Protokoll der Sitzung vom 13.03.2002

Ziel sei es, die Zuständigkeit im Umweltbereich insgesamt neu zu regeln,

(Caterina Muth, PDS: Genau.)

um die vorgetragenen Effekte zu erzielen. Im Interesse einer einheitlichen Regelung bitte er darum, von einer Veränderung des Landesnaturschutzgesetzes in diesem Punkt aber Abstand zu nehmen. Mit dem Widerspruchszuständigkeitsgesetz könne dem Konnexitätsprinzip besser Genüge getan werden als durch einzelgesetzliche Regelungen. So weit der Minister.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Hört! Hört!)

Da wir aber heute die Novellierung des Naturschutzgesetzes nicht mehr auf der Tagesordnung haben, möchte ich doch noch mal appellieren, die Chance auch zu nutzen, in diesem Gesetz einfach das schon zu regeln, um dieses Naturschutzgesetz oder die Novelle anwendbarer, praktikabler zu gestalten. Meine Damen und Herren der Koalition, ich bitte Sie einfach, das noch mal zu bedenken und diese Chance zu ergreifen.

(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig.)

Nun noch mal zu dem vorliegenden Gesetzentwurf: Da der vorliegende Gesetzentwurf nach unserer Auffassung und auch den Worten des Umweltministers die in Artikel 72 Absatz 3 der Landesverfassung verankerte Konnexitätsregelung betrifft, plädiert meine Fraktion für die Überweisung in den federführenden Umweltausschuss und zur Mitberatung in den Finanz- und in den Innenausschuss. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU, Friedbert Grams, CDU, und Birgit Schwebs, PDS)

Danke schön, Frau Holznagel.

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Monegel von der Fraktion der SPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben gehört, es geht hier um Widersprüche von Bürgerinnen und Bürgern. Widersprüche sind ein rechtsstaatliches Mittel, das es gilt, in seiner vollen Wirksamkeit zu erhalten. Das Gleiche gilt auch für den Umweltbereich. Bürgerinnen und Bürger müssen das Recht haben, Bescheide, Entscheidungen durch Behörden zu hinterfragen, in Frage zu stellen und eine Antwort darauf zu bekommen. Die Bearbeitung solcher Widersprüche muss durch rechtsstaatliche Normen sichergestellt sein. Ich betone noch mal: Dieses Recht darf nicht eingeschränkt werden.

Nun zum vorliegenden Gesetzentwurf: Meine Vorredner haben schon betont, es geht vom Grunde her darum, Sonderregelungen, die wir im Umweltbereich eingeführt haben und die meines Erachtens nach, ich habe noch einmal nachgesehen, gute sieben Jahre in Kraft waren und nicht, wie meine Vorrednerin sagte, achteinhalb Jahre – aber ich denke, der Zeitraum reichte, um diese Sonderre

gelungen auch auf ihre Praktikabilität zu überprüfen, den Sinn dieser Sonderregelungen auch zu erfüllen und eine Evaluation durchzuführen –, dass wir diese Sonderregelungen auch noch mal überprüfen.

Vom Umweltministerium wird dazu ausgeführt, dass durch die bisherige Verfahrensweise eine relativ einheitliche Verwaltungsentscheidungspraxis erreicht wurde. Natürlich hat diese zentrale Bearbeitung von Widersprüchen – und Herr Methling hat es bisher schon ausgeführt – auch den Nachteil, dass die Widerspruchsbehandlung, wenn sie dann von einer oberen Behörde durchgeführt wird, zeitlich ausgedehnt ist, denn solch eine obere Behörde kann natürlich nicht in der Sache Entscheidungen überprüfen, bevor sie sich nicht Kenntnis vor Ort verschafft hat oder sich Stellungnahmen hat zuarbeiten lassen. Das bedeutet auf der anderen Seite Zeit. Von daher ist es zu begrüßen, dass hier eine Vereinfachung vorgenommen wird, dass wir hier das Widerspruchsverfahren an die Ausgangsbehörde zurückgeben, dass der Widerspruch dort bearbeitet wird, wo auch der Bescheid erstellt wurde, und er noch einmal begründet wird. In anderen Bereichen haben wir es bisher auch so gemacht, nur im Umweltbereich aus sicherlich gut bekannten Gründen wurde es zur Vereinheitlichung so eingeführt.

