtigkeit dieser Welt ab, dass das böse Land sich hier

auf Kosten der Gemeinden sanieren möchte – ich weiß nicht, ob das Volumen der Kosten so groß ist, dass das Land das schafft –,

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

indem wir nicht mehr von der Bevölkerung ausgehen, sondern von den Wahlberechtigten. Meine Damen und Herren, denken Sie bitte einmal nach! Ich halte dieses für einen Schritt in die richtige Richtung, einen Schritt zu Gerechtigkeit, denn Kosten bei Wahlen werden nicht von Bevölkerungszahlen verursacht, sondern von Wahlberechtigten. Der Unterschied liegt einfach darin, dass Nicht-EU-Bürger und Kinder und Jugendliche unter 16 zwar Bevölkerung sind, aber nicht wahlberechtigt. Sie bekommen keine Wahlbenachrichtigung zugeschickt und für sie entstehen keine Kosten. Es ist also wesentlich gerechter, von den Wahlberechtigten auszugehen und hier die Berechnung anzusetzen,

(Beifall Heidemarie Beyer, SPD)

und nicht von der Gesamtbevölkerung. Also auch hier liegen Sie völlig falsch, mein Lieber.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Und der letzte Punkt, die Kostenteilung, wenn Wahlen gemeinsam stattfinden: Also auch hier den großen Betrug des Landes sehen zu wollen, ist völlig neben der Spur. Wir haben den Tatbestand, dass wir auch heute Kommunalwahlen haben, deren Kosten die Gemeinden tragen, und wir haben heute Landtags- und Bundestagswahlen, deren Kosten den Gemeinden erstattet werden. Und wir werden zukünftig, vor allen Dingen durch die Direktwahl der Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte, häufiger in der Situation sein, dass wir Wahlen auf der kommunalen und auf der Landesebene miteinander kombinieren. Dann entstehen Synergieeffekte, das wissen wir, und diese Synergieeffekte werden zwischen den beiden beteiligten Seiten, Land und Kommune, geteilt. Wer dieses als ungerecht geißelt und sagt, hier versucht der eine sich auf Kosten des anderen zu sanieren, der erzählt, entschuldigen Sie das harte Wort, Unsinn. Denn dass von Synergieeffekten beide Beteiligte profitieren sollen, ist meines Erachtens das Selbstverständlichste von der Welt. Deswegen, meine Damen und Herren, ich bleibe dabei, ich bitte Sie, diesem Gesetz zuzustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes und des Volksabstimmungsgesetzes auf Drucksache 3/2051. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2275, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den

Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 3/2051 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/2051 mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Drucksache 3/2052, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 3/2276.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2052 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 3/2276 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes auf Drucksache 3/2052. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragraphen 1 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 der Paragraph 1 en t s p r echend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion gegen die Stimmen der CDUFraktion angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragraphen 2 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 der Paragraph 2 entsprechend der Beschlussempfehlung mit demselben Stimmenverhältnis angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragraphen 3 einschließlich der Anlagen zu Paragraph 3 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – War das eben eine Enthaltung, Herr Thomas, oder eine Gegenstimme?

(Reinhardt Thomas, CDU: Gegenstimme.)

Danke. Damit ist in Artikel 1 der Paragraph 3 einschließlich der Anlagen zu Paragraph 3 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragraphen 4 bis 8 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Paragraphen 4 bis 8 entsprechend der Beschlussempfehlung mit demselben Stimmenverhältnis angenommen.

Ich rufe auf die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.