nen Gemeinden stattfinden und eben gerade nicht auf Flughäfen in unserem Bundesland. Wenn im Hinterland Fahrzeuge unterwegs sind, müssen sie angehalten und kontrolliert werden können.
Wir wissen, meine Damen und Herren, dass solche Veranstaltungen gerade unter den Jugendlichen Umschlagplätze für indizierte CDs und andere verbotene Sachen sind. Sie glauben gar nicht, was da alles passiert auf diesen Musikveranstaltungen, wo sich gelegentlich sogar mehrere Hundert treffen. Das heißt mit anderen Worten: Die Befugnis für die Polizei, an jedem Ort des Landes, und damit sage ich noch einmal, flächendeckend dieses Kriminalitätsproblem zu bekämpfen,
wird gebraucht. Deswegen erwarte ich und deswegen bitte ich darum, dass ihr diese Befugnis auch gegeben wird.
Meine Damen und Herren! Mit dem neuen Sicherheitsund Ordnungsgesetz hat die Landespolizei eine verlässliche und breite Rechtsgrundlage und im Übrigen auch eine verfassungsgerichtlich einwandfreie Rechtsgrundlage, um konsequent und hart Gewalt und Kriminalität in unserem Land zu bekämpfen. Ich bitte Sie um die Zustimmung zu der Beschlussempfehlung aus dem Innenausschuss. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Harry Glawe, CDU: Immer wenn Sie reden, ist keiner da von Ihrer Fraktion.)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Innenminister hat ja schon unsere beiden Anträge eingeführt. Ich lege sehr großen Wert auf die Feststellung, dass... Und deswegen gibt es da gar keine Diskrepanzen gegenüber einem unserer Vorgänger.
Herr Innenminister, Sie haben so eine Begabung der selektiven Wahrnehmung. Die Rasterfahndung ist ein geeignetes polizeiliches Mittel, aber die Polizei ist an Recht und Gesetz gebunden. Sie haben die Beispiele aus anderen Bundesländern zitiert, bei denen nach Ihrer Erklärung – und dem stimme ich zu – die Rasterfahndung problemlos möglich ist. Nur, Herr Innenminister, ich empfehle Ihnen, die Gesetze vollständig zu lesen. Dort gibt es auch den Begriff der „gegenwärtigen Gefahr“. Die Voraussetzung ist aber, dass es dort eine Alternative gibt, die auch ohne das Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr – ich empfehle, das Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Brandenburg zu lesen – eine Rasterfahndung zulässt, wenn eine Gefährdung des Wohls eines Landes oder der Bundesrepublik Deutschland droht. Und genau das ist eine andere Voraussetzung und die passt für die Gefährdungslage, die wir bisher so nicht kannten, auch viel besser. Allerdings bin ich der Auffassung – und da bitte ich auch mal, sich beraten zu lassen –, dass es sinnvoll ist, wenn die Rasterfahndung nach der Strafprozessordnung die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen hat wie die gefährdungsabwehrende Rasterfahndung im Bereich des Sicherheits- und Ordnungsrechts. Deswegen ist unser
Antrag ausgerichtet am Paragraphen 98 a der Strafprozessordnung. Und wenn Sie da nachlesen, werden Sie den Wortlaut wiederfinden.
Nur damit das klar ist: Hier gibt es keine juristischen Winkelzüge. Sie verstehen offenbar nicht den Unterschied zwischen dem Bestreben der Polizei, rechtstaatlich griffige und einschlägige Rechtsvorschriften zu geben, und irgendwelcher Winkeljustiz. Darauf möchte ich schon mal hinweisen.
Aber, meine Damen und Herren, zum Gesetz insgesamt: Bereits in der Ersten Lesung hatte ich hier zum Ausdruck gebracht – und ich bedauere, dass ich mich wiederholen muss –,
dass mit dieser Novelle die Sicherheit und die Möglichkeiten unserer Landespolizei, Verbrechen zu vermeiden und zu verfolgen, nicht sehr maßgeblich verbessert werden, und das, obgleich sich zwischenzeitlich etwas Schreckliches ereignet hat, nämlich die grauenhaften Ereignisse am 11. September 2001. Man braucht nur die Tageszeitungen zu lesen, um zu erfahren, dass in Amerika ganz offenbar der Verdacht besteht, dass man nun mit biologischen Waffen die Menschen bedroht. Ich hoffe, dass es bei uns bisher nur „Trittbrettfahrer“ waren, was schlimm genug ist. Und da haben Sie, Herr Innenminister, vollkommen richtig reagiert. Auch das ist in hohem Maße strafwürdig. Aber es geschah nichts seitens der Landesregierung. In den gesamten Beratungen zum SOG haben Sie nichts Neues eingebracht, als ob es den 11. September nicht gegeben hätte.