Es ist unsere politische Intention, Verwaltungsvorgänge möglichst nah an den Bürgerinnen und Bürgern zu platzieren, also zu kommunalisieren. In diesem Sinne stimmen wir für die Überweisung dieses Antrags federführend in den Umweltausschuss und zur Mitberatung in den Rechtsausschuss und Innenausschuss. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Jetzt hat das Wort die Abgeordnete Frau Schwebs für die Fraktion der PDS.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Alltag sind Widersprüche gegen Entscheidungen der Umwelt- und Naturschutzbehörden ebenso lästig wie notwendig. Bisher werden diese Widersprüche im Umweltministerium bearbeitet. Die zentrale Widerspruchsbearbeitung führt zu einem maßgeblich erhöhten Verwaltungsaufwand im Ministerium – sei es durch Doppelarbeit in den Landkreisen, die den Ministerien im Widerspruchsfalle zuarbeiten müssen, oder durch einen erhöhten Verwaltungsaufwand im Ministerium selbst, sei es durch Vor-Ort-Besuche oder durch die Bearbeitung der Zuarbeiten der unteren Naturschutzbehörden.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Warum diese umständliche Prozedur, mag sich schon mancher Bürger und Investor verzweifelt gefragt haben.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS: Sehr richtig.)

Weil für den Umweltbereich durch das Funktionalreformgesetz von 1994 und das Landesnaturschutzgesetz eine von der üblichen Entscheidungspraxis abweichende Regelung getroffen wurde. Über Widersprüche entscheidet deshalb in diesen Fällen bis heute das Ministerium. Damit nimmt es eine Aufgabe wahr, nämlich die Einzelfallbearbeitung, die normalerweise nicht durch Ministerien geleistet wird. Ziel der damaligen Regelung waren die Herstellung einer größtmöglichen einheitlichen Rechtspraxis und die Sicherstellung einer neuen unabhängigen

Prüfung. Die Erfahrung zeigt heute, dass diese Ziele im Wesentlichen erreicht worden sind. Nach sieben Jahren zentraler Widerspruchsbearbeitung durch das Ministerium ist allerdings auch festzustellen, dass bei den Ausgangsbehörden ein hohes Maß an Rechts- und Planungssicherheit erreicht worden ist. Eine Rückübertragung dieser Aufgaben ist deshalb möglich und sie ist geboten.

Durch die geplante Rückübertragung werden die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur in ihrer Funktion gestärkt. Durch den vorgesehenen Gesetzentwurf werden zum einen Verwaltungsverfahren vereinfacht und zum anderen die Bürgernähe und auch die Ortsnähe von Entscheidungen gestärkt. Die Durchführung einer neuerlichen Prüfung und nicht nur das nochmalige Bestätigen durch denselben Sachbearbeiter lässt sich, so kann man aus heutiger Erfahrung feststellen, leicht durch organisatorische Maßnahmen in den Landkreisen realisieren. Die Umsetzung einer einheitlichen Verwaltungspraxis kann über Informationsveranstaltungen und Schulungen der Mitarbeiter sichergestellt werden. So ist auch von dieser Seite eine sachkompetente und unabhängige neuerliche Entscheidung sichergestellt.

