Protokoll der Sitzung vom 17.10.2001

Herr Dr. Jäger, ich empfehle Ihnen, einfach mal nachzulesen, was Ihr Amtsvorvorgänger Herr Kupfer, auch Ihr Parteifreund, bei der Debatte zum SOG im April und im Juli ‘92 hier im Landtag an dieser Stelle zur Rasterfahndung gesagt hat oder aber, was der Abgeordnete Thomas 1992 – damals noch SPD-Mitglied – in diesem Fall Richtiges zur Rasterfahndung gesagt hat.

(Heiterkeit und Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU – Zurufe von Hannelore Monegel, SPD, und Dr. Armin Jäger, CDU)

Interessant vor allem, Herr Riemann, ist das Protokoll der damaligen Landtagssitzung in Bezug auf die Ausführungen des Abgeordneten Goldbeck, F.D.P.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Oh, Sie müssen aber weit zurückgehen!)

Er spricht bereits 1992 dezidiert bei der Rasterfahndung von, ich zitiere ihn: „liberalen Grundpositionen“.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, da sagt doch keiner was. Sie können nur die Gesetze nicht lesen.)

Meine Damen und Herren! Wer die Rasterfahndung politisch,

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

jetzt nicht juristisch, sondern politisch in Zweifel zieht wie die PDS, der wird es sagen und hat es auch getan. Dann kann man, wie es sich gehört, eine politische Debat

te führen. Diese ist notwendigerweise und auch sinnvollerweise Teil des politischen Meinungsaustausches. Da gehört sie auch hin. So, wie ich gestern in der Fraktion der PDS war, bei Frau Gramkow und ihren Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen, lasse ich mich auch von Ihnen, Herr Dr. Jäger, gerne in die Fraktion einladen.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Wir können es gerne dort wie auch immer – politisch oder anders – diskutieren. Aber diese juristische Hintenherumdiskussion, Herr Dr. Jäger, die haben Sie nicht nötig und auch Ihre Parteifreunde nicht.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Sie verstehen das doch gar nicht.)

In anderen Ländern sind Ihre Parteifreunde auf einem völlig anderen Pfad

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

und ich empfehle Ihnen, diesen Pfad, den Sie eingeschlagen haben, zu verlassen.

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Schlimm ist es nun, meine Damen und Herren, wenn Sie, Herr Dr. Jäger, sagen, es gäbe keine gegenwärtige Gefahr für Personen in unserem Land.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, das ist so. Das habe ich doch auch gesagt.)

Ich sage Ihnen in aller Eindringlichkeit und Eindeutigkeit: Die Nachrichtendienste und die Ermittlungsbehörden weltweit gehen mit hundertprozentiger Sicherheit davon aus, dass die Gefahr einer Verübung weiterer schwerer Straftaten gegen eine große Anzahl von Personen

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist richtig.)

und Sachen unmittelbar bevorsteht.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist nicht gegenwärtig so.)

Das SOG sagt nicht, dass dies erst auf dem Boden von Mecklenburg-Vorpommern sein muss,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Nein.)

bevor in unserem Land die Rasterfahndung angeordnet werden kann.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz legitimiert und unterstützt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Terrorismusbekämpfung und die Polizei wird diese rechtliche Grundlage zu jeder Zeit anwenden, auch und insbesondere in Solidarität zum amerikanischen Volk. Wir können und wir werden uns in Mecklenburg-Vorpommern hier nicht ausklammern, Herr Dr. Jäger. Da können Sie sagen, was Sie wollen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Dr. Armin Jäger, CDU: Sagen Sie das da rüber!)

Meine Damen und Herren! Das Thema ist natürlich politisch schwierig, weil die Bevölkerung, wie ich auch den vielen Diskussionen entnehme, die ich führe, meint, sie würde durch die Rasterfahndung in ihren Grundrechten eingeschränkt. Aber dann muss man diese Frage auch so

stellen, Herr Dr. Jäger, und nicht eine pseudojuristische Winkeldiskussion führen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Lassen Sie das!)

Ich sage noch einmal: Da ist diese Debatte völlig fehl am Platze.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ihre Aus- drucksweise entspricht Ihrem Geist. – Reinhard Dankert, SPD: Dito.)

Meine Damen und Herren, ich will auch noch Stellung nehmen...

Meine Damen und Herren, ich bitte die Verunglimpfungen zu lassen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Eben.)

Wir sollten sachlich bleiben. Herr Jäger, auch Sie. Ihre Äußerung, die Sie eben gesagt haben, bitte ich nicht zu wiederholen.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Herr Jäger, wenn Sie meine Aussagen jetzt noch kommentieren oder kritisieren wollen, wissen Sie, was ich dann für eine Pflicht habe.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ich werde das nicht tun.)

Gut. Das ist sehr schön. Danke.

(Wolfgang Riemann, CDU: Der Innen- minister darf es den ganzen Tag tun. – Zuruf von Lorenz Caffier, CDU)

Meine verehrten Damen und Herren! Weiterhin beantragt die CDU auch noch, und zwar unter dem Stichwort „Schleierfandung“ etwas, was ebenso abzulehnen ist. Sie wollen, dass, ich zitiere, „in Einrichtungen des internationalen Verkehrs, auf Straßen oder auf Bundeswasserstraßen“ die Identitätsfeststellung möglich gemacht werden soll.

(Dr. Armin Jäger, CDU: So ist das.)

Die von uns vorgeschlagene und im Innenausschuss auch akzeptierte flächendeckende Anhalte- und Sichtkontrolle lehnen Sie ab. Zugleich, Herr Dr. Jäger, verweisen Sie diesmal auf die hessische Regelung. Ich sage Ihnen, wir haben in Mecklenburg-Vorpommern, anders möglicherweise als in Hessen, ein flächendeckendes Kriminalitätsproblem und das haben wir zu bekämpfen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, genau.)

Mit Ihrer Einschränkung der polizeilichen Befugnisse auf Flughäfen, Straßen und Bundeswasserstraßen sprechen Sie eine großzügige Einladung an Verbrecher und Kriminelle aus, ins Hinterland unseres Bundeslandes auszuweichen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Da gibt es keine Straßen mehr! – Wolfgang Riemann, CDU: Da gibt es bald keine Straßen mehr!)

Deshalb bitte ich den Landtag, dem Innenausschuss zu folgen. Damit hat die Landespolizei für das ganze Land und nicht für eingeschränkte Bereiche, für das ganze Land nach einer selbstverständlich erforderlichen Lageeinschätzung und nach Anordnung durch den Leiter einer Polizeidirektion eine Anhalte- und Sichtkontrolle durchzuführen. Diese halte ich auch für richtig, weil zum Beispiel rechtsextremistische Musikveranstaltungen in abgelege

nen Gemeinden stattfinden und eben gerade nicht auf Flughäfen in unserem Bundesland. Wenn im Hinterland Fahrzeuge unterwegs sind, müssen sie angehalten und kontrolliert werden können.