Ich will aber auch sagen – und darüber sind wir sicher alle erfreut –, es gab sehr viel Einvernehmliches in den Beratungen des Innenausschusses. Wir haben die parlamentarische Kontrolle der Wohnraumüberwachung nach Paragraph 100 c Absatz 1 Nummer 3 Strafprozessordnung dem für die Kontrolle der entsprechenden Maßnahmen nach dem SOG zuständigen Gremium zugewiesen. Sicher vernünftig. Es wurde gemeinsam dem Antrag der CDU zur Dauer der Wegweisung aus der Wohnung zum Schutz vor allem von Frauen vor gewalttätigen Ehepartnern als Ergebnis der Anhörung, die wir durchgeführt haben – es war eine Empfehlung des Sozialausschusses –, gefolgt. Es gab eine Reihe Änderungsbestimmungen, die ebenfalls einvernehmlich waren und deswegen unsere gemeinsame Zustimmung finden. Das finden Sie alles in der Beschlussvorlage.
Aber – und das ist das, was Sie eben selber angesprochen haben, Herr Innenminister – die wirklich kriminalpolitisch wichtigen Anträge, die gingen nicht durch. Nun kann man darüber streiten, ob das zu Recht war oder nicht. Diskussion ist da sicher angebracht. Was ich nicht verstehen kann, ist, dass sie von der Koalition so rundweg und ohne Diskussion abgelehnt wurden. Das erweckt in vielen von uns doch den Eindruck, dass die Kollegen der SPD nicht den Mut gefasst haben, sich trotz der Drohgebärden, die ja reichlich waren von der PDS, für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu entscheiden. Das finde ich in hohem Maße schade.
Herr Innenminister, Sie haben die Rasterfandung angeordnet und Sie haben die ziemlich wütende Reaktion von Herrn Kollegen Dr. Schoenenburg gehört. Sie haben – und das sage ich auch noch einmal – etwas getan, wofür man Sie nicht tadeln darf.
Sie haben sich nämlich an das gehalten, was in der Innenministerkonferenz von allen Verantwortlichen für die Sicherheit in dieser Bundesrepublik, soweit Sie als Minister tätig sind, so beschlossen wurde. Das ist zu loben.
Nur wissen Sie, was mich traurig stimmte, war, Ihr Herr Staatssekretär hat in der Innenausschusssitzung in Neustrelitz das Problem, das wir ihm da vortrugen, überhaupt nicht erkannt. Wir haben dort vorgetragen, dass die geltende Regelung mit der gegenwärtigen Gefahr deshalb Probleme aufwirft, weil wenige Tage danach, Herr Innenminister, in denen Sie die Rasterfahndung genehmigt oder angeordnet haben, aus Ihrem Hause ein Erlass an die Polizeibehörden ging, in dem stand: In unserem Land gibt es keine Gefährdung. Und nun sage ich, Sie sollten ein wenig darauf achten, dass Dinge, die in so kurzer Zeit von Ihnen unterschrieben werden, auch eine gewisse Logik in sich haben. Dass die allgemeine weltpolitische Lage Gefahr drohend ist, ist sicher unbestritten. Aber ob das, was Sie hier getan haben,..., nämlich einerseits die Rasterfahndung zu Recht, meine ich, im Konzert der Innenminister, denn Sie haben mit Recht gesagt, das muss flächendeckend sein. Nun haben wir das in SchleswigHolstein bisher nicht. Aber ich sage gleich was dazu, denn Schleswig-Holstein hat sich mittlerweile zusammengerüttelt. Wir brauchen eine übergreifende, aber Sie dürfen auf der anderen Seite die Polizeibehörden nicht in einen rechtlich nicht geregelten Raum hineinschicken. Das ist es, nicht mehr und nicht weniger. Andere Länder haben da weniger Probleme. Ich habe Ihnen gesagt, dass das in Brandenburg ein bisschen anders ist, als wir so aufs erste Lesen hin geglaubt haben. Sie sollten das nachlesen.
Und eins muss ich sagen: Ich gehe davon aus, dass ein Amt auch den Verstand gibt. Als alten Hut würde ich in dieser Situation, glaube ich, in keinem Raum, auch nicht in der kleinsten Kneipe, Herr Dr. Schoenenburg, die Rasterfahndung bezeichnen. Das zeigt, dass hier in unverantwortlicher Weise aus Ressentiments, die ich nicht nachvollziehen kann, mit der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land gespielt wird.
Zur Schleierfahndung: Der Innenminister hat uns die Freude gemacht, einen Teil unseres Gesetzestextes, des Entwurfes, vorzulesen. Aber, Herr Innenminister, auch hier haben sie ihn nicht verstanden. Wir wollen nicht beschränken auf irgendwelche Räume, sondern wir wollen genau das tun, was unser Landesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zu der jetzigen Regelung des SOG ausgeführt hat. Und es dürfte Ihnen nicht entgangen sein, wenn Sie die Anhörung verfolgt haben im Innenausschuss, dass auf der Grundlage dieser Entscheidung, wörtlich übernommen, eine rechtliche Regelung im Lande Hessen getroffen worden ist.