Meine Damen und Herren, durch die beabsichtigte Regelung wird es zu Kosteneinsparungen kommen. Es entfallen beispielsweise die Vor-Ort-Termine des Ministeriums zur Beurteilung der Sachlage. Aber auch vor Ort bei der unteren Naturschutzbehörde wird der Arbeitsaufwand geringer, denn sie müssen nicht mehr die notwendigen Vorlageberichte für das Ministerium anfertigen. Und des Weiteren besteht für die Kreise die Möglichkeit, ihre Kosten über die Gebühren für einen Widerspruchsbescheid abzudecken, so dass letztlich nur geringe Mehrkosten für den einzelnen Kreis verbleiben.

Meine Damen und Herren, den Landkreisen wird weder eine neue Aufgabe übertragen noch werden bestehende Standards erhöht. Vielmehr wird eine Ausnahmeregelung, welche die bis dato geltenden Regelungen, dass nämlich auch die Landkreise und kreisfreien Städte für die Widerspruchsbearbeitung zuständig sind, aufgehoben und die ursprüngliche Rechtslage wird wiederhergestellt.

Mit dem Gesetzentwurf wird also seitens des Umweltministeriums ein Beitrag zur Funktionalreform geleistet. Strukturen werden nach oben verschlankt und Entscheidungskompetenzen vor Ort gestärkt. Damit nimmt das Umweltministerium auch eine ständige Forderung der Opposition auf. Ich muss sagen, ich begrüße die Zustimmung der CDU-Fraktion zum Gesetzentwurf, muss Ihnen aber leider alle Hoffnung nehmen, dass wir das Landesnaturschutzgesetz in dieser Hinsicht noch einmal im Ausschuss behandeln werden.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS – Dr. Henning Klostermann, SPD: Richtig.)

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Frau Schwebs.

Der Minister hat noch mal um das Wort gebeten.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da die Aussprache kurz ist, darf ich vielleicht doch noch mal das Wort nehmen.

Frau Kollegin Holznagel, wie Sie wissen, bin ich wie Sie Tierarzt und kein Jurist. Ich habe die gleiche Frage, die Sie aufgeworfen haben, bei uns in der Vorbereitung des Gesetzentwurfes im Umweltministerium gestellt, ob es denn richtig ist, so vorzugehen und auch den Naturschutz in dieses Widerspruchszuständigkeitsgesetz aufzunehmen. Ich habe dieses kritisch hinterfragt und die Juristen in unserem Haus und auch die Juristen in den anderen Ressorts waren der Auffassung, dass es im Sinne der Rechtssystematik sinnvoll ist, so vorzugehen. Ich vermag das nicht juristisch zu bewerten, aber es hat eine juristische Bewertung gegeben. Selbstverständlich ist der Landtag, das Parlament souverän, dieses anders zu entscheiden. Das werden Sie sicherlich in den Ausschüssen bearbeiten. Ich wollte nur noch mal den Grund dafür anführen, warum es denn so vorgesehen ist. – Danke schön.

(Beifall Reinhard Dankert, SPD, Caterina Muth, PDS, und Dr. Arnold Schoenenburg, PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/2727 zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages und des Mediendienste-Staatsvertrages, Drucksache 3/2726.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages und des Mediendienste-Staatsvertrages (Sechster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Erste Lesung) – Drucksache 3/2726 –

Das Wort zur Einbringung hat der Ministerpräsident Herr Dr. Ringstorff.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! „Panta rhei – alles fließt“ – der griechische Ausspruch umschreibt sehr treffend die derzeitige Situation des Rundfunks. Vieles verändert sich. In den Radionachrichten hören wir die aktuellen Einschaltquoten und welcher Sender in Schwerin, Plate oder Rostock diesmal einen besonderen Grund zur Freude hat. Im Internet wird über den gescheiterten Kabelverkauf der Telekom berichtet. SVZ, „Nordkurier“ und „Ostsee-Zeitung“ drucken eine weitere Folge des beliebten und zugleich spannenden Fortsetzungsromans „ZDF-Intendantenwahl“. Und im Fernsehen erfahren wir den neuesten Sachstand über die Finanzprobleme der Kirch-Gruppe und fragen uns, ob wir Michael Schumachers Erfolge auch künftig noch, ohne

extra dafür bezahlen zu müssen, am Sonntag bei Kaffee und Kuchen bejubeln können.

(Beifall Reinhard Dankert, SPD, und Angelika Gramkow, PDS)

Meine Damen und Herren, Sie sehen, bei den Medien ist eine Menge im Fluss. Innovative Techniken wie der digitale Rundfunk machen Neuregelungen erforderlich. Die Vorschriften für den Jugendschutz müssen novelliert werden. Dazu sind auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz am 8. März dieses Jahres schon gemeinsame Regelungen von Bund und Ländern vereinbart worden, die im kommenden Jahr dem Bundestag und den Landtagen vorgelegt werden sollen. Auch über eine Reform der Medienordnung wird im Kreis der Ministerpräsidenten verhandelt. Es wird Sie daher nicht verwundern, dass wir uns heute bei der Einbringung dieses, des Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages schon auf den kommenden Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag einstellen können.

Bei der Durchsicht des Staatsvertrages sind Ihnen sicherlich die Regelungen des Mediendienste-Staatsvertrages aufgefallen. Sie dienen im Wesentlichen der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Dabei handelt es sich um Regelungen zum elektronischen Geschäftsverkehr, insbesondere zum Herkunftsland, zur Verantwortlichkeit, aber auch zur Anbieterkennzeichnung von Mediendiensten. Damit sollen die Rechtssicherheiten für die Anbieter und auch der Verbraucherschutz verbessert werden.

Weiter enthält der Sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag Neuregelungen zum Medienkonzentrationsrecht für das bundesweite private Fernsehen. Damit, meine Damen und Herren, soll die Angebotsvielfalt gesichert werden. Durch die Streichung des Wortes „geringfügig“ wird die Möglichkeit eröffnet, die Stellung eines Unternehmens auf medienrelevanten Märkten schon bei einer Untergrenze von 25 Prozent Zuschaueranteil konzentrationsrechtlich einzubeziehen. Früher war dies erst bei 30 Prozent möglich. Gleichzeitig soll ein Bonus von 2 Prozent bei der Aufnahme von Regionalfenstern und ein weiterer Bonus von 3 Prozent gewährt werden, wenn darüber hinaus Sendezeit für Dritte im zuschauerstärksten Programm eingeräumt wird. Dadurch wollen wir einerseits die Regionalprogramme, aber andererseits auch unabhängige Dritte und ihre Sendezeiten stärken.

Eine weitere Regelung betrifft die Digitalisierung des Rundfunks. Danach können die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, also die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das DeutschlandRadio, ihrer Verpflichtung zur Versorgung der Bevölkerung mit Rundfunk durch die Nutzung aller Übertragungswege nachkommen. Sie sind berechtigt, zu angemessenen Bedingungen die analoge terrestrische Versorgung schrittweise einzustellen und Zug um Zug den Ausbau und die Zuweisung digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten zu ermöglichen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die Landesparlamente sind von einer neuen Vorschrift im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag betroffen, dem Paragraphen 5 a. Danach berichten die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das DeutschlandRadio jeweils zeitnah nach Vorliegen des Berichts zur Ermittlung des Finanzbedarfs allen Landesparlamenten schriftlich über ihre wirkliche wirtschaftliche und finanzielle Lage. Die Landtage hatten sich bisher auf eine Notar

funktion reduziert gesehen. Deshalb sollen die Landesparlamente nun regelmäßig, gerade auch im Hinblick auf die Rundfunkgebühren, über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten informiert werden. Damit sind die Abgeordneten dann auch besser in der Lage, über die Veränderung der Rundfunkgebühren zu entscheiden.

Meine Damen und Herren, ich empfehle, den Gesetzentwurf zu überweisen und möglichst zügig zu beraten. Ein In-Kraft-Treten zum 01.07.2002 sollte, denke ich, nicht an Mecklenburg-Vorpommern scheitern. – Vielen Dank.