Und wenn Sie sich den Vertreter des Landespolizeipräsidiums im hessischen Innenministeriums angehört oder mindestens seinen schriftlichen Bericht nachgelesen hätten, dann hätten Sie erkennen müssen, dass diese Regelung gerade in unserem Lande von besonderer Bedeutung ist. Es hätte eigentlich jeden überzeugen müssen, wenn dieser Experte ausführen konnte, dass seit Ein
führung dieser Regelung in Hessen – und das war erst im Jahr 2000 – bereits eine große Menge von Ermittlungsverfahren aufgrund dieser Maßnahme eingeleitet werden konnte und 58 Prozent aller Maßnahmen dazu führten, Sicherstellungen und Beschlagnahmen vorzunehmen.
Und nun komme ich zur aktuellen Lage: Wer weiß, dass eines der Netze der Terroristen, das seinen Anfang und einige Verknüpfungen in Afghanistan hat, sich im Wesentlichen aus dem Rauschgifthandel finanziert, kann eigentlich nicht dagegen sein, dass wir Identitäten feststellen von Personen, die sich auf bestimmten Straßen bewegen, die nach polizeilichen Erkenntnissen genau dafür genutzt werden, um dieses Netz zumindest finanziell weiterzuknüpfen.
Wer das nicht will, meine Damen und Herren, der kann hier große Worte reden, aber der wird nichts zur Sicherheit unserer Bürger tun.
Sie haben diesen Änderungsantrag abgelehnt. Schade. Den Änderungsantrag zur Rasterfahndung haben wir deswegen im Innenausschuss noch nicht stellen können, weil ich zu sehr, das muss ich ehrlich sagen, überrascht war davon, dass der Staatssekretär uns den Widerspruch zwischen einem Erlass des Innenministers, der die Rasterfahndung ankündigt, und einem wenige Tage später herausgegebenen Erlass, in dem steht, es gibt keine Gefährdung für unser Land, nicht aufklären konnte. Dass dann jemand, der es mit der Sicherheit in diesem Lande ernst meint, wenigstens hier im Plenum diesen Antrag stellt, werden Sie mir bitte nachsehen.
Ich möchte Sie, Herr Innenminister, aber noch einmal direkt ansprechen. Ich hatte in den letzten Tagen eigentlich erwartet, dass Sie im Konzert der Innenminister der anderen Bundesländer und Ihres Kollegen Herrn Schily nun ein Paket vorlegen, was soll denn nun geschehen, ein Sicherheitspaket. Ich würde Ihnen da den Artikel aus der Zeitschrift „Die Zeit“ vom 11.10.2001 empfehlen. Der befindet sich in der Pressezusammenstellung des Landtags. Der Chefredakteur und der Herausgeber ist, wie Sie wissen, der ehemalige Kulturstaatsminister von Bundeskanzler Schröder, Herr Naumann. Er wird Ihnen sicher parteipolitisch näher stehen als mir. Was dort steht ist beeindruckend, beeindruckend deshalb, weil es auch Innenminister gibt, die sich für die Sicherheit ihres Landes durchsetzen. Ich spreche hier von Herrn Püchel, einem Sozialdemokraten, der im Land Sachsen-Anhalt genau die Regelung, die wir jetzt hier eingebracht haben, nämlich die ereignis- und verdachtsunabhängigen Kontrollen, als Innenminister durchgesetzt hat, und das, meine Damen und Herren von der PDS, immerhin in dem zweiten Land, in dem die PDS am Regieren – ich sage nicht, an der Regierung – beteiligt ist.
(Peter Ritter, PDS: Am Tolerieren! Am Tolerieren! Da gibt es einen gewissen Unterschied zwischen Regieren und Tolerieren. Sie müssten das eigentlich wissen, Herr Jäger!)
(Peter Ritter, PDS: Das ist nichts Schlimmes. Ich weise nur auf den dezenten Unterschied hin. – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)
Aber Sie haben eins gemeinsam mit der PDS in Sachsen-Anhalt: Dort wurde genauso zähneknirschend und mit Schaum vorm Mund argumentiert.
und der hat sich deswegen durchgesetzt, weil er seinem Ministerpräsidenten gesagt hat, entscheide dich für mich als Innenminister oder für die PDS.
(Angelika Gramkow, PDS: Und er hat auf glattem Wege den Kommunen die kommunale Investitionspauschale gestrichen.)
Und was hat der Innenminister gemacht? Er hat es durchgesetzt. Und dort gibt es mit Recht diese Regelung der Schleierfahndung. Herr Innenminister, ich wünsche Ihnen etwas mehr Mut.
Wir unterstützen Sie ganz entschieden, das wissen Sie auch, in der von Ihnen und von uns für notwendig gehaltenen personellen Verstärkung des Verfassungsschutzes. Das ist vollkommen klar angesichts der Terroristenbedrohung, die wir jetzt haben.
Sie erinnern sich, ich habe in der Innenausschusssitzung am 10. Oktober sofort zugestimmt. Das fiel mir deswegen leicht, weil ich es öffentlich einen Tag vorher gefordert hatte. Aber das ist egal, ich hätte Ihnen auch zugestimmt, wenn ich es nicht vorher gefordert hätte.
mir geht es darum, den Innenminister da zu unterstützen, wo er unser aller, dieses Parlamentes Unterstützung braucht.